Faksimile 0888 | Seite 1710
Faksimile 0888 | Seite 1710
Faksimile 0888 | Seite 1710
Faksimile 0888 | Seite 1710
Faksimile 0888 | Seite 1710
Zeh~n Zeh~en Zehend Zehender ~ne ~ene ~ner ~ener ~nling ~enling ~nt ~ent ~ntbar ~entbar ~nte ~ente ~ntel ~entel ~nten ~enten ~nter ~enter ~nthaft ~enthaft ~ntschaft ~entschaft
Zêh~(e)nZêh~(e)n, Zahlw. (s. I. Acht 1—3 und Drei, Anm.):
die unserm (dem dekadischen) Zahlsystem zu Grunde liegende Zahl, entsprechend der gw. Anzahl der Finger an beiden Händen zusammen (10):
1) adjektivisch, z. B.: Nach „zehn“ | verlornen Jahren. . . Nachdem ich „zehen“ bittre Jahre lang etc. Sch. 422. In der heutigen Prosa überwiegend einsilbig, z. B.: Die zehn Gebote. Mendelssohn (5. Mos. 4, 13 = Die zehen Wort. Luther), auch scherzh. Bez. der Finger: Könnt’ ich an euer schön Gesicht nur kommen, ich setzte meine zehn Gebote drein. Schlegel Sh. 8, 31, vgl. 34 etc., auch z. B. als runde Zahl: Weil dich ihr Herz zehn Andern vorzog, die etc. G. 9, 263 = vielen etc.; dagegen zweisilbig, z. B.: Er hat mich getäuscht und nuln] zehen mal [= sehr oft] meinen Lohn verändert. 1. Mos. 31, 7; 41 etc.; G. 13, 36; Von den zehen-zehen Tausenden Empfindungen. H. 15, 69; Luther 8, 5a; IvMüler 1, 486; Platen 3, 22; Und wär er zehen mal [noch so sehr] ein Wicht | und hundert mal ein Dieb. 209; 4, 311; Rabner 4, 192; Auf ihrem [der Welt, Erde] unermeßnen Rücken | ist für zehen [sehr wenige] Glückliche nicht Raum. Sch. 101b; 252b; 305b; 331b; 410b; 415b; 592b etc., s. Zsstzg.
2) substantivisch, z. B.:
a) Z. oder Zehne = z. Personen oder z. (im Vorhergehnden benannte) Wesen etc., z. B.: Ihrer zehen. Luk. 17, 17; Die Stadt, da hundert ausgehen, soll nur zehen übrig behalten. Am. 5, 3; Wollten wir .. in Haufen von zehn und zehn uns .. vertheilen | .., so würden der Zehn gar viele etc. B. 195b; Zehen von den 20 [Kamelen] und von den zehen [oder zehnen] neun. Cham. 3, 316; Vor dem Doge und den Zehnen [dem Rath der Zehne]. G. 33, 232; Wir dann ordneten uns je zehn und zehn. V. Il. 2, 126 etc.
b) Die Uhr (s. d. 1a) ist, zeigt, schlägt zehn(e), halb zehn(e); Kurz vor zehn(e) etc.; Anno (s. d.) z. oder drei- z. etc. (vgl. Zehner 4).
c) als weibl. Ez., z. B. als Ziffer: Eine römische Z. (X); Die Römer bezeichneten 20 durch zwei neben einander gestellte Z. oder Zehnen etc.; ferner z. B. im Kartenspiel: Der Bube sticht die Zehen [oder Zehne]. Lhombre 115; Wenn man vier Buben oder vier Zehen [oder Zehner] hat. 120; Die Karo-, Koeur-, Pik-, Treff-Z. oder -Zehne etc.; beim Würfelspiel: Wer hat die Z. geworfen? etc.
