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bieten
Bīeten, tr.:
bot, böte; geboten; bietest, beutst (beust), bietet, beut; biete, beut: 1) (veraltet) ausstrecken: Bot die Finger in die Höhe. Wackernagel 3, 2, 1406 Z. 3; Schwören mit gebotnen Händen. Fleming 480 etc., heute gewöhnlich mit ausdrücklichem oder leicht ergänzbarem persönlichen Dat.: Einem etwas entgegen halten etc., s. 2 ff. 2) (Einem) Etwas b., zur Wahrnehmung zeigen etc.: Wo die Mauer Lücken bot. Alexis H. 1, 1, 99; Daß er nicht ein Herz verletze, | wenn es gleich ihm Blöße beut. B. 2a; Ihnen die Feig [s. d.] zu b. Fischart B. 14a; Er beachtet bloß die Seite, die sie gegen die Mathematik b. G. 39, 74; Die Beete boten verwelkte Blumen. Gutzkow R. 4, 237; Drache, | der dreifaches Gezüngel ... bot zur entsetzlichen Schau. V. Ov. 2, 17. 3) zur Entgegen- und Annahme, zum Genuß, zur Benutzung etc. darreichen, geben, gewähren etc.:
a) Einem Nahrung, Speise, Brot, Wein, Etwas zur Nahrung b.; Einem den Arm zur Führung, die Hand zum Gruß, zum Willkomm, zur Versöhnung etc., zum Beistande und zur Hilfe b.; Einem die Rechte b.; Einem eine Gabe, ein Geschenk, Etwas zum Geschenk b.; Wo der Wald ... | dem Hunger kaum Ameisen b. kann. Chamisso 4, 72; Des Quells, der ew’ge Wonnen beut. Freiligrath 1, 280; Wenn die Liebste zum Erwidern Blick’ auf Liebesblicke beut. G. 6, 4; Wo ein frisches Alter würd’ge Lehre beut. 39; Beutst du deinen Hals der Strafe? [sie darauf zu nehmen.] 9, 132; Die Wette biet’ ich [dir zur Annahme] Topp! 11, 69; Das ist die Brust, die Gretchen mir geboten. 183; Wenn ich dir sonst in trüben Augenblicken | ohnmächt’gen guten Willen, arme Liebe,| dir leere Tändeleien kindlich bot. 13, 251; Der mir ... seine Hilfe beut. 341; Die Beleidigung, | die ein Verwegner dir zu b. wagt [s. 0]. Sch. 670a; Eure Wange ... der gierigen Berührung Titan’s b., | der Alles küsst. Schlegel Cymb. 3, 4; Einem Gold (Simrock N. 315 etc.), all sein Land (188), Dienste (287), Dank (292), einen Eid (802) b. = sich zum Schwur bereit erklären; Das Werk das schon in die Hände der Gott beut. V. Il.2, 436 etc. Hierzu gehören, was wir nur der Übersichtlichkeit halber trennen:
b) Einem nicht, kaum das Wasser b., wie es der Diener dem Herrn thut = weit geringer sein, hinter ihm zurückstehn, ihm nicht die Schuhriemen lösen etc.
c) Einem einen Gruß, Gruß und Heil, den Abendgruß, guten Abend, einen frostigen „guten Abend!“ (G. 14, 127), die Zeit (Immermann M. 1, 288; 3, 143 etc.) b. u. ä. m. Auch von andern Weisungen, die man Einem zugehn lässt = ent-, ge-b.: Biet Allen, sie sollen sich bereit halten. G. 9, 87; 125; Boten [dürfen] nicht zur Leiche b. | Alle Herzen ... fühlen, daß ein Held verschieden. Kerner 126; Ich biete zu sagen mir: | sind Nothschöffen allhier? Immermann M. 4, 118; Der Flüchtigkeit des Glücks einen Stillstand b. Lohenstein A. 1275 etc. Zuweilen mit Accus. der Pers.: Jch biete [lade] dich zu Gaste. L. 3, 37; Jch biete dir oder dich aus dem Hause. Jenes = ich gebe dir die Weisung, aus dem Hause zu gehn; Dies = ich werfe, treibe dich aus dem Haus, z. B.: Ich biete die Hainfeld nicht aus dem Hause. Iffland 5, 3, 41 etc. Bei einzelnen Kartensp. Ggstz. von passen: ein Spiel ansagen. Schmeler.
