Beid
Sterne
Bēīd, adj.:
1) ein Zahlw., sich zu zwei wie der best. zum unbest. Artikel verhaltend = die zwei, oft, ohne daß die Zahl vorher genannt ist bei paarweis vorhandnen Gegenst.: Auf b–en Schultern tragen; B–e Hände, Füße; Gleich auf b–en Seiten ist das Unrecht. etc. Wenn der Artikel, Fw. od. alle daneben steht, kann statt b–e meist auch zwei stehn, doch tritt dabei dann mehr der Begriff der Zahl, bei b–e der des Zusammenfassens zur Gemeinschaftlichkeit hervor, vgl.: Ich nahm zwei Thaler mit in den Spielsaal u. habe richtig meine zwei Thaler verloren. [Es handelt sich hier um das Wieviel; die zwei Thaler konnten z. B. auch füglich 6 Achtgroschenstücke sein]; Ich nahm zwei holländische Dukaten u. habe die beiden Dukaten [einen wie den andern] verloren; Er hat seine b–en [nicht: zwei, da der Begriff der Zahl hier nicht hervorzuheben ist] Eltern verloren etc. Alle zwei sondert u. trennt: Alle zwei Stunden einen Eßlöffel voll etc.; alle beide fasst zusammen: Die Gabel schilt den Ofentopf, | schwarz sind sie alle Beide. daher mehr franz. als deutsch: Mir feind sind alle Zwei. Rost 17a; 85b; Siehe Beg, die beiden grünen Schwerter, | alle zwei von einem Waffenschmiede. 2, 140 etc. Wie alle den schon in Beide liegenden Begriff der Gesammtheit hervorhebend verstärkt, so oft der Artikel etc. den Begriff des Bekannten und Bestimmten, vgl.: Da fasset’ ich beid e Tafeln u. warf sie aus b–en Händen; Die beid en Tafeln; B–e Väter waren gastverwandt. Die b–en Väter; Diese b–en Knaben etc., s. 3. — In der Volksspr. oft: Zwei beide, wo Jenes die Zahl, Dies das Zusammenfassen bez.: Wenn wir zwei Beide, Herr, allein ritten. H. 1, 1, 219; Da liegen wir zwei Beide | bis zum Appell im Grab. etc.; Und beide Zwei gelangten froher nach Hause. 4, 133 etc. —
2) Da beide den Begriff des Zusammenfassens, also die Einheit, mit der Zweizahl verbindet, so kommt außer der Mz. (in der ältern Sprache der Dual) auch die Ez. vor, wo nämlich zwei Ggst. unter einem höhern gemeinschaftlichen Begriff als Einheit zusammengefasst werden, zumeist neutr. (vgl.: Böses, d. i. böse Dinge thun etc.), z. B.: Hier ist das Geld, hier ist der Dolch; | Das Beides ist zu haben. Hättet ihr nicht ein paar Gabeln voll Gemüs darein, oder ein Stücklein Fleisch, oder Beides? Verwünscht u. geheiligt, denn jede Weihe enthält ja Beides. Du machst dir Müh’ u. mir erregst du Schmerzen, | vergebens Beides. Sie rauben euch Beides, Zeit u. Stimmung. Sanadon irrte sich in Beidem. etc. Zuw. kann mit leichter Nüance Ez. oder Mz. stehn (die sich ganz so wie es u. sie, Das u. Die verhalten), je nachdem eben vereinzelt od. zusammengefasst werden soll, vgl.: Hier ist das Geld, hier ist der Dolch, die beide sind zu haben; Fordert der Gegenstand eine kurze Erwartung u. völlige Befriedigung, welche sich beide nicht erreichen lassen [od. was beides sich nicht erreichen lässt], wo man nicht etc. Ph. 3, 148. — So sagt Kassius zum Brutus bei 1, 66: Schon war ein Brutus Roms Erretter; | komm, zeige, daß du Beidebist. [Der eine Brutus bist du; zeige daß Du auch der andre Br., der Tyrannenvertreiber, bist.] Dagegen: Hektor, du bist mir Beides, Vater u. Mutter [nicht beide Persönlichkeiten, Der, der mein Vater war u. zugleich Die, die meine Mutter war, — sondern Das, was sie mir waren]. — Ahnlich unterscheidet sich auch Ez. u. Mz. bei Stoffnamen u. Abstrakten, wo natürlich nicht bloß das Neutr. vorkommt, s. Beiderlei u. vgl. z. B.: Es waren zwei Käse da, er hat sie beide aufgegessen; „Jsst du lieber Schafkäse od. Kuhkäse?