Zwing
zwingbar
Zwinge
zwingen
Zwing, m., –(e)s; –e; -:
Twing (s. d.): 1) „Wie wird die Feste sich denn nennen? ..“ | Z. Uri soll sie heißen. . .„Mit diesem Häuslein wollt ihr Uri zwingen (s. d.)?“ 520b (So wird der Twing vollendet | in Altdorf und der Vogt befestigt sich. 531a), vgl. in ähnl. Jmperativbild. (s. zwingen 6): Auf den Wällen des Z.- Orient Sebastopol. J. 1, 163. — 2) (s. 1; Twing 2; Zwang 2b) Z., Ge-Z.; Z. und Bann. 2188 ff.; Das Schloß. .. Innert seinem Z. oder Gemäuer. 538a etc. und z. B. noch: Was wir für unsre guten Neigungen aus dem Z. und Bann alter Privilegien zu erlösen und nutzbar zu machen haben. 15, 1, 320 etc.; Wie wär ich je im Städte-Z. geblieben? Hegl. Mühl. 29, im umschließenden Stadtgebiet etc. —
~bar, a.: was sich zwingen (s. d. und bes. Zsstzgn.) lässt (vgl. zwinglich): Unermüdlich und ganz un-z–es Muthes. Il. 15, 697 (Variante: Unermüdet und nie bezwungenes Muthes); Dem schönen, aber durch keine Reize be-z–en Jüngling. Georg. 310; Unverhaftet dem Tod und keinem Brande be-z. Ov. 2, 142 etc. und verneint: Derselbe unbe-z–e Abscheu. 22, 385; Un-be-z. den Kleinigkeiten, in welche sich Fromme | selbst verstricken. M. 10, 342; Od. 12, 119; Den un-b–sten Widerwillen. 21, 168; So unwiderstehlich und un-b. ist die Wollust, die etc. Luc. 6, 343 etc.; Gesetzlich er-z. 18, 351; Un-er-z. etc. —
~e, f.; –n: (s. Zwange) eine Vorrichtung, in der Etwas zwingend fest zusammen-gepresst, -gehalten wird etc., z. B.:
1) als Mittel, Etwas in best. Lage unverrückt festzuhalten etc.: Man spanne ein Glastäfelchen .. in einen metallnen Schraubstock. .. Dieselbe Wirkung hervorgebracht .. als die Z. auf die Seiten der Glastafel. .. Wenn die Z. [Drckf.: Zunge] geöffnet wird. 37, 359; Bringt man die [Horn-] Blätter zw. Z–n, damit sie sich nicht krümmen können. 2, 277; Darüber eine Röhre befestigt mittels durch Schrauben anzuziehender Z–n. 354; Zum Zusammenpressen frisch geleimter Ggstde .. bedient man sich derLeim-Z–n, Schraub-Z–n, welche aus 3 graden unter rechten Winkeln fest mit einander verbundenen Holzstücken bestehen etc. M. 2, 88; 8, 578; Schrauben-Z–n. 11, 167 etc., s. auch Wolf 25 etc. —
2) eine Vorrichtung mit einer Klemme, wodurch man die getheerten Fitzen (oder Fissen) zusammenpresst, so daß der überflüssige Theer abfließt, s. 689b. —
3) der Etwas gegen Aufreißen, Abnutzen etc. schützende Beschlag am untern Ende, z. B. der Degenscheide (s. Ortband), am Stock eines Regenschirms 11, 559) und bes. an Spazierstöcken etc. V. 4, 350; Ed. 345; Er schraubte die spitze Z. von der Stockflöte (s. d., vgl. Stift 1. Leb. 1, 6 etc.; Stock- Z.; Eiserne oder Eisen-Z. etc. Dazu: Einen guten schwerbezwingten Knotenstock. Sp. 18, 65, mit schwerer Z. etc. — I.
~en, tr.: s. Zwinge 3, Schluß.
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