Ärg
II. Ärg, n., –s; 0: (ſ. I. 1b) das Ew. ſubſt.,
nicht bloß bei Logau (z. B. 1, 8, 98; 2, 3, 56), der auch
andre Ew. ſo behandelt, ſ. L. 5, 300, ſondern allgem.:
Da ſchwindet A. und Hehl und Liſt. Blumauer 1, 34; Son-
der, ohne (alles) A. Chamiſſo 4, 40; 6, 292; Heinſe A. 1,
114; Kein A. daran, daraus haben. Ruge Nov. 181; Lewald
W. 3, 113; Sich kein A. von einem verſehen. Ferd. 1, 352
u. o. (ſ. Arglos). — Selten im Kompar.: Aus übel
Ärger noch gemacht. W. 12, 116; Kurz Sonn. 118.
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