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bieten
Bīeten, tr.: bot, böte; geboten; bieteſt, beutſt
(beuſt), bietet, beut; biete, beut: 1) (veraltet) aus-
ſtrecken: Bot die Finger in die Höhe. Wackernagel 3, 2, 1406
Z. 3; Schwören mit gebotnen Händen. Fleming 480 ꝛc.,
heute gewöhnlich mit ausdrücklichem oder leicht ergänz-
barem perſönlichen Dat.: Einem etwas entgegen hal-
ten ꝛc., ſ. 2 ff. 2) (Einem) Etwas b., zur Wahrneh-
mung zeigen ꝛc.: Wo die Mauer Lücken bot. Alexis H. 1,
1, 99; Daß er nicht ein Herz verletze, | wenn es gleich ihm
Blöße beut. B. 2a; Ihnen die Feig [ſ. d.] zu b. Fiſchart B.
14a; Er beachtet bloß die Seite, die ſie gegen die Mathematik
b. G. 39, 74; Die Beete boten verwelkte Blumen. Gutz-
kow R. 4, 237; Drache, | der dreifaches Gezüngel ... bot
zur entſetzlichen Schau. V. Ov. 2, 17. 3) zur Ent-
gegen- und Annahme, zum Genuß, zur Benutzung ꝛc.
darreichen, geben, gewähren ꝛc.: a) Einem Nahrung,
Speiſe, Brot, Wein, Etwas zur Nahrung b.; Einem den
Arm zur Führung, die Hand zum Gruß, zum Willkomm,
zur Verſöhnung ꝛc., zum Beiſtande und zur Hilfe b.; Einem
die Rechte b.; Einem eine Gabe, ein Geſchenk, Etwas zum
Geſchenk b.; Wo der Wald ... | dem Hunger kaum Ameiſen
b. kann. Chamiſſo 4, 72; Des Quells, der ew’ge Wonnen
beut. Freiligrath 1, 280; Wenn die Liebſte zum Erwidern
Blick’ auf Liebesblicke beut. G. 6, 4; Wo ein friſches Al-
ter würd’ge Lehre beut. 39; Beutſt du deinen Hals der
Strafe? [ſie darauf zu nehmen.] 9, 132; Die Wette biet’
ich [dir zur Annahme] Topp! 11, 69; Das iſt die Bruſt,
die Gretchen mir geboten. 183; Wenn ich dir ſonſt in trüben
Augenblicken | ohnmächt’gen guten Willen, arme Liebe,| dir
leere Tändeleien kindlich bot. 13, 251; Der mir ... ſeine
Hilfe beut. 341; Die Beleidigung, | die ein Verwegner dir zu
b. wagt [ſ. 0]. Sch. 670a; Eure Wange ... der gierigen
Berührung Titan’s b., | der Alles küſſt. Schlegel Cymb. 3, 4;
Einem Gold (Simrock N. 315 ꝛc.), all ſein Land (188),
Dienſte (287), Dank (292), einen Eid (802) b. = ſich zum
Schwur bereit erklären; Das Werk das ſchon in die Hände der
Gott beut. V. Il.2, 436 ꝛc. Hierzu gehören, was wir nur
der Überſichtlichkeit halber trennen: b) Einem nicht, kaum
das Waſſer b., wie es der Diener dem Herrn thut = weit
geringer ſein, hinter ihm zurückſtehn, ihm nicht die
Schuhriemen löſen ꝛc. c) Einem einen Gruß, Gruß
und Heil, den Abendgruß, guten Abend, einen froſtigen „guten
Abend!“ (G. 14, 127), die Zeit (Immermann M. 1, 288;
3, 143 ꝛc.) b. u. ä. m. Auch von andern Weiſungen,
die man Einem zugehn läſſt = ent-, ge-b.: Biet Allen,
ſie ſollen ſich bereit halten. G. 9, 87; 125; Boten [dürfen] nicht
zur Leiche b. | Alle Herzen ... fühlen, daß ein Held verſchieden.
