bitten
Bitten, tr.: bat, bäte, gebeten: 1) ſich an Jemand
wenden, daß er aus Güte Einem Etwas zu Theil wer-
den laſſe (ſ. Anm. 1): a) mit perſönl. Obj., wobei der
Gegenſtand der Bitte mit „um“ (vgl. c und d) oder
durch einen Satz ausgedrückt wird. Das perſönl. Obj.
kann dabei aber aulch wegbleiben: So ihn ſein Sohn
bittet ums Brod. Bibel; Haſt nicht um Reichthum, noch um
Gut gebeten. ebd.; Daß ich ſie um Vergebung bitte. G.; Um
Sieg zu b. und | für Sieg zu danken. Derſ.; Waren nicht die
Männer, | die ſich um ſo ’was zweimal b. ließen. W. 11,
112; Jch bitte ums Wort, um Entſchuldigung, um Ihren Na-
men, um Gnade ꝛc. Man unterſch.: „Worum bitteſt du?“
Um die Erlaubnis zum Fortgehn, und: „Warum bitteſt du?“
Weil ich kein Recht zu fordern habe ꝛc. Doch auch minder
genau: Warum ich dich nun b. muß, iſt ꝛc. Chamiſſo 5, 209;
Hagedorn 2, 16; H. 9, 65; Ramler F. 1, 13; Werner Oſtſ.
1, I. ꝛc. — Bitte den Herrn, daß er die Schlangen von
uns nehme. Bibel; Bitte ihn, ſie von uns zu nehmen; Bitte
ihn [frage ihn b–d], ob er ſie nicht von uns nehmen will;
Ich bitte dich: nimm ſie von uns ꝛc. — Zuweilen ſtatt des
perſönl. Objekts auch „bei“, das aber keine unmittel-
bar an die Perſon gerichtete Bitte bezeichnet: Beim Kö-
nig um Gnade b. ꝛc. — Zuweilen auch: Zu Gott b. =
beten, ſ. d. und Anm. — b) mit ſachl. Objekt, wobei
die Perſon mit ,,von“ ſteht, auch zuweilen bei fehlen-
dem Objekt, vgl.: Aus-, er-b. Oft wechſeln die Fü-
gungen von a und b: Eins bitte ich vom Herrn. Pſalm 27,
4; Weil du Solches bitteſt und bitteſt nicht um langes Le-
ben ꝛc. 1. Kön. 3, 10 ff.; Ein Zeichen, bat ich, wenn ich
bleiben ſoll. G. 13, 20; Jch bitte nicht Gnade, | aber laß
um den Tod dich b. Kl. M. 19, 110; Er bittet von [bei]
Dem, der nicht höret. L. 11, 90; Von Noemon ... bat ſie
ein hurtiges Schiff. V. Od. 2, 388; Die Braut von den El-
tern b., um ſie werben, ſ. Brautbitter ꝛc. — c) iſt der
Gegenſtand der Bitte durch ein allgem. Fw. (es, Dies,
Das, Etwas, Eins ꝛc.) ausgedrückt, auch mit doppel-
tem Objekt: So ihr den Vater Etwas bitten werdet. Joh.
16, 23; Erſt geſtern muſſt’ ich ihn nothwendig Etwas b. G.
