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bieder Biederkeit
Bīēder, a. (~keit, f.; –en):
brav, tüchtig, von altem Schrot und Korn, zuweilen auch namentlich in der ältern und vollern Form: Biderb (– oder –) tadelnd = rauh, roh, plump, vgl.: Deutsch, altfränkisch etc.: Ein kern-b–er Mann. Auerbach; Das Leben des b–n Götz von Berlichingen. G.; Auf einmal hat’s der Biedre los, | wie er das Beste kann. Ds.; Die Grobheiten, welche dem Schauspieler von b–n deutschen Männern in mehreren beliebten Stücken aufgedrungen wurden. Ds.; Ein alter Degen, stolz und rauh, sonst b. und gut. L.; Reicht mir eure biedre Rechte. Sch.; Rohe Zutäppigkeit für b–e Tugend verkaufen wollen. Tieck; Dort einst lebeten zween Alt-B–e fromm mit einander. V. etc. Sein biederber Zuspruch widerstand allen Ausflüchten Forster’s ... Forster fand in seinen feineren Formen keine Wendung der Abwehr gegen solche Stöße und Angriffe der Biederbigkeit. König Kl. 1, 335; Ein echter, rechter biederber deutscher Edelmann von ältestem Schrot und Korn, d. h. ein vollendeter Querkppf. Scherr Gr. 1; 102 etc.
Anm. Ahd. bidarbi, biderbi, mhd. biderbe, s. Benecke und vgl.: Bidermann ... ein Bederbmann, den man zu Schimpf und zu Ernst brauchen kann, der auch andern Leuten nutz sein kann mit Ehren etc. Agricola Sprchw.; Biederleuten, die zu biedern und zu gebrauchen sein. Mathesius Sar. 78a; Der zu keinem ehrbaren Amt zu biedern oder bederben ist. 111a etc., vgl. Schmeller. Biedern tr. = gebrauchen, als nutzbar ver- *wenden, also zusammenhängend mit dürfen, bedürfen, doch angelehnt an derb. Seit Lessing’s Bemerkung: „Wir lassen dieses alte, der deutschen Rechtlichkeit so angemessene Wort muthwillig untergehen“ etc., 5, 309 im J. 1759, ist b. mit einer Menge von Ableit. und Zsstzg. wieder in Brauch gekommen, z. B.: Bieder-Fürst, -Mann, -Weib, -Herz, -Hand, -Lob, -Muth etc. Alterthümelnd: Der bederbe elendhafte Ritter. Möser Ph. 3, 92; Nbnf. Biederhaft. Böttiger Lit. Zust. 1, 197; biederlich. Luther 2, 442b etc.