d) als sächl. Cz. zuw. = Dekade (s. d. und Zehent; Zehner): Das siebente Zehn dieses Jahrhunderts. W. 33, 329; Im vierten Jahrzehn. Claudius 5, 17 etc. Zsstzg. s. 2c; d, ferner nam. zu 1 zur Bez. der zw. 12 und 20 liegenden Zahlen durch Summierung (s. Sanders Orth. 92, vergl. zehent): Ácht-: bei Luther etc.: Ach zehen. 1. Mos. 14, 14; 2. Sam. 8, 13; 1. Chr. 19, 12 etc.; „Achzehn“ Jahr. V. 1, 25³²; Th. 15, 129, vgl.: „Achzehnten“. Sh. 1, X etc., daneben: Siebzehn Tage. . . Am „ach tzehnten“. Od. 5, 279; 7, 268; 24, 65 etc. sprchw.: Alle Dreizehne [möglichen Schlingeleien oder Liederlichkeiten] treiben. Schm. 1, 412; Spindler V. 4, 251. Fünf-, Fúnf-: s. Fünf, Anm.; ferner Tag 2d; ferner: Die alte Mutter Funfzehn [Vettel]. JGMüler Lind. 2, 326 (vgl. F.-Hut und etwa Agricola 199, s. Achtundzwanzig) etc.; Die Franzosen machen kurze Fünfzehn mit ihren Widersachern. König Saalf. 3, 112 = kurzen Proceß. Nēūn-. (s. sechs, Anm.) Sechzehen Töchter. 2. Chr. 13, 21; Sechzehen Feldzüge. JvMüler 1, 222 etc., häufiger zweisilbig: Sechzehn Handbreit. V. Il. 4, 109 [vgl.: Sechszehn Hand hoch. B. 213b; 157b; Sechszehn Jahre. Körner 2, 40]; Ein Kind, das .. sechzehn [Jahre] zählt. W. 11, 170 etc. Siebenzehn Provinzen. Freiligrath 1, 105; „Sibentzehen“ Tag. Schaidenreißer 21b [5, 278] etc., heute meist: Siebzehn Tage. V. Od. 5, 278; 7, 267; 24, 63 etc.; Der Älteste nicht über 30 Jahre und der Jüngste nicht unter siebzehnen. Heinse A. 1, 225 etc. Vier- (spr. firr-, vgl. vier, Anm.): V. Tage (s. d. 2d) etc. Dazu: Beim Vierzehneln (ein Kartenspiel der Bauern). Meißner Stein 75.
Drēī-: Séch-: Sīēb(en)-:
~end: 1) m., –s; –e:
= Sander (s. d.). Nemnich. 2) s. Zehent etc.
~ender, m., –s; uv.:
bei Alexis H. 1, 1, 290; 2, 2, 173 von einem Elch (wohl statt Zehener, s. d. 5).
~(e)ne~(e)ne, f.; –n:
s. zehen 2c.
~(e)ner~(e)ner, m., –s; uv.:
(fast immer zweisilbig) s. Achter I; Dreier etc.: 1) eine Gesammtheit, die und insofern sie zehn Einheiten enthält, z. B.:
a) Rechenk.: Im dekadischen Zahlsystem bez. die erste Stelle Einer, die zweite Z., die dritte Hunderter (s. d.); Die Zahl 365 enthält 5 Einer, 6 Z. oder Zig (s. d.) und 3 Hunderter etc.
b) als Name von Münzen, z. B. = Zehnpfennig-, Zehnkreuzer-, Zehnbatzen-Stück etc.; so auch: Der Sieben-Z., Münzstück im Nennwerth von 17 Kreuzern. Schm. 3, 186, vgl. (von einer Pers.): Bist du’s nicht, falscher Sieben-Z.! Spindler V. 4, 118; 1, 301 etc.
c) im Holzhandel: An Karrenholz [das auf Karren fortgeschafft wird]: Funfzehener, Z., Zwölfer, Sechser, Fünfer. Döbel 3, 40 etc.
d) die Zehn im Kartenspiel; wohl dazu (s. Trumpf 2 oder zu b?) die RA.: Seinen Z. anbringen, Das, was man zu sagen hat, wirklich vor- und zur Geltung bringen.
e) Buchdr.: (in Bezug aufs Format) Sedez [s. d.] oder Sech zehner. Prechtl 3, 329; Achtzehner, Oktodez. 330 (vgl.: Vierundzwanziger. ebd.). 2) (s. 1) Die Z., ein Kolleg von Zehnmännern und: Ein Z., Einer aus solchem Kolleg.
3) in Bezug aufs Alter: In den Z–n stehen, in den Jahren zw. 12 und 20 (s. zehen, Zstzg.; engl. teens), z. B.: Mein so blühendes Alter, das noch immer nur in den Z–n steht; denn ich bin erst neunzehn Jahr alt und habe das zwanzigste noch nicht erreicht. Tieck DQ. 2, 271.
4) Wein von Anno zehn her stammend: Eine einzige Sorte [Wein], einen vortrefflichen Z. Hackländer Stillfr. 1, 187.
5) von Hirschen = Zehn-Ender (s. d. und Zehender), vgl.: Da hat ein stattlicher Hirsch gestanden, sprach ihn für einen Sech-Z. an. Musäus Ph. 1, 37; Der Vier-Z. Gartenl. 9, 438a, s.: Der Zwölfer. ebd.