7, 46; Jch bitte dich nur Dies. 11, 202; Ich bitte es dich
um unſers ungewiſſen Glücks willen. L. 3, 40 ꝛc. — Jm
Paſſiv aber tritt hier, wie überhaupt meiſt, die Fügung
von a ein: Er wurde darum [gewöhnl. nicht „es“], um
Etwas, um dieſen Dienſt von ſeinem Freunde gebeten ꝛc. —
d) eins von beiden Objekten, oder beide können weg-
bleiben: Wer ſie bäte, | wer weiß, was ſie thäte. G.;
Was ſie baten, war der Welt geboten. Rückert Mak. 1, 107 ꝛc.,
zumal in einigen Höflichkeitsformeln, die zuweilen aber
auch entſchiedne Fordrung, ferner inſtändiges Verlan-
gen ꝛc. ausdrücken: „Befehlen Sie noch etwas Suppe?“
Wenn ich b. darf; „Ich werde b.“ Mit dieſen Worten, die
in Litthauen das anderswo gebräuchliche: „Darf ich b.?“ zu
erſetzen pflegen. Temme Schw. M. 1, 83; Was ſagtet denn
Ihr, wenn ich b. darf, | zu ſolchem Tadel? Chamiſſo 3, 225;
Ohne dich in unſer Spiel zu mengen, Franciska, wenn ich b.
darf! [das bitt ich mir aus]. L. 1, 588; Mehr Reſpekt,
wenn man b. darf. Sch. 182b ꝛc. — Jch muß ſehr darum
b., daß Dergleichen nicht wieder vorkommt ꝛc. — Und immer
zum Schluß muſſt du „Bitte! bitte!“ hinzufügen. (Franz)
Bitte! bitte! (Adelheid) Ja! aber dringender! recht aus dem
Herzen. (Franz, mit Nachdruck) Bitte! bitte! ꝛc. G. 35, 63;
Melanie aber machte durch ein einziges ,, Jch bitte“ der wei-
tern Erörtrung ein Ende. Gutzkow R. 2, 340 ꝛc. — e) ſ. d,
im Jnfin. alsHw.: Jch vereinige mein B. mit dem ſeinen.
Sch. 608a ꝛc. —— f) Einen oder bei Einem (ſ. a) für Jemand
b., als deſſen Fürſprecher, ſich b–d für ihn verwenden:
Moſe bat für das Volk. Bibel u. v.; veraltet: Für Einen
gegen [ſtatt bei] Jemand b. Luther Br. 4, 475. — g) ver-
ſchieden von f.: Es iſt dafür gebeten = es ſind die Vor-
kehrungen getroffen, Etwas zu verhindern, zunächſt
wohl vom Gebet hergenommen, vgl.: Anm. 1 mit
„für“ nach veralt. Gebrauch ſtatt ,,vor“: Dafür iſt
gebeten, daß man mir’s weiß macht [das ſoll mir Niemand
weiß machen]. L. 1, 334; (Hofmarſchall macht ſich auf die
Beine) Sachte! dafür wird gebeten ſein (er überholt ihn und
riegelt die Thüre). Sch. 201b ꝛc. — h) die Art und Weiſe
und der Grad des Bittens werden durch Adv. oder ad-
verbielle Fügungen und Sätze bezeichnet: Sehr; hoch;
ſehr und hoch (Zinkgräf 1, 275); himmelhoch (Tieck N. 5,
97); um Gotteswillen; um Alles in der Welt [verſch.:
„um“ ſ. a]; Bei Allem, was Einem heilig iſt, b. ꝛc.; Drin-
gender und liebenswürdiger b. konnte man Niemand ſehen, er
bittet wie betend. G. 19, 180; Jch bitte Sie, was man b.
kann. Merck’s Br. 2, 82; Bat ihn vor Gott und nach (hin-
ter) Gott. Hebel 3, -⏑, 202; Lewald Ferd. 1, 32 ꝛc.;
Inſtändig; dringend; flehend; flehentlich; demüthig; ſußfällig;
knieend; weinend; unter, mit heißen Thränen b. ꝛc. — 2) mit
Angabe des Erfolges: Einen frei b., ihn durch B. frei
machen; Der Biſchof bat euch ledig. Schwab 479; Ich bat
euch los vom Tode. 85; Euren Bruder vom Galgen los zu b.
