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Willelei Willen willentlich willig willigen
Wíll~elēī, f.; –en:
Velleität (s. d.): Das bringet das Wollen durch die Irrwege der W. zum folgerechten Willen, zum Ausharren. Jahn (Raumer Päd. 3, 1, 232).
~en: I) m., –s; uv.:
s. Wille III. II) präp.: s. Wille III 10n. III) als Zeitw.: gw. nur Partic.:
1) des Präs. mit angefügtem lich (s. Sanders Orth. 67, vgl. hoffen 3k): Willentlich = mit Willen; absichtlich (vgl. wollend), z. B. Eine w–tliche Übertreibung. Ense D. 6, 320; Daß die Gräfin ihn w–tlich hat betrügen wollen. JKinkel Jb. ..; Du glaubst es gewiß gar nicht, welche Gespräche Friedrich w–tlich jetzt auf die heiterste Weise mit Gewalt anfängt. Rahel 2, 479; W–tlich und wissentlich [s. d.]. Ruppius GG. 231 etc.
2) Partic. Präter. (vgl. sinnen 3), entsprechend dem Genit. von Wille:
a) Gewillt (oder Willens) sein, mit Inf. und zu, z. B. Benedir 10, 49; Gutzkow B. 269; Immermann M. 3, 217; Bist du gewillt, dies Blatt zu unterschreiben? Sch. 351a; Gewillt sei der Senat, | zum König morgen Cäsarn einzusetzen. Schlegel Sh. 2, 32 etc.; auch mit zu und Hw.: Ging ich . ., zur nahen Flucht gewillet. G. 2, 4 etc.
b) mit Adv.: von so und so beschaffnem Willen (s. d. 3c und willig Zsstzg.), z.B.: Was Gerüchte bösgewillt ausbreiteten. Donner Terenz; Tieck Gs. N. 9, 14; Einen gutgewillten Menschen von beklemmter Seele. Gervinus Lit. 3, 443; Weil sie ein stark- gewilltes Weib war. Kompert NGsch. 1, 251; Human, wohlgewillt, hochgesinnt. Zelter 5, 320 etc. Zsstzg. (vgl. die von willigen) z. B.: Be-: selten auch im verneinten Partic.: Luft’ge Beerber unbewillter Freuden! Schlegel Rich. III. 4, 4, die ohne letzten Willen oder Testament sterben (Airy succeeders of intestate joys). Muthwillen treiben: Hohnlacht und spielt und muthwillt. V. Ar. 3, 124; Wenn die Böcklein | über den Weg m. im rüstigen Kampfe der Hörner. Arat. 199. Doppelzsstzg. der ältern Rechtsspr.: Einen an-m.,. ihn muthwillig oder frevelmüthig (s. d.) anklagen.
Mūth-: Un-:
1) s. Unwille 2c.
2) (s. ebd. 1; 2c) Sich ver-u., in Unwillen, aufgeregte Mißstimmung gerathen: Es hatte sich ein Vater wider seinen Sohn verunwillt [erzürnt]. Zinkgräf 2, 66, s. das häufigere: verunwilligen. Wīder-: vgl. un-w. 1: Wann eine junge Frau mit dem ersten Kinde schwanger geht, es ekelt und widerwillet ihr. Moscherosch Gs. 4, 501.
~entlich, a.:
s. willen III 1.
~ig, a.:
1) bereit zu Etwas ohne Widerstreben (vgl. Zsstzgn und willfährig), z. B.:
a) als Ew. ohne abhäng. Vhe, theilw. auch meton.: Der Geist ist w., aber das Fleisch ist schwach. Matth. 26, 41; Diene ihm mit w–er Seele. 2. Chr. 29, 9; Das w–e Opfer [das ich w. bringe]. Ps. 119, 108; Ihre w–e Gabe. 2. Mos. 36, 2 etc.; Bist du nicht w., so brauch ich Gewalt. G. 1, 147; Als er im w–en Schlummer so lag. 157 [was heißen kann: im Schlummer, der sich w. einstellte, hier aber wohl bed.: Als er so lag und einschlummern wollte, vgl.: Des ermüdeten Grafen, | der, schläft er nicht, möcht’ er doch schlafen]; Eine w–e Nachgiebigkeit. 18, 249; Das Gefühl der w–sten Bildsamkeit. 22, 372; Durch einen w–en Abtritt von diesem Schauplatze beweisen, daß man überzeugt sei, die Weisheit würde uns die Maske nicht ablegen heißen, wenn wir unsre Rolle nicht geendigt hätten. L. 11, 28; Eine Reihe von w–en Schwestern, die .. Horaz durchgeschwärmt ist. 4, 9; Alle Erdenlasten | wälzt der unversöhnten Göttin List | auf die w–en Schultern des Verhaßten. Sch. 73a; W–e Mädchen. W. 29, 24; Reize nicht | mein all-zu-w. Herz, in süße Träume | sich einzuwiegen. 28, 41 etc.; auch in einer Art Belebung: Welche Frucht sein Baum, was ihm sein w–er Acker | gerne gebracht. V. Ländl. 3, 257 etc.; Die Schublade ist w., lässt sich leicht auf- und zu-schieben, auch (s. c): sie geht w. auf und zu; Der Riegel im Schloß ist zu w.; W–e [leicht-flüssige, -schmelzbare] Erze etc.
