Faksimile 0050 | Seite 42
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ärgern
Ärgern, tr., refl.:
1) veralt.: schlechter, böser machen: Macht das höchste Gut dich böser, | das Niemanden ä. kann ... Güte, | die dich billig bessern sollte, | ärgert dein verstockt Gemüthe? Lohenstein Geistl. 13; Ohne .. Besserung, ja mit Ärgerung des Herzens. Luther 1, 69 b, und so bibl.: Ärgert dich dein rechtes Auge. Matth. 5, 29, vgl.: Wenn din rechtes Oug dich verböseret. Zwingli 1, 21; Will dich aber dein rechtes Auge zum Bösen verführen. etc.
2) Einen arg, ärgerlich, böse machen, ihn in die Stimmung versetzen, daß er Argwillen hegt und schaden möchte; refl.: ärgerlich sein, werden:
a) Einen (sich) arg, garstig, gründlich, infam, niederträchtig, recht, schmählich, schwer, sehr, verdammt, verflucht, verteufelt, wüthend über alle Begriffe (Maßen), bis ins innerste Herz, in die tiefste Seele hinein zu Tode, todt, krank ä. bis (daß) er (man) schwarz, vor Galle grün und gelb wird, berstet, krepiert, platzt, die Platze kriegt, stirbt; Einem (sich) die Seele aus dem Leib, die Schwindsucht an den Hals ä.; Er ist so empfindlich (reizbar, gnittrig): er ärgert sich über (oder ihn ärgert) Alles, ein Nichts, jede Kleinigkeit, eine Miene, ein Strohhalm, die Fliege an der Wand; Es ärgert mich oder ich ärgre mich (darüber) —, daß Du das gethan hast etc.
b) Einen mit oder duxch Etwas ä., Jenes giebt einen unmittelbaren, Dies einen entferntern Grund an: Er hat mich vielleicht mit diesem Wort nicht ä. wollen, er hat mich aber durch sein ganzes Betragen geärgert; Durch Über- eilung kannst du Einen ebenso ä., wie mit überlegten Worten; Sie haben mich geärgert, | geärgert blau und blaß, | die Einen mit ihrer Liebe, | die Andern mit ihrem Haß. Heine Lied. 152 etc.
c) Sich an Einem, an Etwas ä., daran stoßen. Luther 6, 54b; 116b; Jer. 6, 21 etc.; Sich über Einen, über Etwas ä., Arger, Unwillen darüber empfinden. Über Gluck’s Succeß hat er sich gelb und grün geärgert. Zelter 4, 104 etc. Veralt. über (s. d.) mit Dat. Jes. 52, 14 etc., oder der Genit. Luther 3, 136 b., obgleich noch: Der sich vielleicht Deiner ärgert. Herrig 16, 254; Sie ärgerte sich der Bezeichnung. V. Ov. 2, 143.
d) Sich mit Einem ä.: Ich ärgre mich über etwas Schlechtes und über die Person, von der es ausgeht, mit ihr erst, wenn ich mich mit ihr in Verbindung setze und meinem Ärger gegen sie in Worten etc. Luft mache (s. Ab-, Herum-ä.); Man kann sich auch über Todte, aber nur mit Lebenden ä.; Ich habe nur keine Konstitution, um mich den ganzen Tag über Eure Spitzbübereien zu ä. ... Deßhalb ärgere ich mich auch gar nicht mehr mit Euch. Hackländer Stillfr. 1, 20.
Anm. Vgl. Verdrießen; An-, verstoßen; Kränken; Erboßen; Gnittern. Dazu: Der Ärgerer will dem Geärgerten immer übel. Lichtenberg; Sie hält für Sünde nicht, was Niemand Ärgrung giebt. Wernike 10.
Zsstzg. z. B. Áb-:
1) tr.: Einem Etwas a., durch Ärger nehmen, sei es, daß es ihm bloß entzogen wird: Einem das Herz a., abstoßen etc., oder daß man es selbst erlangt: Was du deinem Kind versagen willst und musst, das laß dir auch nicht von ihm a. oder abtrotzen.
2) tr., refl.: Einen (sich) sehr, bis zur Ermattung ärgern. Den Lehrer durch Trotz mit trotzigen Worten a.; Ich habe mich schon vor seiner Ankunft oft im Stillen über ihn abgeärgert, nun muß ich stündlich mit ihm a.; Um sich recht über sie abzuärgern. IP. 3, 96 etc.
3) refl.: den Ärger abthun, beseitigen, und zwar:
a) rasch, obenhin: Ich will mich nicht ärgern, oder mich geschwind, geschwind a., damit ich bald wieder ruhig werde. L. 11, 746. oder:
b) den Arger zu Ende bringen, sich aus-ä.
Án-:
1) tr.: Einem (sich) Etwas a., an den Hals etc.: Sich die Gallensucht (Auerbach Leb. 1, 275), die Gelbsucht (V. Sh. 2, 11) a. etc.
2) refl.: sich zu ärgern anfangen. Aūs-:
1) refl.:
a) sich zu Ende ärgern.
b) sich in ärgerlichen Ergüssen kundgeben: Diese Schwäche, die sich im barockesten Stil ausspricht oder vielmehr ausärgert. Heine Lut. 1, 99.
2) tr.: Einem (sich) die Seele a., her- aus-ä. [aus dem Leibe]. Eīn-:
1) tr., refl.: Einen, sich immer mehr in seine Wuth e., hinein-ä. 2) tr.: Einem (sich) Etwas, z. B. Haße, durch Arger einflößen. Fórt-: Einen aus seiner Stelle f.; Einem, sich ein Stück vom Herzen f. [ab-ä.]; Sich f. [weiter ärgern] etc. Herāūs-: Einen aus dem Amt h. [fort-ä., Ggstz.: Ihn ins Amt hinein-ä. IP. 2, 20]. Herúm-: refl. gleichsam im Kreis, ohne vom Fleck zu kommen: Sich mit Einem h. Hervōr-: Einen Befehl h. [durch Argern hervorrufen]. Dorow 2, 89. Hín-: Einen, sich h. [ins Grab]. Voß Br. 1, 320 etc., s. Ein-, Heraus-ä. Nāch-: refl.: den Arger noch, nachdem Etwas vor- über ist, empfinden. Ver-:
1) [1] veralt. Möser 2, 197 ff.; Zwingli 1, 21; 23; 663; 2, 29 etc.
2) refl. und im Partic.: War auch häufig nicht allein mißgestimmt, sondern verärgert [vergnittert]. Arndt E. 202. Vgl.: Sich über Alles zer-ä. u. zersorgen. Goltz 1, 317. Wīder-: tr.: Arger vergelten. Zer-: s. Ver-ä. (2) u. ä. m.