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ziehbar Ziehe
Zīēh~bar, a.:
sich ziehen (s. d. und Zsstzgn) lassend, z. B.: Diese veränderliche, z–e, empfängliche Geschöpfe. H. Ph. 3, 24 etc.; Die Z–keit (s. Duktilität) der Metalle etc.; Daß Metalle vom Magnet an-z. sind. Schweigger Journ. f. Chem. 4, Beil. 1, 23 etc.; Stumpfe nicht ein-z–e Krallen. Oken 7, 1594; Das Exequatur ist ent-z. Nat.–Z. 18, 233; Zähmbarer oder er-z–er. Götting. Gelehrt. Anzeig. (43) 169 etc.
~e, f.; –n:
(mundartl.):
1) s. Zieche. 2) Erziehungsanstalt (vgl. Pension 3): Die Z–n und Schulen. Jahn M. 249, gw. nur abhängig von in: die Versorgung und Verpflegung eines Ziehkinds (s. d. 2): Ein Kind in die Z. geben; Zwei Kinder in der Z. haben. Adelung. 3) Einen zur Z. haben, ihn aufziehn, verspotten. Ders.