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zahlen
Zāhlen, intr. (haben), tr.:
(s. Zahl, Anm.)
1) veralt. statt zählen (s. d.), z. B.: Das . . Volk . ., welches schwarze und weiße Stein .. abgesondert zalet. .. Daß man die Tag also rech[ne]t oder zalet. Eppendorf 26 etc., auch (vgl. Benecke 3, 845a): Barmherzig, gütig, fromm gezalt. HSachs H. 28, dafür gehalten (so gezählt s. d. 3b —, gerechnet) etc. (vgl. umgekehrt: Die leihn und nicht bezählen können. Lichtwer 255 statt be-z.; Sold auszehlen. Logau 3, 9, 92) etc. heute gw. aber:
2) zum Empfang für Jemand, der Etwas an uns zu fordern hat, Dies hingeben, zunächst: Geld, es aufzählend (s. 1) —, so daß wir dadurch unsrer Verpflichtung (Schuld) gegen ihn ledig und quitt werden, eig. und übertr., in versch. theilw. inein- andergreifenden Fügungen, z. B. (a—f) mit persönl. Subj., und zwar zunächst (a—c) mit sachl. Obj.:
a) das Obj. bez. Das, was man hingiebt: (Einem für Etwas) Geld; eine Summe Geldes; so und so viel; die höchsten Preise z. (oder be-z.); Strafgeld, Strafe z. (oder be-z.) müssen; Einem sein Gehalt, seinen Lohn, seinen Sold etc. z. (be-, aus-z.); Soll ich Ihnen das Honorar bar oder in Wechseln (aus-) z.? etc.; Du [Christus] hast für sie dein theures Blut gezahlt. Cham. 4, 133; Die Summe, die dadurch auf einem Brette gezahlt wurde. Gutzkow R. 1, 261; Es wird .. der Jüngling .. Bewundrungsthränen z. | der deutschen Herrlichkeit. Platen 1, 243 etc.
b) das Obj. bez. Das, wofür man Etwas hingiebt, z. B.: Etwas oder (s. e) für etwas Gekauftes z. (be-z.); Empfangne Waaren (mit dem höchsten Preise) z. (be-z.); Das im Wirthshaus Verzehrte, die Zeche (s. d., vgl. c), die Tanzmusik, die zerbrochnen Gläser z. (oder be-z.); Bringe mir auch ein leichtes Kettchen, ich will es | dankbar z. G. 1, 244; 178; Willst du meinen Beutel? Hier! | du kannst ihn nehmen; dieses Leben sollst | du theuer z. [erkaufen]. 8, 37; So theu’r muß Theben deinen Golddurst z. [büßen, s. c]. Sch. 241b; Wohl Denen, die des Wissens Gut | nicht mit dem Herzen z. [erkaufen]. 89a; Sie werden .. mit unsrem Blute ihre Kriege z. 526a; Seinen Braunen möchtest du beschlagen. | .. Kehrt er wieder, zahlt er dir die Eisen. .. Bis er wiederkehrt und michbezahlet (vgl. f). Talvi 2, 177 etc.
c) das Obj. bez. Das, wovon man durch das Z. quitt, was dadurch getilgt, gelöst wird, z. B. : (Einem) eine Schuld, einen Wechsel, eine Rechnung, die Wirthshausrechnung z. (oder be-z.); Seine Schulden .., die ich doch z. müssen. G. 7, 40; [Das] ist eine heil’ge Schuld, ich will sie z. Sch. 544b; Kränk ich ihn auch stets, | mein Unrecht kauft er ab, versöhnt zu sein, | zahlt mein Versünd’gen schwer. Tieck Cymb. 1, 2 [ich sündige und er kauft noch meine Huld, für das Unrecht büßend, das ich thue, vgl. b] etc.
d) (s. Es 7 und Sich) auch refl.: Solche Summe (s. a), Schuld (s. c) (be) zahlt sich leichter in Raten als auf einem Brett etc.
e) (s. a—c) ohne Obj.: Der Vater muß für den Sohn z. (oder be-z.); Ist’s Ihnen gleich, ob ich in Kourant oder in Gold (be)zahle?; Der Kaufmann, das Handlungshaus kann nicht mehr z., hört auf zu z., ist insolvent etc.; Hat der lumpige Geselle | nicht Geld genug, so zahlt [büßt] er mit dem Felle. Ramler F. 3, 191, er bekommt Prügel; Ich zahle dir in einem andern Leben. Sch. 20b; Der Posten fand sich in der Rechnung. | .. Wir haben noch daran zu z. 333a (vgl. ab-z.); Du sollst mir z. [büßen] für ihn! Da, sieh zu deinen Ohren. W. 20, 16 etc.