Kerner 126; Ich biete zu ſagen mir: | ſind Nothſchöffen all-
hier? Immermann M. 4, 118; Der Flüchtigkeit des Glücks
einen Stillſtand b. Lohenſtein A. 1275 ꝛc. Zuweilen mit
Accuſ. der Perſ.: Jch biete [lade] dich zu Gaſte. L. 3, 37;
Jch biete dir oder dich aus dem Hauſe. Jenes = ich gebe
dir die Weiſung, aus dem Hauſe zu gehn; Dies = ich
werfe, treibe dich aus dem Haus, z. B.: Ich biete die
Hainfeld nicht aus dem Hauſe. Iffland 5, 3, 41 ꝛc. Bei
einzelnen Kartenſp. Ggſtz. von paſſen: ein Spiel an-
ſagen. Schmeler. d) im Handel, vom Verkäufer meiſt
feil-b.; Die Waare um hohen, niedrigen Preis, hoch, theuer,
billig feil-b.; Ich biete meine Treu nicht feil. Sch. ꝛc.; ſelten:
Die Waare iſt ſein, er kann ſie b. wie er will. Adelung, gê-
wöhnlich vom Käufer: Geld für, auf die Waare b.; Aus
Fordern und B. beſteht doch der Handel. Immermann; Wer
am meiſten bietet, der hat mich. Sch.; Endlich fand ſich, da
ich viel bat und viel bot, doch noch Wein. Seume; Es wird
dem Meiſt-, Beſt-B–den zugeſchlagen ꝛc. e) einem Etwas
Unpaſſendes zumuthen: Vor ein ſieben, acht Jahren hätte
mir noch Keiner ſo Etwas b. dürfen. Immermann; Wollte der
Bildhauer dem ſpröden Alabaſter b., was er dem feſten Mar-
mor zumuthen darf. Lewald; Er laſſe ſich Nichts b. und wiſſe
ſich ein Anſehn zu geben. Sch.; Wenn ich mich nicht immer ſo
ſchonen müßte, wenn ich mir mehr b. dürfte. Tieck ꝛc.
4) Einem Etwas entgegenhalten als Abwehr gegen den
Vordringenden ꝛc., z. B.: Einem die Stirn b., zunächſt=
zeigen, ſ. 2, wie: Den Rücken b. = fliehen; Einem Bruſt
und Stirn (G. 39, 61), Naſe und Stirn (Luther 8, 4a),
allen Einwendungen die Stirn b. G. 39, 237 ꝛc.; Einem die
Spitze [zunächſt: des Degens] b. G. 10, 29 u. o.; For-
men, die allem Abenteuerlichen die Spitze b. Burmeiſter G. 253
[die Wage halten]; Einem Kampf (V. 3, 192), Mord
(B. 60b), dem Schlechten Krieg, Verachtung der Gemeinheit
b. Chamiſſo 4, 40; Die Trommel bietet meiner Stimme Hohn.
50 ꝛc.; Einem Trotz b., Trutz in die Naſe b. Gleim 4, 11
u. o.; Jeder Fährlichkeit Trotz b. Chamiſſo 4, 133; zuweilen
auch wie franz. défier = Etwas als unmöglich für
Einen achten, vgl.: auf-b. 4: Eine Beſchreibung, aus der
ich Jedem Trotz biete klug zu werden. L. 11, 416 [aus der
unmöglich Jemand klug werden kann]; Wir bieten den
Jeſuiten Trotz, ſich auf dieſe Vertheidigung Etwas einzubil-
den. 3, 165 ꝛc. Ferner im Spiel und dann übertr.:
Einem Schach (Alxinger D. 352), Paroli (Gutzkow R. 9, 461)
b. ꝛc., zuweilen auch: Es (ſ. d.) Einem b. = Trotz, die
Spitze b., es mit ihm aufnehmen: Eine Sprache, der es
kaum die griechiſche b. darf. Kl. 1 2, 155; 406; IP.31, 56; Euch
Allen biet’ ich’s. Sch. 465b; 231a ꝛc. 5) refl.: ſ. 1—3:
a) (ſ. 1) veraltet: Sich zu Füßen b. [ ſtrecken, werfen],
z. B. noch Simrock Nib. 439; 1703; 2089 ꝛc. b) Dir
biet’ ich zum Beſchützer mich [an, dar]. Chamiſſo 4, 109;
Das göttliche Gebot, | das leiſ’ aus tiefſtem Herzen ſich dort
mir mahnend bot [kundgab]. 3, 325; Den Augenblick, der
einmal nur | ſich [dar-] bietet. Sch. 276b; Unverdroſſenem
Streit euch [dar-] b–d. V. Od. 4, 146; So oft ſich die Ge-
legenheit bietet ꝛc. Im Partic. auch ohne „ſich“
(ſ. d.): Auf tauſend b–de Hände zu treffen. G. 31, 3.
6) Bieter, m., –s; uv. -in, f.; –nen: bietende
Perſon, zumalvon Kaufluſtigen auf Auktionen (ſ. 2d);
Der Mehrbieter. IP. 1, 51 ꝛc. Bietung, f.; –en,
ſelten (vgl. Bot) außer in Zſſtzg. z. B.: Die kleinen
Handbietungen [Handreichungen, Dienſte], welche Vreneli
bereits leiſtete. Gotthelf U. 2, 190 ꝛc. Das Gebiete
(2d), das Gefeilſche ꝛc.
Anm. Veralt. Formen: Jch beut. HSachs 2, 2, 47b;
Jch gebeut. Luther 6, 500b; Er beutet. 1, 51b ꝛc.,
welche Formen jetzt zu „beuten“ gehören, was Einige als
Nbnf. von bieten 2d, zunächſt = tauſchen, anſehn; Ich butt.
(Impf. Konjunkt.) Zwingli 3, 5 ꝛc. Abſtammung unſicher,
vgl. bitten.