“ Ich esse beiden Käse gleich gern; Ich habe Weißwein u. Rothwein, beiden v. vorzüglicher Güte; Zwischen Hof u. Gemeinde zu stehn u. beiden Brei recht zu kochen. 2, 390. Dazu auch: Das Sakrament unter beider Gestalt, Brots u. Weins, genommen. 6, 5b etc.; Sie haben mich als Bürger, der sein Recht | verfolgt, als Oberherrn, der es verwaltet, | sie haben mich um beides Recht betrogen. [um das Recht des Bürgers u. des Oberherrn.] Byr. 8, 128; In beider angeblichen Erfahrung geirrt. 6, 178 etc. — Dieser heut beschränkte Gebrauch der Ez. (z. B.: Die Wundergewalt | beides so mächtigen Mundes. A. 3, 474, da die Mz. von Mund ungewöhnl. ist) war früher ausgedehnter u. galt allgem. auch von konkreten Hw., z. B.: Beides Indien. 62; Beides Ufer. 582; 632; Beides Glück [gutes u. böses Geschick]. 1, 10, 76; Mit beidem Arm. Ibr. B. 21; Beiden Angelstern. Geistl. 13; Beides Kind. 2, 251; Beide Hand. 258; Mit beider Faust. 853; Zu beider Seit. 374 etc., vgl.: Beiderseits. — 3) Beide ist attributives Ew. u. wird demgemäß auch dekliniert, d. h. ohne Artikel in Ez. u. Mz. in starker Form, mit demselben in der Mz. in schwacher (s. 1), u. so auch, wenn es ohne beigefügtes Hw. substantivisch steht, wobei wie v. allen ähnlichen der Genit. der Ez. im Neutr. ungewöhnl. ist, vgl.: † All, Anm. 5u. 7, u. z. B.: Lautenspiels u. Singens flissen sie sich beider [sowohl des einen als des andern, s. 4, wo ungewöhnl. statt des ungebräuchlichen Genit. der Ez. der der Mehrzahl gebraucht ist]. Gudr. 49. Substantivisch folgt ,,beide“ dem genannten Ggstd. nach, kann aber auch voraufgehn; wenn die Gültigkeit der Aussage sowohl für den einen wie für den andern stärker hervorgehoben werden soll, vgl.: Dein Vater und deine Mutter waren Beide hier; Beide, dein Vater und deine Mutter, waren hier; Beide waren hier, dein Vater u. deine Mutter. — Ich habe Brief u. Packet, Beides richtig erhalten; Ich habe Beides, Brief u. Packet richtig erhalten, s. 4. — Ebenso auch, wenn statt der Hw. persönliche Fw. stehn, nur daß in dem von Hw. abhängigen Genit., — wobei auf die Form der Fw. zu achten ist, — die Voranstellung des „Beide“ ungewöhnl. ist: Wir (ihr, sie) Beide; Ich habe es (Das, Dieses) Beides erhalten; Er fragte uns Beide; Er hat es uns Beiden erzählt etc.; Die unser Beider Erscheinung entgegen harren. 12, 395; Euer Beider Zierde u. Freude. Sak. 183; Sah ihrer Beider Kinder zusammenspielen. Br. 1, 109; Auf unser Beider Rechnung. 12, 114; Das ist unser Beider Schuld. 6, 315a; Daß die äußere Gestalt Ihrer Beider Beifall haben möchte. G. 1, 102; Zu ihrer Beider Glück. 11, 253 etc., vgl.: † All Anm. 7. Nachdrücklicher mit vorangestelltem „Beide“: Wenn Beide wir reisten | nach Riesenheim. 4, 205; Herr u. Herrin sehn es gern, | daß sie Beide mich gefunden | u. mir leuchtet Glück u. Stern, | da ich Beide sie gefunden. 4, 48; Beide wir erwachten mit gleicher Empfindung. 23, 392; Beide standen wir am Fenster. 1, 146; Du aber o Nacht,’ uns Beiden sende, mir u. ihm | ... den holden Traum, daß auf die Stirne Beiden uns | Vergessenheit die mohnbeträuften Finger legt. Woch. 125; O ihr Beid, Aushelfer der Sterblichen, Beide geliebt ihr. Th. 22, 23; 137; 182; Beide sie waren annoch Blondlockige, Beide noch Knaben, | Beid’ im Syringengetön Wohlkundige, Beid’ im Gesange. 