f) mit persönl. Obj.: Einen z. (oder be-z.), z–d befriedigen, z. B.: Wer vermöchte wohl jetzt die Arbeitsleute zu z.? G. 5, 29; Gotthelf Sch. 188; HSachs G. 2, 127; Schweinichen 2, 150; Wackern. 3, 4524²; Beim Hochzeitsfest die Geiger z. W. 12, 46; Zinkgräf 1, 275 etc.; ugw. (s. a): Zu fragen, was er Sie [statt: Ihnen] zahlt. IMRLenz Men. 9 (vgl.: Es kann Ihnen Keiner so viel z. 10).
g) mit sachl. Subj., personif. oder meton.: Hier zahlt [s. b, vergilt] die süße Ruh die Müh. Haler 36; Die Wolle zahlt [s. a, man zahlt dafür] ½ Penny Steuer. Petermann (64) 7b; Bis ein Tag die allgemeine | und die besondre Schuld auf ein mal zahlt [s. c, tilgt]. Sch. 531b; So zahl’ eur [s. b, zahlt mit eurem] Leben mir den Friedensbruch! Schlegel.
h) Dazu (s. u.): Zahl-er, -ung. Zsstzg. zu 2, z.B.: Ab-:
1) [2a—e] zahlend abtragen: Etwas von der Schuld, auf die Schuld a.; Die Schuld (allmählich, ratenweise) a.; Erstlich zahlst du dein Pferd ab, was dir nur vorgeschossen ist. Gutzkow 3, 186; Ein armer Dichter zahlt mit Ruhm | .. den Zins von eignen Schulden ab. Haller 119; Durch edle Thaten . . die Vermessenheit a. Klinger 2, 156; Lasst mich a., wo ich kann. FMüller 3, 87; Platen 3, 42; Artigkeiten, an denen ich stets ab-zu-z. haben und doch in eurer Schuld bleiben werde. Tieck Cymb. 1, 5 etc.
2) [2f] Einen a., das ihm Gebührende aus-z. (s. d. 2 und ablohnen etc.), z. B.: Die Miethstruppen damit (Heeren 1, 161), die Bootsleute (Seume Sp. 165) a. etc., auch iron., vgl. aus-z. 2; be-z. Án- [2a]: die erste Zahlung auf Etwas leisten: Ein Haus für 10000 Thlr. kaufen und 2000 Thlr. bar a. Āūf- [2a]: Aufgeld zahlen. Āūs-:
1) [1a] Einem Etwas a., zahlend aushändigen: Arnim 293; Möser Ph. 3, 267 etc.; ohne Obj. (vgl. 2): Er hatte einigen Antheil an diesem Vermögen. .. Die Muhme wollte ih m a. Tieck NK. 4, 338 etc.; bildl.: Einem nur den Lohn eines freundlichen Blicks a. JP. 23, 88 etc.
2) [2f] Einen a., ihm das ihm Zukommende a. (1), z. B. Forster Br. 2, 355; Hebel 3, 450; Kinkel Ib. 2, 326; Die Geschwister waren noch aus-zu-z. Spindler St. 1, 6 [ihnen war ihr Erbtheil aus-zu-z.] etc.; iron.: Wart! ich will dich a. [be-z., s. d. 1f]. Kompert NGsch. 2, 82, du sollst dein (schlimmes) Theil bekommen.
3) [2d] Die Mode soll sich mir a. [vollständig bezahlt machen]. Gundling Pel. 1, 249. Be-:
1) statt des Grundw. s. d. [2] sehr gw., wofür wenig Bsp. genügen:
a) [2a] Bis du auch den letzten Heller bezahlest. Matth. 5, 26; Nach bezahltem theurem Lehrgelde. G. 3, 156; Ihm hab’ ich eine große Post | vorher noch zu b. L. Nath. 3, 7; Einschreibegebühren b. Möser Ph. 1, 333; bildl.: Nachdem Beide der Feerei ihre Gebühr bezahlt [entrichtet]. W. 2, 202 etc.; Die Miethe, den Pacht, den Zins, die Zinsen, den Tribut, die Steuern, Abgaben, den Zoll b.; bildl.: Den Zoll der Menschlichkeit zu b. Danzel 318; Er bezahlet | den Thränenzoll. Platen 2, 109 etc.
