Zwang
Ze
Zwange
zwängen
zwanghaft
zwängig
zwangisch
Zwangnis
Zwáng, m., –(e)s; Zwänge; -:
das Zwingen und etwas Zwingendes, z. B.:
1) eine zwingende Nöthigung, wodurch man seine Freiheit, nam. in Dem, was man wünschte und möchte, einbüßt: Aus Z. [gezwungen] z. B. 2. 9, 7 = Gebe Jeder nach freiem Herzenstriebe, nicht mit Unwillen oder aus Z. Lieber thu es williglich | als endlich doch aus Z. F. 3, 126 etc.; Mit Z., z. B.: Sie sperret sich umsonst. . . Ist’s mit Güte nicht, so ist’s mit Z. 606b; DQ. 1, 333; Ich führt’ an die Schiffe die Weinenden wieder mit Z. hin. Od. 9, 98 [Mit Gewalt nur bracht’ ich die Weinenden fort zu den Schiffen. 2, 131; Die Nächt’ hindurch wohl ruhete Jener mit Zwang auch [gezwungen. | .. bei der Wollenden, selbst nicht wollend. Od. 5, 154 etc.; Einem oder Dessen Willen 437a) Z. anthun; Einem geschieht Z. (606b); Er leidet, duldet, erfährt Z.; fügt, unterwirft sich; gehorcht, weicht dem Z–e etc., aber auch: Sich Z. anthun (s. d. 3), anlegen R. 7, 238), auferlegen (223) etc.; Der Z. der Gesetze; des Reimgesetzes (s. 2, 582²⁴); Der leidige Z. der Etikette 10, 268) etc.; Wenn der Künstler nicht die Form, sondern sie ihn beherrscht, so wird sein Werk kein freies und schönes werden, sondern immer den Z. verrathen etc.; Der Z. des ältesten hetrurischen Stiles in Bildwerken. Die heilige Muse .., mit sanftem
Z–e belehrend. G. 2, 296; Der Mensch, zu seinem Vortheil will er keine Nöthigung, zu seinem Schaden leidet er jeden Z. 3, 174; Einen König wollten sie haben und wollten im Z–e | leben. 5, 179 (vgl.: Der Könige Z. 12, 18); 22, 105 etc.; Der Z., worin ich lebte, folterte mich oft. H. 2, 87; Dem Z. der Verhältnisse nachgeben. Ob. 2, 249; Der Pflichten und Instinkte Z. 24a; Er ist stolz auf seine Freiheit, | des Z–es ungewohnt, womit man Z. | zu kaufen sich bequemen 265b [indem man sich selbst Z. auferlegen muß, um zwingende Gewalt über Andre zu erlangen]; Die Schmerzen der Eifersucht haben ihn [Philipp II.] aus dem unnatürlichen Z–e seines Standes in den ursprünglichen Stand der Menschheit zurückversetzt. 765a; 1004a; 1028a; Daß die Stimme der Selbstliebe gegen den stärkern Z. der Überzeugung schwieg. 1032a; 1132a etc.; 4, 191; Hier rastet Mod’ und Z. 4, 105; Trotz allem Z. einer studierten Anständigkeit. 9, 124; Der ewige Z., | das Fräulein nur hinter Wolken zu sehen. 10, 222; 11, 253; 12, 287; Völkerschasten, die .. durch Nothwendigkeit und Z. gewöhnt werden müssen, das Joch der Regierung zu tragen. 31, 427 etc. —
a) Bsp. der seltnen Mz.: Von ungebührlichen Zwängen und Banden lösen. E. 284 (vgl. c). —
b) Er [der Feind] hat die Tochter dir durch Noth und Z. geschändet. 2, 326²⁰), s. Noth- Z. = Nothzucht (s. d. 2). —
