Äfter
II. Äfter, m., –s; uv.; –chen, lein; -:
der hintre Theil eines Körpers, nam. des menschlichen oder thierischen (Gesäß, der Hintre): Die Lage der hintern Öffnung des Nahrungsorganes, A. genannt. U. V. in naturgeschichtlichen Werken. So auch in Zsstzg. wie: Gold-A. (Art Schmetterlinge), Lang-A. (eine Muschel, Venus petulca), Roth-A. (Art Goldkäfer, Chrysomela haemorrhoidalis) u. ä. m. — Zuw. = Afterdarm. Ferner bei den Sattlern A., Äfter, Afner, Achter, Rücklehne des Sattels, Rückbaum.
Anm. Urspr. Ew., wie der Hintere, s. nam. Th. 42, woraus zugleich erhellt, daß Dies — außerdem kaum anders als von Säugethieren gebraucht — sich mehr auf die äußern Theile bezieht, A. auf die innern: Mit gesalbten Händen dem Pferd vom Hindern hin durch den Afteren raumen. — Weidm.: Die Aftern = Geäfter. 1, 18a etc.
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