Zoll
zollbar
Zolle
zollen
Zoller
zollig
Zollner
Zöllner
Zóll: 1) m., –en; –en:
s. Zolg. — 2) m., –(e)s; –e (uv. als Maßeinheit nach Zahlw., s. Fuß 4): ein Längenmaß, und zwar gw., je nach dem Duodecimal- oder Decimalmaß, ¹, oder ¹₀ Fuß (s. d. 4), z. B.:
Zóll~bar, a.: a) Acht Fuß drei Z. (8“ 3“) lang etc.; Die Annahme von 30 Z. Quecksilberhöhe. 1, 447; Einige Z–e [oder Z.] Schnee 9), wohlgelockerte Ackerkrume — 55 — 66b) etc.; Eine Höhe von circa 30 englischen Z–en (oder Z.). 1, 447; Aus einer Mündung von 2 Z–en [oder Z.]. W. 1, 204 etc.; dagegen: Einen Maßstab . ., dessen Z–e [nicht: Z.] er. überzählte. N. 3, 41 etc. —
b) mundartl. f., s. 4, 253 und n., z. B.: Die Kerls .., ein genaues halbes Z. lang. Sag. 1, 66, vgl.: So scheint mir’s nicht, daß ihr ein Z.-breit eines Grundes hättet, | um Klagen drauf zu baun. Sh. 6, 303. —
c) nam. bei Angabe der Körpergröße mit Weglassung der als bekannt vorausgesetzten Anzahl Fuße: Ein bildschöner Kerl, der seine volle [6“und] 7 Z. misst. Pr. 1, 34; Kerle von 10 Z. E. 1, 48 etc., s. Zoller 2. —
d) Auf Z. und Linie (s. d. 9) von Riesengebäuden Rechenschaft geben. 31, 5, ganz genau im Detail, bis aufs Kleinste etc.; Diesem Mann gleichen Sie Z. für Z. Narc. 129, ganz und gar; William Pitt .. war ein Patriot, ein englischer Patriot, jeder Z. an ihm. Bl. 1, 48 [durch und durch, vom Kopf bis zur Zehe etc.]; Jeder Z. ein Stubenmädchen. DBr. 101 etc. — Zsstzg. z. B., vgl. zur Erklärung die entsprechenden von Fuß (s. d. 4), Ruthe etc.; Quadrat- oder Flächen-, Geviert-, nach auch: Kreuz-Z., vgl.: Den Druck auf eine Flächeneinheit, wie z. B. den Quadrat-Z. oder Kreis-Z. 1, 447, d. h. eine Kreisfläche, deren Radius — 1 Z.; ferner: Kubik-, oder Körper-, Würfel-Z.; ferner: Balken-; Riemen-; Schacht- Z. etc.; außerdem z. B.: Geschnittene Steine erhalten auf Baustelle eine weitere Zurichtung durch den Steinmetzen. Der hierdurch entstehende Abfall wird .. für eine jede zu bearbeitende Fläche bei Sandsteinen auf einen ganzen Z., bei Marmor .. auf einen halben Z., den s. g. Arbeits-Z., gerechnet, so daß die Bestellung nach diesem erhöhten Maß geschehenmuß.Manger 1, 5 etc.; Der Fachbaum .. darf nicht nach einer willkürlichen Höhe gelegt werden, sondern allemal nach der Höhe des Malpfahls, ausgenommen, daß der neue Fachbaum einen Z. mehrer Höhe bekommt, welches der Zehr- Z. [s. Zehrung 5b] oder Erb-Z. genannt wird. Encykl. d. Bauk. 2, 70 etc. — 3) m., –(e)s; Zölle; -: (ahd., mhd. zol aus mlat. tolonium etc., von gr.-lat. telonium, τεlcνo~):
a) Abgabe, die an best. Stelle entrichtet werden muß für etwas diese Stelle Passierendes, — in engrem Sinne für Erzeugnisse, die aus einem Land in ein andres eingeführt werden (s. Mauth): Gebet .. Schoß („,Schos“), dem der Schoß gebührt; „Zol“, dem der „zol“ gebührt. 13, 7; 4, 13; 20; 7, 24; 17, 25 etc.; Ob die Zölle gut verpachtet, ob die Bierziese richtig eingeht. H. 1, 2, 32; Das Volk .. mit Auflagen, Zöllen, Steuern und Ausschreibungen beschatzen. Ber. 340; Abgaben, Zölle und Geleite .. bezahlt. 17, 279; 16, 39; Von wem ich diesen neuen Z., | von welchen Waaren ich ihn heben | .. soll. 1, 57 etc.; Funfzig Schweine [s. Sau 4] ohne Z. passieren lassen (scherzh.). Abs. 322 etc.; bildl.: Giebt der greise Knecht die Zölle | dem Laster frei. 1, 112, lässt er es frei passieren. Veralt. Nebenf.: Zollen, m., –s; uv., z. B.: Was keinen Zollen giebt, Das lässt man frei ausgehen. 7, 240 (scherzh. von einem Furz); Wem ihr seid verpflicht | zu Zollen, Schoß und Ehren. 2, 246²³) etc. —
