Biss
II. Bíſs, n. (m.), –es; –e; –chen; -: veralt.: 1) die
Geſammtheit der Beißwerkzeuge: Werfen ſie ihnen mit
dem B. aus. Eppendorf 65 = kaſtrieren ſie mit den Zäh-
nen. — 2) das eiſerne Mundſtück am Zaum, worauf
das Pferd beißt; allgem.: alles Eiſenwerk am Zaum,
ſ. Grimm, aUch masc.: Werder Ar. 6, 58.
Zſſtzg. Ge-: ſtatt des veralteten Grundw.: 1) [1]
Den Kopf vom Rumpfe riß dem Einen ſein G. Rückert; Die
Raubthiere haben ein ſcharfes G.; Der Zahnarzt fertigt ein-
zelne falſche Zähne und ganze G–e; Hecht-G., bei den Pfer-
den, wenn die Hinterzähne über die vordern vorſtehn;
Kein Hunds-G., oder lange Kiefel. Fleming J. 208b; Weil
eine koloſſale Zahnreihe ſich an die Stelle des früheren ganz
menſchenähnlichen Milch-G–es geſetzt hat [vgl.: Milchzähne].
Burmeiſter gB. 2, 126; Raubthier-G. ꝛc. — 2) [2]: Aus-
ſchlagend, das G. verachtend. Freiligrath 123; Zerbrecht,
Springriemen und G. 124; Roß, das nie Zügel und G. er-
fahren. Heinſe A. 2, 42; Die Härte des Wolfs-G–es zu dulden.
V. Georg. 3, 189, und dazu: Wolfs-G., ein zahniges G.
für hartmäulige Pferde ꝛc. — 3) zuw. ſtatt Gebeiß
z. B.: Da iſt ein Katzen-G. [vgl.: Katzbalgen] alle Tage.
vHorn Schmj. 49 ꝛc.
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