b) (s. a) mit abhäng. Vhen, z. B. mit Infin. und zu: Wie seid Ihr .. euch zu bessern w.! G. 6, 60; Platen 4, 295; W. 11, 224 etc., seltner: Einen von ihnen .. machte ich w. [bestimmte ich dazu], mich selbst als eine vortheilhafte Ladung zu betrachten. Kohl A. 2, 164; auch: Welche Weiber solche Arbeit konnten und w. dazu waren. 2. Mos. 35, 26; In dem zum Lächeln w–en Munde ist eine leise Ironie unverkennbar. Schlegel Dr. 1, 378 etc.; auch zuw. mit Genit.: Deß war er w. Kotzebue NSch. 10, 21; Des Auflaufs müde, des Kriegs nicht w. JvMüller 24, 441 etc.
c) als Adv. (vgl. gern etc.) nam. bei Alteren w–lich, s. Teler 195 ff. —, oft nicht mit Bestimmtheit zu sondern vom prädik. Ew. (vgl. Teller 197): Der es giebet w–lich. 2. Mos. 25, 2; 35, 5 u. v.; Sich w. ergeben. Jud. 10, 13; 2. Macc. 6, 28 etc.; Der sich zu allerhand kleinen Geschäften w–st gebrauchen ließ. Engel 12, 105; Der sür deinen Ruhm und sich | Alles waget w–lich. Fleming (Wackern. 2, 352¹⁴); Freiligrath SW. 1, 424; Was Niemand w. hören mag. G. 12, 55; Wir würden .. unsre Hand | ihm gern und w. leihen. 13, 105; 127; 15, 88; Halb w., halb genöthigt zogen die Damen ihre Röllchen. 21, 23; So genöthigt als w. 40, 415; H. 11, 446; Ein Zugeständnis, welches die Kirche ihren Gliedern, w. oder wider-w. [ohnc oder mit Widerstreben] machte. Körner Sch. 12, 336; Der rechte Soldat sollte nicht bloß überh. tüchtig, tapfer und gehorsam, sondern er soll Dies Alles w., ja frei-w. sein. Mommsen 3, 344; Lieber thu es w–lich | als endlich doch aus Zwang. Ramler F. 3, 126; W–lich. CRudolphi NGd. 100; Gar w–lich that er Das. Simrock N. 811; Gab doch ich selbst dir w., obgleich unw–es Herzens. V. Il. 4, 43 (vgl.: In Güte | geb’ ich dir diese dahin, obgleich un-w–en Herzens. B. 213a = Ich weigre diese dir mit Nichts, | wiewohl mein Herz entgegenstrebt. 156b) etc.
d) Dazu: Hat höchstens 80— 100 Fl. von der W–keit seiner Gemeinde. Bahrdt 2, 254; Was hilft .. dem Herzen Güte, W–keit der Hand, | wenn etc.? G. 12, 10; Sie reizte Manchen noch | durch W–keit und Scherz in ihr gemächlich Joch. L. 1, 24; Rückert Mak. 1, 64; Die bewundernswürdige W–keit der Ritter .., sich dem Tode zu opfern. Sch. 1106b; Ein Satyr kaum verzeiht| den Nymphen, die er hascht, zu viele W–keit. | Sie sträuben sich. W. 3, 45 etc. 2) nah an 1 grenzende seltnere Anwendungen:
a) mit Willen, absichtlich (s. willentlich): Stellt w. euch nicht taub und blind, es rächt sich. Cham. 4, 74; Wie oft hab ich mich w. selbst betrogen! G. 13, 190; Er hat sich selbst mit zweien seiner Kinder w–lich verbrennt. Stumpf 398b etc.