Zſſtzg. z. B.: Áb-: 1) [3d] a) feilſchen, ein ge-
ringeres Gebot thun, als der geforderte Preis iſt: Die
Marktleute boten ab und boten zu. Hebel 3, 181, vgl.: hin
und her bicten, abdingend vom Verlangten, zulegend
zum gebotnen Preis. b) Einen a., durch ein beſſeres
Gebot bei einer Steigerung ihn die Sachen nicht erhal-
ten laſſen, ihn über- oder beim Abſtreich unter-b.: Hoffte
es werde ihn Niemand a. Gotthelf U. 2, 342; Der Narr
bietet ſich ſelber ab. vHorn Schmj. 263 ꝛc. 2) [3c] a:
Das Brautpaar wird [ von der Kanzel] dreimal abgeboten,
als ſolches verkündet ꝛc., ſ. auf-b. 3 und Schmeller.
b) Der Schütz war gekommen, um „abzubieten“ [ die Gäſte
aus dem Wirthshaus gehn heißen]. Auerbach Dorf. 1,
313; Gv. 403. An-: 1) [3d] ein erſtes Gebot auf
etwas zu Kaufendes thun: Auf Auktionen bietet gewöhn-
lich der letzte Käufer wieder auf den nächſtfolgenden Gegen-
ſtand an ꝛc. 2) [3a] von Etwas erklären, daß es
Einem zu Dienſten ſtehe, daß man es ihm zu Theil
werden laſſen will, vgl.: dar-, er-, anerbieten: Das
Dargebotne iſt da, d. h. vorhanden, gegenwärtig, ſo daß es,
wenn man will, angenommen werden kann; das Angebotne
kann ferner ſein, bezieht ſich ſogar gewöhnlich erſt auf die Zu-
kunft, aber man hat den Wunſch dabei, daß es an Den, dem
man es anbietet, d. h. in ſeinen Beſitz, kommen möge. Jenes
iſt ſtärker, indem es unmittelbare Gegenwart bezeichnet; Dies,
inſofern es faſt an „Aufdringen“ grenzt: Angebotner Dienſt
iſt unwerth; Das erſte Stück Leben, das ſich ſeinem Blick nicht
nur dargeboten, ſondern ungeſtüm genug aufgedrängt. Danzel
40; Unwahrſcheinlichkeiten, die ſich Jedem a. [aufdrängen,
ſtärker als dar-b.] müſſen. Tieck N. 4, 150; Jch habe aber
beſſere Gründe theils dargebracht, theils angeboten. Bärne 1,
364; Er nahm die dargebotnen Speiſen an, als wir ihm aber
Wein dazu anboten, der aus dem Keller geholt werden ſollte,
dankte er; Die Schrift lehrt uus, Dem, der uns auf den rech-
ten Backen einen Streich giebt, auch den andern darzubieten,
während wir gewöhnlich ihm Gegenſchläge dafür a. und, wenn
wir ſtark genug dazu ſind, auch verabreichen; Einem Geld (Ap.
8, 18), Frieden (5. Moſ. 20, 10), Krieg, Ehre (G. 34,
161), Herberge und Bewirthung (V. Od. 15, 305), ſeine
Dienſte, ſeinen Beiſtand, ſich zum, als Diener, als Beiſtand,
Schutz ꝛc. a. Das A. [die Offerte]. Hebel 3, 449.
Āūf-: 1) [1] veralt.: Eid, ſo ich mit aufgebotnen Fin-
gern gethan. Berlichingen 274. 2) ungewöhnlich =
feil-, aus-b. Adelung. 3) [3c] auf erhabnem Platze
verkünden, zumal von der Kanzel herab als künftiges
Ehepaar: Sie war bereits mit Jurek aufgeboten. Dieſe ſo-
genannte Aufbietung erfolgt an drei verſchiedenen Sonntagen
nach der Predigt. Waldau N. 3, 187; Burmann Fab. 166;
Lewald W. 1, 392; Meißner Stein 175 ꝛc.; Gute Werke
werden im Leipziger Meß-Katalog dreimal aufgeboten. Börne
2, 351; Pfandleiher müſſen die Pfänder vor dem Verkauf a.,
die Eigenthümer durch öffentliche Bekanntmachung zur
Einlöſung auffordern ꝛc. Daher auch: Einem a., ein
Aufgebot machen, = abkanzeln (ſ. d.), ihn herunter-
machen, öffentlich ausſchelten ꝛc. 4) ſ. 3: durch
öffentliche Verkündigung auf die Beine bringen, z. B.:
Soldaten, ein Heer a. ꝛc., auch allgem.: zu Etwas auf-
fordern, und übertr. z. B.: Alle Kräfte a. = ſie zu-
ſammennehmen, anſtrengen ꝛc.: Die Engel ..., die er
zum Amt aufbeut. Rückert Morg. 1, 59; Die ganze Bande
wird aufgeboten. Sch. 120a; Sein Befehl, | der alle kleinen
Kön’ge ſeiner Herrſchaft | aufbot, uns nachzuſpähn. 583a;
443a; Das Schloß [zur Übergabe] a. EKleiſt 2, 69; Die
Gerichte [zur Verfolgung] a. Tieck N. 2, 208; Die Bauecn
zum Frohndienſt, eine Dame zum Tanz a. ꝛc.; Sie glauben
die Einbildungskraft der Leſer aufzubieten, die höchſte Schön-
heit ſich vorzuſtellen, wenn ſie ſagen ꝛc. Jacobi Jr. 3, 131;
Alle Gewandtheit ſeines Geiſtes a., um ſeine Theſe durchzu-
17
ſetzen. G. 39, 235; 22, 8 ꝛc., auch: Er biete ſie auf, ihm
zu ſchaden, 9, 262, iron. = ſie ſollten ſich’s nur unter-
ſtehn, vgl.: Trotz bieten [4 ]. Zuweilen auch mit
Dat. ſtatt des Objekts, ſ. [3c] und aus-b.: Ließ den
Jüden auch a. 1. Macc. 9, 63; Gebot er ſeinen Leuten auf.