b) (s. a) bildl., ver- allgemeint: Etwas, das man — und insofern man es — zu entrichten verpflichtet ist (vgl. Tribut 2): Nimm entgegen meines Dankes Z. 4, 143, meinen schuldigen Dank; Den Z. der Menschlichkeit (s. d. 2) zu bezahlen. 318; So ist auch Reu und Spott des Grimmes Z. [Das, was er als Buße zahlen, leiden muß] und Ziel. Poet. Spaz. 80; Jeder lächelnde Blick dünkt uns der Z. unserer Verdienste [was man ihnen zollt]. 1, 362; Fürchte nicht zu sterben! .. Gieb der Erde gern den letzten schauderhaften Z. 2, 21; Wir warfen den üblichen Z. der Erde [aufs Grab] hinab. Leb. 1, 195; Rosette .. entrichtet . . | der Ehstandspflicht auch diesen schweren Z. 20, 155; 197; Dem Neide den Z. abtragen, der .. den Eingeborenen .. abseite des Fremdlings .. gebührt. FrGr. 259 etc. Die Mz. hier ugw., vgl. (ohne Uml.): Zoll ich lieblichen Kindern| schöne Zolle. H. 2, 122. —
c) der Ort, wo der Z. (a) erhoben wird, Zoll-Haus, -Amt: Am Z. sitzen = den Zoll (a) erheben, z. B. 9, 9; Wer am Z. fitzt, ohne reich zu werden, ist ein Pinsel. 9, 284; 5, 138) etc.; Den Z. verfahren (s. d. 3c) etc.; Müssen die Sachen in den Z. gebracht werden. Br. 1, 153; Den Z.-Zettel . . auf dem nächsten Z. abgeben. 2308 etc. — Zahlreiche Zsstzgn nam. zu a, was unbez. bleibt, leicht zu mehren und zu verstehn, vgl. Zsstzg. von Steuer, Geld etc., z. B.: Ábzugs-: Einen best. Theil seines Vermögens als A. 7, 25; gw.: Abzugs-Geld, -Steuer. — zu entrichten für die Freiheit im Hafen zu ankern. 50 = Hafen- Z. 1, 171. — für ausgeführte inländische Erzeugnisse zu zahlen = Ausgangs-, Export(ations)-Z., wie: Einfuhr-, Eingangs-, Import(ations)-, Konsum-Z., für ausgeführte ausländische und: Durchfuhr-, Durchgangs-, Transit(o)-Z., für solche durchgehnde (vgl. Rück-Z.), z. B.: Trug der Einfuhr-Z. 2083999 Thaler, der A. . ., der Transit-Z. . . Aus- und Durchfuhrzölle. 18, 21 etc., vgl.: Daß der Ausgangs-Z. in England auf die Wolle . . 250000 4. betragen. Ph. 3, 168; Es wird ein A. für die rohen Häute und ein Einfuhr-Z. für das Leder verlangt. .. Will doch der Papierfabrikant einen Ausgangs-Z. für den Rohstoff, um wohlfeiler einkaufen — und einen Eingangs- Z. für das Papier, um theurer verkaufen zu können. 27 etc. — Neben-Z. — Die Zölle, welche bei der Ein- und Ausfuhr von Waaren aus der einen Provinz desselben Landes in die andere entrichtet werden, deutsches Wörterb. II. heißen Binnenzölle. 10, 918. — Blūmen- [b]: Blumen als Gabe. 138. — Brückengeld. — Dánk- [b]: Dünz. 3, 220. — ein unter gewissen Verhältnissen ermäßigter Zoll. Hand. 19; 20. — s. Schutz-Z. — Dúrchfuhr-, Dúrchgangs-(Momm- sen 3, 42); Eīnfuhr-, Eīngangs-; Erpórt- (atiōns)-: s. Ausfuhr-Z. — s. Waaren- Z. — Finanzzölle .. als Quellen des Staats- einkommens. 