TieckA. 1, 126. — 3) Einen b., einladen, höfliche Wendung
= ihn zu kommen b.: Einen zur Hochzeit, zum Leichen-
begängnis, zur Leiche, zur Kindtaufe, zu einer Spielpartie, zu
einem Schmauſe, zum Abendbrot, auf ein Butterbrot, auf
einen Löffel Suppe ꝛc., zu Gaſte b. — Dazu: Ein ungebet-
ner Gaſt, zuweilen = ein unwillkommner; ferner: Er
liebte das todtengräberiſche, leichen-b–de Schwarz nicht. Gutzkow
R. 4, 63, vgl.: Leichenbitter.
Anm. Sinnverwandt „erſuchen“; doch gründet der B–de
ſein Verlangen nicht auf ein Recht, ſondern bloß auf ſein Be-
dürfnis und die Liebe des Gebers; der Erſuchende erwartet
die Erfüllung ſeines Verlangens von einer zwar nicht zu er-
zwingenden, aber doch auf Billigkeitsgründen beruhenden Ver-
bindlichkeit des Gebers (ſ. Eberhard). — „Beten“ (ſ. d.), die
Gedanken zu einem übermenſchlichen Weſen erheben, auch
wenn man von demſelben grade Nichts dadurch erlangen will,
— und „flehen“, ein tiefes, demuthiges, inſtändiges Bitten aus-
drückend, treten oft ſteigernd zu bitten: Wer denn bittet und
fleht. 2. Chron. 6, 29; 6, 19; Da half kein Bitten und kein
Flehen. Hebel 3, 496; Auf meinen Knieen, ich bitte! Ich flehe!
Erretten Sie mich. G. 10, 39; Zu b. dacht’ ich, flehend ſiehſt
du nun | die Dringende. 13, 313; Jch ... bitte nicht um
mein Leben, | doch, willſt du Gnade mir geben, — | ich flehe
dich um drei Tage Zeit. Sch. 62a ꝛc., ſ. auch betteln. —
Veralt. Fügungen, Genit. der Sache ſ. Benecke; Infin. ohne
„zu“ ebd. — Ungewöhnl. L. 12, 10: So bitte ich Jhnen
inſtändigſt ꝛc. (1749). Verſch. davon: Unglückſelige Heimfahrt
dem Gaſt [= für den Gaſt] zu b. Schaidenraißer (Od. 13, 51)
u. ä. m. — Veralt. und mundartl. Form des Partic.: Ge-
betten Va; Berlichingen 45 ꝛc.; Da hab ich euch geſtern bittet.
Auerbach Leb. 1, 314. — Abſtammung unſicher.
Zſſtzg. z. B.: Äb-: 1) Einem Etwas a., bei ihm
um Verzeihung für ein begangenes Unrecht bitten, ſ.
ver-b. 1: Bitte den Göttern ab deine Noten übern Homer!
G. 7, 225; Eine Perſon, die der Tugend ſoviel abzubitten
hat. W. 6, --~ U. o., wobei theils der Dat., theils das
Obj. oder auch Beides wegbleiben kann: Knieend bitten
wir unſre Schuld ab. G. 10, 9; Jch bitte tauſendmal ab, es
war nicht böſe gemeint. W. 15, 90. — 2) durch Bitten
etwas Drohndes abwenden, ſ. ver-b. 2: Sie bat die
Strafe nicht ab, ſondern ſie fühlte einen innigen Wunſch, ge-
ſtraft zu werden. Gotthelf G. 91; Er ſchlug mich, ehe ich den
ſchrecklichen Streich a. konnte. Kant Sch. E. 6; A. heißt das
Gebet, das wider das Böſe, wegzulegen, er-b. aber, das zum
Guten, zu erlangen geſchieht. Luther 1, 22a; Kein Hoffnung
noch Rath, Solches abzubitten oder zu wenden. 6, 114b ꝛc.
— 3) Einem durch Bitten Etwas abnehmen, vgl.: ab-
betteln: Ich habe das Buch von ihm gekauft, aber er hat
mir’s wieder abgequält und abgebeten. — An-: veralt.