b) [2b] Etwas b., theuer (s. d. 5), bluttheuer etc.; mit so und so viel b. (selten: Weil das Original .. oft für 30 Thaler bezahlt wird. L. 12, 16 etc.; Er bezahlte einsmals ein Repphuhn um 50 Drachmen. W. HB. 1, 46 etc.); Etwas mit Gold (Sch. 310b etc.), mit Geld b.; Etwas oder Jemand ist nicht zu b. (Sir. 26, 18), nicht mit Gold zu b. (HVoß JP. 143) etc.; ferner: Das Bad (s. d. 1a, z. B. Immermann M. 2, 178), die Zeche (s. d.) b. etc., büßen, entgelten; Ich wollte, sie wäre hier außen, | theuer bezahlte sie mir’s. G. 5, 279; O, sie bezahle mir’s mit ihrem Blute! Sch. 434a; Daß ihr eurem Verdienste nach solche Frevel .. mit eurem Leben müsst büßen und härtiglich b. Schaidenreißer 6b etc.; ferner = vergelten (s. d. 3), z. B.: Diese Liebe, | du kannst mit Thränen sie, mit Blut b. G. 35, 203; Halt’ ich euch Wort, | so bezahlt meinen Hort | und, wenn ich euch berücke, | so bezahlt meine Tücke (s. u.) | und haut mich in Stücke! Rückert Mak. 1, 93; „Es giebt ein fruchtbares Jahr.“ .. So würde doch ein Schweiß in der Welt bezahlt. Sch. 125a; 385a und bes. oft in schlimmer Weise: Gutes mit Bösem (1. Sam. 25, 21); Einem das Übel (Richt. 9, 56); Einem vergosnes Blut (1. Kön. 2, 32 ff.), seine Bosheit (44) auf seinen Kopf; Einem die Schmach (Luther 6, 7a) b.; Gedenket, wie er euch höhnte. | Alles könnt ihr ihm nun mit reichlichen Zinsen b. G. 5, 170 u. v.
c) [2c] Eine Schuld (s. d. 1) b., eig. und übertr.; Ein Gelübde (s. d.) b. etc.
d) [2d], vgl. i.
e) [2e] Einem (vgl.
f) redlich, als redlicher Mann b. (a); Das Mädchen .., mit deren Hoffnung | er gern mir zu b. schiene. L. Nath. 4, 4 etc.; ferner (s. b) = büßen: Mit eigenem Haupte bezahlst du. V. Od. 22, 218 etc. und = vergelten: Seinen Widersachern vergelten und seinen Feinden mit Grimm b. Jes. 59, 8 etc. f) [2f] Einen b. (vgl. e) mit Etwas, für Etwas etc., sehr gw.: Den redlichen Mann, der nicht umsonst bezahlt sein [Geld nehmen] will. Forster Br. 2, 267; 1, 358; Ich fürchte, der Vornehme möchte mich b. und .. erkaufen wollen. Gelert 4, 271; Daß man mich [den Künstler] nun bezahlet und ver- ehrt. G. 7, 270; 14, 110; Der gutdenkende Gemüther nicht mit Worten b. will. 246; 16, 278; Daß man mich nur mit Früchten b. kann. 19, 313; 21, 220; 28, 31; 50; 87; 90; Der Wirth wollte bezahlt sein etc. 171; 224; 29, 96; 347; Gutzkow R. 8, 13; Hackländer Stillfr. 3, 28; Hebel 3, 191; 410; Kohl E. 1, 21; Nicolai 1, 17 (= Ramler F. 1, 196); Ich will dich redlich b. Rabner 3, 284; 282; Sch. 193b; Tieck DQ. 1, 275; W. Merck 1, 89 etc.; auch von (nam. schlimmer) Vergeltung, Strafe etc.: Wart! dich werd’ ich b.!; Der seine Feinde bezahlet. Jes. 66, 6; Mag ich sterben, wenn ich [nur] diesen Bösewicht bezahle. Claudius 5, 82; Ha! da wär ich Frägler bezahlt! V. Br. 1, 215 etc.; Einen mit gleicher etc. Münze (s. d. 1b) b. etc.
g) [2g] Seine Beine werden seine heimlichen Sünden b. [s. b, büßen etc.]. Hiob 20, 11; Wenn jahrelange Hölle muß b. | für eine Stunde, mir zum Heil erlesen. Platen 2, 143 etc. Ferner Anwendungen, in denen das Grundw. (wenig oder) nicht üblich:
h) Ich mache mich bezahlt, nehme mir Das, was ich zu fordern habe, selbst, eig. (von Geld). L. Nath. 4, 3; Tieck DQ. 2, 524 etc. und übertr.: Die kleine Seele, die sich für die Ausübung einer gemeinen Pflicht mit Würde bezahlt macht. Sch. 1122b; 1028a etc., vgl. auch: Mit Ehre bezahlt sich der Künstler. 160b etc.