d) im Handel, vom Verkäufer meist feil-b.; Die Waare um hohen, niedrigen Preis, hoch, theuer, billig feil-b.; Ich biete meine Treu nicht feil. Sch. etc.; selten: Die Waare ist sein, er kann sie b. wie er will. Adelung, gêwöhnlich vom Käufer: Geld für, auf die Waare b.; Aus Fordern und B. besteht doch der Handel. Immermann; Wer am meisten bietet, der hat mich. Sch.; Endlich fand sich, da ich viel bat und viel bot, doch noch Wein. Seume; Es wird dem Meist-, Best-B–den zugeschlagen etc.
e) einem Etwas Unpassendes zumuthen: Vor ein sieben, acht Jahren hätte mir noch Keiner so Etwas b. dürfen. Immermann; Wollte der Bildhauer dem spröden Alabaster b., was er dem festen Marmor zumuthen darf. Lewald; Er lasse sich Nichts b. und wisse sich ein Ansehn zu geben. Sch.; Wenn ich mich nicht immer so schonen müßte, wenn ich mir mehr b. dürfte. Tieck etc. 4) Einem Etwas entgegenhalten als Abwehr gegen den Vordringenden etc., z. B.: Einem die Stirn b., zunächst= zeigen, s. 2, wie: Den Rücken b. = fliehen; Einem Brust und Stirn (G. 39, 61), Nase und Stirn (Luther 8, 4a), allen Einwendungen die Stirn b. G. 39, 237 etc.; Einem die Spitze [zunächst: des Degens] b. G. 10, 29 u. o.; Formen, die allem Abenteuerlichen die Spitze b. Burmeister G. 253 [die Wage halten]; Einem Kampf (V. 3, 192), Mord (B. 60b), dem Schlechten Krieg, Verachtung der Gemeinheit b. Chamisso 4, 40; Die Trommel bietet meiner Stimme Hohn. 50 etc.; Einem Trotz b., Trutz in die Nase b. Gleim 4, 11 u. o.; Jeder Fährlichkeit Trotz b. Chamisso 4, 133; zuweilen auch wie franz. défier = Etwas als unmöglich für Einen achten, vgl.: auf-b. 4: Eine Beschreibung, aus der ich Jedem Trotz biete klug zu werden. L. 11, 416 [aus der unmöglich Jemand klug werden kann]; Wir bieten den Jesuiten Trotz, sich auf diese Vertheidigung Etwas einzubilden. 3, 165 etc. Ferner im Spiel und dann übertr.: Einem Schach (Alxinger D. 352), Paroli (Gutzkow R. 9, 461) b. etc., zuweilen auch: Es (s. d.) Einem b. = Trotz, die Spitze b., es mit ihm aufnehmen: Eine Sprache, der es kaum die griechische b. darf. Kl. 1 2, 155; 406; IP.31, 56; Euch Allen biet’ ich’s. Sch. 465b; 231a etc. 5) refl.: s. 1—3:
a) (s. 1) veraltet: Sich zu Füßen b. [ strecken, werfen], z. B. noch Simrock Nib. 439; 1703; 2089 etc.
b) Dir biet’ ich zum Beschützer mich [an, dar]. Chamisso 4, 109; Das göttliche Gebot, | das leis’ aus tiefstem Herzen sich dort mir mahnend bot [kundgab]. 3, 325; Den Augenblick, der einmal nur | sich [dar-] bietet. Sch. 276b; Unverdrossenem Streit euch [dar-] b–d. V. Od. 4, 146; So oft sich die Gelegenheit bietet etc. Im Partic. auch ohne „sich“ (s. d.): Auf tausend b–de Hände zu treffen. G. 31, 3. 6) Bieter, m., –s; uv. -in, f.; –nen: bietende Person, zumalvon Kauflustigen auf Auktionen (s. 2d); Der Mehrbieter. IP. 1, 51 etc. Bietung, f.; –en, selten (vgl. Bot) außer in Zsstzg. z. B.: Die kleinen Handbietungen [Handreichungen, Dienste], welche Vreneli bereits leistete. Gotthelf U. 2, 190 etc. Das Gebiete (2d), das Gefeilsche etc.
Anm. Veralt. Formen: Jch beut. HSachs 2, 2, 47b; Jch gebeut. Luther 6, 500b; Er beutet. 1, 51b etc., welche Formen jetzt zu „beuten“ gehören, was Einige als Nbnf. von bieten 2d, zunächst = tauschen, ansehn; Ich butt. (Impf. Konjunkt.) Zwingli 3, 5 etc. Abstammung unsicher, vgl. bitten.
