Faksimile 0085 | Seite 77
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bändigen
Bä́ndigen, tr.:
bändig machen, zunächst v. wilden Thieren, dann allgm.: durch Kraft Etwas bemeistern, beherrschen, im Zaum, in Schranken halten, die Wildheit, Ungebundenheit nicht zum Ausbruch kommen lassen: Die Hengste (G. 5, 4), Rosse (13, 288), den Wilden (Börne 1, 248), die Wildheit (Fallmerayer Mor. 1, 5), das Element (G. 13, 348), Gewalt durch Recht (313), heftige Triebe (12, 213), den Busen (13, 10), den Zorn (86), die Freude (Chamisso 4, 298), Schmerzen (Heinse A. 1, 270), die Zunge (Grabbe Hann. 63), die Feder (Stilling 4, 265) b. etc.: So bändige das Herz [in seiner Freude] u. halt es fest. G. 13, 41; Sein [des Manns] Vorzug besteht nicht in ge- mäßigter, sondern in gebändigter Kraft [die zurückgehalten, doch bei Gelegenheit hervortreten kann]. 19, 377. B–d [unterwerfend] Ausonien ihrem Wort. WHumboldt 1, 351.
a) Das Partic. in Zsstzg.: Kraftgebändigt [durch Kraft gebändigt]. Kürnberger Am. 492; Ungebändigt. G. 10, 288; 11, 10; V. Th. 23, 54 u. v.; Ungebändigtheit. Kohl A. 1, 118.
b) zuw. nicht in Bezug auf Ungebundnes, sondern = bewältigen, beherrschen, in Bezug auf Widerstehndes-: Wenn ich dich [den Bogen] einst bändige. G. 13, 363; Die ungeheure Orgel b. 23, 369 (s. Saitenbändiger); Verstehen aber doch, diesen Stein zu b. [trotz seiner Härte zu bearbeiten]. Winckelmann 255a etc.
Anm. Bei Grimm 1, 1100 ist der älteste Gewährsmann Gellert; aber die Stelle V. Od. 11, 105 lautet schon bei Schaidenraißer 48b: So du nur das fürwitzige Gemüth deiner Gesellen b. magst etc. Sinnvrwdt.: Zähmen, das aber auf einen dauernden Zustand geht: Das Gezähmte hat keine Wildheit mehr, bei dem Gebändigten tritt sie nur, solange die Bändigung währt, nicht hervor: Der Mensch hat die Hausthiere gezähmt, der Roßlenker bändigt das wilde Roß, vgl. Thierbändiger. Ähnlich verhält es sich mit mäßigen, das aber nur da gilt, wo Etwas sei es unbändig od. nicht, auf ein bestimmtes Maß zurückgeführt wird: Die Zunge b., die Worte, Ausdrücke mäßigen etc.
Zsstzg., z. B.: Ein Wesen, das die andern Elemente zusammenbändigt [b–d zusammenhält oder -treibt etc.] von ihrem Schlafe zum Leben. Heinse A. 2, 121.