ſtattanbeten. — Aūf-: veralt. = bittend auffordern:
Jch will die Juno ſammt dem Hymen itzt a., | daß ſie das
Hochzeitbett zum ſchönſten putzen aus. Mühlpforth Hochz. 131.
— Āūs-: 1) Ich bitte mir noch ein bischen Braten aus;
Darf ich mir Ihren Paß a.? ꝛc., oft von entſchiedner
Fordrung (vgl. ver-b. 2): Das bitt’ ich mir aus, Herr
Juſtizrath! So haben wir nicht gewettet. Gutzkow R. 1, 163;
Stilling 1, 56 ꝛc. — 2) (ſ. 1) bittend auswählen: Daß
das Mädel .. um Gotteswillen den ſchwarzen gelben Tod oder
den Herzeinigen ausbittet. Sch. 183a. — 3) frei-, los-b.
aus der Gefangenſchaft. 2. Macc. 4, 45. — 4) (ſ. 3)
veralt.: Eine Mädchen, eine Jungfrau a. Schweinichen 1,
244; 2, 80; 3, -- ꝛc., um ſie werben, daß ſie aus
dem väterlichen Haus ausgegeben werde. — 5) [3] aus
dem Hauſe weg, einladen: „Biſt du heute Abend zu
Hauſe?“ Nein, ich bin ausgebeten. — Eīn-: veralt.:
1) [2]: Zu dieſer Geſellſchaft eingebeten [eingeladen].
Ⅰ -].
Mattheſius Luth. 206b. — 2) [3]: Der ausgebißne Günſtling
wurde wieder eingebeten [kam durch Bitten wieder in
Gunſt]. ſ. Zinkgräf 1, 133; Dieweil ſie ſtattliche Freunde
hatte, ſo handelten ſie mit ihm und baten die Frau letztlich
wieder ein. Luther SW. 61, 283 ꝛc. — Er-: 1) durch
Bitten erlangen oder zu erlangen ſuchen: Etwas von
Einem e.; Einem, ſich Etwas e., das ihm zu Theil werden
ſoll; Erkaufen iſt wohlfeiler als e. Sprchw.; Ein Wanderer,
dem ich eine herzliche Aufnahme erbitte. G. Reinh. 203; Die,
von dem Donnerer geliebet, Nichts | von ihm c. kann. Sch.;
Sich die Erlaubnis zu Etwas, eine Gefälligkeit, Zeugen, Einen
zum Beiſtand e.; Einen Gefangenen e. Hammer RH. 216;
263; Einen vom Galgen e. Luther SW. 61, 311 ꝛc. =
frei-b. ꝛc. — Den Blitz hat Dominik auf Albi’s Fürſt erbe-
ten. Haller 77, ſtatt erbetet ꝛc. — 2) Eine Perſon ꝛc. e., ſie
durch Bitten zur Gewährung bewegen, bittend erwei-
chen: Wenn es in Ihrer fürſtlichen Macht ſteht, das Geſetz
für mich zu e. Sch. 711b; Hilf mir dieſen Herrn e., daß er
ſich nicht ... von uns trennt. FSchlegel Flor. 1, 11; Jetzt da
ſie ihn erbat, die Waffen abzulegen. W. 20, 69; Laß dich e.!
--, 23 ꝛc. — Fêhl-: vergeblich bitten: Laß deine Mutter
fehl nicht bitten. Schlegel Haml. 1, 2; Ein liebevoller Blick |
aus dieſen Augen, die noch niemals fehlgebeten. W. 12, 49.
— Fórt-: 1) fortfahren zu bitten. — 2) [2] weg-b.