c) von einschließender Haft und dem dazu Dienenden: Gefangen im Z. und Eisen. 107, 10 = Eingesperrt von Z. und Eisen. sohn; Die Herde seines Volkes | frei führen aus des Z–es Haft. Morg. 1, 35; In ihrem Z. den Bischof die Kammerboten haben. 499 etc. —
2) (s. 1) mund- artlich, veralt.:
a) = Bezwinger(in) etc.: Die nicht Rom, der Z. der Erden | und der Zaum der ganzen Welt, | jemals sehen dienstbar werden. H. 114, s. Unmuths-Z. —
b) (s. Twing; Zwing, vgl. c und 4): Daß ihr in meines allergnädigsten König und Herrn Burg und Z. solche Händel anfahet. Gsch. 4, 535. —
c) (vgl. b) Keiner sorgt, lugt .. auf des Gestirnes Z. etc. N. 108²⁷, Keiner der Schiffenden beachtet die Gestirne, nach denen doch die Fahrt sich nothwendig richten müßte. —
d) Z., ein lokaler Ausdruck für Zunft oder Gilde [in Bern]. 17, 211 —
3) Arzn.: Name von Krankheiten, die sich durch einen schmerzhaft zusammenziehnden Drang in Körpertheilen kennzeichnen, gw. in Zsstzgn (s. d.), doch bei auch Z. = Harn-Z. der Pferde. —
4) Rechtsspr.: das Bannrecht (s. d. und Bann 3) in einem Gebiet und dies selbst, nam. in Zsstzgn. —
5) weidm.: Der edle Hirsch zwinget und ziehet mit den Schalen das Erdreich feste an sich und zurücke und Dieses heißet der Z. oder das Zwingen. 1, 8a; Br. 304 („er zwängt“. ebd.). — Zsstzg. (vgl. für die heute seltnen mit Vors. die entsprechenden von zwingen) z. B. Áfter- [3]: (s. After II, vgl. Bauch-, Leib-, Stuhl-Z.). Th. 1, 33a; Th. 189. — Báck(ofen)- [4]. — Bāūch-: After-Z. — Bāūern-: die Gewalt über dienstpflichtige Bauern (Dienst-, Hof-Z.). — Be-: veralt. st. Zwang, z. B. 133; Maschinenwerk, das sie wider Willen im B–e treten müssen. V. 74; (23; 154, beidemal Druckf.: Betzwang); G. 2, 33; Ps. 94; 3, 216³²; Thut zierlich [zu[sammenraffen | die Verslein in B. 2, 276²³ vgl.: gebundne Rede etc. — Bīēr- [4]: auch Brau-Z. — Brīēf-: s. Post-Z. — Censūr-: s. Preß-Z. — Dénk-: ein auf das Denken ausgeübter, z. B. im Ggstz. der Denkfreiheit (s. d. und Gewissens- Z. etc.); aber auch: ein logischer Zwang, wonach das Andersdenken als absurd ausgeschlossen ist. Phil. Journ. 8, 9 etc. — Despōten-: despotischer. Ausgw. 102. — Dīēnst-: (s. Bauern-Z.). NB. 39; 1, 3 etc. — Dóppel-: doppelter. Ur. 1, 356. — Er-: (ugw.) ein Zwang, wodurch man Etwas erlangt, erzwingt. 4, 168. — Etikétten-: (vgl. Hof-Z. 2). — Exekutiōns-: Exekutions-Gewalt, -Recht. 1, 6. — Féssel- [1c]: 1, 101 etc.; bildl.: das umschlingende, vereinigende Band. 8a. — Flūr-: (s. Flur 2) Der F. .. und die Mittel zu dessen Beseitigung. 22, 243 ff. — Fólter-: durch Anwendung der Folter oder folternder: Es wäre unnöthiger F. Sans. 2, 226. — Frankatūr-, Fránko-: die Bestimmungen, wonach gewisse Postsendungen frankiert werden müssen. — Frēīheits-:
1) der die Freiheit beschränkt. —
2) den die Freiheit auflegt: Den sauern Republikanismus, den F., den sie sich auferlegen müssen. 8, 69. — Fūß-: z. B.