b) freundlich geneigt: Und was sonst alles W–es und Un-W–es einen bemerkten Menschen erwartet, der sich mit dieser gemischten Welt abzugeben gedenkt. G. 21, 200 etc. Zsstzg. (s. Spate), entsprechend einem zu [1c] (vgl. die von bereit) oder mit Adv. (vgl. willen 2b) oder den Zsstzg. von Wille (s. d.), z.B. Árbeit-: Die geschicktesten und a–sten Leute. Kohl E. 2, 260. Árg-. Die Leute scheinen b., ihn .. nach der Gegend zu fahren. Novalis Ofterd. 1, 2 etc.; Fertige B–keit, jedes Bubenstück zu begehen. W. 6, 58; 8, 126; Dienst-B–keit. Oppenheim 13, 146. Seine Frau b. verlassen etc.; Alle möglichen B–keiten aus- üben. Heine 7, 125 etc. Die d–en und raubgierigen Herren. Luther 6, 121a etc. D. gegen den leidenden Freund. Burmeister gB. 2, 157; Ganzd–er Diener, mein Herr! L. 1, 305; Dieses wenige Pfand meines d–sten Gemüthes. Opitz 2, 9; Ohne Zweifel wird man auch die Dame Danae von einem d–en Sturmwind herbeiführen lassen, W. 6, 158 etc.; D–keit. Gutzkow R. 1, 387. Als veralt. Höflichkeitsphrase (s. Spate) namentl. in Brief- Unterschriften: Unter-d.; Ehren-d. und so spöttisch: Der ehren-d–e Würzkrämer. Rabner 3, 183 etc. Sie gleichen einem Roß, das seine Kraft nicht kennt und das bloß darum so d. sich zureiten lässt. Bahrdt 3, 229. Eīgen- (s. selbst-w.): Einen e–en, ungehorsamen Sohn. 5. Mos. 21, 18; E. und rechthaberisch. Engel 12, 4; G. 1, 62; Zeigt sich der Kaiser in .. e–er Thätigkeit. 4, 297; 22, 44; Heine 11, 284; Rabner 1, 90; Sch. 456b; Die störr’ge, e–e Dirne, | an der die Überredung Nichts vermag. Schlegel Heinr. IV 1, 3, 1; Rich. III. 3, 1; E. über sein Schicksal zu bestimmen Schücking Mark. 1, 158 etc.; Jene Reste gehemmter E–keiten, die nur die Veranlassungen zu versteckten Charakteren sind. Gutzkow 3, 65; Aussprüche, die der Vater als E–keiten verdammte. Lewald Vat. 2, 33 etc. festen Willens (s. stark-w.). Platen 2, 254.
Berēīt-: Bȫs-: Dīēb-: Dīēnst-: Dúld-: Fést-: Frēī-:
1) aus freiem Willen (hervorgehnd etc.), ungezwungen etc.: Was ihr gelobt und f. gebt. 4. Mos. 29, 39; Ein Gelübd oder f. Opfer. 3, 7, 16 etc.; Das verschweige ich mehr un-w. als f. Börne 2, 86; 62; Aber der Mensch muß sie f. aufgeben, nie muß er sie veräußern müssen. Fichte 6, 12; Meine nicht f–e, sondern nothwendige Einsamkeit. Garve Pfl. 1, 173; In f–er oder un-f–er Zurückgezogenheit. Gneist Pol. 2; Liebe ist f–e Gabe. G. 4, 34; 257; Wie oft muß sie Ihnen huldigen, muß nicht, thut es f. 14, 79; 40, 388; Wir untersch. im Deutschen nachdrücklich genug freie Handlungen (physische) von f–en Handlungen (moralischen). Wir können auch substantive F–keit und Freiheit brauchen: Der Mensch kann seiner Freiheit, aber nicht seiner F–keit beraubt werden etc. Mendels- sohn 4, 1, 101; Morg. 197; Sch. 400b; Das Opfer soll f., nicht erzwungen .. sein. Wagner Kind. 12; W. 9, 245 u. o.
a) substant.: Ein F–er, Volontär, bes.: ein f–er Soldat, z. B. eig.: Seinen Fahnen folgte noch eine große Anzahl F–er. Sch. 855a etc.; dann aber auch: Einer, der sich selbst zum Kriegsdienst stellt und für seinen eignen Unterhalt sorgt, wofür er manche Erleichterungen im Dienst hat. Höfer V. 4 etc.; übertr. auch auf andre Vhe: Da ich in die Naturwissenschaft als F–er hineinkam ohne Aussicht und Absicht auf einen Lehrstuhl. G. 40, 15 etc.
b) adverb., zuw.: F–lich. Rückert 1, 228.
c) Dazu (s. o.: Mendelssohn): Die Anmuth lässt der Natur da, wo sie die Befehle des Gcistes ausrichtet, einen Schein von F–keit. Sch. 1122a etc.