— Frēī-: [2]. — Für-: eine Fürbitte (ſ. d.) ein-
Ⅰ)
legen für Einen. ſ. vor-b. — Hêr-, hín- ꝛc. [2u. 3]:
ſ⏑)
durch Bitten Einen irgendwoher, hinbringen: Keine
Sache, wozu ſie ihren lieben ... Vater ... nicht hinſchmei-
cheln oder hinbitten [durch Bitten bewegen] konnte. Engel
- 2, 54; Jch ward vom jungen K. hingebeten [eingeladen,
hinzukommen]. Forſter Br. 1, 168; Es wird Zeit ſein, ihn
herüber zu bitten. Freytag Soll 2, 316; dagegen: Den gan-
zen Tag | bat er ſein Paternoſter her. Pfeffel Po. 3, 94, ſtatt
herbeten ꝛc. — Lêdig-, lōs-: [2]. — Ver-: ſ. ver-
l⏑1
beten. 1) Sich bei Einem ver-b., ſoviel wie: ihn um Ver-
zeihung bitten. Höfer Volk 255; auch ohne „ſich“: „Sie
begegnen mir ſehr mißächtlich!“ 2 meine gnädige Baro-
neſſe! verbat Forſter. König Kl. 2, 316 ꝛc. — minder ſtark
als ab-b. (ſ. d. 1). — 2) (Sich) Etwas ver-b. Gegenſatz
von er-b. (ſ. ab-b. 2), durch Bitten Etwas abwen-
den; bitten, daß Etwas unterbleibe: Der Statthalter
hat mich auch eingeladen und nicht recht begreifen können,
warum ich eine ſolche Partie verbat. G. Stein 1, 87; Die
Künſtler beabſichtigten anfänglich, das diplomatiſche Korps zu
dem Feſt einzuladen, Frauen jedoch von demſelben auszuſchlie-
ßen. Der Prinz verbat ſich das Erſtere und erbat ſich das
Letztere. HHerz 244 ꝛc. — Dies „ver-b.“, ſ. aus-b. und
ank 1e, oft auch von der entſchiednen Fordrung Etwas
zu unterlaſſen: Jch bitte mir eine anſtändige Behandlung
aus, ich verbitte mir ſolche Grobheiten; Jch würde eine Por-
trätähnlichkeit überall da ver-b., wo es ſich um kein Porträt
handelt. Gutzkow R. 3, 177;„Herr Oheim!“ — Baſta,
Schatz! verbitte die Verwandtſchaft. Müllner 7, 237. —
Verſch. von verbieten (ſ. d.): Was man ſich verbittet,
davon wünſcht man dringend, daß es unterbleibt; was man
verbietet, Das zu unterlaſſen befiehlt man als ein dazu Be-
rechtigter, Das darf nicht geſchehen. — Vōr-: eine Vor-
bitte einlegen, d. h. eine Bitte, um ſich oder Andre
dadurch vor Etwas zu bewahren: Fritz (vor-b–d): Es
war ja doch einmal Ihr Will’. Müllner 7, 148; Ich bat vor
und es nützte nicht. Rückert Mak. 1. 149; Er bittet dann,
aus Mitleid für Eure Verirrung, kräftig vor und Ihr ſeid ge-
rettet. Tieck NKr. 2, 485; 4, 334 ꝛc., auch von kirchlichem
Gebet: Man bittet in der Kirche vor, | man will’s durch
Gnadenmittel zwingen. Gotter 1, 230. — Vgl.: Die zwei
älteſten Knaben waren auf die Kutſche geklettert und auf mein
V. [Für-b., meine für ſie eingelegten Bitten] erlaubte
ſie ihnen .., mitzufahren. G. 14, 24; Für Diejenigen, die
ſich im Gebete gläubig an ihn wenden, vorbittend. 26, 225;
Dem Fürbittenden. 229, häufig aufgelöſt: „bitten für
Einen“. — Wég- [2]: fort-b., durch Bitten wegbrin-
gen. — Wī(ē)der-: 1) noch einmal, aufs Neue bit-
ten. — 2) eine Bitte, eine Einladung erwidern. L. 11,
638. — Zū- [3]: Ich werde noch einige Gäſte zu-b. —
zu den andern einladen.
Work in progress
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