1) die Einzwängung der Füße in enges Schuhzeug etc. Ph. 4, 18 (vgl. Stiefel-Z. 12, 601a). —
2) ein Zwang in Betreff der Füße, z. B.: Hüte dich, in seinem Schlamm .. mit bloßem Fuß zu wühlen. . . Der kleine Zwang. . . Dieser F. 2, 276. — Ge-: veralt. st. des Grundw.: Der G. ist rechtmäßig, wenn etc. Konkord. 900a; SW. 61, 305. — Gedúlds-: Sich G. anthun (s. d. 3) etc. — Gefä́ngnis-: s. [1c]; auch: durch Gefängnisstrafe ausgeübter: Geld- und G. 24, 2, 243. — Gēīster-: den Geister (Gespenster) aus- üben. 12, 222 etc. oder: den man auf sie aus- übt (s. Höllen-Z.), versch.: Gēīstes-: den der Geist erduldet. 733b etc. — Géld-: s. Gefängnis-; Post-Z. — Geríchts-:
1) die Jurisdiktion, der Jemand etc. unterworfen ist, und ihr Gebiet, vergl. [2b], z. B. 3, 1019²⁵); Man wuste von keinen unterschiedenen Gerichtszwängen der Güter, so mannigfaltig und verschieden auch die Gerichtsbarkeiten für die Personen waren. Ph. 4, 258; 2, 106; 14, 76 etc. (s. Richts-Z.); dazu: Weil diese Gemeinde dahin gerichtszwängig ist (oberd.) dem G. unterworfen. —
2) s. Hilfs-Z. — Geschä́fts-: Diese Erholung von dem G–e. — Gewált-: Ein unerschütterliches Behaupten der freien Überzeugung gegen allen und jeden äußerl. G. 15, 228. — Gewíssens-: ein Zwang in religiösen Angelegenheiten, über welche Jeder nur der Stimme seines Gewissens gehorchen müßte. Ph. 1, 299; 776b; 948b etc.; seltne Mz.: Desselben [Heinrich VIII.] Grausamkeiten, Ungerechtigkeiten, Verfolgungen, Gewissenszwänge. Gsch. der Menschh. 8, 20. — Gílden-: s. Zunft- Z. — Glāūbens-: in Betreff von Glaubenssachen. Grundr. 847 (s. Gewissens- und Kirchen-Z.). — Hárn- [3]: s. Harnstrenge. — Hérbergs-: Zwangsbestimmungen [s. 4] im Zunftwesen in Betreff der Herbergen: Der Lehr-Z., der Wander- und H. und der Prüfungs-Z. Volksw. 1, 15. — Hérrscher-: den ein Herrscher ausübt, ausüben kann etc. Tass. 8, 83; 20, 16. — Hílfs-: Exekution (s. Hilfe 2, Schluß), auch „Gerichts-Z.“ etc. — Hōf-:
1) s. Bauern-Z. —
2) der am Hof herrschende (vergl. Etiketten-Z.): Eine von allem H. entbundene Fröhlichkeit. 27, 306. — Höllen-: Zauber-Buch oder Formel, wodurch man höllische Geister sich dienstbar machen kann: Faust’s H. .. Wie man mit den Geistern bekannt werden und sie zwingen könne. 1, 179; 4, 177; Nebst den s. g. Höllenzwängen. 7, 166; 8, 38 etc. — Hūf- [3]: s. Zwanghuf. — Innungs- (s. Zunft-Z.): J. und Gewerbsfreiheit. 3, 198; 13, 195b. — Jūden-: s. Leibzoll. —. Kélter- [4]. — Kérker-: s. Gefängnis-Z., z. B. [1c]: Wer gefangen | in der Mauern K. Gd. 2, 14. — Kínnbacken- [3]: (vergl. Klemme 4). 1, 110; FrGr. 265 etc. — Kírchen-: Glaubens- und K. T. 4, 10. — Klōster-: wie er im Kloster herrscht. 182; 662b; 8, 65. — Lêbens-: Ur. 2, 151. — Lêhr-: z. B. in Betreff der Lehrzeit der Handwerker, s. Herbergs-Z. — Lēīb- [3]: Bauch-Z., versch.: Leibes- und Seelen-Z. R. 9, 194. — Māhl-, Mǖhlen- [4]: vgl. ausmahlen 2. — Nāgel- [3]: von Neidnägeln (s. d.) herrührend. — Nátter-: ein Vogel, Natter- oder Wendehals (s. d.). — Natūr-: Die Erscheinungen, in denen sich Thierheit und Menschheit, N. und Vernunftfreiheit offenbart. 1129a etc. — Nōth-:
1) Zwang, zwingende Gewalt, der man sich nicht erwehren kann, Nothwendigkeit etc.: Das Scheiden aus einem gewohnten .. Zustand, veranlasst durch mehr oder mindern N. 31, 165; Diesen N. leid’ ich gern, weil ihn die Natur beschieden. 838; 928; R. 9, 440; 345a; 10, 259 etc. —
2) s. 1 und [1b] Der bringt durch N. .. ein Weib um ihre Zucht. R. 166; IbrS. 11. —
3) (s. 1) veralt. gewaltthätige Störung des öffentlichen Friedens. 1432, vgl. Nothzwinger, der sich solcher schuldig macht. 1433. — Ohren-: s. Klemme 4, heftiger Ohrenschmerz — und (zuw.): was ihn veranlasst, z. B.: Der Ohrenschmerz steigert sich nicht selten bis zum unerträglichen O. D. 375; Dem wüsten und fast denOhrzwang erweckenden Geheul. Leb. § 163; Mir mit ihren Worten den O. verursachen. 1, 3, 15; Bekam ich O. im linken Ohr. 1, 157; 12, 4; Nur Dudelei | und O. 8, 74; 36, 134 etc. — Packēt-: s. Post-Z. — Parāde-: wie er im Soldatenwesen bei (Wach-)Paraden etc. herrscht: Er tauschte den Schul-Z. mit dem P. und Gamaschendienst. 1, 180. — Partēī-: wie er sich in Parteien geltend macht etc. Der wahre und gesunde P. 13, 106. — Policēī-: Der alte aristotelische P. GschDr. 187. — Póst-: Zwangsbestimmungen fürs Postwesen, nam. [4], insofern die Beförderung gewisser Ggstde nur durch die Post erfolgen darf, z. B.: In Preußen besteht der P. .. für verschloßne Briefe, für Zeitungen etc. . . Obwohl der Packet-Z. [für Packetsendungen] aufgehoben wurde. 17, 523; Mit Brief- und P. 34, 17; Den P. aufzuheben und so nam. den Geld-Z. zu beseitigen. 13, 39 etc., s. auch Franko-Z. — Préß-: s. Ggstz. Preßfreiheit: Mit Hilfe des P–s. 15, 1, 808, vgl.: Der Censur-Z. 809.— Prǖfungs-: s. Herbergs-Z.— Púppen-: s. [1c] und Puppe 2a: Gleich dem fertigen Schmetterling, | der aus starrem P. | flügelentfaltend behend schlüpft. 12, 210. — Rêgel-: Ein Reimgebäude . ., | das, nicht so sehr vom R. beschränkt, | sich nach des Dichters Wunsch bequemer lenkt. 2, 584²); 437; 99b; Dr. 2, 2, 396. — Rēīm-: Bei dem Mechanismus des Silben- und R–es. 5, 329. — Ríchts-: veralt. (s. Gerichts-Z.): Denn ich keines Regiments oder R–s mich hiemit unterwinden will. 5, 238a, ich spreche nicht als Regent und Richter. — Sálz- [4]. — Schūl-:
1) der in Schulen herrschende etc.: Eichhorn will die Universitäten herabbringen, Lehrer und Studenten dem Sch. unterwerfen. T. 3, 43; Hielt ich ihnen .. Vorlesungen .. ohne allen Sch. Morg. VII; 1, 125. —
