Zelg
Zélg, f.; –en:
(mundartl.):
1) = I. Art (s. d. und Esch), s. 3, 869a und das dort Angeführte (auch 2, 468; 546) und z. B.: Das Tonele kriegt einmal seine 5 Jauchert Ackers in einer Z. D. 1, 103 etc.; Brach-, Haber- oder Sommer-, Winter- oder Korn-Z. etc. Dazu: Zelgen, tr.:
a) ein Feld, nachdem es brachgelegen, bestellen; Dreifelderwirthschaft treiben. —
b) eine Z. einfriedigen (einzelgen). —
2) Zweig, Ast, auch m. und (s. Telge): Einen solchen Zelken. Gart. 2, 96; Ohne ihm die Zelken zu benehmen. 104; 127 etc.; Neben- Zelken (29; 134); -Zelklein (116) etc.
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