bändig
Bändigkeit
Bä́ndig, a. (~keit, f.):
1) einen oder mehrere Bände haltend, in Zsstzg.: Die ein-, die zwölf-b–e Ausgabe vom Schiller; Ein mehr-b–es Werk; Dick-b–e Werke etc. — 2) Ein-, zwei-b., s. Band II. 7a. — 3) die Bande duldend, gebändigt (weidm., alterthüml.): Alte Hunde (Füchse, Wölfe) sind schwer (übel, bös) b. zu machen. Sprchw.; Dort ist er in sich gegangen, | zahm u. b., krank geworden. Morg. 1, 43; Warum doch | bogst du den Nacken ins Joch so b–es Sinns? 1, 104; Eh | dies rohe Vieh wird b. 2, 203 etc.
Anm. Vgl. Bännig. — Mundartl. z. B. in Mecklenb.. Er ist ochs-b. [ungemein] reich, s. Un-b. (2) u. vgl. den Ggstz.: Mit seinem Reichthum lässt sich’s noch halten etc.
Zsstzg. z. B.: Kúppel-: v. Hunden, so daß sie sich zusammenkoppeln lassen. Döbel 1, 119a etc. — Un- (⏑ – ⏑):
1) nicht zu bändigen: 7, 11; Der Gewaltige, wild u. unb. (⏑ – ⏑) zuvor | schaut fromm u. verständig zur Herrin empor. Die wilde u–e Gemüths- art. Er greift | u.-heil’ge Wuth die Priesterin? Ausdruck des u–sten Schmerzens. Tanzt unb. [wild, sich nicht halten lassend] v. — Woher nur hat der Knabe diese U–keit? A. 1, 11 u. v. — 2) adv. = ungemein etc., zu Bez. eines sehr hohen Grads, (s. Anm.): Unb. bengelhaft. 4, 82; Einen unb. großen Turban. Verm. 1, 16; Unb. neugierig. E. 185; Einen unb. langen Brief. 3, 282; Der sich unb. wehrt. 20, 261 etc.
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