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Zettel Blättchen
Zéttel, m., –s; uv. (f.; –n); –chen, ein; -:
1) (s. Schedel). 2) mhd. zëdele, f.; m.; frz. cédule, s. Diez 96 und nam. Schm. 4, 201 ff.: Blatt (s. d. 2),
Blättchen, worauf Etwas notiert, aufgezeichnet ist oder werden soll, „ehemals auch von einem schriftl. Instrument größerer Art gebraucht.“ Schm., s. die näher bestimmenden Zsstzgn, st. deren oft das Grundw. genügt:
Bis er das Mehr [der Stimmen] in den [Wahl-]Z–n herausgebracht. Auerbach Leb. 2, 18; Das Z–e[in]. Berlichingen 100; Ein Glückstopf, welcher meist besteht in leeren Z–n [Nieten]. Canitz 272; Hat sie das letzte Gebot . . entzweigetheilt und das Kerbholz also zusammen verglichen, daß es ein ausgeschnittener „Zeddel“ worden ist. Fischart B. 11b (s. Spalt-Z.); Den Personen, die heute auf dem [Theater-] Z. stehen. G. 22, 361; Ein süß „Zeddelchen“ [Billett]. Stein 1, 3; Daß wir .. uns vertrugen in vielen Artikeln. ., wie der gedruckt „Zedel“ zeuget. Luther 8, 174b [die darüber im Druck erschienene Schrift]; Luther’s Antwort auf „die Zeddel“, so unter des Officials zu Stolpen Siegel ist ausgegangen etc. 1, 218a ff.; Da man .. die Leute mit einer ,zedel“ .. in Bann thut. 5, 234b; Las eine Z., in welcher etc. SW. 60, 297; Dreißigtausend „Zeddul“ alphabetisch zu legen. JvMüller 5, 382; Seit einigen Jahren haben sie .. 36,000 Processe auf dem „Zeddul“ [auf der Liste etc.]. 14, 52; Die von dir hineingelegten ,,Zeddulchen“. 7, 150; 4 etc.; Ein mit Dinte beschmiertes „Zeddelchen“. Rabner 4, 138; In unsern Z–n [ausgeschriebnen Rollen der Schauspieler] haben wir Nichts mehr; ich bin sicher, daß wir keine Sau machen. Weise Jak. 228 etc. Wir heben noch bes. hervor:
a) Z., eine Anweisung auf Zahlung enthaltend: Die Kasse ist unter meinem Beschluß, ich zahle die Z. G. 15, 60 etc. und so bes. von Papiergeld (s. Bank-Z.): Der Z. hier ist 1000 Kronen werth. 12, 59; Mit gewichtigen Z–n. 1, 228; Das Staatspapiergeld. .. Allen durch dgl. „Zeddul“ überschwemmten Staaten. JvMüller 7, 142 etc.
b) Web.: Der Weber ist gewohnt, sich .. für die Einreihung der Kette in die Schäfte und für die Anschnürung .. der Tritte an die Schäfte eine bildliche Vorschrift auf Papier zu entwerfen, welche er Z. oder Part nennt etc. Karmarsch M. 2, 378 (vgl. 2). 2) (s. 1b und zetteln 3a) Web. = Kette (s. d. 9 und die dort angeführten Ausdr.), z. B.:
a) eig.: Das Teppichwirken mit stehendem Z., Hautelisse genannt. G. 24, 53; Wenn er .. das Schifflein und die Fäden durch den „Z.“ schoß. Hebel 3, 210; Einen dünnen Faden nach dem andern einschießen in den langen „Zeddel“. 480; Karmarsch 3, 588; M. 2, 299; V. Ländl. 3, 137 etc., auch: An-Z. Adelung.
