Ärg
II. Ärg, n., –s; 0:
(s. I. 1b) das Ew. subst., nicht bloß bei (z. B. 1, 8, 98; 2, 3, 56), der auch andre Ew. so behandelt, s. 5, 300, sondern allgem.: Da schwindet A. und Hehl und List. 1, 34; Sonder, ohne (alles) A. 4, 40; 6, 292; A. 1, 114; Kein A. daran, daraus haben. Nov. 181; W. 3, 113; Sich kein A. von einem versehen. Ferd. 1, 352 u. o. (s. Arglos). — Selten im Kompar.: Aus übel Ärger noch gemacht. 12, 116; Sonn. 118.
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