Blauel
Bläuel
Blāūel, Blǟūel, m., –s; uv.; –chen: 1) urſprüngl.
allgem. Schlägel, Prügel ꝛc.: Mit ... einem handfeſten
Bläuel verſehen. Muſäus M. 2, 104. — 2) nam. ein run-
des Holz mit einem Stiel, zum Schlagen und Klopfen
der Wäſche und des Flachſes: Man bedient ſich zum Poken
des Flachſes einer vom Waſſer bewegten Stampfmühle (Pok-
mühle) oder hölzerner 3 bis 4 Pfund ſchwerer Handſchlägel
(Bläuel); im letztern Fall wird die Arbeit auch Klopfen oder
Bläueln genannt. Karmarſch 1, 809 (ſ. Beutel 3); Mich
mit dem Waſchbläuel d. i. ihrer Zung und böſem Maul ge-
ſchlagen. Weidner 294; V. 1, 15 V. 229: Soll man dann
einem Wäſcher ſchweigen | und ihm nicht ſeinen Pläuel zei-
gen? Fiſchart Kehrab ꝛc. — 3) nach der Ähnlichkeit ein
rundgedrechſeltes Holz, worauf das Garn zum Knäuel
gewunden wird: Winde dich in ein Knauel und runde dich
wie ein Plauel. Muſäus M. 4, 135. — 4) Bergb.:
theils das breite Ende am Krummzapfen der Welle,
theils das Eiſen im Krummzapfen: Durch zwei Bläuel,
die an jedem Ende der Kehrrad- und Korbwelle in doppelten
Krummzapfen hängen, in Bewegung geſetzt. Karmarſch 1, 177.
— 5) verſch. davon das zum Blauen der Wäſche die-
nende Blau (geblaute Stärke). Schütze 1, 111 ꝛc., auch
„Blauſel“. — (S. Blauen I. und II.).
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