32; 6 etc. — von Flußschiffern zu zahlen, so: Elb-Z.; Der Unfug der Rhein- zölle. 13, 247 etc. — Frēūndschafts- [b]: 9, 186. — s. Waaren-Z. — Mak. 1, 91. — an der Grenze (oder Landwehre) zu entrichten (Wehr-Z.): Wenn nicht der freie Umtausch durch den G. verhindert würde. 13. — Der G., im Würzburgischen, ehemaliger Zoll vom Wein, und zwar 1 rhein. Goldgulden vom Fuder. — s. Anker-Z. — Hāūpt- [a; c]: hauptsächlicher, — Ggstz.: Bei- oder Neben-Z. — s. Ausfuhr-Z. — s. Leib-Z. — von Schiffen, die durch einen Kanal fahren, zu entrichten, z. B. 33, 418a (s. Sund-Z.). — s. Ausfuhr- Z. — (s. Waaren-Z.) Die Aufhebung der englischen Kornzölle. 15. — Reform der See- und Landzölle. 2, 169. — (s. Leib II 2): für das Passieren, nicht von Sachen, sondern der Pers. selbst zu zahlen, so nam. der frühere Juden-Z.: Jedes Ländchen, jede Stadt beinahe hatte ihren besondern L. oder Judenzwang. 1, 133a; Fat. 1, 72 ff. — von Marktverkäufern zu entrichtender. — s. Haupt Z. — Opfer- [b]: schuldiges Opfer. 93b. — vgl. Vieh-Z. — die Einfuhr verhindernd (s. g. Schutz-Z.). 6. — s. Wege-Z. — s. Fluß-Z. — Zoll von etwas Zurückgehndem, z. B. (bildlich): Die als Herdvestalin erst von zurückgehenden Speisen den R. aß, bloß um zu versuchen, wie es Andern geschmeckt. 7, 113 etc.; bes. Geld, das vom Zollamt auf Waaren, die im Inland einen Zoll tragen, zurückgezahlt wird, wenn sie ins Ausland gehn: Rückzölle sind .. eine Bezahlung, die wir den inländischen Fabrikanten leisten, damit sie ihre Fabrikate an die Fremden wohlfeiler verkaufen können als an uns. 22; 3; 8 etc. — ein Zoll auf ausländische Erzeugnisse als Schutz der inländischen Producenten gegen die Konkurrenz (s. Schutzzöllner): Schutzzölle nennt man sie, aber ich nenne sie Unterschleifzölle oder Doppelzölle, indem der zum Waarenpreis zugeschlagene Zollbetrag unterschlagen wird und doppelt bezahlt werden muß. Hand. 20; 34; Schutzzölle oder Handelsfreiheit? von — s. Land-Z. — Stérbens- [b]: Thränen sind die ersten Waaren | und der letzte St. Leich. 218. — Wege-Z. oder -Geld: 4, 142. — zu entrichten von den Schiffen, die den Sund (s. d. I) passieren, vergl. Kanal-Z. — Thrǟnen- [b]: Er bezahlet | den Th. 2, 109. — s. Ausfuhr-Z. — s. Waaren-Z. — s. Schutz-Z. — zuw. st. Verzollung, z. B.: Unter falscher Deklaration zum V. gebracht. 12, 179. — Den V. erheben. 13, 132. — Zoll auf Waaren, so z. B.: Garn-Z. Hand. 13; Twist- Z. ebd.; Roheisen-Z. 19 etc. — Wege- Z. — Ggstz. Land-Z. — Wegegeld. — s. Grenz-Z. —
Änker-: Āūsfuhr-: Bēī-: Bínnen-: Brücken-: Differenz(iāl)-: Dóppel-: Eīsen-: Finánz-: Flúß-: Gárn-: Gelēīts-: Grénz-: Gúlden-: Hāfen-: Jmpórt(atiōns)-: Jūden-: Kanāl-: Konsūm-: Kórn-: Lánd-: Lēīb-: Márkt-: Nêben-: Pfêrde-: Prohibitīv-: Rēīse-: Rhēīn-: Rück-: Schútz-: Sēē-: Strāßen-: Súnd-: Tránsit(o)-: Twíst-: Unterschleif-: Ver-: Vīēh-: Wāāren-: Wāgen-: Wásser-: Wêge-: Wêhr-: zu verzollend (vgl. steuerbar): Damit nichts Z–es eingeschleift werde. Gv. 173; Z–e Waaren. 2307 etc.; Ver-z. —
~e, f.; –n: 1) Z., in Pommern: eine Art Fischerboot. 683b (vgl. Zille). Dazu: Zollner, Fischer aufsolchem Boot, das auch,,Zollner-Zeese“ (s. d.) heißt, vgl.: Den Tuckern, Zollnern und Zeesenern. (59) 457. —