2) (s. 1) nam. im gehobnen Stil: verallgemeint, auch von Etwas, das keinen Willen hat = von selbst etc.: Weil f. Korn die falben Felder deckte [in der goldnen Zeit]. Haller 20; Die Thüre sprang f. .. auf. Sch. 721b; Jenem Jdeale, | das aus der Seele mütterl. Boden | .. f. sprosst und ohne Gärtners Hilfe | verschwenderische Blüthen treibt. 269b; Daß .. der Mischkrug | wieder von selbst sich süllt und der Wein f. heranwächst. V. Ov. 2, 104; F–e Blumen drangen auf Florens Befehl hervor. W. 2, 98 etc.
3) (veralt.) st. willkürlich, z. B.: Daß die Römer .. den Flüssen etc. .. nicht f. oder neue Namen [ge]geben. Stumpf 390b etc.
4) Ggstz. (s. 1: Gneis): Der Schimmel, von einem un-f–en Spornstoße getroffen. Stahr Rep. 1, 131; Seine Augen füllt ein un-f. (s. 2) Naß. W. 3, 22; Ein un-f–er Argwohn. 9, 115; Eine un-f–e Gewalt. 16, 102; 17, 87; 23, 3; 24, 239 etc.; Die Un-F–keit. Gūt-:
1) von gutem Willen beseelt etc. (Ggstz.: bös-, arg-w.): Gegen ihre Leute so g. 2. Macc. 12, 31; Wie unvermögend ist doch der g–ste Fleiß der Menschen gegen die Allmacht der ungetheilten Begeisterung. Hölderlin H. 1, 20 etc.; G–er Bruder, Oheim, g–er, in der Unterschrift des Kaisers an Könige, Reichsfürsten und geistl. Fürsten. Adelung.
2) (s. 1 und gutmüthig) den Wünschen, Verlangen Andrer in Güte (s. d. 5) willfahrend: Die Expropriation gegen Einen, der sein Besitzthum nicht g. abtreten will; Also trete ich Jhnen alles Recht . . nicht allein g., sondern mit Dank ab. L. 12, 496; G. ließ sich der Feldwerker den Possekel aus der Hand nehmen. Pröhle J. 133; Wie wollten die Wundermänner auch zurechte kommen, wenn es nicht solche g–e, jeder Täuschung immer selbst entgegenkommende Seelen in der Welt gäbe. W. 16, 189 etc.; Jemandes G–keit mißbrauchen etc.; auch zuw. in einer Art Belebung: Die malerische Erfindung oder die Vertheilung ist nicht so g. und biegsam. L. 11, 160.
3) nach Adelung oberd. = frei-w., auch substant. = Volontär. Hérzens-: worin sich der Wille, die geneigte Gesinnung des Herzens kundgiebt: H–en Empfang. B. 26b. Létzt-: testamentarisch: Anzweiflung l–er Anordnungen. Gutzkow Diak. 28; L–e Verfügung etc. Míß-: Mißwillen (s. d.) hegend; darin begründet etc. (vgl. mißwollend; wider-w.): Dem Wolf begegnen wir, | Menschen, m–en. G. 10, 279; 3, 111; Ein Wesen . ., vor dem alles M–e, Mißklingende sich auflösen, verschwinden mußte. 27, 375; Beschenkte ihn m. [ungern etc.]. Spindler V. 1, 118 etc. Mūth-: in, aus, voller Muthwillen (s. d. 2); darin gegründet etc. (vgl. frevelhaft; leichtfertig; lose; ausgelassen; wählig 2): Wer sich m. in Gefahr begiebt, kommt darin um. Sprchw.; M. thut ihr Unrecht. Ps. 58, 3; M. sündigen. Hebr. 10, 26; Ein verwöhnt Kind wird m. wie ein wild Pferd. Sir. 30, 8; 21, 18 etc.; M. sprang es [das Lämmchen] in dem Klee | mit ausgelaßner Freude; Frisch und mit m–er Behendigkeit sprangen wir den .. Fußpfad hinab. G. 22, 359; Dies gab ihm [dem schelmischen Kniep] reichen Stoff zu m–er Schilderung. 23, 280; Mit m–em Behagen. 15, 85; „Und unser Pärchen?“ Jst den Gang dort aufgeflogen. | M–e Sommervögel! 11, 139; Um ein altes Gebäude .. sprang ein m–es Wässerchen [gleichsam belebt]. Immermann M. 1, 416; Sollte ich einem andern Wirthe so einen Verdienst m. in den Rachen jagen? L. 1, 512; Wie sich Josaphat .. zu einem m–en Kriege aufwiegeln ließ. Mathesius 22b; Wenn man ihm m–er-weise an den Wagen fuhr. IGMüller Lind. 4, 368; M–er hüpfend wie Böcklein. V. Ov. 2, 321; M–e Bankrotte, Bankrottierer etc.