2, 12, 5; Er bietet Allem auf, was ruhige Vernunft zu ſagen
vermag. Mörike N. 568 ꝛc. Zur Aufbietung aller
unſrer Kräfte. Chamiſſo 5, 174 ꝛc., ſ. Aufgebot. Aūs-:
1) [3d]: a) Etwas a., es feil-b.: Solche Hausmittel aus-
zubieten! als ob wir krank wären! Laube DW. 5, Av; Der
die Werke großer Männer als eine feile Waare ausbietet.
Merck’s Br. 2, 221; Die fünfhundert Thaler, womit mich
mein Vater [als Braut] ausgeboten hat. Möſer Ph. 4, 318;
Des Sternberg’s Güter werden ausgeboten. Sch. 351a; Ich
pflege mein Vertrauen und meine Freundſchaft nicht ſo eilig
auszubieten. Tieck A. 2, 46; Etwas wie ſauer Bier aus-
bieten ꝛc:; Jene verſchwenderiſche Ausbietung von Ablaß.
Rochau (Monatsbl. 2, 446b) ꝛc. b) Einen a., ihn durch
ein höheres Gebot aus dem Beſitz treiben: Ich hatte das
Gut für 5000 Thaler in Pacht, er hat mich ausgeboten, in-
dem er 6000 Thaler zahlt ꝛc. 2) veralt.: Einen a. =
auf-b. 3; Eine Wittwe [als zu Verheirathende] a.
Mattheſius Sar. 136b; Steuern a. [ausſchreiben]. Logau
2443 ꝛc. 3) [3c] Einem, Einen a., herausfordern zum
Kampf: Ihm zu dem Wettlaufauszubieten. Fiſchart Glückh.664;
Ich biet’ im Guten oder Böſen | Jedem aus mit kecker Forderung.
Reithard 37. Als er ihn ausbot, ſich noch einmal mit ihm
zu raufen. Arnim 1, 254 ꝛc. 4) [3c] Einem oder Einen
a., ihn gehn heißen: Die Meinigen haben mir ausgeboten.
Kurz Sonn. 218; 251; Kurz und gut, ich biete dem Junker
aus. Sch. 181a. In Wien hat man alle Fremden aus-
geboten. G. 26, 3. Dār-: ſ. an-b.: Sie beut [reicht]
die Mutterhand ihm dar. Hebel 2, 157; Welch ein Schau-
ſpiel bot ſich dar [zeigte ſich]. Platen 4, 282; Ihr den treu
verſchwiegnen Buſen | d. Sch. 470a [zur Niederlegung
ihres Geheimniſſes]; Hunger, | deſſen Wuth ja ſo viel Un-
heils den Sterblichen darbeut. V. Od. 17, 474; Nehmen
werd’ ich das Gold, wie’s mir in die Hände ſich darbeut. 15,
447 ꝛc. Veralt.: Beut das Geſchmücke und Gezierde da.
Schottel 796. Dazu: Der Darbieter [der Hand].
Kühne Fr. 89; Darbietung. Müllner 4, 226. Ent-
[3c]: Einem Etwas e., ihm eine Meldung, Kunde, einen
Befehl ꝛc. zukommen laſſen ꝛc.; Einen e., ihn durch
einen Befehl, eine Ladung zu ſich beſcheiden, ſeltner
von Dingen: ſie kommen laſſen, z. B.: Ap. 23, 30;
1. Kön. 20, 9; 21, 11 ꝛc.; Das entbot [erzählte] mir ſein
eigner Hauptmann. Berlichingen 180; Wir laſſen dem Abt
von St.-Gallen e. [die Weiſung, den Befehl zugehn]: |
Hans Bendix ſoll ihm nicht die Schafe mehr hüten. B. 67b;
Aus fernher entbotenem | verſchriebenem | Material erbaut.
