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bitten
Bitten, tr.: bat, bäte, gebeten: 1) ſich an Jemand
wenden, daß er aus Güte Einem Etwas zu Theil wer-
den laſſe (ſ. Anm. 1): a) mit perſönl. Obj., wobei der
Gegenſtand der Bitte mit „um“ (vgl. c und d) oder
durch einen Satz ausgedrückt wird. Das perſönl. Obj.
kann dabei aber aulch wegbleiben: So ihn ſein Sohn
bittet ums Brod. Bibel; Haſt nicht um Reichthum, noch um
Gut gebeten. ebd.; Daß ich ſie um Vergebung bitte. G.; Um
Sieg zu b. und | für Sieg zu danken. Derſ.; Waren nicht die
Männer, | die ſich um ſo ’was zweimal b. ließen. W. 11,
112; Jch bitte ums Wort, um Entſchuldigung, um Ihren Na-
men, um Gnade ꝛc. Man unterſch.: „Worum bitteſt du?“
Um die Erlaubnis zum Fortgehn, und: „Warum bitteſt du?“
Weil ich kein Recht zu fordern habe ꝛc. Doch auch minder
genau: Warum ich dich nun b. muß, iſt ꝛc. Chamiſſo 5, 209;
Hagedorn 2, 16; H. 9, 65; Ramler F. 1, 13; Werner Oſtſ.
1, I. ꝛc. Bitte den Herrn, daß er die Schlangen von
uns nehme. Bibel; Bitte ihn, ſie von uns zu nehmen; Bitte
ihn [frage ihn b–d], ob er ſie nicht von uns nehmen will;
Ich bitte dich: nimm ſie von uns ꝛc. Zuweilen ſtatt des
perſönl. Objekts auch „bei“, das aber keine unmittel-
bar an die Perſon gerichtete Bitte bezeichnet: Beim Kö-
nig um Gnade b. ꝛc. Zuweilen auch: Zu Gott b. =
beten, ſ. d. und Anm. b) mit ſachl. Objekt, wobei
die Perſon mit ,,von“ ſteht, auch zuweilen bei fehlen-
dem Objekt, vgl.: Aus-, er-b. Oft wechſeln die Fü-
gungen von a und b: Eins bitte ich vom Herrn. Pſalm 27,
4; Weil du Solches bitteſt und bitteſt nicht um langes Le-
ben ꝛc. 1. Kön. 3, 10 ff.; Ein Zeichen, bat ich, wenn ich
bleiben ſoll. G. 13, 20; Jch bitte nicht Gnade, | aber laß
um den Tod dich b. Kl. M. 19, 110; Er bittet von [bei]
Dem, der nicht höret. L. 11, 90; Von Noemon ... bat ſie
ein hurtiges Schiff. V. Od. 2, 388; Die Braut von den El-
tern b., um ſie werben, ſ. Brautbitter ꝛc. c) iſt der
Gegenſtand der Bitte durch ein allgem. Fw. (es, Dies,
Das, Etwas, Eins ꝛc.) ausgedrückt, auch mit doppel-
tem Objekt: So ihr den Vater Etwas bitten werdet. Joh.
16, 23; Erſt geſtern muſſt’ ich ihn nothwendig Etwas b. G.
7, 46; Jch bitte dich nur Dies. 11, 202; Ich bitte es dich
um unſers ungewiſſen Glücks willen. L. 3, 40 ꝛc. Jm
Paſſiv aber tritt hier, wie überhaupt meiſt, die Fügung
von a ein: Er wurde darum [gewöhnl. nicht „es“], um
Etwas, um dieſen Dienſt von ſeinem Freunde gebeten ꝛc.