b) oft bildl.: Es möchten sich wohl die Einen in dem Weltgewebe als Z., die Andern als Einschlag [s. d. 13, auch Bsp.] betrachten lassen. G. 3, 177; 31, 171; Br. 509b etc.; Wenn ich auf meinem Weberstuhl sitze und das Übersetzungsschifflein durch den Z. des Originals laufen lasse. Musäus Ph. 2, 68; Er webt Wahres und Falsches so verhenkert durch einander, daß man Z. und Eintrag (s. d. 1b) unmöglich mehr von einander trennen kann. W. Merck 2, 104 etc. Zsstzgn ohne Bem. zu 1, leicht zu mehren und zu verstehn nach folg. Beisp. (s. Spate 2625 und Schein 3; Brief etc.): Áblaß-: nam. verächtl. für Ablaßbrief. s. Steuer-Z. An- [2]. LMühlbach Erzherz. Joh. 4, 2, 77. z. B.: Wird der Leser gern, wie der Zuschauer eines personenreichen Schauspiels, diesen A. öfters zu Rathe ziehen. G. 33, 54, s. Komödien-, Theater-Z. Plakat (s. d. und Anschlag 10), z. B. Ense D. 6, 7; Wo die A. an den Straßenecken zu den kunterbuntesten Freuden einladen. Gutzkow 3, 288; Schütze Hamb. 217; 567; Pamphlets und Anschlage-Z. W. 31, 236 etc. ein ausgehängter oder auszuhängender. Garve Pfl. 1, 200; bildl.: Die verhaßten Geschenke muß sie tragen, vor den Leuten ein A. des gefälligen Eheherrn. Fiormona 201. Bánk- [1a]: Banknote (s. d., vgl. Zettelbank). JMRLenz Men. 61; Mügge Bild. 12 etc., auch: Banko-Z. L. Samps. 2,3 etc. Bannbrief: Mit Bannzeddeln. Luther 1, 219b. Der Name steht in meinem [des Postillons] B. Gartenl. 13, 4a, s. Personen-Z. ein Zeugnis über verrichtete Beichte, namentl. bei Katholiken: Beichtzeddel. Rabner 4, 294. nam. bei Buchhändlern, ein gedrucktes Formular, durch dessen Ausfüllung man aufein Buch subskribiert: Franke Kat. 157. s. Jagd-Z. Bránd- (s. Brandbrief). Lisch Jahrb. 17, 201. Alleweile ist der B. geschrieben und alleweile die Personenkarte [s. d. und Post-Z.]. Immermann M. 3, 88. Bescheinigung über bezahltes Chausséegeld. ein Zettel oder Etwas anstatt eines Zettels, zur Erinnerung an Etwas, das man nicht vergessen will oder soll, z. B.:
Accīse-: Ánkündigungs-: Anmélde-: Ánschlag-: Āūshänge-: Bánn-: Beglēīt-: Bēīcht-: Bestéll-: Bírsch-: Brīēf-: Chaussée-: Dénk-:
1) Der Herr merkt’s und hört’s und ist vor ihm ein „Denkzeddel“ geschrieben. Mal. 3, 16; Überreicht mir eine lange „Denckzeddel“ geschrieben, in welcher etc. Luther 1, 125a etc.; scherzh.: Er macht sich einen D., um es zu vergessen. Vischer Ästh. 1, 432 etc.
2) Denkriemen (s. d.), gewisse, dem Gedächtnis einzuprägende (s. 5. Mos. 6, 6 ff.) Worte enthaltend. Matth. 23, 5.