6) Eine Achtzehnkanonenbrigg. . . Sich von dem Acht-Z. loszumachen. Höfer VrgT. 222 etc.
7) von kleinen Edelsteinen: Ein Hundert-und-Z., s. Hunderter.
~(e)nling~(e)nling, m., –(e)s; –e:
(fast immer zweisilbig) in Baden = ¼Pfund. Hebel 3, 473; Matzek 1, 152.
~(e)nt~(e)nt: 1) Ordnungszahl zu zehen (vgl. achte 2; dritt etc.):
bei Alteren mit auslautendem d statt t, z. B.: Am „zehenden“ [,,zehnten“. Mendelssohn] Tag. 2. Mos. 12, 3; Das „zehende“ [der zehnte. Mendelssohn] Theil eines Epha. 16, 36 etc.; Dem sechsten nach dem zehnten Ludwig. Cham. 4, 26 (in der Prosa: Dem sechzehnten); Die barbarischen Jahrhunderte vom zehnden bis zum funfzehnden. Haller 61; Neun blutige Jahre . ., im zehnten. V. Od. 14, 241 [im „zehenden“ Jahr. Schaidenreißer 60a]; Neun der Tag’ itzt treib ich herum, in der zehnten der Nächte etc. 314 [Neun ganzer Tag und Nächte. Am „zehenden“. Schaidenreißer 60b]; Hebt sich mit ungeheurer Gewalt die zehente Welle. Ov. 2, 227 etc. Substantivisch (vgl. 2; 3), z. B.:
a) Je den Z–en aus dem Heere tödten; Das weiß der Z–e nicht etc.
b) Das Zehnte bewährt sich nicht. Gutzkow R. 5, 125, von zehn Projekten mißglücken neun etc. Zsstzg. s. die von zehen und z. B.: Argumentum des „dreyzehenden“ Buchs. . . Das dreyzehend Buch. Schaidenreißer 54b; Das vier-(58a), fünf- (62b), sech- (66b), siben- (70b), acht- (76a), neün- (79b) zehend Buch etc.; Zwölf Personen zu Tische gebeten. . . Der nun als der Dreizehnte, wo nicht sich selbst, doch gewiß einigen der Gäste ein fatales Memento mori werden würde. G. 21, 189, nach dem Glauben, daß von 13 an einem Tisch Speisenden binnen Jahresfrist Einer sterbe (mit Bezug auf das Abendmahl Christi mit seinen 12 Jüngern); Indem das sech zehnte Jahrhundert sich schließt und das siebzehnte anfängt. G. 39, 117; Im „sechszehnden“ und siebzehnden Jahrhundert. JvMüller 1, 110; Amsiebenzehenden [siebenzehnten. Mendelssohn] Tag. 1. Mos. 7, 11; 8, 4 etc. 2) m., –en, –s; –en, –e: s. Zehente. 3) n., –(e)s; –e (daneben: Zehende, f.; –n): das Zehen (s. d. 2d), z. B.: Allen, die uns bessern können, | mehr „Zehen den“ an Jahren gönnen. Hagedorn 3, 74; Wenn das dritte Zehen d des Lebens entflohn. Kl. Od. 2, 49; Wofern wir wünschten . ., die Zahl zu wissen von Beiden, | erst zu erlesen die Troer . ., | wir dann ordneten uns je zehn und zehn, wir Achaier, | einen Mann der Troer für jeglich e wählend zum Schenken, | viele der Zehenden wohl entbehreten, mein’ ich, des Schenken. V. Il. 2, 128; Für ein Zehnd Weltreich erhübt ihr Zank. Sh. 1, 96 etc. (vgl. auch Hochgericht c und Cent 2), bes. in der Zeitrechnung: Das letzte Zehent des vergangenen Jahrhunderts (s. d.). G. 40, 423; IP. 36, 28; W. 9, 129; 32, 211 etc. und Zsstzg.: Unser letztes Jahrzehend. Arndt Ber. 71; Danzel 318; Guhrauer Less. 1, 156; Wenige Jahrzehnte nach seinem Tode. Freytag NB. 494; Den Denker, der sich von Jahrzehenten und [-]Zwanzigen nicht irre machen lässt. G. 32, 351; Monatbl. 1, 536a; Scherzer 1, 414; Sind 16 Jahrhunderte nach dem Maßstabe, woran die Geister die Zeit zu messen pflegen, kaum soviel als nach unserm Zeitmaße ebensoviel Jahrzehnte. W. 16, X; 32, 44 etc., auch (s. o.) vom Lebensalter: Jedes Jahrzehend des Menschen hat sein eigenes Glück. G.15, 160; Die Träume meines ersten Lebens- Jahrzehntes. Reustab Leb. 1, 76; 216.
