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Zwang Ze Zwange zwängen zwanghaft zwängig zwangisch Zwangnis
Zwáng, m., –(e)s; Zwänge; -:
das Zwingen und etwas Zwingendes, z. B.:
1) eine zwingende Nöthigung, wodurch man seine Freiheit, nam. in Dem, was man wünschte und möchte, einbüßt: Aus Z. [gezwungen] z. B. 2. Kor. 9, 7 = Gebe Jeder nach freiem Herzenstriebe, nicht mit Unwillen oder aus Z. Eß; Lieber thu es williglich | als endlich doch aus Z. Ramler F. 3, 126 etc.; Mit Z., z. B.: Sie sperret sich umsonst. . . Ist’s mit Güte nicht, so ist’s mit Z. Sch. 606b; Tieck DQ. 1, 333; Ich führt’ an die Schiffe die Weinenden wieder mit Z. hin. V. Od. 9, 98 [Mit Gewalt nur bracht’ ich die Weinenden fort zu den Schiffen. Wiedasch]; 2, 131; Die Nächt’ hindurch wohl ruhete Jener mit Zwang auch [gezwungen. V.] | .. bei der Wollenden, selbst nicht wollend. Wiedasch Od. 5, 154 etc.; Einem oder Dessen Willen (Sch. 437a) Z. anthun; Einem geschieht Z. (606b); Er leidet, duldet, erfährt Z.; fügt, unterwirft sich; gehorcht, weicht dem Z–e etc., aber auch: Sich Z. anthun (s. d. 3), anlegen (Gutzkow R. 7, 238), auferlegen (223) etc.; Der Z. der Gesetze; des Reimgesetzes (s. Wackern. 2, 582²⁴); Der leidige Z. der Etikette (W. 10, 268) etc.; Wenn der Künstler nicht die Form, sondern sie ihn beherrscht, so wird sein Werk kein freies und schönes werden, sondern immer den Z. verrathen etc.; Der Z. des ältesten hetrurischen Stiles in Bildwerken. Adelung; Die heilige Muse .., mit sanftem
Z–e belehrend. G. 2, 296; Der Mensch, zu seinem Vortheil will er keine Nöthigung, zu seinem Schaden leidet er jeden Z. 3, 174; Einen König wollten sie haben und wollten im Z–e | leben. 5, 179 (vgl.:
Der Könige Z. Hiob 12, 18); 22, 105 etc.; Der Z., worin ich lebte, folterte mich oft. Hölderlin H. 2, 87; Dem Z. der Verhältnisse nachgeben. Prutz Ob. 2, 249; Der Pflichten und Instinkte Z. Sch. 24a; Er ist stolz auf seine Freiheit, | des Z–es ungewohnt, womit man Z. | zu kaufen sich bequemen muß. 265b [indem man sich selbst Z. auferlegen muß, um zwingende Gewalt über Andre zu erlangen]; Die Schmerzen der Eifersucht haben ihn [Philipp II.] aus dem unnatürlichen Z–e seines Standes in den ursprünglichen Stand der Menschheit zurückversetzt. 765a; 1004a; 1028a; Daß die Stimme der Selbstliebe gegen den stärkern Z. der Überzeugung schwieg. 1032a; 1132a etc.; Thümmel 4, 191; Hier rastet Mod’ und Z. V. 4, 105; Trotz allem Z. einer studierten Anständigkeit. W. 9, 124; Der ewige Z., | das Fräulein nur hinter Wolken zu sehen. 10, 222; 11, 253; 12, 287; Völkerschasten, die .. durch Nothwendigkeit und Z. gewöhnt werden müssen, das Joch der Regierung zu tragen. 31, 427 etc.
a) Bsp. der seltnen Mz.: Von ungebührlichen Zwängen und Banden lösen. Arndt E. 284 (vgl. c).
b) Er [der Feind] hat die Tochter dir durch Noth und Z. geschändet. Opitz (Wackern. 2, 326²⁰), s. Noth- Z. = Nothzucht (s. d. 2).
c) von einschließender Haft und dem dazu Dienenden: Gefangen im Z. und Eisen. Ps. 107, 10 = Eingesperrt von Z. und Eisen. Mendels- sohn; Die Herde seines Volkes | frei führen aus des Z–es Haft. Rückert Morg. 1, 35; In ihrem Z. den Bischof die Kammerboten haben. Schwab 499 etc.
