Wittwe
wittwen
wittwenhaft
Wittwenschaft
Wittwenthum
Wittwer
wittwerhaft
Wittwerschaft
Wittwerthum
Wittw~e, f.; –n; –n-:
1) eine Ehefrau, die — und insofern sie — ihren Mann durch den Tod verloren: W–n und Waisen; Eine Jungfrau soll er zum Weibe nehmen, aber keine „Widwe“. 3. 21, 13 etc.; Die W. freite wieder. 86; Um W. zu werden, muste man .. in einer nach kirchl. und bürgerl. Rechte vollkommenen Ehe gelebt haben etc. Ph. 4, 121; Wie viel | verlobte Bräute W–n worden sind durch euch. 464b; 10, 44 etc.; Eine Bergmanns-W. (Bergwitwin. 3, 439³⁰; s. Anm.); Meisters-W. 12, 781; Prediger-W. etc. —
a) bildl.: Im Hause hat der Tod zur „Widwen“ mich [die Stadt] gemacht. 2, 47 = 1, 20 etc.; Die gestirnte Nacht, des Tages W. Fr. 34 etc. —
b) im gehobnen Stil auch von Thieren, nam.: Der Turtel-W. Schluchzen. SW. 3, 96 (s. Turteltaube). —
c) verallgemeint: eine weibl. Pers., die nicht mehr Jungfer ist, aber doch ohne Mann, gw. nur mit Bstw. (ohne solches führt irrig eine Stelle aus an, vgl. 61b), so (niederd.): Gras-W., eine Geschwächte; ferner: Stroh-W., eine Ehefrau, deren Mann auf längre Zeit verreist ist, von ihr entfernt weilt, z. B. E. 3, 219 etc. (vgl. Strohkranz). —
2) (s. 1) Naturgsch.: (mit Bezug auf die Trauertracht der Wittwe) z.B.:
~en, tr., intr. (sein): a) der Traueraffe, Simia lugens. 7, 1760. —
b) Name von Vögeln, z. B.: Vögel . ., die man wegen ihrer schwarzen und weißen Färbung W–n nennt: Die Paradieses-W., Emberiza paradisea. 270 etc.; ferner = W–n-Ente, Anas viduata; Hecken- W., Motacilla dumetorum etc. —
c) Art Nachtfalter und seine Raupe, Bomiyx hebe. 5, 1359. —
d) Die fürstliche W. im Trauerflor, Art Schwertlilie, Iris susiana etc. —
in Zsstzg.: Ver-: zur Wittwe oder zum Wittwer machen oder werden: Eure schöne Tochter wollt ihr ver-w. allzufruh. N. 2125; Als die edle Kriemhild so verwittwet ward. 1041 etc.; Die verwittwete Fürstin, Meisterfrau etc.; Nicht tadl’ ich deiner Schmerzen Gluth, Verwittweter. 10, 301 etc. Nbnf.: Ihrer Frau Mutter, einer verwittibten Frau von Lauterbach. 27, 192; A. 1, 137; Br. 2, 224 etc.; Ein verwittibter Bäcker 3, 90), Vesperprediger Fat. 1, 71) etc. und verallgemeint = vereinsamt (vgl. verwaist etc.): Ich bin nun wieder verwittibt und Potsdam ist mir ziemlich öde. (1840) S. 18 etc. —
~enhaft, a.: in der Art einer Wittwe, ihr gemäß: Eine milde w–e Schwermuth. 8, 75. —
~enschaft, f.; –en: der Zustand, Stand einer Wittwe: 84; Nobl. 2, 116; OB. 1, 253; 6, 314; E. 145; Saalf. 3, 7; DFam. 1, 226; Nie müsse dich betreffen W.! BE. 193; W–en dieser Art sind immer Zweideutigkeit unterworfen. Btr. 1, 2, 71 etc.; auch: Warum gedenkst du solcher halben W.? 12, 177 [durch Fernsein des Gemahls], vgl.: Die sog. Stroh-W–en. 5, 195 etc. —
~enthum, n., –(e)s; 0: Wittwenstand: Sie soll | ihr W. bewahren. Dr. 72. —
~er, m., –s; uv. (–s. Canitz 137): ein Mann, dem seine Frau gestorben; Stroh-W., dessen Frau verreist ist etc. —
~erhaft, a. — ~erschaft, f.; –en: In Hoffnung seiner bald’gen W. Sh. 8, 287; V. 4, 316; 34, 59 etc.; Man verdirbt nicht gleich in einer Stroh- W. von zwei Monaten. NN. 4, 15 etc. —
~erthum, n., –(e)s; 0: DeutschErz. 1, 19 etc.
Anm. Wittwe, goth. viduvo, ahd. witawa, mhd. wit(e)we, lat. vidua, russ. szosa etc., skr. vidhava („,aus vi, ohne; dhava, Mann?“ 1, 780). Nbnf. Wittbe. RH. 209; 211; 3, 720⁶) etc.; Wittib. 1, 207; 6, 169; Fat. 2, 4; 4, 265; 245; 434a etc. (der Wittiben. 2, 66; 260; Mz.: Wittiben. 258; EfAl. 1, 290 etc.); Wittibin. Pr. 190; 1, 100; 117 etc.; Wittiwin. 4, 202 (Witt- win, s. o.). Männlich mhd. witeware, witwer, Wittiwer, Wittling. vgl.: Das erfahren die Wittlige. Sch. 18 etc., vgl. auch: Witt- Mann, -Frau Jak. 97), -Weib Sch. 348), -Leute. und Quit weib. Pr. 189.
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