Faksimile 0918 | Seite 1740
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Zeug Zeugenschaft Zeuger zeugig zeuglich Zeugma Zeugnis Zeugschaft Zeug-Ung
Zēūg~enschaft, f.; –en:
Zeugschaft (s. d.): 1) ohne Mz.: das Zeuge-Sein: Er schloß Deren Z. [Zugegensein] bei der bevorstehenden Unterredung aus. Bechstein Dunk. 16; Hausbl. (60) 1, 342; (62) 3, 379; Eine Heldenthat, die keine Z. [Zeugen] verträgt. König Selts. 175; Kürnberger N. 1, 301; Die Verantwortung einer Z. übernehmen. Mar Scott FrW. 2, 85. 2) Zeugnis: Ein Dokument, das dem Historiker als Z. dienen könnte. Demokr. St. 233; Die gewichtigsten Z–en anführen. Hartmann BB. 157; Z. gegen Sie abzulegen. König Fam. 1, 59; Jer. 3, 52; Kl. 2, 113; So wird meine mündliche Z. unnütz. Meißner Jes. 2, 68; 1, 123 etc. Zsstzg., z. B.: Wenn das dritte Evangelium nicht auf Augen-Z. [1] beruht. D. Mus. 14, 2, 57 etc.
~er, m.:
s. zeugen 6 und Zsstzg.
~ig, a.:
s. Mildzeug.
~lich, a.:
in (heute seltenen) Zsstzg.: Über-: so, daß Überzeugung da ist (vgl. überzeugen II 3d a und Z): Es ü. wissen. Brockes 9, 93; Wo man .. ü. [sichtlich, unleugbar] | Steine durch die Kunst formiert. 42; 223 etc.; Ü. darzuthun, daß etc. Erbvgl. Beil. 69; Diesen Beweis würde er ihnen ü. gegeben haben. Heumann (L. 6, 254) etc. Wérk-: ein bloßes Werkzeug seiend: Weil man auf jene treufleißige Menschen oft nur als auf w–e Thätler hinabsieht. G. 39, 125; DMus. 15, 1, 557; Dieser bloß w–e Verstand. Schelling 2, 2, 271 etc.
*~ma (gr.), n., –s; –s, -mata:
eine grammat. Figur („Zusammenjochung“), wobei in einer Zusammenfassung ein, streng genommen, nicht zu allem Einzelnen, was so zusammengefasst ist, passender Ausdruck gebraucht ist, s. V. Ländl. 3, 75; 146; 4, 912; Das Z. in Luther’s Übersetzung: „Die Augen des Herrn sehen auf die Gerechten und seine Ohren auf ihr Schreien“ [Ps. 34, 16] vermeiden Mendelssohn und Sachs, indem st. „„sehen“ Jener ,merken“, Dieser „richten“ wählt etc.
~nis, n., –ses; –se (f.; –en, s. 5):
s. Zeug, Anm. 1: eine Kundgebung, wodurch und insofern dadurch Etwas bezeugt (s. d. 1—3) wird, z. B.:
1) (s. bezeugen 1) bibl.: das den Menschen verkündete Gebot, Wort Gottes: Du sollst in die Lade das Z. legen, das ich dir geben werde. 2. Mos. 25, 16 etc.; Ich halte deine Z–e. Ps. 119, 22; 24; 59; 79; 138 etc.
2) (s. bezeugen 3) Etwas, woraus insofern daraus Etwas kund wird, sich ergiebt, erhellt etc.: Ein schönes Z. der dortigen wachsenden Gesittung. Ense Humb. 318; Sterben ist der Weg zum Leben, | Phönix wird es [s. d. 9 = Deß] Z. geben [es bekunden etc.]. Fleming (Wackern. 2, 355³); Seine Physiognomik ruht auf der Überzeugung, daß die sinnliche Gegenwart mit der geistigen durchaus zusammenfalle, ein Z. von ihr ablege. G. 22, 374; Seine Schriften, die von wechselseitigem Vertrauen das unverwüstlichste Z. ablegen. 25, 189; 33, 178; Luther 6, 315b; 8, 124b; So lange dieser Name ein redendes Z. bleibt, daß etc. Möser Ph. 1, 167; Seine Mannigfaltigkeit in äußern Formen, weit entfernt für die innere Fülle seines Geistes Etwas zu beweisen (s. d. 1f), legt vielmehr ein bedenkliches Z. dagegen ab. Sch. 1201a etc.
3) (s. 2 und bezeugen 2) die Aussage Jemandes als Gewährsmannes dafür, wie Etwas sich verhält etc., insonderheit die eines gerichtl. Zeugen etc.: Du sollst kein falsch Z. reden wider deinen Nächsten. 2. Mos. 20, 16 etc.; Wir legen nur ein gültig Z. nieder, | daß etc. G. 11, 131; Nach dem einstimmigen Z. des ganzen Alterthums hat Pythagoras zuerst das Wort .. gebraucht. Humb. K. 1, 62; Sonderbar, | daß .. so ein Brandmal | dem Mann ein besser Z. (s. 4; 2) redet, als | sein eigner Mund. L. Nath. 2, 5; Deß kann ich Z. geben. W. 12, 94; Da wir das Z. eines Augenzeugen haben. 34, 137 etc.; Diese Augen-Z–e von dem Effekt, den die kindische Venus machte. 151; Sch. 265a; Thümmel 2, 179 etc.; Das Entlastungs-Z. Mag. d. Ausld. 33, 773b etc.
