barten
Bärten
Bārten, Bǟrten, tr.:
1) mit einem Bart versehn, doch gewöhnl. nur im Partic. (Ew.): Gebärtete Frau soll man von ferne grüßen. 1116b, als Hexe; Ungebärtet. Dem starkgebarteten Löwen. Il. 18, 318; früher auch ohne „Ge“: Alt, bartet und rauh. 5, 333d u. o. Ebenso be-b.: Plunderweisheit hat ihr Angesicht | nicht also berußt und lang bebartet. 88a; Die ernsten, ehrwürdigen, bebarteten Väter. M. 2, 138; An Mund ūnd Kinn nach Art des Mittelalters bebartet. 3, 21 etc.; Ihr Böcke bebärtet mit zottigen Bärten. 2, 415, Z. 29; Bebartete Stimme in der Orgel (s. Bart 4p); Anständig beschnurrbartet. 1, 187 etc. Vgl. Bärtig. — 2) den Bart abnehmen, sich rasieren, nam. schwzr.: Ein Mann, wenn er nicht gebartet hat. U. 2, 338; 1, 12; 14 u. o. Ahnlich: ab-b., z. B.: eine Feder (s. Bart 4f), einen Walfisch (s. Barte 2) etc. — 3) s. Bart 1.
Zsstzg. s. o. und vgl. Schmal-, Schön-Bart.
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