3) eine eindringliche Lehre, die man so leicht nicht vergisst, z. B.: Sie lehrten, daß Jemand so manche Stunde vor der Himmelsthüre warten müsse, als er Salzkörner .. verstreuet hätte, um .. ihrem Gesinde einen D. zu geben. G. 32, 344: Höfer V. 50 etc. und so nam. von etwas schmerzlich Emfindlichem (vgl.: Gab mir eine tüchtige Ohrfeige. . . Ich schlage dich nicht, weil du etwas Übles begangen hast, vielmehr, daß du dich dieser Eidechse erinnerst. G. 28, 12; Merks 2; Denkzeichen etc.), z. B.: Ein kleiner D. könnte ihm gar nicht schaden [Züchtigung]. Frenzel Gr. 2, 162; Gartenl. 13, 275b; Man könne ihn nicht förmlich bestrafen, wolle ihm aber als einem Vagabunden einen D. geben. G. 16, 220; Einen kleinen D. hast du verdient. Gotter 3, 240; Als müßte ich ihr in irgend einem empfindlichen Theil ihres Leibes mit meinen scharfen Zähnen einen tüchtigen D. beißen. ETAHoffmann Ausgw. 7, 121; Reuter Sch. 187; Ruppius West. 2, 61; Er hat einen guten D. bekommen. Schlegel Sh. 8, 142; Er hat den D. mitgenommen. Seume Sp. 294; W. 34, 352 etc. Drúck-: gedruckter, z. B. = Komödien-Z. Schüte Hamb. 577. Empfáng-: Empfangschein. Erbtheil-: Die alten E., die alten Flur- und Grenzbücher. Gartenl. 12, 713a. Fēīltrags-: worin Etwas feilgeboten wird etc. Fīēber-: Art Amulett gegens Fieber, auch „Lukas-Z.“ Campe. Físch-: s. Will-Z. Frácht-: Frachtbrief. Rabner 4, 71. Frāge-: zu beantwortende Fragen enthaltend. Frēī-: Schein, daß Etwas frei ist namentl. von Abgaben, Steuern etc.: Alle Steuer- und F. .. berechnen. Erbvgl. Beil. 63; Rötger 2302 etc. Frémd-: womit der Meister einen Gesellen entlässt (der dadurch ,,fremd“ wird): Der Schneidermeister .. schreibt seinen Gesellen den F. Blätt. f. fr. Volksth. 1, 3b. Fréß-: Der F.: verächtliche Benennung jeder unwillkommnen schriftlichen Notificierung, vielleicht ursprüng- : lich die eines s. g. Panisbriefes. Schm. 4, 292. Gelēīt-: Pässe oder „Geleit-Zettul“. Strel. Gesetzs. 2, 1, 31 (Ao. 1771). Gewérken-: s. Gewerk 4 und Kux. Gewínn-: in Lotterien etc. (Ggstz.: Niete). Spindler V. 3, 168. Gícht-: (s. I. Gicht) Attest, doch nur noch mundartlich: ein wundärztliches über die Beschaffenheit der Einem zugefügten körperl. Verletzung, s. Adelung: Gīēß-: ein Zettel, Verzeichnis, das dem Schriftgießer angiebt, wie viel Eremplare von den einzelnen zu gießenden Lettern je in einem Centner Schrift enthalten sein sollen (Polizze), s. Franke Bchdr. 14; Kat. 18; 36; Karmarsch 3, 165; Prechtl 3, 268. Hólz-: wodurch Einem Holz im Forst angewiesen wird. Hütten-: Schein, den der Hüttenmeister (s. d.) ausstellt über das in die Hütte Gelieferte oder dort Erzeugte etc. Scheuchenstuel 134. Jāgd-: durch den man sich als jagdberechtigt legitimieren kann (s. Will-Z.), auch: Birsch-, Pürsch-Z. (bildl., s. Nacht-Z.). Kāūf-: Wenn ein K. angeheftet ist, so sieht man, daß ein Gut feil ist. Lehmann Flor. 1, 931. Kérb-: s. Spalt- Z. Klāg-: schriftliche Anklage. Luther 1, 148b. Komȫdien-: Theater-Z. (s. d.): So hätte ich wohl ein Personenverzeichnis oder einen K. .. geben sollen. Tieck NK. 4, 3. Kōūrs-: das Verzeichnis des Kourses (s. d. 3), der für einen best. Tag an der Börse gilt, enthaltend. Küchen-: Verzeichnis der zu einer Mahlzeit gehörenden Speisen etc. Thümmel 5, 107 etc.; Bei dem Entwurf der K–n. Strals. Kochb. XXV etc. Kúndschafter-: s. Feldtaube. Láß-: s. Laßtafel. Lāūf-:
1) Laufpaß (s. d.). Gartenl. 13, 211c; Pfeffel Pr. 1, 13 etc.