Gutzkow R. 7, 97; Jemand in einer Stunde zu ſich e., in der
man ſeiner Zeit nicht Herr ſei. Lewald W. 4, 64, Sagt, was
ich entbiete heim in unſer Land. Simrock N. 1354; Ent-
bietet er der Göttin ſeine Dienſte. W. 12, 43 ꝛc., bietet ſie
an, ſo auch rell.: Als Aſter ... ſich dieſem Könige zum
Dienſte e. ließ. Hagedorn 2, 105. Veraltet: Embieten.
Stumpf 406a; 603b; 343b; Zwingli 2, 26; 8 ꝛc.; ferner:
Einem Etwas zu-e. Zinkgräf 1, 16; 21; 93; 103 U. v.
9 .
Entgêgen-: Einem Etwas e., z. B.: Die Bruſt
(Chamiſo 4, 39 = entgegenſtrecken), Spott (Simrock N.
1452), Etwas erwidernd (Uhland 234). Er-: ſ. an-b.:
1) heute zumeiſt von Perſ. refl.: Sich zu Etwas,
Etwas zu thun, zu leiſten e., ſich freiwillig dazu anbieten,
ſich dazu bereit erklären, anheiſchig machen, vgl.: Er
bot ſich mir zum [als] Diener an [wünſchte es zu werden];
Er erbot ſich zu allen möglichen Dienſtleiſtungen [erklärte ſich
bereit zu denſelben]; Er erbot ſich zur Schadloshaltung,
(dazu), uns ſchadlos zu halten ꝛc. 2) ſeltner trans.: Wie
viel man ihm auch erbot [anbot]. Arndt E. 210; Sie erbo-
ten ihre Schwüre. Schlegel Sh. 6, 147; Ich erbot ihm meine
Geſellſchaft. V. Sh. 1, 386; 3, 225; Willkommenen Schat-
ten erbeut uns die lockende Pappel. Ov. 2, 188; Ant. 1,
161; Alles ... erbiet’ ich zu eurem Dienſt. W. 11, 31; 20,
215 ꝛc., früher z. B. auch ganz gewöhnlich: Einem die
Hände (Schaidenraißer 44a = reichen), Ehre (14a; Stumpf
343b = erweiſen) e., wie noch gewöhnl.: Ehrerbie-
tung vor Einem. Lewald W. 1, 83 ꝛc.; Unehrerbietung
gegen Einen. Danzel L. 1, 59 ꝛc., vgl.: Der Ritter nahm
dies E. an. Fouque 8, 104; G. 13, 323 ꝛc. 3) An-e.,
ſtatt an-b. oder er-b., oft bei ſchwzr. Schriftſtellern u.
Alteren: Einem Etwas an-e. SClara EfA. 1, 296; Gotthelf
Sch. 175; 248; G. 107; 302 ꝛc.; Das ſtille Loos, | das
ich mit dieſer Hand ihr anerbiete. Sch. 470a; Hat mich in
ſein Haus genöthigt und Alles anerboten. Merck’s Br. 1,
206 ꝛc., veraltet mit doppeltem Accuſ. Wackernagel 3, 1,
918 Z. 16. Sich zu Etwas an-e. = er-b.: Ich kann
nicht ... ihm jetzt genug zu thun mich an-e. G. 13, 150;
Der Schulmeiſter, welcher ſich zum Haushofmeiſter anerbot.
Immermann M. 1, 185 ꝛc. Die Trennung des „an“
wird vermieden, ja das Zeitwort von Einzelnen als un-
trennbar behandelt: Und anerbot dem Alten, ihm wieder-
zuerſetzen ꝛc. Keller gH. 4, 186; Anerbot ſich, uns hinüber-
zubringen. Scherr Pilg. 2, 170 ꝛc., vgl.: anerkennen.
Sehr häufig der ſächliche Jnfin.: Das An-E. des Kolum-
bus. G. 39, 222 ꝛc.; Jhm wären von verſchiedenen Orten
Anerbietungen geſchehen. 15, 6 U. v., zuw. auch:
Dem Anerbieter weltlicher Herrſchergewalt. Stahr Jahr.
1, 61 ꝛc. Fēīl- [3d]: zum öffentlichen Verkauf
aus-b. Für-: ſ. ver-b. 2. Ge-: 1) veralt. ſtatt
bieten, z. B.: Er gebiete Dem Trotz, der ꝛc. Lohenſtein A.
2, 291. 2) als Oberherr mit unbedingter Machtvoll-
kommenheit und unwiderſtehlich zwingender Gewalt
Etwas befehlen; Etwas dringend heiſchen, ſo daß es
unweigerlich geſchehn, gewährt werden muß, nicht ver-
ſagt werden kann ꝛc.; ſeine Herrſchaft über Etwas aus-
üben, es beherrſchen: a) Einer Perſon, einem Volk, einem
Lande g., Etwas g. Von dem ſinnverwandten „befehlen“,
das urſprünglich näher an „empfehlen“ grenzt (vgl.
