Faksimile 0165 | Seite 157
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Blauel Bläuel
Blāūel, Blǟūel, m., –s; uv.; –chen:
1) ursprüngl. allgem. Schlägel, Prügel etc.: Mit ... einem handfesten Bläuel versehen. Musäus M. 2, 104. 2) nam. ein rundes Holz mit einem Stiel, zum Schlagen und Klopfen der Wäsche und des Flachses: Man bedient sich zum Poken des Flachses einer vom Wasser bewegten Stampfmühle (Pokmühle) oder hölzerner 3 bis 4 Pfund schwerer Handschlägel (Bläuel); im letztern Fall wird die Arbeit auch Klopfen oder Bläueln genannt. Karmarsch 1, 809 (s. Beutel 3); Mich mit dem Waschbläuel d. i. ihrer Zung und bösem Maul geschlagen. Weidner 294; V. 1, 15 V. 229: Soll man dann einem Wäscher schweigen | und ihm nicht seinen Pläuel zeigen? Fischart Kehrab etc. 3) nach der Ähnlichkeit ein rundgedrechseltes Holz, worauf das Garn zum Knäuel gewunden wird: Winde dich in ein Knauel und runde dich wie ein Plauel. Musäus M. 4, 135. 4) Bergb.: theils das breite Ende am Krummzapfen der Welle, theils das Eisen im Krummzapfen: Durch zwei Bläuel, die an jedem Ende der Kehrrad- und Korbwelle in doppelten Krummzapfen hängen, in Bewegung gesetzt. Karmarsch 1, 177. 5) versch. davon das zum Blauen der Wäsche dienende Blau (geblaute Stärke). Schütze 1, 111 etc., auch „Blausel“. (S. Blauen I. und II.).