2) Zwang in Betreff des Schulbesuchs, auch [4]. — Sēēlen-: Leibes- und S. R. 9, 194. — Sélbst-: den man sich selbst auflegt. SchE. 56. — Sílben-: s. Reim-Z.: In „wählt’ ich“ ist auch ein S. 133a, eine durch metrische Gründe hervorgerufne gezwungne Ausdrucksweise. — Soldāten-: in Betreff des Soldatenwesens, z. B. Soldat-Werdens etc.: Das System des S–s, des Steuern- und Frohndedrucks. Kl. 2, 31. — Stīēfel-: s. Fuß-Z. — Stūdien-: Akademische Freiheit im Ggstz. zum St. 24, 1, 148. — Stūhl- [3]: (vgl. Stuhlgang und After-Z. etc.). Ph. 2, 145. — Symbōl-: (s. Symbol 2 und Glaubens-Z.) Gegen S. und Glaubensdespotie. 39, 357. — Unmuths-: z.B. [2a] Dies ist der Trank, | der U., | durch den wir lustig werden. 2, 369³²). — Wánder-: der nam. für Handwerksgesellen statthabende Zwang in Betreff des Wanderns (s. d. 1 und Wanderjahre): Der W. sowohl für hier ausgelernte Gesellen wie für fremde Gesellen, welche feirig [arbeitslos] werden, ist beseitigt. (3. Okt. 1861) etc., s. Herbergs-3. — Wēīn- [3]. — Wōhlstands-: (s. Etiketten-Z. etc.). 10, 98 etc. — Zēūgen-: der Zwang zur Zeugenaussage: Der Z. der Zeitungsredakteure. 24, 1, 243. — Zúcht-: des Zuchtmeisters etc. NB. 447. — Zúnft-: im Zunftwesen. 2, 287; Bl. 1, 288, vgl. Gilden-, Innungs-Z. —
Zwánge, f.; –n; Zwänglein: 1) Etwas, wozwischen man Festzuhaltendes einklemmt, einzwängt, s. Zange 1c; Zwinge, vgl.: Steckt den [Leucht-] Span in den Zwänger. Haus 25. —
2) Bergb.: bei der Stollenverzimmrung eingezwängte Querhölzer etc. —
Zwä́ngen, tr., refl. und (s. 3) ohne Obj.: mit zwingender (s. d.) Gewalt auf Etwas einwirken, nam.: drängend, klemmend, pressen etc., eig. und bildl.:
1) mit bloßem Obj., z. B.:
a) Ihr hättet sie mit vier Fingern umspannt, ohne sie zu z.G. 29, 315; Fest mit den Knieen sie [die Kaffemühle] z–d [halten]. 2, 153; [Der Rhein,] von Felsen gezwängt [eingeengt]. N. 3, 48 etc.; Im starren Bande | z. sich die freien Lieder, | die im reinen Himmelslande | munter flogen hin und wieder. 4, 32, sie ermangeln der Freiheit etc., versch. (mit Acc., s. 2): Etwas in Bande z. —
b) Etwas z., mit Gewalt biegen — und bildl.: beugen, z. B.: (Kamm-Mach.): Einen krummen Zahn z., mit Hilfe der Wärme grade biegen. 8, 128 etc.; Sie z. Recht und Unrecht nach Gelüst. Sh. 2, 189 etc. 226* und refl.: Wer nach Geburt und Stand sich zwängt. 4, 48, sich nach dem Zwang der Standesrücksichten schmiegt etc., vgl. 2: in. —
c) Von Demant, den kein Hammer zwängt [bewältigt]. 1, 550). —
d) nam. schwzr.: Etwas z., mit Anstrengung betreiben, mit Gewalt durchsetzen etc. 5, 53 (durch-z. ebd.; G. 348); Sch. 112; U. 2, 10 etc., vgl.: zwängisch (G. 274, dazu: Die Zwängige. 315, als Abstr.) = zwingisch: Alles mit Gewalt durchsetzen wollend. 2, 484; Einen z., mit Gewalt zu Etwas treiben, zwingen etc. G. 18; 174 etc. —