-
z. B.: In deine Hände befehl’ ich meine Seele ꝛc.), unter-
ſcheidet es ſich durch die oben angegebenen Nüancen:
Wer befiehlt, ſagt, das er will; wer gebietet, macht, daß ſein
Wille geſchehen müſſe; was befohlen wird, ſoll geſchehen; was
geboten wird, muß geſchehen. Eberhard; Ein Ding, das man
Einem befiehlt, iſt viel freundlicher ..., denn da man Einem
ein Ding gebietet; wenn Einer Einem ein Ding befiehlt, ſo
gebraucht er ſich keiner Stolzheit, noch Öberkeit. Kaiſersberg
chr. Pilg. 154 ꝛc. In einzelnen Fällen können beide
Wörter ohne bedeutenden Unterſchied ſtehn, da Sollen
und Müſſen ſehr nahe verwandt ſind, doch einige
ſcheinbare Abweichungen beſtätigen bei näherer Betrach-
tung das Angegebene. So heißt es z. B. gewöhnlich:
Der Herr befiehlt ſeinen Dienſtboten Etwas, weil er nicht
unbedingte Machtvollkommenheit über ſie hat, wie etwa
über Sklaven und Leibeigne, vgl.: Eigenen Mädchen ge-
beut! [Freien] Syrakuſerinnen gebeutſt du? V. Th. 15, 90.
Der Offizier befiehlt den Soldaten Etwas, weil er ſelbſt
nicht als Oberherr erſcheint, vgl.: Der Kaiſer von Ruß-
land kann über eine ungeheure Zahl von Truppen g. ꝛc.;
Wenn die heilige Kirche Etwas gebeut. Fiſchart B. 31a; Wer
kann g. den Vögeln, | ſtill zu ſein auf der Flur? | und wer
ver-b. zu zappeln | den Schafen unter der Schur? G. 4, 36;
„Der Fürſtin willſt du raſch g.?“ ... ein alt Geſetz, nicht ich,
gebietet ihr. 13, 75; Gebiete Stillſtand meinem Volke! 83;
So fern und weit ſie immer Macht und zu g. hat. Luther 6,
12a; Gebeut, was wir hier thun, und denk, es ſei gethan.
Rückert Roſt. 5a; Und was ſie baten, war der Welt gebotten.
Mak. 1, 107 (,,fränkiſch ſtatt geboten“); Des jammer-
vollen Gebotes, welches mir Kirke gebot. V. Od. 12, 227 ꝛc.
b) auch mit ſachlichem Subjekt, perſonif: Fleuch
nur, gebeut’s dir dein Herz. B. 187b; Wie es die Laune ge-
beut. G. 1, 229; Das iſt nicht Undank, was die Noth ge-
beut. G. 13, 67 [,erheiſcht“ 34, 196]; Gebeut mir das
Herz. V. Il. 18, 90 [,,Auch heiſcht mein Herz“ Stolberg];
Seiner [des Schickſals] Oberherrlichkeit | ſich zu entziehn,
wo iſt die Macht auf Erden? | Was es zu thun, zu leiden uns
gebeut, | Das muß gethan, Das muß gelitten werden. W.
20, 127 ꝛc., minder gewöhnlich: Ehrfurcht befiehlt die
Tugend auch im Bürgerkleide. Sch. 193b. Auch wie be-
herrſchen übertragen auf Gegenden: An einem ſonnigen,
über weite Ausſichten gebietenden Flecke. G. 18, 45 ꝛc.
c) Auch mit ſachlichem (perſonif.) Dat. = beherrſchen,
bezühmen ꝛc.: Schwimmend ſchien ſie mir, | den Elementen
göttlich zu g. G. 13, 288; Wenn ... du, mein Bruder, | der
raſchen Jugend nicht g. willſt [ſie bezähmen]. 84; Gebiete
deinen Thränen. Sch. 1a; Gebietet eurem wildempörten Blut,
bezwingt des Herzens Bitterkeit! 426b ꝛc. d) das Partic.
Präſ. auch als Ew., ſubſtantiviſch, und in Zſſtzg. mit
Adv. und mit Hw. (als Objekt): Jch ſtehe unter dem
Banne des g–dſten Ceremoniells. Immermann M. 1, 379,
vgl.: „gebietriſch“; Zorn des G–den [Gebieters]. Rückert
Roſt. 50a. Hoch-g–der Herr General! [Titel ]; Der
weitg–de Held. B. 180b; V. Od. 1, 277 u. . Jhre
achtung-g–de Stellung. Ruge Rev. 1, 156; Überwältigt von
der ſtillen, ruhigen, macht-g–den [mächtig g–d] Art des Kö-
nigs. Börne 1, 388, vgl.: „Machtgebot“. e) das
Partic. Paſſ., nicht zu verwechſeln mit dem gleichlau-
tenden von ,,bieten“, vgl. z. B.: Welche ... nachlallten
gebotene Worte des Auslands. V. 3, 17. Dagegen: Er
nahm die ihm [dar-] gebotene Frucht ꝛc., zuw. in Zſſtzg.:
Wo mit urgebotner Liebe | Licht und Finſternis ſich gatten.