Zsstzg. z. B.: Áb-:
1) [3d]
a) feilschen, ein geringeres Gebot thun, als der geforderte Preis ist: Die Marktleute boten ab und boten zu. Hebel 3, 181, vgl.: hin und her bicten, abdingend vom Verlangten, zulegend zum gebotnen Preis.
b) Einen a., durch ein besseres Gebot bei einer Steigerung ihn die Sachen nicht erhalten lassen, ihn über- oder beim Abstreich unter-b.: Hoffte es werde ihn Niemand a. Gotthelf U. 2, 342; Der Narr bietet sich selber ab. vHorn Schmj. 263 etc.
2) [3c] a: Das Brautpaar wird [ von der Kanzel] dreimal abgeboten, als solches verkündet etc., s. auf-b. 3 und Schmeller. b) Der Schütz war gekommen, um „abzubieten“ [ die Gäste aus dem Wirthshaus gehn heißen]. Auerbach Dorf. 1, 313; Gv. 403. An-:
1) [3d] ein erstes Gebot auf etwas zu Kaufendes thun: Auf Auktionen bietet gewöhnlich der letzte Käufer wieder auf den nächstfolgenden Gegenstand an etc.
2) [3a] von Etwas erklären, daß es Einem zu Diensten stehe, daß man es ihm zu Theil werden lassen will, vgl.: dar-, er-, anerbieten: Das Dargebotne ist da, d. h. vorhanden, gegenwärtig, so daß es, wenn man will, angenommen werden kann; das Angebotne kann ferner sein, bezieht sich sogar gewöhnlich erst auf die Zukunft, aber man hat den Wunsch dabei, daß es an Den, dem man es anbietet, d. h. in seinen Besitz, kommen möge. Jenes ist stärker, indem es unmittelbare Gegenwart bezeichnet; Dies, insofern es fast an „Aufdringen“ grenzt: Angebotner Dienst ist unwerth; Das erste Stück Leben, das sich seinem Blick nicht nur dargeboten, sondern ungestüm genug aufgedrängt. Danzel 40; Unwahrscheinlichkeiten, die sich Jedem a. [aufdrängen, stärker als dar-b.] müssen. Tieck N. 4, 150; Jch habe aber bessere Gründe theils dargebracht, theils angeboten. Bärne 1, 364; Er nahm die dargebotnen Speisen an, als wir ihm aber Wein dazu anboten, der aus dem Keller geholt werden sollte, dankte er; Die Schrift lehrt uus, Dem, der uns auf den rechten Backen einen Streich giebt, auch den andern darzubieten, während wir gewöhnlich ihm Gegenschläge dafür a. und, wenn wir stark genug dazu sind, auch verabreichen; Einem Geld (Ap. 8, 18), Frieden (5. Mos. 20, 10), Krieg, Ehre (G. 34, 161), Herberge und Bewirthung (V. Od. 15, 305), seine Dienste, seinen Beistand, sich zum, als Diener, als Beistand, Schutz etc. a. Das A. [die Offerte]. Hebel 3, 449. Āūf-:
1) [1] veralt.: Eid, so ich mit aufgebotnen Fingern gethan. Berlichingen 274.
2) ungewöhnlich = feil-, aus-b. Adelung.
3) [3c] auf erhabnem Platze verkünden, zumal von der Kanzel herab als künftiges Ehepaar: Sie war bereits mit Jurek aufgeboten. Diese sogenannte Aufbietung erfolgt an drei verschiedenen Sonntagen nach der Predigt. Waldau N. 3, 187; Burmann Fab. 166; Lewald W. 1, 392; Meißner Stein 175 etc.; Gute Werke werden im Leipziger Meß-Katalog dreimal aufgeboten. Börne 2, 351; Pfandleiher müssen die Pfänder vor dem Verkauf a., die Eigenthümer durch öffentliche Bekanntmachung zur Einlösung auffordern etc. Daher auch: Einem a., ein Aufgebot machen, = abkanzeln (s. d.), ihn heruntermachen, öffentlich ausschelten etc.
