Faksimile 0050 | Seite 42
Arger
Ārger, m.; –s; 0: unwilliges Verdroſſen- und
Erregtſein; Argernis: Seinen Ä. an Einem auslaſſen;
Seinen Ä. ausbrechen laſſen (Chamiſſo 5, 87); den Ä. ver-
beißen, niederſchlucken, bezwingen ꝛc.; Vor Ä. berſten; die
Kränk kriegen (Immermann M. 4, 60), grün und gelb werden;
An Etwas ſeinen blauen Ä. haben (Kohl Südr. 2, 28); Aus
Ä. Etwas thun; Einem ſchweren Ä. machen. Talvj 2, 245;
Der Ä. hält mich geſund. L. 12, 405; War’s doch ein Ä.
[Argernis] für Billige. V. 2, 138; Den Schriftgelehrten
ein Ärgernis und eine Thorheit... Solcher Ä. iſt auch Zeug-
nis für die gute Sache. HVoß JP. 81 ꝛc.
Anm. Ä. als thätige Gemüthsbewegung vom Verdruß
als leidender verſch. wie Unwille von Unluſt: Beim Verdruß
geben wir uns der unangenehmen Gemüthsſtimmung, dem
Unbehagen und der Unluſt hin, die Etwas uns verurſacht; der
Ä. aber wendet ſich zunächſt gegen die Perſon, der wir für
den uns verurſachten Verdruß ſchaden möchten; er grenzt an
Zorn und Rachluſt, wie Verdruß, an Gram. Von Ärger-
nis unterſch. ſich Ä. als der allgem., abſtrakte Begriff von
dem einzelnen konkreten Fall, weßhalb, obgleich beide zuw.
verwechſelt werden, von Ä. die Mz. unüblich iſt.
Zſſtzg. z. B.: Frauen-Ä. währt nicht lange; Dazu kam
ein alter Nach-Ä. Heine Reiſ. 3, 34.