bindig-bindig
Bindigkeit
Bindig~ a. (~keit, f.; –en):
Landw.: vom Boden, dessen Theile innig zusammenhängen. Rat. Landw. 4, 60 u. o. — Sonst die Schreibart „bündig“ (s. d.) gewöhnl.: doch mit i z. B. 8, 105 [mit ü 9, 239]; 3, 53 [mit ü 66] u. ä. m.
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