2) (s. 1) mund- artlich, veralt.:
a) = Bezwinger(in) etc.: Die nicht Rom, der Z. der Erden | und der Zaum der ganzen Welt, | jemals sehen dienstbar werden. Mühlpforth H. 114, s. Unmuths-Z.
b) (s. Twing; Zwing, vgl. c und 4): Daß ihr in meines allergnädigsten König und Herrn Burg und Z. solche Händel anfahet. Moscherosch Gsch. 4, 535.
c) (vgl. b) Keiner sorgt, lugt .. auf des Gestirnes Z. etc. Brant N. 108²⁷, Keiner der Schiffenden beachtet die Gestirne, nach denen doch die Fahrt sich nothwendig richten müßte.
d) Z., ein lokaler Ausdruck für Zunft oder Gilde [in Bern]. Nat.–Z. 17, 211 (Rodenberg).
3) Arzn.: Name von Krankheiten, die sich durch einen schmerzhaft zusammenziehnden Drang in Körpertheilen kennzeichnen, gw. in Zsstzgn (s. d.), doch bei Adelung auch Z. = Harn-Z. der Pferde.
4) Rechtsspr.: das Bannrecht (s. d. und Bann 3) in einem Gebiet und dies selbst, nam. in Zsstzgn.
5) weidm.: Der edle Hirsch zwinget und ziehet mit den Schalen das Erdreich feste an sich und zurücke und Dieses heißet der Z. oder das Zwingen. Döbel 1, 8a; Laube Br. 304 („er zwängt“. ebd.). Zsstzg. (vgl. für die heute seltnen mit Vors. die entsprechenden von zwingen) z. B. Áfter- [3]: (s. After II, vgl. Bauch-, Leib-, Stuhl-Z.). Falke Th. 1, 33a; Ziller Th. 189. Báck(ofen)- [4]. Bāūch-: After-Z. Bāūern-: die Gewalt über dienstpflichtige Bauern (Dienst-, Hof-Z.). Be-: veralt. st. Zwang, z. B. Carolina 133; Maschinenwerk, das sie wider Willen im B–e treten müssen. Görres V. 74; (23; 154, beidemal Druckf.: Betzwang); HSachs G. 2, 33; Waldis Ps. 94; Wackern. 3, 216³²; Thut zierlich [zu[sammenraffen | die Verslein in B. 2, 276²³ (Spee), vgl.: gebundne Rede etc. Bīēr- [4]: auch Brau-Z. Brīēf-: s. Post-Z. Censūr-: s. Preß-Z. Dénk-: ein auf das Denken ausgeübter, z. B. im Ggstz. der Denkfreiheit (s. d. und Gewissens- Z. etc.); aber auch: ein logischer Zwang, wonach das Andersdenken als absurd ausgeschlossen ist. Fichte Phil. Journ. 8, 9 etc. Despōten-: despotischer. Bodenstedt Ausgw. 102. Dīēnst-: (s. Bauern-Z.). Freytag NB. 39; Trotsche 1, 3 etc. Dóppel-: doppelter. Tiedge Ur. 1, 356. Er-: (ugw.) ein Zwang, wodurch man Etwas erlangt, erzwingt. Hippel 4, 168. Etikétten-: (vgl. Hof-Z. 2). Exekutiōns-: Exekutions-Gewalt, -Recht. Trotsche 1, 6. Féssel- [1c]: Thümmel 1, 101 etc.; bildl.: das umschlingende, vereinigende Band. Sch. 8a. Flūr-: (s. Flur 2) Der F. .. und die Mittel zu dessen Beseitigung. DViertelj. 22, 243 ff. Fólter-: durch Anwendung der Folter oder folternder: Es wäre unnöthiger F. Meißner Sans. 2, 226. Frankatūr-, Fránko-: die Bestimmungen, wonach gewisse Postsendungen frankiert werden müssen. Frēīheits-:
1) der die Freiheit beschränkt.
2) den die Freiheit auflegt: Den sauern Republikanismus, den F., den sie sich auferlegen müssen. Heine 8, 69. Fūß-: z. B.
