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zahlen
Zāhlen, intr. (haben), tr.:
(s. Zahl, Anm.)
1) veralt. statt zählen (s. d.), z. B.: Das . . Volk . ., welches schwarze und weiße Stein .. abgesondert zalet. .. Daß man die Tag also rech[ne]t oder zalet. Eppendorf 26 etc., auch (vgl. Benecke 3, 845a): Barmherzig, gütig, fromm gezalt. HSachs H. 28, dafür gehalten (so gezählt — s. d. 3b —, gerechnet) etc. (vgl. umgekehrt: Die leihn und nicht bezählen können. Lichtwer 255 statt be-z.; Sold auszehlen. Logau 3, 9, 92) etc. — heute gw. aber:
2) zum Empfang für Jemand, der Etwas an uns zu fordern hat, Dies hingeben, — zunächst: Geld, es aufzählend (s. 1) —, so daß wir dadurch unsrer Verpflichtung (Schuld) gegen ihn ledig und quitt werden, eig. und übertr., in versch. — theilw. inein- andergreifenden — Fügungen, z. B. (a—f) mit persönl. Subj., und zwar zunächst (a—c) mit sachl. Obj.:
a) das Obj. bez. Das, was man hingiebt: (Einem für Etwas) Geld; eine Summe Geldes; so und so viel; die höchsten Preise z. (oder be-z.); Strafgeld, Strafe z. (oder be-z.) müssen; Einem sein Gehalt, seinen Lohn, seinen Sold etc. z. (be-, aus-z.); Soll ich Ihnen das Honorar bar oder in Wechseln (aus-) z.? etc.; Du [Christus] hast für sie dein theures Blut gezahlt. Cham. 4, 133; Die Summe, die dadurch auf einem Brette gezahlt wurde. Gutzkow R. 1, 261; Es wird .. der Jüngling .. Bewundrungsthränen z. | der deutschen Herrlichkeit. Platen 1, 243 etc. —
b) das Obj. bez. Das, wofür man Etwas hingiebt, z. B.: Etwas — oder (s. e) für etwas Gekauftes z. (be-z.); Empfangne Waaren (mit dem höchsten Preise) z. (be-z.); Das im Wirthshaus Verzehrte, die Zeche (s. d., vgl. c), die Tanzmusik, die zerbrochnen Gläser z. (oder be-z.); Bringe mir auch ein leichtes Kettchen, ich will es | dankbar z. G. 1, 244; 178; Willst du meinen Beutel? Hier! | du kannst ihn nehmen; dieses Leben sollst | du theuer z. [erkaufen]. 8, 37; So theu’r muß Theben deinen Golddurst z. [büßen, s. c]. Sch. 241b; Wohl Denen, die des Wissens Gut | nicht mit dem Herzen z. [erkaufen]. 89a; Sie werden .. mit unsrem Blute ihre Kriege z. 526a; Seinen Braunen möchtest du beschlagen. | .. Kehrt er wieder, zahlt er dir die Eisen. .. Bis er wiederkehrt und michbezahlet (vgl. f). Talvi 2, 177 etc. —
c) das Obj. bez. Das, wovon man durch das Z. quitt, was dadurch getilgt, gelöst wird, z. B. : (Einem) eine Schuld, einen Wechsel, eine Rechnung, die Wirthshausrechnung z. (oder be-z.); Seine Schulden .., die ich doch z. müssen. G. 7, 40; [Das] ist eine heil’ge Schuld, — ich will sie z. Sch. 544b; Kränk ich ihn auch stets, — | mein Unrecht kauft er ab, versöhnt zu sein, | zahlt mein Versünd’gen schwer. Tieck Cymb. 1, 2 [ich sündige und — er kauft noch meine Huld, für das Unrecht büßend, das ich thue, vgl. b] etc. —
d) (s. Es 7 und † Sich) auch refl.: Solche Summe (s. a), Schuld (s. c) (be) zahlt sich leichter in Raten als auf einem Brett etc. —
