bindig-bindig
Bindigkeit
Bindig~ a. (~keit, f.; –en): Landw.: vom Bo-
den, deſſen Theile innig zuſammenhängen. Thaer Rat.
Landw. 4, 60 u. o. — Sonſt die Schreibart „bündig“
(ſ. d.) gewöhnl.: doch mit i z. B. c. 8, 105 [mit ü 9,
239]; Rabener 3, 53 [mit ü 66] u. ä. m.
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