4) s. 3: durch öffentliche Verkündigung auf die Beine bringen, z. B.: Soldaten, ein Heer a. etc., auch allgem.: zu Etwas auffordern, und übertr. z. B.: Alle Kräfte a. = sie zusammennehmen, anstrengen etc.: Die Engel ..., die er zum Amt aufbeut. Rückert Morg. 1, 59; Die ganze Bande wird aufgeboten. Sch. 120a; Sein Befehl, | der alle kleinen Kön’ge seiner Herrschaft | aufbot, uns nachzuspähn. 583a; 443a; Das Schloß [zur Übergabe] a. EKleist 2, 69; Die Gerichte [zur Verfolgung] a. Tieck N. 2, 208; Die Bauecn zum Frohndienst, eine Dame zum Tanz a. etc.; Sie glauben die Einbildungskraft der Leser aufzubieten, die höchste Schönheit sich vorzustellen, wenn sie sagen etc. Jacobi Jr. 3, 131; Alle Gewandtheit seines Geistes a., um seine These durchzu- 17 setzen. G. 39, 235; 22, 8 etc., auch: Er biete sie auf, ihm zu schaden, 9, 262, iron. = sie sollten sich’s nur unterstehn, vgl.: Trotz bieten [4 ]. Zuweilen auch mit Dat. statt des Objekts, s. [3c] und aus-b.: Ließ den Jüden auch a. 1. Macc. 9, 63; Gebot er seinen Leuten auf. 2, 12, 5; Er bietet Allem auf, was ruhige Vernunft zu sagen vermag. Mörike N. 568 etc. Zur Aufbietung aller unsrer Kräfte. Chamisso 5, 174 etc., s. Aufgebot. Aūs-:
1) [3d]:
a) Etwas a., es feil-b.: Solche Hausmittel auszubieten! als ob wir krank wären! Laube DW. 5, Av; Der die Werke großer Männer als eine feile Waare ausbietet. Merck’s Br. 2, 221; Die fünfhundert Thaler, womit mich mein Vater [als Braut] ausgeboten hat. Möser Ph. 4, 318; Des Sternberg’s Güter werden ausgeboten. Sch. 351a; Ich pflege mein Vertrauen und meine Freundschaft nicht so eilig auszubieten. Tieck A. 2, 46; Etwas wie sauer Bier ausbieten ꝛc:; Jene verschwenderische Ausbietung von Ablaß. Rochau (Monatsbl. 2, 446b) etc.
b) Einen a., ihn durch ein höheres Gebot aus dem Besitz treiben: Ich hatte das Gut für 5000 Thaler in Pacht, er hat mich ausgeboten, indem er 6000 Thaler zahlt etc.
2) veralt.: Einen a. = auf-b. 3; Eine Wittwe [als zu Verheirathende] a. Matthesius Sar. 136b; Steuern a. [ausschreiben]. Logau 2443 etc.
3) [3c] Einem, Einen a., herausfordern zum Kampf: Ihm zu dem Wettlaufauszubieten. Fischart Glückh.664; Ich biet’ im Guten oder Bösen | Jedem aus mit kecker Forderung. Reithard 37. Als er ihn ausbot, sich noch einmal mit ihm zu raufen. Arnim 1, 254 etc.
4) [3c] Einem oder Einen a., ihn gehn heißen: Die Meinigen haben mir ausgeboten. Kurz Sonn. 218; 251; Kurz und gut, ich biete dem Junker aus. Sch. 181a. In Wien hat man alle Fremden ausgeboten. G. 26, 3. Dār-: s. an-b.: Sie beut [reicht] die Mutterhand ihm dar. Hebel 2, 157; Welch ein Schauspiel bot sich dar [zeigte sich]. Platen 4, 282; Ihr den treu verschwiegnen Busen | d. Sch. 470a [zur Niederlegung ihres Geheimnisses]; Hunger, | dessen Wuth ja so viel Unheils den Sterblichen darbeut. V. Od. 17, 474; Nehmen werd’ ich das Gold, wie’s mir in die Hände sich darbeut. 15, 447 etc. Veralt.: Beut das Geschmücke und Gezierde da. Schottel 796. Dazu: Der Darbieter [der Hand]. Kühne Fr. 89; Darbietung. Müllner 4, 226. Ent- [3c]: Einem Etwas e., ihm eine Meldung, Kunde, einen Befehl etc. zukommen lassen etc.; Einen e., ihn durch einen Befehl, eine Ladung zu sich bescheiden, seltner von Dingen: sie kommen lassen, z. B.: Ap. 23, 30; 1. Kön. 20, 9; 21, 11 etc.; Das entbot [erzählte] mir sein eigner Hauptmann. Berlichingen 180; Wir lassen dem Abt von St.