1) die Einzwängung der Füße in enges Schuhzeug etc. H. Ph. 4, 18 (vgl. Stiefel-Z. Gartenl. 12, 601a).
2) ein Zwang in Betreff der Füße, z. B.: Hüte dich, in seinem Schlamm .. mit bloßem Fuß zu wühlen. . . Der kleine Zwang. . . Dieser F. Hagedorn 2, 276. Ge-: veralt. st. des Grundw.: Der G. ist rechtmäßig, wenn etc. Büchner Konkord. 900a; Luther SW. 61, 305. Gedúlds-: Sich G. anthun (s. d. 3) etc. Gefä́ngnis-: s. [1c]; auch: durch Gefängnisstrafe ausgeübter: Geld- und G. Grenzboten 24, 2, 243. Gēīster-: den Geister (Gespenster) aus- üben. G. 12, 222 etc. oder: den man auf sie aus- übt (s. Höllen-Z.), versch.: Gēīstes-: den der Geist erduldet. Sch. 733b etc. Géld-: s. Gefängnis-; Post-Z. Geríchts-:
1) die Jurisdiktion, der Jemand etc. unterworfen ist, und ihr Gebiet, vergl. [2b], z. B. Leibnitz (Wackern. 3, 1019²⁵); Man wuste von keinen unterschiedenen Gerichtszwängen der Güter, so mannigfaltig und verschieden auch die Gerichtsbarkeiten für die Personen waren. Möser Ph. 4, 258; 2, 106; W. 14, 76 etc. (s. Richts-Z.); dazu: Weil diese Gemeinde dahin gerichtszwängig ist (oberd.) Adelung, dem G. unterworfen.
2) s. Hilfs-Z. Geschä́fts-: Diese Erholung von dem G–e. BSternau. Gewált-: Ein unerschütterliches Behaupten der freien Überzeugung gegen allen und jeden äußerl. G. Nat.–Z. 15, 228. Gewíssens-: ein Zwang in religiösen Angelegenheiten, über welche Jeder nur der Stimme seines Gewissens gehorchen müßte. Möser Ph. 1, 299; Sch. 776b; 948b etc.; seltne Mz.: Desselben [Heinrich VIII.] Grausamkeiten, Ungerechtigkeiten, Verfolgungen, Gewissenszwänge. Jselin Gsch. der Menschh. 8, 20. Gílden-: s. Zunft- Z. Glāūbens-: in Betreff von Glaubenssachen. Koberstein Grundr. 847 (s. Gewissens- und Kirchen-Z.). Hárn- [3]: s. Harnstrenge. Hérbergs-: Zwangsbestimmungen [s. 4] im Zunftwesen in Betreff der Herbergen: Der Lehr-Z., der Wander- und H. und der Prüfungs-Z. MWiggers Volksw. 1, 15. Hérrscher-: den ein Herrscher ausübt, ausüben kann etc. Gries Tass. 8, 83; 20, 16. Hílfs-: Exekution (s. Hilfe 2, Schluß), auch „Gerichts-Z.“ etc. Hōf-:
1) s. Bauern-Z.