i) Etwas macht sich bezahlt, bringt die dafür gemachten Auslagen wieder ein, auch (vgl. h): Es trag’s wohl ab, in zwei Jahren hätten sie sich bezahlt. Gotthelf Sch. 90. k) Verneintes Partic., z. B.: Unbezahlte Rechnungen, Schulden etc. (s. c), Gläubiger (s. f); Den Schuhmacher lasse ich nicht gern unbezahlt fort. Gotthelf Sch. 191 etc.
2) Doppelzsstzg., vgl. die des Grundw.:
a) Wenn sie alle Tage 1000 Gulden an dieser Summe ab-b. wollte. Hebet 3, 372; G. 19, 295; W. Luc. 6, 410 etc.
b) Einem Etwas aus-b. Hebel 3, 27 etc.; Er erklärte, dies Geld bei C. auf ein separates Konto einbezahlt zu haben. Volksz. 13, 77. d) Das ist nicht vergessen und soll heimbezahlt werden mit Wucherzinsen. Scherr Pilg. 1, 108; Auerbach Leb. 2, 237. e) Das zu wenig Gezahlte nach-b. f) Einigen Armen ihr Zugetheiltes auf zwei Monate voraus- b. G. 14, 130; Fichte 8, 179; W. 11, 197 etc. g) Etwas wider- oder zurück- (Möser Ph. 3, 242; Platen 7, 54) b. etc. Geld e., in die Kasse etc. zurück-z., z. B. eig.: Einem die vorgestreckten Barschaften h. Hackländer Stillfr. 1, 175; Hebel 4, 353; Weil fie den Unterhalt durch Arbeit heimzahlte. Vogt (Demokr. St. 117) etc. und so bildl. von Vergeltung: Um ihre Opfer ihr h. zu können. Hartmann E. 19; Er zahlt sie [die empfangne Wohlthat] .. wieder an einen andern Fremdling heim. Hebel 3, 433 etc. und nam. oft: in schlimmer Weise, z. B.: Einem mit gleicher Münze (s. d. 1b), mit Zinsen (Oppenheim 10, 27) h.; Die Stunde, wo das Schicksal Dem drüben heimzahlte .., daß er Herrn Hummel gekränkt. Freytag Hdschr. 3, 6 etc.; Eine Summe .., für deren Heimzahlung mittels Auflagen sie sich verpflichtete. Neumann Am. 1, 228. Hín- etc.: Da ich sie [die 18 Gulden] hingezahlt. G. 9, 63; IP. 31, 40 etc.; Ja, wenn sich Liebe herüber- und hinüber-z. ließe wie Geld. G. 9, 376 etc. nachträglich oder hintennach zahlen; minder gw.: Was er gemalt, | wird hundert Jahre nachgezahlt. G. 2, 191, noch nach 100 Jahren bezahlt. zurück-z. (s. zurück 2). Über-, tr.:
Eīn-: Hēīm-: Nāch-: Rück-:
1) durch Zahlung übermitteln, übersenden etc.: Daß außer den .. an das königl. Marineministerium überzahlten 80000 Thalern bereits eine neue Überzahlung erfolgt sei. Volksz. 10, 58.
2) übermäßig, über den Preis be-z.: Man bewirbt sich um die Billetts und überzahlt sie enorm. DMus. 14, 2, 750.
3) durch Zahlung, an Werth übertreffen: Er ist ein Mann, werth jeder Frau, und der | fast um den ganzen Preis mich überzahlt. Tieck Cymb. 1, 2 etc. Vorāūs-: Mir den Lohn eines sehr ungewissen Erfolges v. W. 21, 37. Wī(ē)der-: zurück-z. Zū-: zahlend zufügen; hinzu-z.: Beim Tausch zwei Thaler z. etc. Zurück-: zahlend zurück- erstatten, heim-z., z. B. eig. Ense T. 2, 75; G. 28, 130; DMus. 14, 2, 757; Tieck NK. 4, 230 etc.; bildl.: vergelten: Die Bewirthung mit einem Geschenk z. Meißner Sans. 2, 85 etc. und: in schlimmer Weise, z. B.: Wie sie ihren übermüthigen Quälern die zugefügten Kränkungen mit Zinsen z. können. Heine 3, 308 etc.