d) eins von beiden Objekten, oder beide können weg-
bleiben: Wer ſie bäte, | wer weiß, was ſie thäte. G.;
Was ſie baten, war der Welt geboten. Rückert Mak. 1, 107 ꝛc.,
zumal in einigen Höflichkeitsformeln, die zuweilen aber
auch entſchiedne Fordrung, ferner inſtändiges Verlan-
gen ꝛc. ausdrücken: „Befehlen Sie noch etwas Suppe?“
Wenn ich b. darf; „Ich werde b.“ Mit dieſen Worten, die
in Litthauen das anderswo gebräuchliche: „Darf ich b.?“ zu
erſetzen pflegen. Temme Schw. M. 1, 83; Was ſagtet denn
Ihr, wenn ich b. darf, | zu ſolchem Tadel? Chamiſſo 3, 225;
Ohne dich in unſer Spiel zu mengen, Franciska, wenn ich b.
darf! [das bitt ich mir aus]. L. 1, 588; Mehr Reſpekt,
wenn man b. darf. Sch. 182b ꝛc. Jch muß ſehr darum
b., daß Dergleichen nicht wieder vorkommt ꝛc. Und immer
zum Schluß muſſt du „Bitte! bitte!“ hinzufügen. (Franz)
Bitte! bitte! (Adelheid) Ja! aber dringender! recht aus dem
Herzen. (Franz, mit Nachdruck) Bitte! bitte! ꝛc. G. 35, 63;
Melanie aber machte durch ein einziges ,, Jch bitte“ der wei-
tern Erörtrung ein Ende. Gutzkow R. 2, 340 ꝛc. e) ſ. d,
im Jnfin. alsHw.: Jch vereinige mein B. mit dem ſeinen.
Sch. 608a ꝛc. —— f) Einen oder bei Einem (ſ. a) für Jemand
b., als deſſen Fürſprecher, ſich b–d für ihn verwenden:
Moſe bat für das Volk. Bibel u. v.; veraltet: Für Einen
gegen [ſtatt bei] Jemand b. Luther Br. 4, 475. g) ver-
ſchieden von f.: Es iſt dafür gebeten = es ſind die Vor-
kehrungen getroffen, Etwas zu verhindern, zunächſt
wohl vom Gebet hergenommen, vgl.: Anm. 1 mit
„für“ nach veralt. Gebrauch ſtatt ,,vor“: Dafür iſt
gebeten, daß man mir’s weiß macht [das ſoll mir Niemand
weiß machen]. L. 1, 334; (Hofmarſchall macht ſich auf die
Beine) Sachte! dafür wird gebeten ſein (er überholt ihn und
riegelt die Thüre). Sch. 201b ꝛc. h) die Art und Weiſe
und der Grad des Bittens werden durch Adv. oder ad-
verbielle Fügungen und Sätze bezeichnet: Sehr; hoch;
ſehr und hoch (Zinkgräf 1, 275); himmelhoch (Tieck N. 5,
97); um Gotteswillen; um Alles in der Welt [verſch.:
„um“ ſ. a]; Bei Allem, was Einem heilig iſt, b. ꝛc.; Drin-
gender und liebenswürdiger b. konnte man Niemand ſehen, er
bittet wie betend. G. 19, 180; Jch bitte Sie, was man b.
kann. Merck’s Br. 2, 82; Bat ihn vor Gott und nach (hin-
ter) Gott. Hebel 3, -⏑, 202; Lewald Ferd. 1, 32 ꝛc.;
Inſtändig; dringend; flehend; flehentlich; demüthig; ſußfällig;
knieend; weinend; unter, mit heißen Thränen b. ꝛc. 2) mit
Angabe des Erfolges: Einen frei b., ihn durch B. frei
machen; Der Biſchof bat euch ledig. Schwab 479; Ich bat
euch los vom Tode. 85; Euren Bruder vom Galgen los zu b.