2) der am Hof herrschende (vergl. Etiketten-Z.): Eine von allem H. entbundene Fröhlichkeit. W. 27, 306. Höllen-: Zauber-Buch oder Formel, wodurch man höllische Geister sich dienstbar machen kann: Faust’s H. .. Wie man mit den Geistern bekannt werden und sie zwingen könne. Bahrdt 1, 179; 4, 177; Nebst den s. g. Höllenzwängen. Heine 7, 166; 8, 38 etc. Hūf- [3]: s. Zwanghuf. Innungs- (s. Zunft-Z.): J. und Gewerbsfreiheit. G. 3, 198; Natur 13, 195b. Jūden-: s. Leibzoll. —. Kélter- [4]. Kérker-: s. Gefängnis-Z., z. B. [1c]: Wer gefangen | in der Mauern K. Lappe Gd. 2, 14. Kínnbacken- [3]: (vergl. Klemme 4). Sturz 1, 110; Zimmermann FrGr. 265 etc. Kírchen-: Glaubens- und K. Ense T. 4, 10. Klōster-: wie er im Kloster herrscht. Arnim 182; Sch. 662b; Thümmel 8, 65. Lêbens-: Tiedge Ur. 2, 151. Lêhr-: z. B. in Betreff der Lehrzeit der Handwerker, s. Herbergs-Z. Lēīb- [3]: Bauch-Z., versch.: Leibes- und Seelen-Z. H. R. 9, 194. Māhl-, Mǖhlen- [4]: vgl. ausmahlen 2. Nāgel- [3]: von Neidnägeln (s. d.) herrührend. Nátter-: ein Vogel, Natter- oder Wendehals (s. d.). Natūr-: Die Erscheinungen, in denen sich Thierheit und Menschheit, N. und Vernunftfreiheit offenbart. Sch. 1129a etc. Nōth-:
1) Zwang, zwingende Gewalt, der man sich nicht erwehren kann, Nothwendigkeit etc.: Das Scheiden aus einem gewohnten .. Zustand, veranlasst durch mehr oder mindern N. G. 31, 165; Diesen N. leid’ ich gern, weil ihn die Natur beschieden. Günther 838; 928; H. R. 9, 440; Sch. 345a; W. 10, 259 etc.
2) s. 1 und [1b] Der bringt durch N. .. ein Weib um ihre Zucht. Wernike R. 166; Lohenstein IbrS. 11.
3) (s. 1) veralt. gewaltthätige Störung des öffentlichen Friedens. Haltaus 1432, vgl. Nothzwinger, der sich solcher schuldig macht. 1433. Ohren-: s. Klemme 4, heftiger Ohrenschmerz und (zuw.): was ihn veranlasst, z. B.: Der Ohrenschmerz steigert sich nicht selten bis zum unerträglichen O. Bock D. 375; Dem wüsten und fast denOhrzwang erweckenden Geheul. JChrEdelmann Leb. § 163; Mir mit ihren Worten den O. verursachen. Hamb. Th. 1, 3, 15; Bekam ich O. im linken Ohr. Knebel 1, 157; L. 12, 4; Nur Dudelei | und O. Thümmel 8, 74; W. 36, 134 etc. Packēt-: s. Post-Z. Parāde-: wie er im Soldatenwesen bei (Wach-)Paraden etc. herrscht: Er tauschte den Schul-Z. mit dem P. und Gamaschendienst. Monatbl. 1, 180. Partēī-: wie er sich in Parteien geltend macht etc. Der wahre und gesunde P. Volksz. 13, 106. Policēī-: Der alte aristotelische P. Eichendorff GschDr. 187. Póst-: Zwangsbestimmungen fürs Postwesen, nam. [4], insofern die Beförderung gewisser Ggstde nur durch die Post erfolgen darf, z. B.: In Preußen besteht der P. .. für verschloßne Briefe, für Zeitungen etc. . . Obwohl der Packet-Z. [für Packetsendungen] aufgehoben wurde. Nat.-Z. 17, 523; Mit Brief- und P. IP. 34, 17; Den P. aufzuheben und so nam. den Geld-Z. zu beseitigen. Volksz. 13, 39 etc., s. auch Franko-Z. Préß-: s. Ggstz. Preßfreiheit: Mit Hilfe des P–s. DMus. 15, 1, 808, vgl.: Der Censur-Z. 809.— Prǖfungs-: s. Herbergs-Z.— Púppen-: s. [1c] und Puppe 2a: Gleich dem fertigen Schmetterling, | der aus starrem P. | flügelentfaltend behend schlüpft. G. 12, 210. Rêgel-: Ein Reimgebäude . ., | das, nicht so sehr vom R. beschränkt, | sich nach des Dichters Wunsch bequemer lenkt. Drollinger (Wackern. 2, 584²); Kinkel 437; Sch. 99b; Schlegel Dr. 2, 2, 396. Rēīm-: Bei dem Mechanismus des Silben- und R–es. Kretschmann 5, 329. Ríchts-: veralt. (s. Gerichts-Z.): Denn ich keines Regiments oder R–s mich hiemit unterwinden will. Luther 5, 238a, ich spreche nicht als Regent und Richter. Sálz- [4]. Schūl-:
1) der in Schulen herrschende etc.: Eichhorn will die Universitäten herabbringen, Lehrer und Studenten dem Sch. unterwerfen. Ense T. 3, 43; Hielt ich ihnen .. Vorlesungen .. ohne allen Sch. Mendelssohn Morg. VII; IP. 1, 125.
