vergewissen
II. Vergewissen, tr.:
gewiß, sicher machen, versichern etc.: Sie sind durch eine weiße Frau, so in dem Schloß erschienen, vergewisst worden, daß etc. EfA. 1, 183; Daß ihm eine Stimme vom Himmel vergewisst, es sein ihm alle Sünden verziehen. 459; Daß er keines Schirms genugsam „vergewüsst“ war. 382a; Daß ihr hieraus in eurem Herzen vergewisset und versichert werdet. 3, 436³⁰); Pr. 160; Der uns arme Japhiten bezeugt und vergewisset, daß wir etc. Lthr. 21a; 72b; 174b; Uns zum seligen Trost und Vergewissung. 199b; 179b etc., heute gw.: vergewissern (s. d.).
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