-Gallen e. [die Weisung, den Befehl zugehn]: | Hans Bendix soll ihm nicht die Schafe mehr hüten. B. 67b; Aus fernher entbotenem | verschriebenem | Material erbaut. Gutzkow R. 7, 97; Jemand in einer Stunde zu sich e., in der man seiner Zeit nicht Herr sei. Lewald W. 4, 64, Sagt, was ich entbiete heim in unser Land. Simrock N. 1354; Entbietet er der Göttin seine Dienste. W. 12, 43 etc., bietet sie an, so auch rell.: Als Aster ... sich diesem Könige zum Dienste e. ließ. Hagedorn 2, 105. Veraltet: Embieten. Stumpf 406a; 603b; 343b; Zwingli 2, 26; 8 etc.; ferner: Einem Etwas zu-e. Zinkgräf 1, 16; 21; 93; 103 U. v. 9 . Entgêgen-: Einem Etwas e., z. B.: Die Brust (Chamiso 4, 39 = entgegenstrecken), Spott (Simrock N. 1452), Etwas erwidernd (Uhland 234). Er-: s. an-b.: 1) heute zumeist von Pers. refl.: Sich zu Etwas, Etwas zu thun, zu leisten e., sich freiwillig dazu anbieten, sich dazu bereit erklären, anheischig machen, vgl.: Er bot sich mir zum [als] Diener an [wünschte es zu werden]; Er erbot sich zu allen möglichen Dienstleistungen [erklärte sich bereit zu denselben]; Er erbot sich zur Schadloshaltung, (dazu), uns schadlos zu halten etc. 2) seltner trans.: Wie viel man ihm auch erbot [anbot]. Arndt E. 210; Sie erboten ihre Schwüre. Schlegel Sh. 6, 147; Ich erbot ihm meine Gesellschaft. V. Sh. 1, 386; 3, 225; Willkommenen Schatten erbeut uns die lockende Pappel. Ov. 2, 188; Ant. 1, 161; Alles ... erbiet’ ich zu eurem Dienst. W. 11, 31; 20, 215 etc., früher z. B. auch ganz gewöhnlich: Einem die Hände (Schaidenraißer 44a = reichen), Ehre (14a; Stumpf 343b = erweisen) e., wie noch gewöhnl.: Ehrerbietung vor Einem. Lewald W. 1, 83 etc.; Unehrerbietung gegen Einen. Danzel L. 1, 59 etc., vgl.: Der Ritter nahm dies E. an. Fouque 8, 104; G. 13, 323 etc. 3) An-e., statt an-b. oder er-b., oft bei schwzr. Schriftstellern u. Alteren: Einem Etwas an-e. SClara EfA. 1, 296; Gotthelf Sch. 175; 248; G. 107; 302 etc.; Das stille Loos, | das ich mit dieser Hand ihr anerbiete. Sch. 470a; Hat mich in sein Haus genöthigt und Alles anerboten. Merck’s Br. 1, 206 etc., veraltet mit doppeltem Accus. Wackernagel 3, 1, 918 Z. 16. Sich zu Etwas an-e. = er-b.: Ich kann nicht ... ihm jetzt genug zu thun mich an-e. G. 13, 150; Der Schulmeister, welcher sich zum Haushofmeister anerbot. Immermann M. 1, 185 etc. Die Trennung des „an“ wird vermieden, ja das Zeitwort von Einzelnen als untrennbar behandelt: Und anerbot dem Alten, ihm wiederzuersetzen etc. Keller gH. 4, 186; Anerbot sich, uns hinüberzubringen. Scherr Pilg. 2, 170 etc., vgl.: anerkennen. Sehr häufig der sächliche Jnfin.: Das An-E. des Kolumbus. G. 39, 222 etc.; Jhm wären von verschiedenen Orten Anerbietungen geschehen. 15, 6 U. v., zuw. auch: Dem Anerbieter weltlicher Herrschergewalt. Stahr Jahr. 1, 61 etc. Fēīl- [3d]: zum öffentlichen Verkauf aus-b. Für-: s. ver-b. 2. Ge-:
1) veralt. statt bieten, z. B.: Er gebiete Dem Trotz, der etc. Lohenstein A. 2, 291.
