Bitte
Bitte, f.; –n; Bittchen; Bitt-:
die Handlung, die Art und Weise des Bittens; Das, worum gebeten wird: Eine B. an Einen richten, haben, wagen; Eine B. thun, anbringen, einlegen, stellen, bitten (1. 2, 16; 20); Einen mit B–n belästigen, beschweren, bestürmen, ihm mit B–en anliegen etc. — Eine B. erhören, gewähren, erfüllen, bewilligen, geben (l. 1, 17; 106, 15); stattfinden, geschehen lassen etc., — sie abschlagen, ablehnen, verweigern, verschmähen; sich ihr verweigern, entziehn; Eine B. geschieht [wird gewährt]. 23, 24; 6, 8; Eine dringende, inständige, flehende, angelegentliche, heiße, kniefällige, ungestüme —, schüchterne, verschämte, letse, zaghafte B.; Heiße B., kalter Dank! (Sprichw.) Die schöne B., den anmuthigen Zweig | in einer Frauen Hand. 13, 77; Dringt in ihn mit ungestümer B. 30a; Nennt oure B. 546a; Deine B. ist mir Befchl; Auf meine B. ward er frei gelassen etc. — Mit Bezug auf das Vaterunser: Einem alten ...Weibe, das schon seit 40 Jahren aus der 6ten B. [,,Führe uns nicht in Versuchung“] in die siebente [,Erlöse uns von dem Ubel“]getreten war. Sp. 21, 77; Sie gehört in die 7te B., von einer lästigen Person. — S.: Bitt-Abend, -Brief, -Fuhre etc.; bittweise etc.
Zsstzg. z. B.: Daß ich eine B., eine rechte Herzens-B. an Sie bringe. Möricke N. 528; Mit Schmeichel-B–en .. das furchtbare Gesrtz dem Alten zu entlocken. Sch. 584a U. ä. m., ferner: Áb-: Bitte um Vergebung für ein begangenes Unrecht: Nicht wiederthun ist die beste A. Sprchw.; Sonst musst du dich schämen und in deinem Herzen einem edlen Menschen A. thun. Hebel 3, 34; Knieende A. thun. Räbener 1, 153; A. leisten; Eine warme A. des Vergangenen. Sch. 191b etc. —
Aūs-: veralt. und mundartl. Brautwerbung, oft bei Schweinichen z. B.: 1, 98; 115; Zur A. u. 19 Verlobung. 2, 80; 235. —
Fêhl-: vergebliche Bitte. Mit meinem Anliegen ... keine F. zu thun. Gutzkow R. 5, 64; Ohne Furcht einer F. L. 13, 207; Rückert Mak. 2, 30. —
Für-: Bitte, die man für Einen zu Dessen Besten einlegt: F. thun für alle Menschen. 1. Tim. 2, 1; Mit stattlicher, gewaltiger Fürbitt berannt, bestürmet. Luther d, 248b; Noch einmal wiederhole ich meine F. wegen Faust. Sch. G. 1, 195 etc. (s. bitten 1e), vgl.: Vor-B. — Gê- gen-: eine Bitte als Erwiedrung einer andern. Zschokke 8, 68 etc. —
Vōr-: Eine Bitte, wodurch man sich oder Andre vor Etwas bewahren will, s. vorbitten; häusig statt Für-B. z. B.: Die V–e der Heiligen. Tieck NKr. 2, 413; A. 1, 344; Als viel teutsche Fürsten vor den Herzogen von Jülich wegen Gelderlands Vorbitt thaten. Zinkgräf 1, 76 etc.
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