bändigen
Bä́ndigen, tr.: bändig machen, zunächſt v. wilden
Thieren, dann allgm.: durch Kraft Etwas bemeiſtern,
beherrſchen, im Zaum, in Schranken halten, die Wild-
heit, Ungebundenheit nicht zum Ausbruch kommen laſ-
ſen: Die Hengſte (G. 5, 4), Roſſe (13, 288), den Wilden
(Börne 1, 248), die Wildheit (Fallmerayer Mor. 1, 5), das
Element (G. 13, 348), Gewalt durch Recht (313), heftige
Triebe (12, 213), den Buſen (13, 10), den Zorn (86), die
Freude (Chamiſſo 4, 298), Schmerzen (Heinſe A. 1, 270), die
Zunge (Grabbe Hann. 63), die Feder (Stilling 4, 265) b. ꝛc.:
So bändige das Herz [in ſeiner Freude] u. halt es feſt. G.
13, 41; Sein [des Manns] Vorzug beſteht nicht in ge-
mäßigter, ſondern in gebändigter Kraft [die zurück-
gehalten, doch bei Gelegenheit hervortreten kann]. 19,
377. — B–d [unterwerfend] Auſonien ihrem Wort.
WHumboldt 1, 351. — a) Das Partic. in Zſſtzg.: Kraft-
gebändigt [durch Kraft gebändigt]. Kürnberger Am. 492;
Ungebändigt. G. 10, 288; 11, 10; V. Th. 23, 54 u. v.;
Ungebändigtheit. Kohl A. 1, 118. — b) zuw. nicht in
Bezug auf Ungebundnes, ſondern = bewältigen, be-
herrſchen, in Bezug auf Widerſtehndes-: Wenn ich dich
[den Bogen] einſt bändige. G. 13, 363; Die ungeheure
Orgel b. 23, 369 (ſ. Saitenbändiger); Verſtehen aber
doch, dieſen Stein zu b. [trotz ſeiner Härte zu bearbeiten].
Winckelmann 255a ꝛc.
Anm. Bei Grimm 1, 1100 iſt der älteſte Gewährsmann
Gellert; aber die Stelle V. Od. 11, 105 lautet ſchon bei
Schaidenraißer 48b: So du nur das fürwitzige Gemüth deiner
Geſellen b. magſt ꝛc. — Sinnvrwdt.: Zähmen, das aber
auf einen dauernden Zuſtand geht: Das Gezähmte hat keine
Wildheit mehr, bei dem Gebändigten tritt ſie nur, ſolange die
Bändigung währt, nicht hervor: Der Menſch hat die Haus-
thiere gezähmt, der Roßlenker bändigt das wilde Roß,
vgl. Thierbändiger. Ähnlich verhält es ſich mit mäßigen,
das aber nur da gilt, wo Etwas — ſei es unbändig od. nicht,
auf ein beſtimmtes Maß zurückgeführt wird: Die Zunge b.,
die Worte, Ausdrücke mäßigen ꝛc.
Zſſtzg., z. B.: Ein Weſen, das die andern Elemente
zuſammenbändigt [b–d zuſammenhält oder -treibt
ꝛc.] von ihrem Schlafe zum Leben. Heinſe A. 2, 121.
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