~(e)ntbar~(e)ntbar, a.:
1) zu verzehnten: Von reichen und zehntbaren Früchten. Mendelssohn 4, 2, 139 etc.; Ver-z. etc.
2) zehentpflichtig: Z–e Bauern etc.
~(e)nte~(e)nte: 1) f.; –n:
s. Zehent 3. 2) m., –n; –n:
a) s. Zehent 1a.
b) eine Abgabe, die in dem zehnten Theil des Ertrags besteht oder doch ursprünglich bestand (bei Alteren mit d statt t; Nbnf.: Zehent, s. d. 2): Alle „Zehenden“ [Zehnten. Mendelssohn] im Lande, beide von Samen des Lands und von Früchten der Bäume sind des Herrn etc. 3. Mos. 27, 30; Ein heiliger Zehende dem Herrn. 32; 4, 18, 26 etc.; Freiligrath SW. 1, 124; 127; Ein Schaffner, der .. die Zinsen und Zehnten einnimmt. G. 18, 9; Mathesus Lthr. 202b; Ob Sie einen Zehnten, wofür Ihnen jährlich .. ein gewisses Korn im Sacke .. gegeben worden .., mit Ablauf der Pachtjahre vom Felde ziehen mögen [als Natural-, Zug-Z–en]. Möser Ph. 4, 351 ff.; Ein Zehnte, welcher bisher mit Korn oder Geld bezahlt worden. 356 etc.; Osn. 1, 275; 303; Den Zehnten giebt die Rose von ihrem Golde. Platen 2, 53; 3, 7; Stumpf 376b; Thümmel 7, 17; Wackern. 3, 457²⁵ etc. (vgl.: Daß Suffolk wen’ger nicht als den Funfzehnten | für Kosten ihrer Überfahrt begehrt. Schlegel Sh. 8, 10; Der uns 21 Funfzehnte hat bezahlen lassen. 145 etc.). Zsstzg. nam. früher sehr zahlreich (vgl. Frisch 2, 467; Schm. 4, 240; Brem. W. 5, 45), z. B.: Berg-Zehent. Scheuchenstuel 36; Bienen- Z.; Blut-Z., von Lebendigem und dessen Erzeugnis. Schm. (vgl. Gartenl. 9, 267b; DMus. 15, 1, 487); bei JP. Fat. 1, 73 brandmarkende Bez. des sog. Leibzolls; Dorf-, Dresch-Z., in ausgedroschnem Getreide (s. Garben-, auch Getreide-Z.); Feld-Z.; Fisch-Z.; Flachs- Z.; Fleisch-Z., s. Blut-Z.; Frucht-Z.; Gänse-Z.; Garben-Z., von den in Mandeln aufgestellten Garben auf dem Felde gezogen (Feld-, Mandel-, Zug-, Natural-Z., Ggstz.: Dorf-, Dresch-, Sack-, Scheffel-Z.); Gar- ten-Z.; Gehren-Z., s. Gehre 2b (nach Brem. W. dagegen: „einigen Nonnen entrichtet, zu den Gehren [s. d. 2d] ihrer Hemden,“ wie Pelz-Z., zu Fütterung ihrer Pelze); Genießen die Hofdrescher den Getreide-Z. [d. h. dreschen sie um den zehnten Scheffel etc.], so werden sie Zehender genennet. Krünitz 9, 565, s. Dresch-Z.; Grün-Z., im Ggstz. zum Z–n von Getreide und Wein; Halb-Z., nur ½₀ betragend; Halm-Z., von Halmgewächsen; Haus-Z., Abgabe von einem Hause an den Grundherrn (auch „Rauch-Z.“); Heu-Z.; Holz-Z.; Honig- oder Immen-, Bienen-Z.; Korn-, s. Getreide-Z.; Kraut- Z.; Kuh-Z., von Kühen und ihrer Nutzung (Milch- Z.); Lai-Z., den Laien beziehn. Schm.; Lauf-Z., zu dem zwei Z.-Herren berechtigt sind und den der erste ihn erlaufende (oder einfordernde) von ihnen in Empfang nimmt (s. Adelung); Mandel-Z., s. Garben-Z.; Natural-Z. (s. Garben-Z.). Möser Ph. 4, 372, im Ggstz. zur Ablösung in Geld; Neubruch- (Möser Ph. 4, 376) oder Noval-, Reut-, Rott-Z. etc.; Obst- Z.; Die bischöflichen und Parochial-Zehnten. Möser Ph. 4, 371; Pelz-Z., s. Gehren-Z.; Als Pfarrzehnten an seine Kirche. Freytag NB. 37; Rauch-Z.:
a) s. Haus-Z. und Rauchhuhn 1.
