Bischos
* Bischos (gr.), m., –(e)s; –e, Bischöfe; –chen, lein, Bischöfchen, lein; –s-:
1) ursprüngl. Aufseher, Hüter, dann der oberste Geistliche in einem Bisthum, welchen Namen bestimmte kirchliche Gebiete führen. — Sprchw.: B. oder Bader! [s. d.]; Ein Niklas Bischoff (wer das nicht ist, was er scheinen will). 11, 687; Der solchem treuen Hirten und B–e der Seelen nicht folgt. 8, 312a; 1. 3, 1; Ein Koncil von Bischöffen. Köhl. 81; Schon aus dem Bischöflein weissagt der begeisternde B. [2]. 1, 147. — 2) ein Getränk aus Rothwein, Zucker, Pomeranzen (wie ein ähnliches aus Weißwein etc. „Kardinal“ heißt): Rundgesang beim B. 3, 159; Die lockende Flasche voll B–s. 1, 137 ff.; „,Quid sit episcopus? | B. ist, wie ich denke, | ein gar liebliches Getränke etc. Jobsiade.
Anm. Aus dem gr. éπίozoπoς, episcopus. Das Wortspiel mit „Bei den Schafen“ oder „Beiß die Schafe“ z. B.: Tischr. 269a; 351b; B. IlIb; 130a; 1, 157; 3, 237 u. o. (s. auch Wolfsbischof) von Einigen (z. B. u. für Etymologie ausgegeben. — In der ältern Sprache ist die Mz. etc. ohne Umlaut, z.B.: B. Va; 65a; 5, 492b; 6, 317a; 324a; 8, 262b; 392b; 2, 7; 17; 1, 234; vgl.: 53 Bischöff und Bischoff etc. Ferner in der Ez.: Des, dem den Bischof(f)en. 119; Osn. 230; 233 u. o.; Ein B. der Bischoffen. B. 37b u. ä. m. — Als Titel vor Namen, wenn ohne Artikel, auch ohne Flexionszeichen, s. Fürst, Graf etc.: Unter B. Friedrichs Verwaltung. — Das fem. ist bei dem Cölibat der katholischen Geistlichen natürlich selten, doch z. B.: Schwer wird unsträflich ein B., | ist nicht Frau Bischöfin (––⏑) gesellt ihm. 1, 144.
Zsstzg. z. B.: Chōr-: Weih-B. —
Erz-: der erste, oberste Bischof in einem Erzbisthum, unter dem die niedern Bischöfe stehn. - Féld-: „Generalinspektor der Feldpriester.“ Möser Osn. 1, 275; scherzh. (vgl. Feldglocke) ein Gehängter: Daß er bald soll zu einem F, erhöht werden, der den fürgehenden Leuten mit den Füßen die Benediktion oder den Segen giebt. Fischart (Wackernagel 3, 1, 464 Z. 23). —
Fürst-: ein gefürsteter B., B. mit fürstlicher Würde. Klinger F. 62. — Grāf-. Böttger Byr. 8, 311. —
Mít-: Alle römischen Päpste mit allen ihren M–en. Luther 1, 401a. —
Nōth-: Müssen doch unsre weltlichen Herrschaften jetzt N–e sein. 8, 9b. —
Titulár-: deren Bisthümer in partibus intidelium, d. h. in den Ländern der Ungläubigen liegen und die also nur den Titel eines Bischofsohne auszuübende Wirksamkeit haben. —
Wē.h-: Chor-B., der Vikar eines Bischofs etc. —
Wólfs-: der „bei den Schasen“ seiner geistlichen Herde nicht als Hirt, sondern als Wolf sich zeigt. Luther 8, 2b etc.
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