einzecht
Eīnzecht, a.:
(mundartl.) = einzeln (s. d., vgl. einzig, Anm.; Schicht I 6; ein-sechtig, mhd. einzeht, s. 1, 425a; 1, 66; 4, 221; 545): Nacheinem ,,e.“ stehenden .. Hause. Ed. 12 etc., vgl. substant.: Nach einem einsamen Gehöfte, einer sog. Ein- zechte. Dorf. 4, 3; Der Bauer auf Einzechten (wie man die weit aus einander liegenden geschlossenen Güter nennt). 28 (s. Einöde 2 und öde I, Anm.).
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