Biss
II. Bíss, n. (m.), –es; –e; –chen; -:
veralt.:
1) die Gesammtheit der Beißwerkzeuge: Werfen sie ihnen mit dem B. aus. 65 = kastrieren sie mit den Zähnen. —
2) das eiserne Mundstück am Zaum, worauf das Pferd beißt; allgem.: alles Eisenwerk am Zaum, s. aUch masc.: Ar. 6, 58.
Zsstzg. Ge-: statt des veralteten Grundw.: 1) [1] Den Kopf vom Rumpfe riß dem Einen sein G. Rückert; Die Raubthiere haben ein scharfes G.; Der Zahnarzt fertigt einzelne falsche Zähne und ganze G–e; Hecht-G., bei den Pferden, wenn die Hinterzähne über die vordern vorstehn; Kein Hunds-G., oder lange Kiefel. Fleming J. 208b; Weil eine kolossale Zahnreihe sich an die Stelle des früheren ganz menschenähnlichen Milch-G–es gesetzt hat [vgl.: Milchzähne]. Burmeister gB. 2, 126; Raubthier-G. etc. — 2) [2]: Ausschlagend, das G. verachtend. Freiligrath 123; Zerbrecht, Springriemen und G. 124; Roß, das nie Zügel und G. erfahren. Heinse A. 2, 42; Die Härte des Wolfs-G–es zu dulden. V. Georg. 3, 189, und dazu: Wolfs-G., ein zahniges G. für hartmäulige Pferde etc. —
3) zuw. statt Gebeiß z. B.: Da ist ein Katzen-G. [vgl.: Katzbalgen] alle Tage. Schmj. 49 etc.
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