2) Zwang in Betreff des Schulbesuchs, auch [4]. Sēēlen-: Leibes- und S. H. R. 9, 194. Sélbst-: den man sich selbst auflegt. Kant SchE. 56. Sílben-: s. Reim-Z.: In „wählt’ ich“ ist auch ein S. B. 133a, eine durch metrische Gründe hervorgerufne gezwungne Ausdrucksweise. Soldāten-: in Betreff des Soldatenwesens, z. B. Soldat-Werdens etc.: Das System des S–s, des Steuern- und Frohndedrucks. König Kl. 2, 31. Stīēfel-: s. Fuß-Z. Stūdien-: Akademische Freiheit im Ggstz. zum St. Grenzboten 24, 1, 148. Stūhl- [3]: (vgl. Stuhlgang und After-Z. etc.). Musäus Ph. 2, 145. Symbōl-: (s. Symbol 2 und Glaubens-Z.) Gegen S. und Glaubensdespotie. DViertelj. 39, 357. Unmuths-: z.B. [2a] Dies ist der Trank, | der U., | durch den wir lustig werden. SDach (Wackern. 2, 369³²). Wánder-: der nam. für Handwerksgesellen statthabende Zwang in Betreff des Wanderns (s. d. 1 und Wanderjahre): Der W. sowohl für hier ausgelernte Gesellen wie für fremde Gesellen, welche feirig [arbeitslos] werden, ist beseitigt. Augsb. Z. (3. Okt. 1861) etc., s. Herbergs-3. Wēīn- [3]. Wōhlstands-: (s. Etiketten-Z. etc.). W. 10, 98 etc. Zēūgen-: der Zwang zur Zeugenaussage: Der Z. der Zeitungsredakteure. Grenzboten 24, 1, 243. Zúcht-: des Zuchtmeisters etc. Freytag NB. 447. Zúnft-: im Zunftwesen. Guhl 2, 287; Scherr Bl. 1, 288, vgl. Gilden-, Innungs-Z.
Zwánge, f.; –n; Zwänglein:
1) Etwas, wozwischen man Festzuhaltendes einklemmt, einzwängt, s. Zange 1c; Zwinge, vgl.: Steckt den [Leucht-] Span in den Zwänger. Rank Haus 25.
2) Bergb.: bei der Stollenverzimmrung eingezwängte Querhölzer etc.
Zwä́ngen, tr., refl. und (s. 3) ohne Obj.:
mit zwingender (s. d.) Gewalt auf Etwas einwirken, nam.: drängend, klemmend, pressen etc., eig. und bildl.:
1) mit bloßem Obj., z. B.:
a) Ihr hättet sie mit vier Fingern umspannt, ohne sie zu z.G. 29, 315; Fest mit den Knieen sie [die Kaffemühle] z–d [halten]. V. 2, 153; [Der Rhein,] von Felsen gezwängt [eingeengt]. Waldau N. 3, 48 etc.; Im starren Bande | z. sich die freien Lieder, | die im reinen Himmelslande | munter flogen hin und wieder. G. 4, 32, sie ermangeln der Freiheit etc., versch. (mit Acc., s. 2): Etwas in Bande z.
b) Etwas z., mit Gewalt biegen und bildl.: beugen, z. B.: (Kamm-Mach.): Einen krummen Zahn z., mit Hilfe der Wärme grade biegen. Prechtl 8, 128 etc.; Sie z. Recht und Unrecht nach Gelüst. V. Sh. 2, 189 etc. 226* und refl.: Wer nach Geburt und Stand sich zwängt. V. 4, 48, sich nach dem Zwang der Standesrücksichten schmiegt etc., vgl. 2: in.
c) Von Demant, den kein Hammer zwängt [bewältigt]. Claj (OWGruppe 1, 550).
d) nam. schwzr.: Etwas z., mit Anstrengung betreiben, mit Gewalt durchsetzen etc. Gotthelf 5, 53 (durch-z. ebd.; G. 348); Sch. 112; U. 2, 10 etc., vgl.: zwängisch (G. 274, dazu: Die Zwängige. 315, als Abstr.) = zwingisch: Alles mit Gewalt durchsetzen wollend. Stalder 2, 484; Einen z., mit Gewalt zu Etwas treiben, zwingen etc. Gotthelf G. 18; 174 etc.