2) (schwzr.) Butterstriezel von 8—14 Pfund. vgl. 4, 253. —
~en: 1) intr. (haben): Zoll zahlen — und tr., mit dem als Zoll Gezahlten als Obj., eig. (s. Zoll 3a): In einem Lande .., welchem kein fremdes Fuhrwerk kömmt und zollet. Ph. 2, 284; Ich mußte für die Waare 2 Thaler z. (= sie mit 2 Thaler ver-z.) etc.; bildlich: Wenn meine Freunde halbweg reisen, so müssen sie zu mir, bei mir vorbei und z. [mir ihren Besuch abstatten; anders laß ich sie nicht passieren]. Kestn. 217 etc.; ferner: Tribut (s. d.) geben: Vom Frieden ward jährlich als Zins gezollt | des Getreides Gold. Fr. 34; Z. dir gleich vom Indus zum dienstbaren Ganges die Völker. 26, 298 etc.; auch: Himmelskönigin! .. Der erste Sohn .. werd’ in.. Gold, | so schwer er ist, zum Opfer dir gezollt. 20, 68 etc. und bes. oft übertr. und verallgemeint (s. Zoll 3b und — auch für die Belege — zinsen 1b): Dieses ist ein kleines Thier, welches Norden nur uns zollt. 9, 297, das — oder dessen Pelz — uns nur von dort her zukommt; [Sie] z. | dir Huldigung und Pflicht. 18a; 12b; Du stehst in Allah’s Händen, der alle Schulden zollt [zahlt; Jedem das Seine zu Theil werden lässt]. 3, 319; 363; Er zollet dir gerührt | mit Thränen frommer Ehrfurcht den Dank, der dir gebührt. 343; Um Opfer edlem Wissensdurst zu z. 4, 52; Der Wald, der Nahrung zollte [gab]. 72; 188; SW. 1, 412; Ven. 37; Da er [Gott] mir . . Talent gezollt [gegeben], | hat er mir Viel vertraut. 3, 70; Du bist’s, der ich die Regung aller Kraft, | den Inbegriff der Leidenschast, | die Neigung, Lieb’, Anbetung, Wahnsinn zolle. 12, 79; Verehrung zoll ich dir. 13, 322; 19, 48; Die stillen Thränen, die er ihrem Grabe zollt. 33, 331; 35, 267; Dem Leibarzt, dem er zollte [den er besoldete]. 2, 263; Die Luft erfüllet sich mit lauen Ambradämpfen, | die Florens bunt Geschlecht gelinden Westen zollt. 43; Mir z. Gold- und Silberminen [sie liefern mir Gold etc.]. 2, 138; Gschl. 1, 292; A. 8, 116; 164; Die Verachtung, die man gegenseitig sich zollte. 3, 348; 5, 139; 310; Er vertraute, der Thor! auf Hexengold | und weiß nicht, daß es der Hölle zollt [dienstbar ist etc.]. 557b; Aufricht’ge Thränen zoll’ ich euren Leiden. 604b; 632b; Die demuthsvolle Unterwürfigkeit, welche .. von Greisen selbst ihm, einem Jünglinge, gezollt wurde. 713b; 860a: 1, 213; Daß manche Frau ihm zollte der Minne herzlichen Frohn. N. 134; 3, 191; 12, 229; 293; Daß sie der Liebe z. 1, 679) etc. — 2) zu Zoll 2 in Zsstzg.: ab-z. (s. d. 1). — Zsstzg. z. B.: Ab-:
1) [1] genau nach Zollen abtheilen: Hat der Architekt |. .. das Ebenmaß bedächtig abgezollt. 6, 436. —
2) [1] Einem Dank a., abstatten. — Dahín- [1]: Siegsbeute, die einst ein Held .. freiwillig dahinzollte. R. 7, 32 etc., vgl.: Alles Gold | so will hingezollt. Ep. 1, 237 etc. — Ver- [1]: 1) ugw. st. des Grundw.: Wer wie ein Sklav um Sold, | wer nur für feiles Gold | sein deutsches Blut verzollt [hingiebt], | Fluch sei dem Knecht! 23 etc. — 2) Etwas ver-z., Zoll davon geben (vgl. versteuern): Daß in einem Jahr zu Danzig 30000 Kluppen [Krametsvögel] verzollt wurden. 7, 57; Wenn die Ladung der Schwache verzollt. Fr. 120; Waaren.. gestempelt und verzollt. 7, 112 etc.; Mit der eingeschwärzten oder unverzollten Waare kann die verzollte nicht konkurrieren. 31; Am. 1, 165 etc.; Verzollung, vergl. Verzoll. —