8; 3; 12, 15; 24, 30; 25, 153; Beide sie eilten zur Grott’ einmüthiglich. Th. Epigr. 3, 5; Also Beid’, in Worten des Ungestüms sich ereifernd, | standen sie. Od. 3, 147; Beide sie waren v. Gold u. in goldene Kleider gehüllet. Jl. 18, 517; 5, 568 u. v. — Solche Huldigung wie Beiden Diesen | ward keine Reb’ u. Ähre u. je erwiesen. Schutt 45; Beides Dieses gelob’ ich Ihnen hiermit. 12, 306 etc. — Ähnlich steht auch das adjektivische „beide“ gewöhnl. in schwacher Form zwischen dem Artikel (od. besitzanzeigenden od. hinzeigenden Fw.) u. dem Hw.: Die (meine, unsere, diese, jene) beiden Knaben etc.; aber nachdrucks- und bedeutungsvoller kann es in starker Form dem Hw. nachfolgen, oder dem Artikel etc. vorangehn, vgl.: Deine beiden Eltern sind wohl, — wo es ohne bedeutende Sinnesändrung fortbleiben könnte — und: Beide deine Eltern sind wohl; oder: Deine Eltern sind beide wohl [nachdrücklich, Einer wie der Andre, sowohl Vater als Mutter]; Wohl sah ich die Eltern beide; Ihm waren beide todt, | der Vater und die Mutter. Gudr. 209; Von beiden diesen Punkten. 8, 103; Beide diese Wesen. 216; Beiden seinen Frauen. 8, 20a; Beide vereinigt | ziehn sich die Bein’ allmählich. Ov. 1, 51; Erhob ... | beide die Hände zugleich. Th. 22, 130; Beid’ anstrengend die Händ’ um das Unthier fand ich zu thun itzt. 21, 48; Und bildet beid’ ihm die Hände. 24, 106; Die Augen umdunkelte beid’ ihm | Nacht. 25, 260 etc. — Gudr. 58 hat auch das unflektierte ,,beide“ im Dat.: Mit seinen Klauen beide, wie Ar. 1, 123: Auf diesen Wegen beid, was aber nur vereinzelt vorkommt, ebenso wie wenn (z. B. Krit. d. rein. Vern. 98) „beide“ mit nachfolgendem Genit. verbindet: Beide dieser Sätze. — Über die Deklination vgl.: † Alle, Anm. 6 und 7. Alleinstehnd oder durch „alle“ verstärkt hat „beide“ starke Form: Ich kenne alle Beide, werde mich aller Beider bemächtigen etc. (veralt.: Verliert er alle Beiden. 1, 151). Man unterscheide: Die beiden Leute, oder: Die Beiden kenne ich, und: Die kenne ich Beide, und mit veränderter Stellung: Die Beid e kenne ich, s. 1: Das Beides (oder: Die Beide) sind zu haben; Wie sich die Beide, Christus und seine Christenheit gegeneinanderhalten. 6, 356b, — obgleich früher die beide statt die beiden häufig vorkommt. — Nach wir und ihr als Nomin. (s. † Du, Anm. e) schwankt, wie auch sonst bei den Ew. starke und schwache Form, z. B.: Willkommen, ihr Beide! R. 5, 102; Ihr Beiden, die ihr mir so oft | in Noth und Trübsal beigestanden. 11, 5; Wir Beiden. 23, 398. — Wir möchten uns hier für die starke Form entscheiden, die in den übrigen Kasus, wie bei den Fw. der 3. Person feststeht: Unser Beider treues Band. 15, 15; Er kennt euch Beide; Sie Beide haben es gesehn etc. — Folgt auf schwaches „beide“ noch ein Ew. (auch als Hw.), so hat dies entschieden schwache Form: Die beiden armen Kinder; Die beiden Kleinen; Das Schicksal der beiden Taubstummen etc.; steht aber „beide“ dabei in der starken Form, so herrscht Schwanken (vgl. † Alle, Anm. 6), z. B.: Beide, nicht willkürlich, sondern nach bestimmten Grundsätzen abgesonderte Theile. K. 2, 148 etc. Wir möchten uns auch hier wie bei all für die schwache Form entscheiden, die im Genit. feststeht: Das Schicksal beider armen Kinder; beider Taubstummen etc. Man vgl., auch in Bezug auf die Jnterpunktion, und unterscheide Sätze wie die folgenden: Wie früh starben Beide, große Männer in ihrem Fach! Wie jung starben beide große n Männer! — Zuw. findet sich auch substantivisch „beide“ durch ein beigefügtes Ew. bestimmt, z. B.: Es lebten die vergnügten Beide[n] vereint, beglückt, in sanfter Freude. 