Faksimile 0043 | Seite 35
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Anker
Ānker, m. (n.), –s; uv.; –chen, –lein; -:
1) ein Flüssigkeitsmaß, ½ Eimer = . Ohm; ein Faß von diesem Inhalt; Einen A. des besten Rheinweins. L. 13, 106; In A–n und Oxhöften. Erb, vgl. 250. 2) Eisernes Werkzeug, das, an einem starken Tau auf den Grund des Wassers gelassen, sich dort mit einer seiner spitzen Hände eingräbt und dem Schiff Halt gewährt: Den A. (aus-) werfen, fallen lassen, lichten, kappen, schleppen, (auf-)pentern, kippen, ausbringen, einholen, zu Hause holen, angeln etc.; A. klar! etc.; Um Uhr ward das A–chen gehoben. Zelter 3, 143; Vor A. liegen, sich legen, auch übertr. = an einem Orte still liegen und auf Etwas warten. G. 22, 140 etc. Viele Arten [s. Zsstzg.]. 3, Daher was in Widerwärtigkeiten etc. Halt gewährt: Einen festen A. der Hoffnung. Gutzkow R. 9, 312; Sch. 76b; Ergreift auch wohl einen brüchigen Ast als den A. seiner Rettung. Schlegel Mißd. 96 etc.; Rettungs-A. WHumboldt 3, 63; Glaubens-, Hoffnungs-, Lebens-, Noth-A. etc. 4) Bauk., jede Vorrichtung, womit man Steine an Steine, Holz an Holz oder ganze Gemäuer mit den Balken vereinigt (s. Zsstzg.). 5) In Marschländern der von querübergelegten Balken zusammengehaltne Grund, worauf ein Deich liegt, Deich-A., Deichfuß etc.: ist er mit Rieth durchwachsen, auch Rieth-A., Schalung. 6) Die Armatur eines Hufeisenmagnets. 7) Bei den Seidenwirkern mit Bleigewicht versehne, die Kettenfäden ausspannende und das Einlaufen des Zeugs hindernde Spulen. 8) bei den Uhrmachern ein ankerförmiger in das Steigrad greifender und dessen Bewegung regelnder Theil, der englische Haken (s. d.), vgl. Ankeruhr. 9) Ein Wirthshausschild. Thümmel 5, 17.
Anm. Das A. Lewald W. 1, 377; Nicolai 1, 7; Ram- ler F. 1, 207; Sch. 6a etc., s. Noth-A.; veralt. Mz. :ēÄnker. Fischart Garg. 238a; Forer 151 h; Zinkgräf 1, 324 etc. Lat. ancora, gr. ἄγχνρα (ankyra) etc., vielleicht nach dem gekrümmten Widerhaken, vgl. Angel.
Zsstzg. vielfach [s. o.], nam. zu 2 und 4: Bálken- [4].
Bárten-: Werkzeug zum Losreißen der Wallfischbarten. Bobr.
Bōōt(s)-: [2] für kleinere Fahrzeuge. Forster R. 1, 330. Bórd- [2]: auf dem obern Deck befindlich, s. Noth-A. Būg- [2]: auf dem Bug des Schiffs liegend, der Schwere nach auf den Raum-A. folgend, s. Tgglichs-A. Dēīch- [5].
Drégg-: Boots-A.; Enter-D., mit der Hand in das Tauwerk eines zu enternden Schiffs zu werfen. Ebbe- [2]: das Schiff bei der Ebbe hal- ī1. Oe Oe tend.
Flūth-: s. Ebb-A. und Tei-A. Gābel- [4]: Schließ-, Splint-A., Schlauder, mit gabelförmigen Theilen, durch deren Ende eine Schließe hindurchgeht, vgl. Vorpaß. Zuw. [2] nach dem franz. ancre d’affourche statt Tei-A. Hāfen- [2]: ein oder mehre durch Ketten verbundne beständig im Hafen liegende Anker, die abgetakelten Schiffe dran zu befestigen. Hāūpt- [2]: der schwerste, nur in äußerster Noth gebrauchte, bei den Alten der sogen. heilige A. Kátt-, Kátzen- [2]: kleiner, zur Verstärkung eines andern an dessen Kreuz befestigter oder „verkatteter“ A. Kétten- [2]: Hafen-A. Krān-, Nácht- [2] Taglichs-A., nach dem franz. ancre de veillc. Nōth- [2 u. 3]: der Schwere nach auf den Pflicht-A. folgend, nur im Fall der Noth gebraucht, gw. auf das unterste Deck gestaut, auch Raum-A.; Das von allen Jgnoranten zu tausend Malen flehentlich umfasste N. Pott bei Ersch. l, Bd. 66, 399b. Öfen- [4]: die Steine oder Kacheln eines Ofens zusammenhaltend.
Pflícht-: Haupt-A., s. Pflicht, der der Kajüte entsprechende Schiffsraum.
Rāūm-: Noth-A. Rīēth- [5]. Ríng- [2]: mit nur einer Fliege oder Schaufel. Schiffs- [2]. Schlīēß- [4]: Gabel-A. Sēē- [2]: Von zwei Ankern, die ein nah am Land liegendes Schiff ausgeworfen, der größre nach der Seeseite zu liegende; der kleinere, nach dem Land oder Wall zu, heißt Wall-A., vgl. Tei-A. Splínt- [1]: Gabel-A.
Spring-: Wurf-A., der es einem bei schwerem Sturm unter Segel gehnden Schiff möglich macht, das größre Ankertau zum Theil einzuholen und in der gewünschten Richtung abzufahren. Stích- [4]: bei Verblendungen angewendet, in Form eines lat. T. Tāges-; Tāglichs- [2]: der am Backbord liegende, gewöhnlich (täglich) gebrauchte A.: Ein wohlgerüstetes Schiff hat einen Tages-A., einen Pflicht-A. und einen Noth-A., ungerechnet die etwaigen Teu- und Wurf-A. H. Smidt. Tēī-; Tēū- [2]: Ebb- und Fluth-A., vom holl. tij, Strömungswechsel der Ebbe und Fluth. Trāg- [1]: drüber oder drunterliegende Bautheile tragend. Trēīb- [2]: ein zur Vermindrung der Abtrift bei heftigem Sturm gebrauchtes Nothmittel. Wáll- [2]: s. See-A. Wúrf- [2]: in gehöriger Entfernung vom Schiff fallen gelassen, als fester Punkt zum Heranziehn (Werpen) desselben dienend, um es im Hafen oder auf einem Fluß von einer Stelle zur andern zu bringen. –— Zūg- [4]: durch Zusammenziehn die sich gegenüberliegenden Bautheile festhaltend etc.