G. 6, 165, die von der Urzeit her geboten iſt ꝛc.
f) Doppel-Zſſtzg. z. B.: Auf-g. ſ. [1] und auf-bieten
4 ꝛc., namentlich aber: Begeiſterung! ... dich kann der
Staat nicht her-g. [durch ein Gebot herbeſcheiden]. Höl-
derlin H. 1, 54; Überall, wo das Feuer der Seele ausbrechen
ſoll, es hin-g. Engel 4, 22 u. ä. m. g) dazu: Ge-
bieter, m., –s; uv.: Herr, Herrſcher: Ein Gebieter den
Völkern. Jeſ. 55, 4; Hinter den Sitzen ihrer Gebieter ſtun-
den. Klinger F. 27; Der Erde Gebieter. Sch. 491a. Die
Gewohnheit iſt eine verführeriſche Gebieterin. Börne 2, 288;
Die Amme ſpricht: Gebieterin. Chamiſſo 3, 217 ꝛc., auch in
Zſſtzg.: Wenn ich Allgebieter | von ganz Europa wär. B.
56a; Den beiden Völkergebietern. 185b; Wo uns der
ernſte Küſter | ein Weltgebieter ſchien. Matthiſſon 93 ꝛc.;
Veraltet: Der Vorgebieter. Garzoni 158a = Fürbieter,
Vorbieter, der vorladende Gerichtsdiener. Nbnf.,
namentlich früher für Komthur (ſ. d.), jetzt nur noch
zuweilen: Einem Gebietiger, ob er über ein Königreich
das Regiment hat oder über eine große Hauswäſche. Alexis H.
1, 1, 46; Des Ordens Gebietiger. Ring Kurf. 1, 130 ꝛc.
Dazu: Gebieteriſch, a.: unbedingt Unterwer-
fung, Folgſamkeit ꝛc. heiſchend: Der Schauſpieler war
ſchwach, wo er nicht gebietriſch ſein ſollte. Börne 1, 216;
Vor ſeinem gebieteriſch hingeſtreckten Arm. G. 10, 16; Feu-
rige, gebieteriſche Augen. Klinger F. 65; Rauhes, gebieteri-
ſches Weſen ꝛc. Gêgen-: als Gegengabe bieten ꝛc.:
Die Mitgift, die ſie gegenbot. V. Sh. 2, 254. Hêr-,
Hín-: Da botet ihr Geſpötte nur meinen Recken her. Simrock
N. 2271; Bot ich die Früchte der Geſellſchaft freundlich hin.
G. 8, 94; So daß der Oberpolizeimeiſter ihn endlich aus der
Stadt hinaus-b. [ſ. aus-b. ] muſſte. W. 16, 11; Er ließ
Erfriſchungen herum- oder umher-b. ꝛc., vgl.: reichen.
Míß-: (veraltet) ſchimpflich behandeln. Benecke; Schm.
Nāch- [3d]: nachträglich bieten, Etwas zu dem
frühern Gebot hinzufügen, zu-b. I. Úber- [3d]:
mehr bieten, darüber bieten: Ich bot 20 Thaler, er bot
mir aber noch 2 Thaler über ꝛc. II. Uber- [3d]: Etwas
ü., einen höhern Preis dafür bieten; Einen ü., ein hö-
heres Gebot thun als er und ihn dadurch ab-b., und
ſo oft übertragen: ſich zu mehr anheiſchig machen als
ein Andrer, ihn übertreffen und refl.: ſich ſelbſt über-
treffen; das Höchſte, wozu man fähig iſt, leiſten, vgl.:
unter-b.: Ein Unterbett, das ihnen beim Aufſtreich über-
boten wird. Sch. 107a; Auswürfe von Laven, die an Mäch-
tigkeit alle andern ü. Burmeiſter Gſch. 106; Sich an die Stelle
der Natur ſelbſt ſetzen, ja in Abſicht auf Erſcheinung ſie ü.
G. 31, 59; Forderungen nach immer ſich ü–den Neuigkeiten.
33, 9; Ihre Frechheit mit Frechheit ü. Tieck A. 2, 58 ꝛc.
Um-: umherbieten, z. B. [3d]: Wenn er Waar’ um-
bietet im Land. V. 1, 69. Umhêr-: ſ. herum-b.