2) als Oberherr mit unbedingter Machtvollkommenheit und unwiderstehlich zwingender Gewalt Etwas befehlen; Etwas dringend heischen, so daß es unweigerlich geschehn, gewährt werden muß, nicht versagt werden kann etc.; seine Herrschaft über Etwas aus- üben, es beherrschen:
a) Einer Person, einem Volk, einem Lande g., Etwas g. Von dem sinnverwandten „befehlen“, das ursprünglich näher an „empfehlen“ grenzt (vgl. z. B.: In deine Hände befehl’ ich meine Seele etc.), unterscheidet es sich durch die oben angegebenen Nüancen: Wer befiehlt, sagt, das er will; wer gebietet, macht, daß sein Wille geschehen müsse; was befohlen wird, soll geschehen; was geboten wird, muß geschehen. Eberhard; Ein Ding, das man Einem befiehlt, ist viel freundlicher ..., denn da man Einem ein Ding gebietet; wenn Einer Einem ein Ding befiehlt, so gebraucht er sich keiner Stolzheit, noch Öberkeit. Kaisersberg chr. Pilg. 154 etc. In einzelnen Fällen können beide Wörter ohne bedeutenden Unterschied stehn, da Sollen und Müssen sehr nahe verwandt sind, doch einige scheinbare Abweichungen bestätigen bei näherer Betrachtung das Angegebene. So heißt es z. B. gewöhnlich: Der Herr befiehlt seinen Dienstboten Etwas, weil er nicht unbedingte Machtvollkommenheit über sie hat, wie etwa über Sklaven und Leibeigne, vgl.: Eigenen Mädchen gebeut! [Freien] Syrakuserinnen gebeutst du? V. Th. 15, 90. Der Offizier befiehlt den Soldaten Etwas, weil er selbst nicht als Oberherr erscheint, vgl.: Der Kaiser von Rußland kann über eine ungeheure Zahl von Truppen g. etc.; Wenn die heilige Kirche Etwas gebeut. Fischart B. 31a; Wer kann g. den Vögeln, | still zu sein auf der Flur? | und wer ver-b. zu zappeln | den Schafen unter der Schur? G. 4, 36; „Der Fürstin willst du rasch g.?“ ... ein alt Gesetz, nicht ich, gebietet ihr. 13, 75; Gebiete Stillstand meinem Volke! 83; So fern und weit sie immer Macht und zu g. hat. Luther 6, 12a; Gebeut, was wir hier thun, und denk, es sei gethan. Rückert Rost. 5a; Und was sie baten, war der Welt gebotten. Mak. 1, 107 (,,fränkisch statt geboten“); Des jammervollen Gebotes, welches mir Kirke gebot. V. Od. 12, 227 etc.
b) auch mit sachlichem Subjekt, personif: Fleuch nur, gebeut’s dir dein Herz. B. 187b; Wie es die Laune gebeut. G. 1, 229; Das ist nicht Undank, was die Noth gebeut. G. 13, 67 [,erheischt“ 34, 196]; Gebeut mir das Herz. V. Il. 18, 90 [,,Auch heischt mein Herz“ Stolberg]; Seiner [des Schicksals] Oberherrlichkeit | sich zu entziehn, wo ist die Macht auf Erden? | Was es zu thun, zu leiden uns gebeut, | Das muß gethan, Das muß gelitten werden. W. 20, 127 etc., minder gewöhnlich: Ehrfurcht befiehlt die Tugend auch im Bürgerkleide. Sch. 193b. Auch wie beherrschen übertragen auf Gegenden: An einem sonnigen, über weite Aussichten gebietenden Flecke. G. 18, 45 etc.
c) Auch mit sachlichem (personif.) Dat. = beherrschen, bezühmen etc.: Schwimmend schien sie mir, | den Elementen göttlich zu g. G. 13, 288; Wenn ... du, mein Bruder, | der raschen Jugend nicht g. willst [sie bezähmen]. 84; Gebiete deinen Thränen. Sch. 1a; Gebietet eurem wildempörten Blut, bezwingt des Herzens Bitterkeit! 426b etc.
d) das Partic. Präs. auch als Ew., substantivisch, und in Zsstzg. mit Adv. und mit Hw. (als Objekt): Jch stehe unter dem Banne des g–dsten Ceremoniells. Immermann M. 1, 379, vgl.: „gebietrisch“; Zorn des G–den [Gebieters]. Rückert Rost. 50a. Hoch-g–der Herr General! [Titel ]; Der weitg–de Held. B. 180b; V. Od. 1, 277 u. . Jhre achtung-g–de Stellung. Ruge Rev. 1, 156; Überwältigt von der stillen, ruhigen, macht-g–den [mächtig g–d] Art des Königs. Börne 1, 388, vgl.: „Machtgebot“.