a) (veralt.) Adv.: M–lich sündigen. Luther 5, 383a; 140b; 6, 116b etc.
b) Der M–keit eines Knabens überlassen. Kretschmann 2, 36; Eines Streichs, welcher unter allen M–keiten der Jugend einer der gefährlichsten war. Bahrdt 1, 205. Die o–e Liebe der Nation. Nat.–Z. 15, 242 etc.; Durch patriotischen Sinn und O–keit. Gneist Pol. 6; Polko NN. 193; Scherr Bl. 2, 335 etc. Der sch–e Charakter. Gutzkow Z. 1, 160, Ggstz.: stark-w. (s. eigen-w.) 1) durch eignen Willen wirkend etc.: Ertrunken, ob zufällig oder s. Riemer G. 2, 56 etc.; Jene schöne Unmittelbarkeit, die einen Vorfall in seiner scheinbaren Zufälligkeit oder S–keit wirken lässt. TUlrich (Nat.-Z. 13, 447); selten: Daß der Sohn s. [frei-w.] that, was er thun mußte. Freytag NB. 511. 2) den eignen Willen zur Geltung bringend und darauf beharrend: Mehr vermittelnd als s. half er manchem Ärgernis zu einem leidlichen Ende. Droysen Y. 2, 154; G. 12, 147; Die s–en Regierungsakte (vergl. 1). Heine 8, 206. willensstark (s. fest-, Ggstz.: schwach-w.): Stand sie willenlos dem st–en Andraja gegenüber. Lewald Reis. 2, 108.
Opfer-: Schwách-: Sélbst-: Stárk-: Un-:
1) (von Adelung nicht erwähnt; bei Campe ohne Beleg) nicht wollend, nam.: widerstrebend (vgl. wider-w.), s. [1c] Schluß: Das verschweige ich mehr un-w. als frei- w. Börne 2, 86; So ist Gott kein Zwinger, daß er die U–en beim Haar gen Himmel ziehe. Franck (Wackern. 3, 375¹³); Un-w., doch genöthigt bin ich hier. G. 6, 23; Die Gestalt des zufällig Ermordeten | wird auf des traurig-u–en Mörders | böse Stunden lauern. 13, 24; 27; 81; Mehr trotzig und un-w. als ungeschickt. 16, 106; Ohne Trutz; un-w. ohne Widerstreben; geführt, aber nicht geschleppt. 18, 277; Nasses Holz wird un-w. brennen und rauchen. Rumohr Kochk. 27; Er machte ihn aus einem u–en Vasallen zu einem dankbaren Fürsten. W. 29, 31 etc.
2) voll Unwillens (s. d. 1) und solchem gemäß welche Bed. auch in manchen Bsp. von 1 schon hervortritt: Un-w. werden, sein über Einen (1. Sam. 30, 6; Matth. 20, 24 etc.); auf Einen (Spr. 28, 4); Einen un-w. machen; Er ward un-w., daß etc. Luk. 13, 14 = darüber, daß. etc.; Zorn gegen dich? .. Ich sprach’s in der tiefsten Verachtung, un-w. nur um deßhalb, weil etc. Alexis H. 2, 3, 54; Bei einem Barden .. wird man unter dem Lesen schwacher Stellen etwas un-w., da etc. G. 32, 59; Viele dieses Kriegs äußerst u–e Unterthanen [selten]. JvMüller 24, 176; U–e Worte. V. 1, 355 etc. Wīder-: (s. un-w. 1) nicht wollend und widerstrebend und (meton.): so beschaffen, daß man widerstrebend es nicht will; Abneigung erregend etc.: Willig [s. d. 1c: Körner] oder w.; Mit w–em Willen (s. d. 10i u. q) etc.; Ich entschloß mich nur w. zu der Artigkeit; Mein Geschick segnend, das mich für die w–e Artigkeit des Tages noch schön am Abend belohnt hatte. G. 24, 34; Der speisegierige Held beschmaust einen w–en Ackersmann. 30, 410; Hundertlei Dinge, die den Besitzer starr und gegen jede Veränderung w. machen. 19, 122 etc.