2) (s. 1) mit Angabe der Wirkung, nam. mit abhäng. Präpos., z. B.: Die Dauben dicht an einander [oder zusammen-] z.; sie aus einander z. (Prechtl 8, 602 ff.); Die Haare aus dem Gesicht zu streichen und [heraus-] zu z. G. 22, 343 etc.; Den Kopf durch das Loch z. (Thümmel 6, 17), hindurch-z.; Sich durch die enge Pforte z. G. 11, 5 etc.; Sich in den Saal z. 2, 213 [hinein-z., -drängen]; Den Saft der Frucht in den Wein z. [pressen, ausdrücken]. V. 3, 161 etc.; Etwas in die Höhe oder hoch z., z. B. bildl.: Der hochgezwängte Kanzelton. Auerbach Tag. 111 (vgl. schrauben 3b); ferner: Etwas in eine bestimmte Form etc. z.,, z. B.: Krummes grade z. (s. 1b); Alles in Sonettform z. wollen; Ich sollt’ in Franzennarren-Pli mich z.? Kosegarten Rh. 1, 50 etc., s. ein-z.; Daß die Totalität der Phänomene nicht unter ein beschränktes Phänomen gezwängt werden kann. G. 29, 431; Nun zwängte sie die Haarflechten unter das Nachthäubchen. Woltmann Mem. 2, 49 etc.; Nicht Das, wozu die Sprachen gezwängt werden können, sondern wozu sie einladen und begeistern. WHumboldt 3, 254 etc.; Gefangene Mäuse zwischen Astgabeln zu z. Tschudi Th. 101 etc.
3) (s. 1) ohne Objekt, z. B.:
a) Der Hirsch zwängt (s. Zwang 5); Enge Kleidungsstücke z. [Einen]: drücken, sitzen unbequem. G. 10, 123 etc.; seltner (s. 1c): Sie mühen und z. [sich] und kommen zu Nichts. 3, 89, sich vergeblich anstrengen, gewaltig ab- arbeiten etc.
b) bes. Partic. Präs.: Mich fesselt | ihr in ein z–des Band. V. Od. 12, 161; Der z–den Faust zu entschlüpfen. Th. 24, 33; Ov. 2, 115; Wehl Allrw. 47 etc.
4) Die Zwängung eines solchen Stoffs in die gebundene Form eines Sonetts. Wackern. 4, 1107²² (Schlegel) etc.
5) Zwänger, ein Z–der; s. auch Zwange 1. Zstzg., bes. zu 2, vgl. die von zwingen, drängen etc., z. B. Áb-: Dem Könige soviel Rechte als möglich ab-zu-z. Heine 13, 152, s. abzwacken. Án-: zwängend haften, sitzen machen, z. B.: Enge Kleidungsstücke a., Ggstz. aus-z. etc. und mit Dat.: Er wollte Nichts mehr von all der Würde und Haltung, die ihm sein Lehrerstand angezwängt. Auerbach Ab. 105; Ein Schematismus enger als ihn je das Mittelalter der Menschheit angezwängt. Humboldt K. 1, 69. Āūf-:
1) (s. an-z.) Daß man ihnen Talente aufzwängt, die gar nicht zum glücklichen Leben nothwendig. Tieck NK. 4, 305.