2) (s. 1) mit Angabe der Wirkung, nam. mit abhäng. Präpos., z. B.: Die Dauben dicht an einander [oder zusammen-] z.; sie aus einander z. 8, 602 ff.); Die Haare aus dem Gesicht zu streichen und [heraus-] zu z. 22, 343 etc.; Den Kopf durch das Loch z. 6, 17), hindurch-z.; Sich durch die enge Pforte z. 11, 5 etc.; Sich in den Saal z. 2, 213 [hinein-z., -drängen]; Den Saft der Frucht in den Wein z. [pressen, ausdrücken]. 3, 161 etc.; Etwas in die Höhe oder hoch z., z. B. bildl.: Der hochgezwängte Kanzelton. Tag. 111 (vgl. schrauben 3b); ferner: Etwas in eine bestimmte Form etc. z.,, z. B.: Krummes grade z. (s. 1b); Alles in Sonettform z. wollen; Ich sollt’ in Franzennarren-Pli mich z.? Rh. 1, 50 etc., s. ein-z.; Daß die Totalität der Phänomene nicht unter ein beschränktes Phänomen gezwängt werden kann. 29, 431; Nun zwängte sie die Haarflechten unter das Nachthäubchen. Mem. 2, 49 etc.; Nicht Das, wozu die Sprachen gezwängt werden können, sondern wozu sie einladen und begeistern. 3, 254 etc.; Gefangene Mäuse zwischen Astgabeln zu z. Th. 101 etc. —
3) (s. 1) ohne Objekt, z. B.:
a) Der Hirsch zwängt (s. Zwang 5); Enge Kleidungsstücke z. [Einen]: drücken, sitzen unbequem. 10, 123 etc.; seltner (s. 1c): Sie mühen und z. [sich] und kommen zu Nichts. 3, 89, sich vergeblich anstrengen, gewaltig ab- arbeiten etc. —
b) bes. Partic. Präs.: Mich fesselt | ihr in ein z–des Band. Od. 12, 161; Der z–den Faust zu entschlüpfen. Th. 24, 33; Ov. 2, 115; Allrw. 47 etc. —
4) Die Zwängung eines solchen Stoffs in die gebundene Form eines Sonetts. 4, 1107²² etc. —
5) Zwänger, ein Z–der; s. auch Zwange 1. — Zstzg., bes. zu 2, vgl. die von zwingen, drängen etc., z. B. Áb-: Dem Könige soviel Rechte als möglich ab-zu-z. 13, 152, s. abzwacken. — Án-: zwängend haften, sitzen machen, z. B.: Enge Kleidungsstücke a., Ggstz. aus-z. etc. und mit Dat.: Er wollte Nichts mehr von all der Würde und Haltung, die ihm sein Lehrerstand angezwängt. Ab. 105; Ein Schematismus enger als ihn je das Mittelalter der Menschheit angezwängt. K. 1, 69. — Āūf-:
1) (s. an-z.) Daß man ihnen Talente aufzwängt, die gar nicht zum glücklichen Leben nothwendig. NK. 4, 305. —
2) zwängend öffnen: Eine Thür, ein Schloß a. Ggstz. zuz. — Āūs-: s. an-z. — Be-: (selten) Belisarius, obwohl so lästig bezwängt [bedrängt], hatte doch noch Urbino erobert. Weltgsch. 4, 78 etc.; Sie bezwängten [beschränkten] sie einseitig auf Vhe, zu enge für den Umfang unsres Wesens. Dyan. 3, 121. — Dúrch-: hindurch-z.: Sie haben den ständischen Brei durch das Beamtensieb durchgezwängt und so ist’s eine dünne, schale Brühe geworden. T. 4, 19; [Wo der Fluß] durch ein nur 12“ breites Felsthor sich durchzwängt. 1, 534 etc., s. auch [1d]. — Eīn-: Ein Orkan .., je länger ihn die Erdkluft eingezwänget. D. 153; So wird er in kalte Formen eingezwängt. 5, 4; Unter das Joch der Autorität eingezwängt. 6, 72; 99; 6, 282; Eingezwängte, freigelassene Flüsse. 