e) (s. a—c) ohne Obj.: Der Vater muß für den Sohn z. (oder be-z.); Ist’s Ihnen gleich, ob ich in Kourant oder in Gold (be)zahle?; Der Kaufmann, das Handlungshaus kann nicht mehr z., hört auf zu z., ist insolvent etc.; Hat der lumpige Geselle | nicht Geld genug, so zahlt [büßt] er mit dem Felle. Ramler F. 3, 191, er bekommt Prügel; Ich zahle dir in einem andern Leben. Sch. 20b; Der Posten fand sich in der Rechnung. | .. Wir haben noch daran zu z. 333a (vgl. ab-z.); Du sollst mir z. [büßen] für ihn! Da, sieh zu deinen Ohren. W. 20, 16 etc. —
f) mit persönl. Obj.: Einen z. (oder be-z.), z–d befriedigen, z. B.: Wer vermöchte wohl jetzt die Arbeitsleute zu z.? G. 5, 29; Gotthelf Sch. 188; HSachs G. 2, 127; Schweinichen 2, 150; Wackern. 3, 4524²; Beim Hochzeitsfest die Geiger z. W. 12, 46; Zinkgräf 1, 275 etc.; ugw. (s. a): Zu fragen, was er Sie [statt: Ihnen] zahlt. IMRLenz Men. 9 (vgl.: Es kann Ihnen Keiner so viel z. 10). —
g) mit sachl. Subj., personif. oder meton.: Hier zahlt [s. b, vergilt] die süße Ruh die Müh. Haler 36; Die Wolle zahlt [s. a, man zahlt dafür] ½ Penny Steuer. Petermann (64) 7b; Bis ein Tag die allgemeine | und die besondre Schuld auf ein mal zahlt [s. c, tilgt]. Sch. 531b; So zahl’ eur [s. b, zahlt mit eurem] Leben mir den Friedensbruch! Schlegel. —
h) Dazu (s. u.): Zahl-er, -ung. — Zsstzg. zu 2, z.B.: Ab-:
1) [2a—e] zahlend abtragen: Etwas von der Schuld, auf die Schuld a.; Die Schuld (allmählich, ratenweise) a.; Erstlich zahlst du dein Pferd ab, was dir nur vorgeschossen ist. Gutzkow 3, 186; Ein armer Dichter zahlt mit Ruhm | .. den Zins von eignen Schulden ab. Haller 119; Durch edle Thaten . . die Vermessenheit a. Klinger 2, 156; Lasst mich a., wo ich kann. FMüller 3, 87; Platen 3, 42; Artigkeiten, an denen ich stets ab-zu-z. haben und doch in eurer Schuld bleiben werde. Tieck Cymb. 1, 5 etc. —
2) [2f] Einen a., das ihm Gebührende aus-z. (s. d. 2 und ablohnen etc.), z. B.: Die Miethstruppen damit (Heeren 1, 161), die Bootsleute (Seume Sp. 165) a. etc., auch iron., vgl. aus-z. 2; be-z. — Án- [2a]: die erste Zahlung auf Etwas leisten: Ein Haus für 10000 Thlr. kaufen und 2000 Thlr. bar a. — Āūf- [2a]: Aufgeld zahlen. — Āūs-:
1) [1a] Einem Etwas a., zahlend aushändigen: Arnim 293; Möser Ph. 3, 267 etc.; ohne Obj. (vgl. 2): Er hatte einigen Antheil an diesem Vermögen. .. Die Muhme wollte ih m a. Tieck NK. 4, 338 etc.; bildl.: Einem nur den Lohn eines freundlichen Blicks a. JP. 23, 88 etc. —
2) [2f] Einen a., ihm das ihm Zukommende a. (1), z. B. Forster Br. 2, 355; Hebel 3, 450; Kinkel Ib. 2, 326; Die Geschwister waren noch aus-zu-z. Spindler St. 1, 6 [ihnen war ihr Erbtheil aus-zu-z.] etc.; iron.: Wart! ich will dich a. [be-z., s. d. 1f]. Kompert NGsch. 2, 82, du sollst dein (schlimmes) Theil bekommen. —
3) [2d] Die Mode soll sich mir a. [vollständig bezahlt machen]. Gundling Pel. 1, 249. — Be-:
1) statt des Grundw. — s. d. [2] — sehr gw., wofür wenig Bsp. genügen:
a) [2a] Bis du auch den letzten Heller bezahlest. Matth. 5, 26; Nach bezahltem theurem Lehrgelde. G. 3, 156; Ihm hab’ ich eine große Post | vorher noch zu b. L. Nath. 3, 7; Einschreibegebühren b. Möser Ph. 1, 333; bildl.: Nachdem Beide der Feerei ihre Gebühr bezahlt [entrichtet]. W. 2, 202 etc.; Die Miethe, den Pacht, den Zins, die Zinsen, den Tribut, die Steuern, Abgaben, den Zoll b.; bildl.: Den Zoll der Menschlichkeit zu b. Danzel 318; Er bezahlet | den Thränenzoll. Platen 2, 109 etc. —