4) (s. 3) eine Bescheinigung, ein Attest, das man Jemandem über Etwas, insonderheit über seine Führung ausstellt: Einem Dienstboten ein Z., ein gutes Z. geben;. Die Schüler erhalten vierteljährlich Z–se über ihren Fleiß, ihre Fortschritte etc.; Mit dem Z. der Reife (Maturitäts- Z.) zur Universität gehn etc.; Welches Z. ich mit freiem Willen und ungezwungen von mir gegeben habe etc. G. 9, 269; So weise sie Z– se der letzten Häuser vor, wo sie Etwas geleistet habe. 18, 59; Latwerge, von deren großem Nutzen.. die glaubhaftesten Z– se beigebracht werden können. Schlegel (Wackern. 4, 1098³²) etc.; Einem ein Armuths-Z. ausstellen, eig. z. B. in Processen etc.; oft bildl., z. B.: Sich selbst ein Armuths-Z. ausstellen, sich für geistig arm, unfähig etc. erklären, bekennen; Neumann Am. 1, 143 etc., vgl.: Sich ein Unfähigkeits-Z. ausstellen. DMus. 15, 1, 426 etc.; Ein unwidersprechliches Ehren-Z. Nat.–Z. 18, 401; Ein falsches Krankheits-Z. Wilbrandt Kl. 236; Dienst-, Führungs-, Leumunds-, Maturitäts-Z. etc.; Schul- und Universitäts-Z–se. Strel. Gesetzsamml. 1, 268.
5) veralt. fem.; auch: Das bescheint genugsam aus der „Zeugnuß“ Gregorii. Fischart B. 40a; 105b; Matthesius Lthr. 54a etc. Zsstzg. s. 3; 4; ferner mit Vorsilbe: Be-: veralt. statt des Grundw., z. B. Butschky Kanzl. 66; Nach B. der Gelahrten. Schottel 37 etc. und noch: Dein Reden, dein B. Rahel 2, 507 (s. auch bezeihen). Er-: das Erzeugte (s. d. 1b; c), Produkt: Die E–se des südl. Asiens. Heeren 1, 906; 925 etc.; Ausfuhren brittischer E–se. Kohl E. 1, 127; Daß es hier nicht auf den Werth der Materie ankommt, die gewonnen wurde, sondern auf die unternommene Mühe der Arbeit; auf den Fleiß und nicht auf das E. Sch. 1032a; Daß beschwert von E. die Flur .. wird. V. Ländl. 3, 259 etc.; Schöne Krystalle. . . Mit diesen Berg- E–sen. G. 22, 362; Die Boden-E–se. Neumann Am. 1, 9; Unter den von Uhland herrührenden Gelegenheits-E––sen [-Gedichten]. Notter Uhl. 208; Sich geistig und moralisch stärken an den urwüchsigen Kraft- E–sen des Orients. Herrig 27, 104; Kunst-E–se. G. 26, 337; Platen 7, 433 etc.; Ein Landes-E. Bodenstedt Erz. 1, 102; Natur-E. G. 19, 21; 24, 253; 30, 469; 32, 298; 40, 223 etc. Ge-: veralt. statt des Grundw.: Sie könnten deswegen gut G. beibringen. Iversen 165b; Nach G. St. Paul’s. Luther 1, 256b; 257a; 362b; 365a; Wer .. zum G. [Beweis, der Tapferkeit] bracht die meisten Wunden. Rachel 4, 166 etc., auch: Zu ewigem „Gezeugnuß“. Matthesius Lthr. 96b; Weder Gesatz noch Gezeugnuß noch Gottes Wort. Fischart B. 28b; 47a; Die Gezeugnuß seines Gewissens [2. Kor. 11, 12]. Stumpf 525b etc. Mít-: das man mit Andern ablegt etc. Lavater 1, 78. Uber-: (ugw.) Überzeugung: So wechseln Meinungen und Ü–se. Rückert W. 4, 148 etc.
~schaft, f.; –en:
Zeugenschaft (s. d.): 1) Wenn er die Friedberger Leute zur Z. berufen hatte. Spindler V. 3, 209; Man enthalte sich aller Z., verschließe die Gerichte. W. Att. 2, 1, 135; 2, 3, 10 etc. 2) Zeugen. ., die durch falsch boshaftig Z. Jemand zu peinl. Strafe unschuldiglichen bringen. Carol. 68; 70; Von unsres Geistes Zeugkraft | abzulegen eine Z. Rückert Mat. 1, 134; 74 etc.
~Ung, f.; –en; –s-:
s. zeugen II 7 und Zsstzg.