2) im Postwesen: ein die sämmtlichen Stationen einer Tour durchlaufender und die Beamten dort von Etwas benachrichtigender Zettel: Der Postillon mußte zur bestimmten Stunde auf der nächsten Station sein, da Alles durch L. bis auf die Minute vorausbestellt war. Eichendorff 3, 45; Ward ich von dem Postmeister . . durch L. weiter angemeldet etc. G. 25, 199. Lotterīē-: Los. Lūkas-: s. Fieber-Z. Māhl-: Zettel, der dem Mahlgast das Gewicht des zur Mühle gelieferten Getreides bescheinigt, als Sichrung gegen Unterschleife des Müllers etc. Māhn-: Zur Zahlung derselben Steuer ist ihm ein M. behändigt worden. Volksz. 13, 88. Márkt-: Zettel über die Marktpreise (Schrannen-Z.) oder über die Markteinkäufe. W. 21, 119 etc. Mársch-: die Marsch-Route vorschreibend: Je wohin Einen sein M. weist. Spindler V. 3, 42. Māūer-: Plakat (s. Anschlag-Z.). Ense T. 5, 21. Mūth-: die Muthung eines Lehns bestätigend. Erbvgl. Beil. 5 etc., nam. im Bergb. Scheuchenstuel 172. Nácht-: (vgl. Nacht-, Fremdenbuch) worin die übernachtenden Gäste eines Wirthshauses für die Policei notiert wurden. König Fam. 1, 66 etc.; bildl., insofern die Policei auf die Gäste vigilierte, gleichsam als auf ihre Beute: Die paar Jahre, wo sie der Schmerz noch nicht auf seinem Pürsch-Z. und der Tod noch nicht auf seinem N. hat. JP. 1, 204. Nāmens-: worauf Jemands Namen steht. Freytag NB. 138. Notīz-: Notizen enthaltend. Páß-: Ihre Unterthanen, die ohne „P.“ entwichen waren, in der Landschaft einzufangen. Freytag NB. 35, s. Paß 4. Passīēr-: Steuer-Z. über ein- oder durchpassierende Waare etc. Erbvgl. Beil. 67; 68; 70 etc. Persōnen-: s. Post-Z.; Theater-Z. Pírsch-: s. Jagd-Z. Póst-: das Verzeichnis des auf einer Tour mit der Post zu Befördernden (s. Karte 3b), so: Brief-, Personen-Z. Pósten-: nam. im Hypothekenwesen: Zettel, worauf die bezüglichen Posten in ihrer Reihenfolge verzeichnet sind. Strel. Gesetzs. 2, 1, 136 ff.; 179; 224 etc. Probīēr-: z. B. in Stutereien ein Verzeichnis der durch den Probierhengst (s. d.) als rossig erkannten Stuten. Frisch 2, 72b. Pürsch-: s. Jagd-Z. Quittungs-: Quittung. Schánz-: Zu den Schanzen und flüchtigen Festungswerken .. mußten auch Frauen mitwirken oder Stellvertreter schicken. .. Diese Lösung des Sch–s. Rellstab Leb. 1, 187. Schlúß-: als Bescheinigung, daß und unter welchen Bedingungen, nam. in Bezug auf Preis, Liefrungszeit etc. ein Geschäft abgeschlossen ist; bildl.: „So ist das Geschäft abgeschlossen.“ Aber die liebenswürdige Emma, wird sie den Sch. unterschreiben? Mügge NLeb. 3, 43. Schránnen-: die Schrannenpreise (s. d. und Schranne