9, 521 [= das vergnügte Paar]; Entführen wollte sie die kleinen B–en. 4, 71 [die beiden Kleinen, die Kleinen beide]; O höchst beglückten B–en. 126; O ihr zartfühlenden B–e. Ugol. 23; Falsche Beide, lernet zittern. 3, 519; Fahret wohl, geliebte Beide! 15, 314; Mus. 8; Ihr glücklichen Beiden. 2, 205 etc. — 4) In der ältern Sprache wurde „beide — und“ als unveränderliches Bindew. = „sowohl — als auch“ gebraucht, wovon sich bei u. A. m. zahlreiche Beispiele finden, unter Neuern namentl. bei Ward ich beide durch ihn und durch den Herrn von Stein eingeführt. Erinn. 160; Das Gedränge beide der Wohlmeinenden und der Verrückten. 195; Beide in seinem Glieder- und Gebärdenspiel. 145; Ber. 170; 202; 205; 272 u. ä. m. Andrerseits findet sich daneben: „Beides — und“ auch von Personen, z. B.: Redner beides der Römer und Griechen. 1, XXXIII; Kannte beides unsern Dichter und die Alten zu gut. Sh. 55; Beides, Männer und Weiber, vortreffliche Schwimmer. R. 1, 199 etc. — Im Allgem. aber wird jetzt hier auch der unter 2 besprochene Unterschied zwischen Ez. und Mz. bewahrt und dabei „beide“ flektiert, z. B.: Damit er alle Tage mocht’ erwerben Beides, Gut und Ehre. Gudr. 2 [im Original: beide guot unde êre]; Beider, der Griechen und Troer, Herzen. (Beid’ entflamm ich die Völker sodann ..., Troer sowohl als Griechen. Il. 3, 416). Und so schon Ros. 196: Beider Bildnis, des Teufels und unsers Herrn Gotts u. ä. m. — Um Beides, die Einfahrt und den Hafen selbst, sondieren zu lassen. R. 1, 195; 273; Da sind die Damen Beides, schön und klug. Br. 1, 421; Sie rauben euch Beides, Zeit und Stimmung. 3, 233; Beides in weiterem und näherem Kreise. 22, 191; Beides, die rückkehrende Ebbe und die Strömung des Flusses, war [Ez.] gegen uns. I. 1, 249; Beides, Hafen und Schornstein .. haben [Mz.]. 2, 413; Weil ich Beides, Belletrist nnd Rechtskonsulent bin. 2, 14* 144; Beides durch Geburt und weil ich stolz bin. Il. 18, 365 u. ä. m. — Damit du nicht Beide, dich und mich, den Vorwürfen ... preisgiebst. Sak. 67; R. 1, 132; Entnervend Beide, Kriegers- und auch Bürgers-Kraft. 12, 173; Daß Beide, Klugheit und Muth, das Glück über sich erkennen müssen. 14, 226; Sch. 33; R. 7, 230; Daß Beide, unser Sonnensystem und die
Sterne, ihren Ort ... verändern. Humboldt K. 1, 151; Beide der magre Schulpedant und der Schwärmer. WHumboldt (For- ster Br. 2, 807); Beide, Wind und Regen, jagten einem ... Wagen nach. Hackländer Nam. 1, 193; Beide Tisch und Stuhl waren von Staub .. bedeckt. Prutz Eng. 1, 139; Wenn Beide, Vater und Sohn, in die Hölle fahren. Sch. 105a u. ä. m. — Auch so, daß die Ggst. vorangehn: Die Weisheit seines Gastes | und Schönheit, Beides recht zu spähen. 1, 48 etc. — Und die alte Königin | und der König, Beide. 1, 159; Ein Has’ und Repphuhn fanden, Beide | im Vorholz ... Sicherheit und Freude. 2, 232; Wenn indeß Zeugung und Empfängnis, Beide, einen Stoff ... erfordern. 