18, 106; Wie ich mich in den . . [engen] Rock einzwängte. 21, 274; Der eingezwängten Dämpfe Kraft. K. 2, 20; Eingezwängt in den .. Frack. 4, 99; Erlöst von dem geistigen Druck, der Jene so jämmerlich einzwängt. 249; 8, 47; 4, 1202²⁵; 33, 383; Luc. 6, 214; 423etc.; auch (s. einschließen 1c): Bächlein, die in starrer Erden | hielt der Winter eingezwängt. 9; Da der Kyklop uns .. einzwängt’ in gewaltiger Felskluft. Od. 12, 210 etc. Dazu: Ohne Eingezwängtheit existieren. 6, 157 etc.; Charakter des Rokoko: Verbindung von Einzwängung und Schnörkel. Ästh. 2, 285. — Er- [1c]: zwängend erreichen, mit Hartnäckigkeit durchsetzen etc. G. 180; 190; 322. — Hín- etc. [2]: z. B.: So eingezwängt, aus sich selbst herausge- zwängt, führt ihr das bedauernswürdige Wesen ins Leben ein. Kleist 288; Steinritze, in die ich mich hinein- zwängte. 19, 80 etc.— Nīēder-: hernieder-z.: Als wolle er durch sein Sprechen seine innersten Gedanken .. n. N. 1, 261 etc. — Nōth-: Einen n., ihm Nothzwang (s. d. 1; 2) anthun, vgl. nothzüchtigen: 1) Genothzwängt, schnell sein bischen Brotwissenschaft zu erlernen. Br. 1, 61, gezwungen (vgl.: Wo nicht seine Widersacher ihn zur Antwortung genothdrängt hätten. 1, XI). — 2) von gewaltsamem Beischlaf. DQ. 1, 52 (vgl.: Der genothdrängten Jungfrauen. 89). — Ver-:
1) zurück-z., -halten etc.: Er verzwängte den Drang des Gefühls im schwellenden Busen. 249b; Daß der General sein Mitlachen nicht länger ver-z. konnte. Spiel 303 etc. —
2) zwängend verdrehn etc.: Er verzwängte die Handlung nicht in Betreff der Zeiten und Örter, sondern er stellte sie ganz so vor, wie sie natürlicherweise vorgegangen wäre. Dr.2,2,258; 522a).— Zū-: (s. auf-z. 2): Fest würd’ ich zu die Lippen zwängen. Gd. 2. — Zurück-: zurückdrängen (s. ver-z. 1): So wenig eine völlig aufgegangene Blüthe sich wieder auf den Stand einer geschlossenen Knospe z. lässt. D. 2, 102; Jede natürliche Empfindung zurückgezwängt. 13, 239; Seinen Schmerz z–d. Schr. 5, 236. — Zusámmen-: durch Zwängen — vereinigen 6, 5 etc.) oder: auf einen engen Raum bringen etc. —
Zwánghaft, a.: zwangartig, in der Weise eines Zwangs: Obwohl .. die Nachahmung der homerischen Form den Virgil .. z. beschränkt . . hat. GschLit. 1, 119. —
Zwäng~ig, a.: s. Gerichtszwang. —
~isch, a. etc.: s. zwängen 1d. —
~nis, f.; –se: (veralt.) Zwang, Bezwingung, z. B. B. 218b etc.; Mit Be-Z. 2, 1, 2c etc., vgl.: Des Cölibats Zwangschaft. Centr. 49 etc.
Work in progress
Die Arbeiten am Wörterbuch sind noch nicht abgeschlossen. Beachten Sie daher folgende Hinweise:
- Artikel können falsch segmentiert sein.
- Lemmata können falsch aufgelöst sein.
- Die Struktur, v. a. von Lesarten, kann falsch ausgezeichnet sein.
- Falsch erkannte Zeichen sind nicht auszuschließen.
- Faksimiles können fehlen oder falsch beschnitten sein.
- Das generierte TEI/XML kann invalide sein.