billig
Billigkeit
Billig, a. (~keit, f.; –en):
1) gemäß, angemessen, den Verhältnissen anpassend und insofern recht und gut: Der Flausrock, däucht mir, ist noch b. 4, 156, meist von einem Thun, das den vorliegenden Verhältnissen gemäß als recht gefühlt wird, das fremde Jnteressen gehörig berücksichtigt, dadurch unterschieden von recht und gerecht, mit denen es häusig verbunden wird: Was dem Einen recht ist, ist dem Andern b.; Gerechtigkeit, und ob die Welt darüber zu Grunde gehe, mag die Forderung eines gerechten Mannes sein; aber nimmermehr ist es die eines b–en; So sind sie b–er, ja ich darf wohl sagen, gerechter, gegen diese schöne Natur. 17, 292; Auf eigne Fehler streng und gegen fremde b. 6, 60; Sich mehr als nöthig und b. ist, von Dem unterhalten, was geschieht. 15, 279; Nanny erscheint ihm ängstlicher als b. [als sie den Verhältnissen gemäß sein sollte]. 304; Der botanische Garten, wieder wie b. [ironisch = wie es ihnen der Bestimmung eines Gartens gemäß scheint] mit Kohl und Knoblauch bepflanzt. 23, 57; B–ermaßen. 18, 190; Daß euch nichts B–es verweigert werde. 444a; B–keit ist die Verbindlichkeit aus dem Rechte eines Andern, insofern diese nicht mit der Befugnis verbunden ist, Andere zu zwingen; dadurch ist sie vom strengen Recht unterschieden. Phil. Rel. 155; Wenn du, o König, nicht der B–keit | gelinde Stimme hörest. 13, 84 U. v. — 2) der Begriff des Gemäßen geht leicht in den des Mäßigen über (wie Ph. 1, 91 z. B., Beides verbindend, schreibt: Aus dieser billigmäßigen Vergleichung = der B–kcit gemäß etc.), zumal im Bezug auf den Preis von Waaren etc., eigentlich insofern der Preis im Verhältnis zum Werthe nicht hoch ist, dann aber auch allgem. = wohlfeil, geringen, niedrigen Preises, Ggstz. theuer: Das Theuerste ist immer das B–ste. Sprchw., insofern es seiner Güte gemäß dauerhafter ist etc.; B–e Waaren sind gewöhnlich schlecht, B–e Zeiten, zumal größere B–keit der Lebensmittel wäre zu wünschen; Jch will es b. machen, | drei Gulden. 1, 209; Wir zahlten ein B–es. 25, 96; Der Ruhm war b. zu erlangen.
Anm. Die ältere Schreibweise billich (doch mit Schwanken, vgl. Billichheit. 59a; Unbillicheit. 5b; Unbilligkait. 11a etc.), widerspricht den Fortbildungen billigen etc.
Zsstzg. z. B.; Spótt- [2]: überaus billig, vgl. Ⅰ⏑. Spottgeld. — Un- [1]: U–e Fordrung; Sich so un-b. verachtet sehn. Engel 1, 36; Heftig, aber bald zu besänftigen, un-b., aber gerecht. G. 10, 186; Ein blühendes, unschuldiges Mädchen verräth die geheimsten Schönheiten der Natur für einen geringen u–en Preis der Betrachtung der Kunst. Thümmel 7, 146, für einen Preis, der seiner Geringfügigkeit wegen nicht im Verhältnis zu dem damit Bezahlten steht. — Keine U–keit | zuzumuthen ihrer Willigkeit. Rückert Mak. 1,64; Von allen U–keiten gegen mich ist Dies die größte. — Als Ggstz. von [2] unüblich.
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