~er, m., –s; uv.: 1) ein Zollbeamter. V. 2, 225 etc.; mit Umlaut: Zöller. (s. 2, 481a); Zollner. 4, 253 (ahd. zolanâri, mhd. zolneere, neben zollere, s. lat. telonarius), zumeist: Zöllner (s. d.). —
2) in Zsstzg. mit Zahlw.: Jemand, der so und so viel Zoll (s. d. 2c) misst: Ein Zwölf-Z. E. 41etc. —
~ig, a.: nam. in Zsstzg.: 1) (zu Zoll3) mit Zöllen versehen: An den 3 französischen Mauthgrenzen, die mich mit Stolz erfüllten, weil sie mich an den viel-z–eren Mauthfuß meines geliebten Vaterlandes erinnerten. 4, 313 etc. — 2) (zu Zoll 2) mit Zahlw.: so und so viel Zoll haltend, z. B.: Den letzten nur noch drei-z–en Hub. Hog. 1, 39 etc.; bildlich: Wirft Luftblasen hinweg und achthalb-z–e Worte. H. 2, 359 (vgl.: Da werfen sie die hohen Stelzen und | die ellenlangen Wörter gerne weg. HB. 2, 207); zumeist mit Uml., z. B.: Zu 1——1zzölligen Borden. Bchdr. 28; Ein viertelzölliges Brettchen. Kat. 22; Mit 2¹- zölligen Bohrern vorgebohrt. 1, 70; Die zwölf- und eilfzölligen Sätze heben einen gewaltigen Schwall Wasser. Aug. 1, 133; Altpreußische Zöpfe, siebzehnzöllige 223 sind ja Dies. Woch. 8 etc., auch mit Weglassung des Bstw. ein (s. d. II 1k): Der Bursche sieht durch ein zölliges Brett [das 1“ dick ist]. Meeresst. 128; Aus zölligen Brettern. 3, 436 etc.; ferner: Opera supererogationis, d. i. überflüssige und über-z–e Werk. B. 103b; Überflüssigen und überzölligen Werken. 117b etc., eig.: mehr als das nöthige Zollmaß habend, — dann = überzählig, s. d., vgl.: Das adj. zwei-, dreietc. zöllig lautet oft zalig, als ob es von „Zahl“ herstamme. 4, 253. —
~ner, m., –s; uv.: 1) s. Zolle 1. —
2) s. Zoller 1. —
Zö́llner, m., –s; uv.: s. Zoller und Zollmann, z. B.:
1) (vgl.
2) Auf französische Z. und Schnüffler. E. 102; Hier [in dem Brückenhaus] wohnte der Z. 36b; 27, 176; Morg. 1, 21; An der Grenze sollen die Z. die Passierzettel an die nächste Steuerstube abgeben. 2299; Die Z., insbesondre die Grenz-Z. 2301 etc. — 2) (s. 1) Im neuen Testament gelten die Z. als bes. sündhaft, z. B. 5, 46 ff.; 9, 10 ff. und danach z. B.: Wie alle Z. und Sünder. 34, 20 etc. (weßhalb man für 1 auch lieber andre Ausdr. wählt, z. B.: Zoll-Aufseher, -Beamter, -Einnehmer, -Officiant etc.). —
3) in Zsstzg.: Schútz-Z.: Jemand, der dem System des Schutzzolls (s. d.) huldigt (Protektionist, Ggstz.: Freihändler): Die Sch., welche der Welt weißmachen möchten, daß ein künstliches Erhöhen der Preise, d. h. ein Vermindern der Befriedigungsmittel die allgemeine Befriedigungsfülle vermehre. 38; 16; 11, 390; Ein Hoch-Sch. 17, 579 etc., mit Fortbildung: Schutzzöllnerische Politik (ebd.), Jdeen 33, 514a) etc.; Stockschutzzöllnerisch. 1, 222 etc.; Das eigentliche Heimathland des verrotteten Schutzzöllnerthums. 223; Bei aller eifrigen Schutzzöllnerei. 10, 169 etc.
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