b) Z. von rauhem oder behaartem Vieh. Adelung; Reut-, Rott-Z., s. Neubruch-Z.; Sack-, Scheffel-, s. Garben-Z.; Schmal-Z., von Schmalvieh. Adelung; Schmalsaat-Z., von Schmalsaat (s. d.). Frisch 2, 467b; Schweine-Z.; Stab-, Stangen-Z., von Feldfrüchten, die nicht in Garben gebunden und wo das Quantum durch eine Meßstange best. wird; Streu-Z., den die Z.-Pflichtigen beim Einfahren des Getreides im Felde stehn lassen; Vieh- Z.; Wein-Z. Bahrdt 3, 37; Woll-Z.; Zug-Z. (s. Garben-Z. Möser Ph. 4, 375) u. ä. m.
~(e)ntel~(e)ntel, n., –s; uv.:
s. Theil 5a und z. B.: Kronzehntel (Preuß. Gesetzs. 57 vom 4. Mai), eine Rechnungsmünze (’o einer Krone, d. i. einer Goldmünze). Dazu: zehnteln, tr.: in Z. theilen.
~(e)nten~(e)nten, tr., auch ohne Obj.:
1) den Zehnten fordern, nehmen, eintreiben: Einen z. (aus-, be-z.); Das Feld, die Garben z. (be-z.); Daß kein wälscher Priester | in unsern Landen zehnten soll und zinsen. Schlegel Joh. 3, 1 etc., auch bildl. (decimieren): Noch unterwegs hat uns der Tod gezehntet. Uhland Dr. 87.
2) den Zehnten zahlen, steuern: Weil er sich von Dem, was seiner Lordschaft die Mätressen abzwackten, reichlich zehnten ließ. Bode Empf. 4, 13; Sie zinsen dem Amt . ., sie zehnten auch dem Pfarrer. Höfer V. 168 etc. Zsstzg. z. B.: Áb-:
1) [1] Mein mit mir [dem Pfarrer] zum Abzehenten fahrender Sohn. Dinter Leb. 164.
2) [2]
a) Die Drescher, Schnitter; den Pfarrer „abzehenden“. Adelung.
b) Was er vom ganzen Ertrag abzehnete. Jacobo Verm. 2, 82. Āūs- [1]. Be- [1]: Doch blieben einige neue Ggstde des Anbaues von der Bezehntung frei, so Kartoffeln etc. Raumer Gsch. Eur. 8, 121. Ver- [2]: Ihr verzehendet die Minz, Till und Kümmel. Matth. 23, 23; Hebr. 7, 9; Gellert 3, IV; Luther 6, 146b; Moscherosch Gs. 3, 217.
~(e)nter~(e)nter, m., –s; uv.:
1) Einer, der den Zehenten empfängt, einnimmt (auch Zehntner), z. B.:
a) = Zehentherr: Der geistliche Zehnter [Drckf. Zehnten], als er den zehentpflichtigen Bauern etc. Möser Ph. 4, 375, vgl.: Der Zehnter e. 376.
b) dessen Einnehmer. Adelung; auch: Aus-Z.; Der „Berg- zehendner“. Jablonsky 128b etc.
2) (s. 1) Hofdrescher um den zehnten Scheffel (s. Getreidezehente) etc.
3) Einer, der den Zehnten zahlt, steuert: Die Zehnt- und Zinser. Reithard 325.
~(e)nthaft~(e)nthaft, a.:
zehentbar, zehentpflichtig. Haltaus 2146.
~(e)ntschaft~(e)ntschaft, f.; –en:
In der Gesammtbürgschaft der engern Genossenschaftskreise (der Zehntschaften). Gartenl. 13, 254 (Schultze–Delitzsch), vgl.: In Abtheilungen (nach Hundertschaften). ebd. und Cent, Anm.
Anm. Zehen, goth. taihun, ahd. zehan, mhd. zëhen, niederd. teig’n, lat. decem, gr. αéπc, skr. dasan, vgl. zig als Endung der Zehner, goth. tigus, ahd. zug, mhd. zec (s. Benecke 3, 861; 857 und das dort Angeführte, wie auch Zeichen, Anm.).