TieckA. 1, 126. 3) Einen b., einladen, höfliche Wendung
= ihn zu kommen b.: Einen zur Hochzeit, zum Leichen-
begängnis, zur Leiche, zur Kindtaufe, zu einer Spielpartie, zu
einem Schmauſe, zum Abendbrot, auf ein Butterbrot, auf
einen Löffel Suppe ꝛc., zu Gaſte b. Dazu: Ein ungebet-
ner Gaſt, zuweilen = ein unwillkommner; ferner: Er
liebte das todtengräberiſche, leichen-b–de Schwarz nicht. Gutzkow
R. 4, 63, vgl.: Leichenbitter.
Anm. Sinnverwandt „erſuchen“; doch gründet der B–de
ſein Verlangen nicht auf ein Recht, ſondern bloß auf ſein Be-
dürfnis und die Liebe des Gebers; der Erſuchende erwartet
die Erfüllung ſeines Verlangens von einer zwar nicht zu er-
zwingenden, aber doch auf Billigkeitsgründen beruhenden Ver-
bindlichkeit des Gebers (ſ. Eberhard). „Beten“ (ſ. d.), die
Gedanken zu einem übermenſchlichen Weſen erheben, auch
wenn man von demſelben grade Nichts dadurch erlangen will,
und „flehen“, ein tiefes, demuthiges, inſtändiges Bitten aus-
drückend, treten oft ſteigernd zu bitten: Wer denn bittet und
fleht. 2. Chron. 6, 29; 6, 19; Da half kein Bitten und kein
Flehen. Hebel 3, 496; Auf meinen Knieen, ich bitte! Ich flehe!
Erretten Sie mich. G. 10, 39; Zu b. dacht’ ich, flehend ſiehſt
du nun | die Dringende. 13, 313; Jch ... bitte nicht um
mein Leben, | doch, willſt du Gnade mir geben, | ich flehe
dich um drei Tage Zeit. Sch. 62a ꝛc., ſ. auch betteln.
Veralt. Fügungen, Genit. der Sache ſ. Benecke; Infin. ohne
„zu“ ebd. Ungewöhnl. L. 12, 10: So bitte ich Jhnen
inſtändigſt ꝛc. (1749). Verſch. davon: Unglückſelige Heimfahrt
dem Gaſt [= für den Gaſt] zu b. Schaidenraißer (Od. 13, 51)
u. ä. m. Veralt. und mundartl. Form des Partic.: Ge-
betten Va; Berlichingen 45 ꝛc.; Da hab ich euch geſtern bittet.
Auerbach Leb. 1, 314. Abſtammung unſicher.
Zſſtzg. z. B.: Äb-: 1) Einem Etwas a., bei ihm
um Verzeihung für ein begangenes Unrecht bitten, ſ.
ver-b. 1: Bitte den Göttern ab deine Noten übern Homer!
G. 7, 225; Eine Perſon, die der Tugend ſoviel abzubitten
hat. W. 6, --~ U. o., wobei theils der Dat., theils das
Obj. oder auch Beides wegbleiben kann: Knieend bitten
wir unſre Schuld ab. G. 10, 9; Jch bitte tauſendmal ab, es
war nicht böſe gemeint. W. 15, 90. 2) durch Bitten
etwas Drohndes abwenden, ſ. ver-b. 2: Sie bat die
Strafe nicht ab, ſondern ſie fühlte einen innigen Wunſch, ge-
ſtraft zu werden. Gotthelf G. 91; Er ſchlug mich, ehe ich den
ſchrecklichen Streich a. konnte. Kant Sch. E. 6; A. heißt das
Gebet, das wider das Böſe, wegzulegen, er-b. aber, das zum
Guten, zu erlangen geſchieht. Luther 1, 22a; Kein Hoffnung
noch Rath, Solches abzubitten oder zu wenden. 6, 114b ꝛc.
3) Einem durch Bitten Etwas abnehmen, vgl.: ab-
betteln: Ich habe das Buch von ihm gekauft, aber er hat
mir’s wieder abgequält und abgebeten. An-: veralt.