e) das Partic. Pass., nicht zu verwechseln mit dem gleichlautenden von ,,bieten“, vgl. z. B.: Welche ... nachlallten gebotene Worte des Auslands. V. 3, 17. Dagegen: Er nahm die ihm [dar-] gebotene Frucht etc., zuw. in Zsstzg.: Wo mit urgebotner Liebe | Licht und Finsternis sich gatten. G. 6, 165, die von der Urzeit her geboten ist etc.
f) Doppel-Zsstzg. z. B.: Auf-g. s. [1] und auf-bieten 4 etc., namentlich aber: Begeisterung! ... dich kann der Staat nicht her-g. [durch ein Gebot herbescheiden]. Hölderlin H. 1, 54; Überall, wo das Feuer der Seele ausbrechen soll, es hin-g. Engel 4, 22 u. ä. m.
g) dazu: Ge- bieter, m., –s; uv.: Herr, Herrscher: Ein Gebieter den Völkern. Jes. 55, 4; Hinter den Sitzen ihrer Gebieter stunden. Klinger F. 27; Der Erde Gebieter. Sch. 491a. Die Gewohnheit ist eine verführerische Gebieterin. Börne 2, 288; Die Amme spricht: Gebieterin. Chamisso 3, 217 etc., auch in Zsstzg.: Wenn ich Allgebieter | von ganz Europa wär. B. 56a; Den beiden Völkergebietern. 185b; Wo uns der ernste Küster | ein Weltgebieter schien. Matthisson 93 etc.; Veraltet: Der Vorgebieter. Garzoni 158a = Fürbieter, Vorbieter, der vorladende Gerichtsdiener. Nbnf., namentlich früher für Komthur (s. d.), jetzt nur noch zuweilen: Einem Gebietiger, ob er über ein Königreich das Regiment hat oder über eine große Hauswäsche. Alexis H. 1, 1, 46; Des Ordens Gebietiger. Ring Kurf. 1, 130 etc. Dazu: Gebieterisch, a.: unbedingt Unterwerfung, Folgsamkeit etc. heischend: Der Schauspieler war schwach, wo er nicht gebietrisch sein sollte. Börne 1, 216; Vor seinem gebieterisch hingestreckten Arm. G. 10, 16; Feurige, gebieterische Augen. Klinger F. 65; Rauhes, gebieterisches Wesen etc. als Gegengabe bieten etc.: Die Mitgift, die sie gegenbot. V. Sh. 2, 254. Hêr-, Hín-: Da botet ihr Gespötte nur meinen Recken her. Simrock N. 2271; Bot ich die Früchte der Gesellschaft freundlich hin. G. 8, 94; So daß der Oberpolizeimeister ihn endlich aus der Stadt hinaus-b. [s. aus-b. ] musste. W. 16, 11; Er ließ Erfrischungen herum- oder umher-b. etc., vgl.: reichen. (veraltet) schimpflich behandeln. Benecke; Schm. Nāch- [3d]: nachträglich bieten, Etwas zu dem frühern Gebot hinzufügen, zu-b. I. Úber- [3d]: mehr bieten, darüber bieten: Ich bot 20 Thaler, er bot mir aber noch 2 Thaler über etc. II. Uber- [3d]: Etwas ü., einen höhern Preis dafür bieten; Einen ü., ein höheres Gebot thun als er und ihn dadurch ab-b., und so oft übertragen: sich zu mehr anheischig machen als ein Andrer, ihn übertreffen und refl.: sich selbst übertreffen; das Höchste, wozu man fähig ist, leisten, vgl.: unter-b.: Ein Unterbett, das ihnen beim Aufstreich überboten wird. Sch. 107a; Auswürfe von Laven, die an Mächtigkeit alle andern ü. Burmeister Gsch. 106; Sich an die Stelle der Natur selbst setzen, ja in Absicht auf Erscheinung sie ü. G. 31, 59; Forderungen nach immer sich ü–den Neuigkeiten. 33, 9; Ihre Frechheit mit Frechheit ü. Tieck A. 2, 58 etc. umherbieten, z. B. [3d]: Wenn er Waar’ umbietet im Land. V. 1, 69. s. herum-b. I. Unter- [3d]: weniger, darunter bieten, s. II. μ. Unter-: Etwas, Einen unter-b., was im Abstreich, wo die Sache nicht dem Meistbietenden, sondern dem Mindestfordernden zugeschlagen wird, in Bezug auf den Erfolg mit dem Überbieten beim Aufstreich zusammenfällt: Werden aber bald von der Oppositionskutsche überboten oder vielmehr unterboten [sie fährt billiger]. Heine Reis. 4, 241.
