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Arger
Ārger, m.; –s; 0:
unwilliges Verdrossen- und Erregtsein; Argernis: Seinen Ä. an Einem auslassen; Seinen Ä. ausbrechen lassen (Chamisso 5, 87); den Ä. verbeißen, niederschlucken, bezwingen etc.; Vor Ä. bersten; die Kränk kriegen (Immermann M. 4, 60), grün und gelb werden; An Etwas seinen blauen Ä. haben (Kohl Südr. 2, 28); Aus Ä. Etwas thun; Einem schweren Ä. machen. Talvj 2, 245; Der Ä. hält mich gesund. L. 12, 405; War’s doch ein Ä. [Argernis] für Billige. V. 2, 138; Den Schriftgelehrten ein Ärgernis und eine Thorheit... Solcher Ä. ist auch Zeugnis für die gute Sache. HVoß JP. 81 etc.
Anm. Ä. als thätige Gemüthsbewegung vom Verdruß als leidender versch. wie Unwille von Unlust: Beim Verdruß geben wir uns der unangenehmen Gemüthsstimmung, dem Unbehagen und der Unlust hin, die Etwas uns verursacht; der Ä. aber wendet sich zunächst gegen die Person, der wir für den uns verursachten Verdruß schaden möchten; er grenzt an Zorn und Rachlust, wie Verdruß, an Gram. Von Ärgernis untersch. sich Ä. als der allgem., abstrakte Begriff von dem einzelnen konkreten Fall, weßhalb, obgleich beide zuw. verwechselt werden, von Ä. die Mz. unüblich ist.
Zsstzg. z. B.: Frauen-Ä. währt nicht lange; Dazu kam ein alter Nach-Ä. Heine Reis. 3, 34.