ſtattanbeten. Aūf-: veralt. = bittend auffordern:
Jch will die Juno ſammt dem Hymen itzt a., | daß ſie das
Hochzeitbett zum ſchönſten putzen aus. Mühlpforth Hochz. 131.
Āūs-: 1) Ich bitte mir noch ein bischen Braten aus;
Darf ich mir Ihren Paß a.? ꝛc., oft von entſchiedner
Fordrung (vgl. ver-b. 2): Das bitt’ ich mir aus, Herr
Juſtizrath! So haben wir nicht gewettet. Gutzkow R. 1, 163;
Stilling 1, 56 ꝛc. 2) (ſ. 1) bittend auswählen: Daß
das Mädel .. um Gotteswillen den ſchwarzen gelben Tod oder
den Herzeinigen ausbittet. Sch. 183a. 3) frei-, los-b.
aus der Gefangenſchaft. 2. Macc. 4, 45. 4) (ſ. 3)
veralt.: Eine Mädchen, eine Jungfrau a. Schweinichen 1,
244; 2, 80; 3, -- ꝛc., um ſie werben, daß ſie aus
dem väterlichen Haus ausgegeben werde. 5) [3] aus
dem Hauſe weg, einladen: „Biſt du heute Abend zu
Hauſe?“ Nein, ich bin ausgebeten. Eīn-: veralt.:
1) [2]: Zu dieſer Geſellſchaft eingebeten [eingeladen].
-].
Mattheſius Luth. 206b. 2) [3]: Der ausgebißne Günſtling
wurde wieder eingebeten [kam durch Bitten wieder in
Gunſt]. ſ. Zinkgräf 1, 133; Dieweil ſie ſtattliche Freunde
hatte, ſo handelten ſie mit ihm und baten die Frau letztlich
wieder ein. Luther SW. 61, 283 ꝛc. Er-: 1) durch
Bitten erlangen oder zu erlangen ſuchen: Etwas von
Einem e.; Einem, ſich Etwas e., das ihm zu Theil werden
ſoll; Erkaufen iſt wohlfeiler als e. Sprchw.; Ein Wanderer,
dem ich eine herzliche Aufnahme erbitte. G. Reinh. 203; Die,
von dem Donnerer geliebet, Nichts | von ihm c. kann. Sch.;
Sich die Erlaubnis zu Etwas, eine Gefälligkeit, Zeugen, Einen
zum Beiſtand e.; Einen Gefangenen e. Hammer RH. 216;
263; Einen vom Galgen e. Luther SW. 61, 311 ꝛc. =
frei-b. ꝛc. Den Blitz hat Dominik auf Albi’s Fürſt erbe-
ten. Haller 77, ſtatt erbetet ꝛc. 2) Eine Perſon ꝛc. e., ſie
durch Bitten zur Gewährung bewegen, bittend erwei-
chen: Wenn es in Ihrer fürſtlichen Macht ſteht, das Geſetz
für mich zu e. Sch. 711b; Hilf mir dieſen Herrn e., daß er
ſich nicht ... von uns trennt. FSchlegel Flor. 1, 11; Jetzt da
ſie ihn erbat, die Waffen abzulegen. W. 20, 69; Laß dich e.!
--, 23 ꝛc. Fêhl-: vergeblich bitten: Laß deine Mutter
fehl nicht bitten. Schlegel Haml. 1, 2; Ein liebevoller Blick |
aus dieſen Augen, die noch niemals fehlgebeten. W. 12, 49.
Fórt-: 1) fortfahren zu bitten. 2) [2] weg-b.