Gêgen-: Míß-: Um-: Umhêr-: Ver-:
1) Ggstz. von ge-b., s. d., gebieten, daß Etwas nicht geschehe, daß es als uner laubt unterlassen werde, sinnverwandt: untersagen; doc gilt das Verbotne überhaupt als unerlaubt, das Untersagte wird es erst durch das Untersagen: Einem Etwas (zu thun) bei Strafe, hoch ver-b., oft mit einer Art Ellipse, also z. B. nicht bloß: Einem zu reden, die Rede, das Wort, sondern auch: Den Mund (G. 18, 117) ver-b.; Einem den Eintritt in’s Haus, das Haus, die Thür (Chamisso 4, 276), die Stadt (3, 328) ver-b.; Verbeut den Sorgen meine Brust! LHNicolai 1, 79 etc. Strenge Grammatiker verpönen den mit Recht (s. kein und nicht) auch von unsern besten Schriftstellern, wie im gewöhnlichen Leben, nicht gemiedenen Gebrauch der Verneinung nach verbieten (als darin schon enthalten): Verbot ihnen Jesus, daß sie Niemand [irgend Einem] sagen sollten etc. Mark. 9, 9 etc.; Da Gott verbiet, daß man keine Bilder machen soll. Fischart B. 51a etc.; Zu ver-b., daß das göttingische Magazin ihm auch nicht mehr geschickt werde. Forster Br. 1, 271; Bei großer Strafe verboten, Nichts in den Kanal zu schütten. G. 23, 105; Doch was verbot er? das Geheimnis nicht | unzeitig zu entdecken. 13, 273; Bei Todesstrafe verboten, Keinen hinein zu lassen. Klinger F. 279; Verbietet, keine Bildnisse zu führen. L. 11, 2⏑1; Man verbot ihnen bei schwerer Strafe, daß sie keine Waffen in ihren Häusern haben sollten. 36 u. V., vgl.: wenn statt eines abhängigen Satzes direkt de Jmperativ folgt: Ich verbiet’ es, Meister Hildebrand, sprechet hier nicht mehr. Simrock N. 2282 etc., in welchen Beispielen allen, auch abgesehn von dem tief in der Sprache begründeten Gebrauch, die Verneinung durch Verdopplung zu verstärken, ohne wesentliche Sinnes- änderung „ge-b.“ stehn könnte, das mit ver-b. den Begriff gemein hat: Einem eine Weisung zugehn lassen, nur daß gewöhnlich in Diesem der verneinende, wie in Jenem der bejahende Inhalt dieser Weisung schon vorher angedeutet ist, s. 2, vgl. Benecke, und z. B. die bekannten 10 Gebote, die größtentheils verneinenden Jnhalts, also Verbote sind. Einzelne verwechseln damit verbitten, s. d., z. B.: Gab ein Gesetz, worinnen er verbat, | daß Niemand sich vermählen sollte. Burmann F. 58, vgl. dagegen: Weil der König alle solche Beziehungen verbeten, ja verboten hat. Zelter 2, 153 etc. Veraltet = verhindern. Eppendorf 82; Imperf.: Sie verbutten. Stumpf 403a.
2) wie ab-, auf-b. im Sinne der öffentlichen Verkündigung, z. B.: Sagt zu dergleichen Pennal [der „kaum der Schul entloffen, wollt’ eine Frau haben“], er sollt es noch ein Jahr zwei ansehn, dann sie wohl wüßte, daß der Schultheiß noch in den zweien ersten Jahren nichtver-b. werde. eidner 313. Dieser Gebrauch ist wegen der naheliegenden Verwechslung mit 1 im Allgemeinen veraltet, doch namentlich noch in der Sprache der Zünfte und Gewerke üblich = citieren, vorladen, ebenso vor-, für-b. und z. B. in Mecklenburg gewöhnlich: Verboten, vgl.: Benecke 1, 189b und Vorgebieter unter ge-b. 2g. Vōr-: s. ver-b. 2. Zū-: s. ab- und nach-b. Zurück-: zurückgeben, erwidern: Als der Vorsteher plötzlich sein Amt niederlegte und die Kasse zurückbot; Mir Liebenden beut du die Lieb’ ungefälscht zurück. V. Th. 29, 32 etc.