3) verzeichnend. Kurz Sonn. 274. Schútz-: obrigkeitliche Bescheinigung, daß Jemand ein Schutzverwandter ist. Spált-: Der (ältre Sprache: die) Sp.: jeder von zwei oder mehrern gleichlautenden oder sonst zusammengehörenden, der Kontrolle wegen aus einem Srück Pergament oder Papier geschweift oder im Zickzack von einander geschnittenen Zettel (franz. charte-partie, charta indentata, Zerte) für zwei oder mehrere kontrahierende Theile als gegenseitiges Dokument geltend; doppelt ausgefertigter Vertrag überhaupt etc. Schm. 3, 564, auch Span-Z. 565; bei Spate Kerb-Z., s. o. Fischart. Spān-: (s. Schm.): 1) Spalt-Z. (s. Span 1b). 2) Exekutionsbrief (s. Span 1c). Spánn-: ein eintretenden Dienstboten gegebner Zettel mit dem Vermerk, von wann ihr Lohn beginnt und wie hoch er ist. Adelung, vgl. Span-Z. 1. Spēīse-: das Verzeichnis der vorhandenen Speisen enthaltend. Ausland 37, 970b etc., s. Speisekarte. Stēūer-: ein Schein, daß die Steuer entrichtet ist. Erbvgl. Beil. 63; Rötger 2021 etc.; so auch: Accise-, Zoll-Z. etc., vgl. Passier-Z. etc. Stímm-: womit man bei einer Wahl seine Stimme abgiebt. DMus. 14, 2, 704 (Stimmkarte. 763; Wahl-Z.). Tāge-: z. B. = Bülletin (s. d.). Ense T. 4, 12. Theāter-: Zettel, wodurch dem Publikum die Theateraufführungen (mit der Besetzung der Stücke etc.) bekannt gemacht werden (s. Komödien-Z. und Zettelträger etc.). Düringer 1070. Umlauf-: Zirkular. Arnim 129. Thōr-: Steuer-Z., den der Thorschreiber giebt oder annimmt. DMuseum 15, 1, 909 etc. Verháltungs-: mit dem Vermerk, wie man sich zu verhalten habe. Wāge-: vom Wagemeister (s. d.) über das Gewicht gewogner Sachen ausgestellt. Wāhl-: Stimm-Z. Wackern. 4. 1485¹. Wä́sch-: worauf die in die Wäsche gegebnen Stücke verzeichnet sind: Zwischen unorthographischen W–n. Prutz Ob. 1, 78. Wêber- [1b; 2]. Wíll-: ein Zettel, daß Einem etwas sonst nicht Freistehndes bewilligt und er dazu legitimiert ist: Wer Fischerei betreibt, muß einen Legitimationsschein (W., Fisch-Z.) bei sich führen etc. Preuß. Gesetzs. (59) 465. Wóchen-: Notiz-Z. über das in der Woche Geschehne oder zu Thunde. Adelung. Wúnd-: s. Gicht-Z. Wúnsch-: da, wo Bescherungen statthaben (z. B. nam. beim Weihnachtsfest) ein Verzeichnis von Dingen, die man sich wünscht, als Richtschnur für die Bescherenden; auch bildl.: Ich habe dem Schicksal einen großen W. geschrieben und, wenn ich an die Stunde denke, wo die Bescherung mir werden kann. Freytag Hdschr. 3, 94. Zāūber-: zauberkräftiger (s. Amulett): So hängt sie Zauberzeddel um sie her. Streckfuß Rol. 3, 21. Zóll-: (s. Steuer-Z.). Rötger 2308 etc. Zūbuß-: worauf die zu einem Bergwerk zu zahlende Zubuße (s. d.) verzeichnet ist, s. Scheuchenstuel 269.