b) [2b] Etwas b., theuer (s. d. 5), bluttheuer etc.; mit so und so viel b. (selten: Weil das Original .. oft für 30 Thaler bezahlt wird. L. 12, 16 etc.; Er bezahlte einsmals ein Repphuhn um 50 Drachmen. W. HB. 1, 46 etc.); Etwas mit Gold (Sch. 310b etc.), mit Geld b.; Etwas — oder Jemand — ist nicht zu b. (Sir. 26, 18), nicht mit Gold zu b. (HVoß JP. 143) etc.; ferner: Das Bad (s. d. 1a, z. B. Immermann M. 2, 178), die Zeche (s. d.) b. etc., büßen, entgelten; Ich wollte, sie wäre hier außen, | theuer bezahlte sie mir’s. G. 5, 279; O, sie bezahle mir’s mit ihrem Blute! Sch. 434a; Daß ihr eurem Verdienste nach solche Frevel .. mit eurem Leben müsst büßen und härtiglich b. Schaidenreißer 6b etc.; ferner = vergelten (s. d. 3), z. B.: Diese Liebe, | du kannst mit Thränen sie, mit Blut b. G. 35, 203; Halt’ ich euch Wort, | so bezahlt meinen Hort | und, wenn ich euch berücke, | so bezahlt meine Tücke (s. u.) | und haut mich in Stücke! Rückert Mak. 1, 93; „Es giebt ein fruchtbares Jahr.“ .. So würde doch ein Schweiß in der Welt bezahlt. Sch. 125a; 385a und bes. oft in schlimmer Weise: Gutes mit Bösem (1. Sam. 25, 21); Einem das Übel (Richt. 9, 56); Einem vergosnes Blut (1. Kön. 2, 32 ff.), seine Bosheit (44) auf seinen Kopf; Einem die Schmach (Luther 6, 7a) b.; Gedenket, wie er euch höhnte. | Alles könnt ihr ihm nun mit reichlichen Zinsen b. G. 5, 170 u. v. —
c) [2c] Eine Schuld (s. d. 1) b., eig. und übertr.; Ein Gelübde (s. d.) b. etc. —
d) [2d], vgl. i. —
e) [2e] Einem (vgl.
f) redlich, als redlicher Mann b. (a); Das Mädchen .., mit deren Hoffnung | er gern mir zu b. schiene. L. Nath. 4, 4 etc.; ferner (s. b) = büßen: Mit eigenem Haupte bezahlst du. V. Od. 22, 218 etc. und = vergelten: Seinen Widersachern vergelten und seinen Feinden mit Grimm b. Jes. 59, 8 etc. — f) [2f] Einen b. (vgl. e) — mit Etwas, für Etwas etc., sehr gw.: Den redlichen Mann, der nicht umsonst bezahlt sein [Geld nehmen] will. Forster Br. 2, 267; 1, 358; Ich fürchte, der Vornehme möchte mich b. und .. erkaufen wollen. Gelert 4, 271; Daß man mich [den Künstler] nun bezahlet und ver- ehrt. G. 7, 270; 14, 110; Der gutdenkende Gemüther nicht mit Worten b. will. 246; 16, 278; Daß man mich nur mit Früchten b. kann. 19, 313; 21, 220; 28, 31; 50; 87; 90; Der Wirth wollte bezahlt sein etc. 171; 224; 29, 96; 347; Gutzkow R. 8, 13; Hackländer Stillfr. 3, 28; Hebel 3, 191; 410; Kohl E. 1, 21; Nicolai 1, 17 (= Ramler F. 1, 196); Ich will dich redlich b. Rabner 3, 284; 282; Sch. 193b; Tieck DQ. 1, 275; W. Merck 1, 89 etc.; auch von (nam. schlimmer) Vergeltung, Strafe etc.: Wart! dich werd’ ich b.!; Der seine Feinde bezahlet. Jes. 66, 6; Mag ich sterben, wenn ich [nur] diesen Bösewicht bezahle. Claudius 5, 82; Ha! da wär ich Frägler bezahlt! V. Br. 1, 215 etc.; Einen mit gleicher etc. Münze (s. d. 1b) b. etc. —
g) [2g] Seine Beine werden seine heimlichen Sünden b. [s. b, büßen etc.]. Hiob 20, 11; Wenn jahrelange Hölle muß b. | für eine Stunde, mir zum Heil erlesen. Platen 2, 143 etc. — Ferner Anwendungen, in denen das Grundw. (wenig oder) nicht üblich:
h) Ich mache mich bezahlt, nehme mir Das, was ich zu fordern habe, selbst, — eig. (von Geld). L. Nath. 4, 3; Tieck DQ. 2, 524 etc. und übertr.: Die kleine Seele, die sich für die Ausübung einer gemeinen Pflicht mit Würde bezahlt macht. Sch. 1122b; 1028a etc., vgl. auch: Mit Ehre bezahlt sich der Künstler. 160b etc. —
i) Etwas macht sich bezahlt, bringt die dafür gemachten Auslagen wieder ein, auch (vgl. h): Es trag’s wohl ab, in zwei Jahren hätten sie sich bezahlt. Gotthelf Sch. 90. — k) Verneintes Partic., z. B.: Unbezahlte — Rechnungen, Schulden etc. (s. c), — Gläubiger (s. f); Den Schuhmacher lasse ich nicht gern unbezahlt fort. Gotthelf Sch. 191 etc. —
2) Doppelzsstzg., vgl. die des Grundw.:
a) Wenn sie alle Tage 1000 Gulden an dieser Summe ab-b. wollte. Hebet 3, 372; G. 19, 295; W. Luc. 6, 410 etc. —
b) Einem Etwas aus-b. Hebel 3, 27 etc.; Er erklärte, dies Geld bei C. auf ein separates Konto einbezahlt zu haben. Volksz. 13, 77. — d) Das ist nicht vergessen und soll heimbezahlt werden mit Wucherzinsen. Scherr Pilg. 1, 108; Auerbach Leb. 2, 237. — e) Das zu wenig Gezahlte nach-b. — f) Einigen Armen ihr Zugetheiltes auf zwei Monate voraus- b. G. 14, 130; Fichte 8, 179; W. 11, 197 etc. — g) Etwas wider- oder zurück- (Möser Ph. 3, 242; Platen 7, 54) b. etc. — Geld e., in die Kasse etc. — zurück-z., z. B. eig.: Einem die vorgestreckten Barschaften h. Hackländer Stillfr. 1, 175; Hebel 4, 353; Weil fie den Unterhalt durch Arbeit heimzahlte. Vogt (Demokr. St. 117) etc. und so bildl. von Vergeltung: Um ihre Opfer ihr h. zu können. Hartmann E. 19; Er zahlt sie [die empfangne Wohlthat] .. wieder an einen andern Fremdling heim. Hebel 3, 433 etc. und nam. oft: in schlimmer Weise, z. B.: Einem mit gleicher Münze (s. d. 1b), mit Zinsen (Oppenheim 10, 27) h.; Die Stunde, wo das Schicksal Dem drüben heimzahlte .., daß er Herrn Hummel gekränkt. Freytag Hdschr. 3, 6 etc.; Eine Summe .., für deren Heimzahlung mittels Auflagen sie sich verpflichtete. Neumann Am. 1, 228. — Hín- etc.: Da ich sie [die 18 Gulden] hingezahlt. G. 9, 63; IP. 31, 40 etc.; Ja, wenn sich Liebe herüber- und hinüber-z. ließe wie Geld. G. 9, 376 etc. — nachträglich oder hintennach zahlen; minder gw.: Was er gemalt, | wird hundert Jahre nachgezahlt. G. 2, 191, noch nach 100 Jahren bezahlt. — zurück-z. (s. zurück 2). — Über-, tr.:
Eīn-: Hēīm-: Nāch-: Rück-:
1) durch Zahlung übermitteln, übersenden etc.: Daß außer den .. an das königl. Marineministerium überzahlten 80000 Thalern bereits eine neue Überzahlung erfolgt sei. Volksz. 10, 58. —
2) übermäßig, über den Preis be-z.: Man bewirbt sich um die Billetts und überzahlt sie enorm. DMus. 14, 2, 750. —
3) durch Zahlung, an Werth übertreffen: Er ist ein Mann, werth jeder Frau, und der | fast um den ganzen Preis mich überzahlt. Tieck Cymb. 1, 2 etc. — Vorāūs-: Mir den Lohn eines sehr ungewissen Erfolges v. W. 21, 37. — Wī(ē)der-: zurück-z. — Zū-: zahlend zufügen; hinzu-z.: Beim Tausch zwei Thaler z. etc. — Zurück-: zahlend zurück- erstatten, heim-z., z. B. eig. Ense T. 2, 75; G. 28, 130; DMus. 14, 2, 757; Tieck NK. 4, 230 etc.; bildl.: vergelten: Die Bewirthung mit einem Geschenk z. Meißner Sans. 2, 85 etc. und: in schlimmer Weise, z. B.: Wie sie ihren übermüthigen Quälern die zugefügten Kränkungen mit Zinsen z. können. Heine 3, 308 etc.