I. Unter- [3d]: weniger, darunter bieten, ſ. II.
μ. Unter-: Etwas, Einen unter-b., was im Abſtreich,
wo die Sache nicht dem Meiſtbietenden, ſondern dem
Mindeſtfordernden zugeſchlagen wird, in Bezug auf den
Erfolg mit dem Überbieten beim Aufſtreich zuſammen-
fällt: Werden aber bald von der Oppoſitionskutſche über-
boten oder vielmehr unterboten [ſie fährt billiger]. Heine
Reiſ. 4, 241. Ver-: 1) Ggſtz. von ge-b., ſ. d.,
gebieten, daß Etwas nicht geſchehe, daß es als uner
laubt unterlaſſen werde, ſinnverwandt: unterſagen; doc
gilt das Verbotne überhaupt als unerlaubt, das Unter-
ſagte wird es erſt durch das Unterſagen: Einem Etwas
(zu thun) bei Strafe, hoch ver-b., oft mit einer Art Ellipſe,
alſo z. B. nicht bloß: Einem zu reden, die Rede, das Wort,
ſondern auch: Den Mund (G. 18, 117) ver-b.; Einem den
Eintritt in’s Haus, das Haus, die Thür (Chamiſſo 4, 276),
die Stadt (3, 328) ver-b.; Verbeut den Sorgen meine Bruſt!
LHNicolai 1, 79 ꝛc. Strenge Grammatiker verpönen
den mit Recht (ſ. kein und nicht) auch von unſern
beſten Schriftſtellern, wie im gewöhnlichen Leben, nicht
gemiedenen Gebrauch der Verneinung nach verbieten
(als darin ſchon enthalten): Verbot ihnen Jeſus, daß ſie
Niemand [irgend Einem] ſagen ſollten ꝛc. Mark. 9, 9 ꝛc.;
Da Gott verbiet, daß man keine Bilder machen ſoll. Fiſchart
B. 51a ꝛc.; Zu ver-b., daß das göttingiſche Magazin ihm auch
nicht mehr geſchickt werde. Forſter Br. 1, 271; Bei großer
Strafe verboten, Nichts in den Kanal zu ſchütten. G. 23,
105; Doch was verbot er? das Geheimnis nicht | unzeitig zu
entdecken. 13, 273; Bei Todesſtrafe verboten, Keinen hinein
zu laſſen. Klinger F. 279; Verbietet, keine Bildniſſe zu füh-
ren. L. 11, 2⏑1; Man verbot ihnen bei ſchwerer Strafe, daß
ſie keine Waffen in ihren Häuſern haben ſollten. 36 u. V.,
vgl.: wenn ſtatt eines abhängigen Satzes direkt de
Jmperativ folgt: Ich verbiet’ es, Meiſter Hildebrand, ſpre-
chet hier nicht mehr. Simrock N. 2282 ꝛc., in welchen
Beiſpielen allen, auch abgeſehn von dem tief in der
Sprache begründeten Gebrauch, die Verneinung durch
Verdopplung zu verſtärken, ohne weſentliche Sinnes-
änderung „ge-b.“ ſtehn könnte, das mit ver-b. den Be-
griff gemein hat: Einem eine Weiſung zugehn laſſen,
nur daß gewöhnlich in Dieſem der verneinende, wie in
Jenem der bejahende Inhalt dieſer Weiſung ſchon vor-
her angedeutet iſt, ſ. 2, vgl. Benecke, und z. B. die be-
kannten 10 Gebote, die größtentheils verneinenden
Jnhalts, alſo Verbote ſind. Einzelne verwechſeln
damit verbitten, ſ. d., z. B.: Gab ein Geſetz, worinnen
er verbat, | daß Niemand ſich vermählen ſollte. Burmann F.
58, vgl. dagegen: Weil der König alle ſolche Beziehungen
verbeten, ja verboten hat. Zelter 2, 153 ꝛc. Veraltet =
verhindern. Eppendorf 82; Imperf.: Sie verbutten. Stumpf
403a. 2) wie ab-, auf-b. im Sinne der öffentlichen
Verkündigung, z. B.: Sagt zu dergleichen Pennal [der
„kaum der Schul entloffen, wollt’ eine Frau haben“], er ſollt
es noch ein Jahr zwei anſehn, dann ſie wohl wüßte, daß der
Schultheiß noch in den zweien erſten Jahren nichtver-b. werde.
eidner 313. Dieſer Gebrauch iſt wegen der naheliegen-
den Verwechslung mit 1 im Allgemeinen veraltet, doch
namentlich noch in der Sprache der Zünfte und Ge-
werke üblich = citieren, vorladen, ebenſo vor-, für-b.
und z. B. in Mecklenburg gewöhnlich: Verboten, vgl.:
Benecke 1, 189b und Vorgebieter unter ge-b. 2g.
Vōr-: ſ. ver-b. 2. Zū-: ſ. ab- und nach-b.
Zurück-: zurückgeben, erwidern: Als der Vorſteher
plötzlich ſein Amt niederlegte und die Kaſſe zurückbot; Mir
Liebenden beut du die Lieb’ ungefälſcht zurück. V. Th.
29, 32 ꝛc.