Äfter
II. Äfter, m., –s; uv.; –chen, lein; -: der
hintre Theil eines Körpers, nam. des menſchlichen oder
thieriſchen (Geſäß, der Hintre): Die Lage der hintern
Öffnung des Nahrungsorganes, A. genannt. Burmeiſter U. V.
in naturgeſchichtlichen Werken. So auch in Zſſtzg. wie:
Gold-A. (Art Schmetterlinge), Lang-A. (eine Muſchel,
Venus petulca), Roth-A. (Art Goldkäfer, Chrysomela
haemorrhoidalis) u. ä. m. — Zuw. = Afterdarm.
Ferner bei den Sattlern A., Äfter, Afner, Achter, Rück-
lehne des Sattels, Rückbaum.
Anm. Urſpr. Ew., wie der Hintere, ſ. nam. Ryff Th. 42,
woraus zugleich erhellt, daß Dies — außerdem kaum anders
als von Säugethieren gebraucht — ſich mehr auf die äußern
Theile bezieht, A. auf die innern: Mit geſalbten Händen dem
Pferd vom Hindern hin durch den Afteren raumen. — Weidm.:
Die Aftern = Geäfter. Döbel 1, 18a ꝛc.
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