Blauel
Bläuel
Blāūel, Blǟūel, m., –s; uv.; –chen:
1) ursprüngl. allgem. Schlägel, Prügel etc.: Mit ... einem handfesten Bläuel versehen. M. 2, 104. — 2) nam. ein rundes Holz mit einem Stiel, zum Schlagen und Klopfen der Wäsche und des Flachses: Man bedient sich zum Poken des Flachses einer vom Wasser bewegten Stampfmühle (Pokmühle) oder hölzerner 3 bis 4 Pfund schwerer Handschlägel (Bläuel); im letztern Fall wird die Arbeit auch Klopfen oder Bläueln genannt. 1, 809 (s. Beutel 3); Mich mit dem Waschbläuel d. i. ihrer Zung und bösem Maul geschlagen. 294; 1, 15 V. 229: Soll man dann einem Wäscher schweigen | und ihm nicht seinen Pläuel zeigen? Kehrab etc. — 3) nach der Ähnlichkeit ein rundgedrechseltes Holz, worauf das Garn zum Knäuel gewunden wird: Winde dich in ein Knauel und runde dich wie ein Plauel. M. 4, 135. — 4) Bergb.: theils das breite Ende am Krummzapfen der Welle, theils das Eisen im Krummzapfen: Durch zwei Bläuel, die an jedem Ende der Kehrrad- und Korbwelle in doppelten Krummzapfen hängen, in Bewegung gesetzt. 1, 177. — 5) versch. davon das zum Blauen der Wäsche dienende Blau (geblaute Stärke). 1, 111 etc., auch „Blausel“. — (S. Blauen I. und II.).
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