2) zwängend öffnen: Eine Thür, ein Schloß a. Adelung, Ggstz. zuz. Āūs-: s. an-z. Be-: (selten) Belisarius, obwohl so lästig bezwängt [bedrängt], hatte doch noch Urbino erobert. Becker Weltgsch. 4, 78 etc.; Sie bezwängten [beschränkten] sie einseitig auf Vhe, zu enge für den Umfang unsres Wesens. Meyern Dyan. 3, 121. Dúrch-: hindurch-z.: Sie haben den ständischen Brei durch das Beamtensieb durchgezwängt und so ist’s eine dünne, schale Brühe geworden. Ense T. 4, 19; [Wo der Fluß] durch ein nur 12“ breites Felsthor sich durchzwängt. Scherzer 1, 534 etc., s. auch [1d]. Eīn-: Ein Orkan .., je länger ihn die Erdkluft eingezwänget. Alxinger D. 153; So wird er in kalte Formen eingezwängt. Börne 5, 4; Unter das Joch der Autorität eingezwängt. Fichte 6, 72; 99; G. 6, 282; Eingezwängte, freigelassene Flüsse. 18, 106; Wie ich mich in den . . [engen] Rock einzwängte. 21, 274; Der eingezwängten Dämpfe Kraft. Humboldt K. 2, 20; Eingezwängt in den .. Frack. Platen 4, 99; Erlöst von dem geistigen Druck, der Jene so jämmerlich einzwängt. 249; Thümmel 8, 47; Wackern. 4, 1202²⁵; W. 33, 383; Luc. 6, 214; 423etc.; auch (s. einschließen 1c): Bächlein, die in starrer Erden | hielt der Winter eingezwängt. AdSchults 9; Da der Kyklop uns .. einzwängt’ in gewaltiger Felskluft. Wiedasch Od. 12, 210 etc. Dazu: Ohne Eingezwängtheit existieren. Platen 6, 157 etc.; Charakter des Rokoko: Verbindung von Einzwängung und Schnörkel. Vischer Ästh. 2, 285. Er- [1c]: zwängend erreichen, mit Hartnäckigkeit durchsetzen etc. Gotthelf G. 180; 190; 322. Hín- etc. [2]: z. B.: So eingezwängt, aus sich selbst herausge- zwängt, führt ihr das bedauernswürdige Wesen ins Leben ein. Wilbrandt Kleist 288; Steinritze, in die ich mich hinein- zwängte. G. 19, 80 etc.— Nīēder-: hernieder-z.: Als wolle er durch sein Sprechen seine innersten Gedanken .. n. Waldau N. 1, 261 etc. Nōth-: Einen n., ihm Nothzwang (s. d. 1; 2) anthun, vgl. nothzüchtigen: 1) Genothzwängt, schnell sein bischen Brotwissenschaft zu erlernen. Forster Br. 1, 61, gezwungen (vgl.: Wo nicht seine Widersacher ihn zur Antwortung genothdrängt hätten. Luther 1, XI). 2) von gewaltsamem Beischlaf. Tieck DQ. 1, 52 (vgl.: Der genothdrängten Jungfrauen. 89). Ver-:
1) zurück-z., -halten etc.: Er verzwängte den Drang des Gefühls im schwellenden Busen. B. 249b; Daß der General sein Mitlachen nicht länger ver-z. konnte. König Spiel 303 etc.
2) zwängend verdrehn etc.: Er verzwängte die Handlung nicht in Betreff der Zeiten und Örter, sondern er stellte sie ganz so vor, wie sie natürlicherweise vorgegangen wäre. Schlegel Dr.2,2,258; Ders. (B. 522a).— Zū-: (s. auf-z. 2): Fest würd’ ich zu die Lippen zwängen. Grün Gd. 2. Zurück-: zurückdrängen (s. ver-z. 1): So wenig eine völlig aufgegangene Blüthe sich wieder auf den Stand einer geschlossenen Knospe z. lässt. Ense D. 2, 102; Jede natürliche Empfindung zurückgezwängt. Oppenheim 13, 239; Seinen Schmerz z–d. Tieck Schr. 5, 236. Zusámmen-: durch Zwängen vereinigen (Thümmel 6, 5 etc.) oder: auf einen engen Raum bringen etc.
Zwánghaft, a.:
zwangartig, in der Weise eines Zwangs: Obwohl .. die Nachahmung der homerischen Form den Virgil .. z. beschränkt . . hat. FSchlegel GschLit. 1, 119.
Zwäng~ig, a.:
s. Gerichtszwang.
~isch, a. etc.:
s. zwängen 1d.
~nis, f.; –se:
(veralt.) Zwang, Bezwingung, z. B. Fischart B. 218b etc.; Mit Be-Z. HSachs 2, 1, 2c etc., vgl.: Des Cölibats Zwangschaft. Rosenkranz Centr. 49 etc.