4, 295; Blutige und wollüstige Scenen gewähren, Beide, Sinnenlust. 4, 1, 104; Die Gläubigkeit .. und die Vortheilsucht .. sind, Beide, unsre Bundesgenossen. Rep. 2, 113 etc. — Ferner auch statt der Verbind. der beiden Ggst. durch „und“, z. B.: Beides, so Stimm als Haltung scheinen [Mz.] mir bekannt. Byr. 8, 242; Daß Beides. Wissen so wie Handeln ... Bestandtheile ... des Lebens sind. 7 331; Beides, sowohl jene ... Inseln als diese Klippe überzeugten etc. R. 1, 335 (s. 5); Muß Beides besitzen, sowohl genaue Sachkenntnis ... als auch einen guten Vortrag und hellen Blick. Br. 2, 201 (s. 5); Auf Beides, sowohl auf ihre [der Moräste] ... Konservierung als auf ihre ... Austrocknung und Zerstörung ausgehen. J. 1, 62; Beide, sowohl Pflicht als Recht lassen sich etc. sohn 4, 1, 129; Beides, sowohl am Geruche des Leibs, wie am schallenden FußtrittIV. Th. 25, 69; Il. 3, 416; Daß Beides, weder moralisches noch physisches Übel unsern Glauben ... erschüttern kann [Ez.]. phil. Rel. 214 etc. — 5) „Beide“ fasst zuw. Ggst. zusammen, die nach einer andern Zählung mehr als 2 scheinen können, doch bezieht es sich immer nur auf 2, indem dann mehrere Ggst. als eine Gruppe, zu einer Einheit vereinigt aufgefasst werden, z. B.: Die meinen Augen und Herzen ganz fremd. Beiden nicht das Mindeste anzugehen schien. 499b [das Augenpaar als Eins gerechnet]; Daß Beide, Glauben und Denken, Religion und Philosophie ... unvereinbare Sphären seien. L. 224 [Glauben u. Religion einer-, Denken und Philosophie andrerseits]; Wenn Kniep und der Konsul die Verlegenheit des Abenteuers, der Vorzeiger dagegen die Kostbarkeit ... vortrugen, Beide von ihrem Gegenstand durchdrungen. 23, 391; Kann er sein Weib, Kind, Gesind fragen ... und Beide, sie und sich üben. 5, 270a; 533a; Beide, die Hochzeit und auch Braut und Bräutigam selbst. 6, 355a; Beide, Geld, Braut und Hoffnung verloren. 8, 21b; Beide mit ihren Orgeln, Symphonien, Virginal, Regal und was der lieben Musika mehr ist. 321b: Beides, höheren Muth und Freudigkeit fühlt und Erquickung. Od. 15, 77 etc. (s. auch mehrere Stellen unter 4 und die unter 1 erwähnte Verbind. „Zwei beide“). Hierher gehört auch die Beziehung von beide auf Plurale; Beide, deutsche und romanische Familien, richteten sich ihre Schlösser auf verschiedene Weise her. A. 2, 118, welche Anwendung doch zuw. ihre Härte hat, vgl. unter 4 die Stelle: 4, 1, 104, die vielleicht gefüger klänge: Blutige sowohl als wollüstige Scenen gewähren Sinnenlust; Durch die Vorzüge seines Körpers als durch die Vorzüge seines Geistes ... Ich sage durch beide. 3, 114 [sowohl durch diese als durch jene] etc. — Andrerseits kann, für „beide — und“ nicht immer „sowohl — als“ stehn, vgl. z. B.: Beide, die leichtere Sprengbarkeit und der ältere Riß, fallen ... in Eins zusammen. Gsch. 119; ferner die eben angeführte Stelle: A. 2, 118 u. ä. m. — S. auch die Zsstzg. beider-seits, -lei etc. unter dem Grundwort.
Anm. Goth. béi (im neutr. ba) und bajôths etc., vgl. skr. ubha, griech. ἄμφω, lat. ambo u. Ä. m. — Veralt. mundartl.: Beede, masc., Bode, fem. (Beide, n.), wie Zween, Zwo, Zwei; z. B. 124; Eines Mannes Rede | ist keines Mannes Rede: | man soll sie billig hören beede, s. 20, 17 und selbst noch: Eines von uns Beeden. H. 1, 109. — Vgl. auch schwzr.: Bidibīdi, m, –s; –s: Zwitter.
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