blaueln
Bläueln
Blāūeln, Blǟūeln, tr. und intr. (haben):
ein wenig blauen (s. d. I. und lI. und vgl. Blauel 2, ferner: gelbeln, rötheln. 39, 47): Die Wäsche bläueln und schlägeln. Garg. 113a, vgl. 4, 491, sie mit dem Bläuel klopfen, — sonst aber auch sie durch der Stärke beigegebne blaue Farbe bläulich machen. 1, 232 etc.
Zsstzg. z. B.: Áb-: Den Hanf. Simplicissimus 1, 595 etc.
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