Frēī-: [2]. Für-: eine Fürbitte (ſ. d.) ein-
Ⅰ)
legen für Einen. ſ. vor-b. Hêr-, hín- ꝛc. [2u. 3]:
ſ⏑)
durch Bitten Einen irgendwoher, hinbringen: Keine
Sache, wozu ſie ihren lieben ... Vater ... nicht hinſchmei-
cheln oder hinbitten [durch Bitten bewegen] konnte. Engel
- 2, 54; Jch ward vom jungen K. hingebeten [eingeladen,
hinzukommen]. Forſter Br. 1, 168; Es wird Zeit ſein, ihn
herüber zu bitten. Freytag Soll 2, 316; dagegen: Den gan-
zen Tag | bat er ſein Paternoſter her. Pfeffel Po. 3, 94, ſtatt
herbeten ꝛc. Lêdig-, lōs-: [2]. Ver-: ſ. ver-
l⏑1
beten. 1) Sich bei Einem ver-b., ſoviel wie: ihn um Ver-
zeihung bitten. Höfer Volk 255; auch ohne „ſich“: „Sie
begegnen mir ſehr mißächtlich!“ 2 meine gnädige Baro-
neſſe! verbat Forſter. König Kl. 2, 316 ꝛc. minder ſtark
als ab-b. (ſ. d. 1). 2) (Sich) Etwas ver-b. Gegenſatz
von er-b. (ſ. ab-b. 2), durch Bitten Etwas abwen-
den; bitten, daß Etwas unterbleibe: Der Statthalter
hat mich auch eingeladen und nicht recht begreifen können,
warum ich eine ſolche Partie verbat. G. Stein 1, 87; Die
Künſtler beabſichtigten anfänglich, das diplomatiſche Korps zu
dem Feſt einzuladen, Frauen jedoch von demſelben auszuſchlie-
ßen. Der Prinz verbat ſich das Erſtere und erbat ſich das
Letztere. HHerz 244 ꝛc. Dies „ver-b.“, ſ. aus-b. und
ank 1e, oft auch von der entſchiednen Fordrung Etwas
zu unterlaſſen: Jch bitte mir eine anſtändige Behandlung
aus, ich verbitte mir ſolche Grobheiten; Jch würde eine Por-
trätähnlichkeit überall da ver-b., wo es ſich um kein Porträt
handelt. Gutzkow R. 3, 177;„Herr Oheim!“ Baſta,
Schatz! verbitte die Verwandtſchaft. Müllner 7, 237.
Verſch. von verbieten (ſ. d.): Was man ſich verbittet,
davon wünſcht man dringend, daß es unterbleibt; was man
verbietet, Das zu unterlaſſen befiehlt man als ein dazu Be-
rechtigter, Das darf nicht geſchehen. Vōr-: eine Vor-
bitte einlegen, d. h. eine Bitte, um ſich oder Andre
dadurch vor Etwas zu bewahren: Fritz (vor-b–d): Es
war ja doch einmal Ihr Will’. Müllner 7, 148; Ich bat vor
und es nützte nicht. Rückert Mak. 1. 149; Er bittet dann,
aus Mitleid für Eure Verirrung, kräftig vor und Ihr ſeid ge-
rettet. Tieck NKr. 2, 485; 4, 334 ꝛc., auch von kirchlichem
Gebet: Man bittet in der Kirche vor, | man will’s durch
Gnadenmittel zwingen. Gotter 1, 230. Vgl.: Die zwei
älteſten Knaben waren auf die Kutſche geklettert und auf mein
V. [Für-b., meine für ſie eingelegten Bitten] erlaubte
ſie ihnen .., mitzufahren. G. 14, 24; Für Diejenigen, die
ſich im Gebete gläubig an ihn wenden, vorbittend. 26, 225;
Dem Fürbittenden. 229, häufig aufgelöſt: „bitten für
Einen“. Wég- [2]: fort-b., durch Bitten wegbrin-
gen. Wī(ē)der-: 1) noch einmal, aufs Neue bit-
ten. 2) eine Bitte, eine Einladung erwidern. L. 11,
638. Zū- [3]: Ich werde noch einige Gäſte zu-b.
zu den andern einladen.