~igen, intr. (haben) und zuw. tr.:
seinen Willen zu Etwas geben; sich damit einverstanden und zufrieden erklären, gw.: In Etwas w., z. B.: Hüte dich, daß du in keine Sünde willigest. Tob. 4, 6 etc.; selten mit Weglassung des Worein, z. B.: Es willigten froh die jauchzenden Mädchen [ein]. Baggesen 1, 193; so auch gw.: Darein (minder korrekt: darin. HSmidt Meeresst. 139) w., daß etc. oder: mit Infin. und zu, seltner bloß: W. mit Infin. und zu: 1. Mos. 34, 17; Jud. 8, 9; Der König, Hoheit, wird nicht w., | Euch so von seinem Hofe zu entlassen. Müllner 4, 79 etc.; ferner: [Sara] williget, daß ihre .. Magd ihres Hauswirths . . Kebsweib würde. Mathe- sius Pr. 8 etc. und in ugw. Bed.: So willige [bekenne, bezeuge] ich, daß das Gesetz gut sei. Röm. 7, 16. Dann auch tr. (gw.: be-w.): Die Bürgerschaft hat 1000 Thaler gewilligt. Adelung; Erklärte .., er könne und wolle es nicht w. Schweinichen 3, 128; Der Kaiser willigt das Begehr. Stöber (Bischof Kletus) etc.; dazu: Mit Rath und Willigung ihres Hauswirths. Mathestus Pr. 50, gw.: Be-, Einwilligung. Zsstzg. z. B.: Be-:
1) veralt. intr. (s. das Grundwort):
a) ohne abhäng. Vhe: Bewillige nicht und gehorche ihm nicht. 5. Mos. 13, 8; 1. Kön. 20, 8.
b) In Etwas b. 2. Macc. 14, 20; Luk. 11, 48; 23, 51 etc.; Hammer RH. 335; Luther 1, 329a; 5, 122b; 170b; 254b; 256b; 327a; b; 6, 326a; 8, 25b u. v.; Mathesius Lthr. 27b; Schaidenreißer 53a; Stumpf 765b etc. und noch: Geheime Weisung, in keinen Vorschlag zu b. Spindler J. 1, 205 etc.
c) mit zu st. in. Franck Weltb. 121a.
d) mit Dat. (oder Genit.?): So lange ich nicht bewillige der Lust. Luther 3, 101b; Sie bewilligten beiderseits seiner Werbung. Schaidenreißer etc.
e) mit Infin. und zu. 2. Mos. 2, 21; 2. Kön. 12, 8 etc.
2) (veralt.) refl. = 1: So will ich mich .. bewilligt haben, die .. Strafe der Rechte(n) zu leiden. Luther 6, 5b; Deß hat er sich bewilliget. SW. 56, 181 etc.
3) tr.:
a) gw.: Etwas Gefordertes, Verlangtes, Gewünschtes etc. b.; es Einem b., gewähren (s. ver-w. 2); Solche jetzt bewilligte Summe. Erbvgl. Beil. 9; Du forderst Billiges | und ich bewillig’ es. Rückert Mak. 1, 77 etc. (s. 4 u. b; d).
b) veralt. (s. 1) = in Etwas willigen, z. B.: Die wirklichen Sünde[n], als böse bewilligt Gedanken. Luther 6, 517a und (s. a): Der Wirth bewilligt den Tausch gar gern. ChLehmann (Wackern. 3, 565³³).
c) (s. a) Dieser Bund ward von Kaiser Ludwigen bewilliget und bekräftiget. Stumpf 722a.
d) (s. a) ugw.: Unbewilligte Schulden, Gläubiger (Möser Ph. 1, 145), unbezahlt, unbefriedigt. 4) Bewilligung, z. B. zu 1: 1. Kor. 7, 5; Luther 5, 380a etc.; nam. zu 3a, z. B.: Bewilligung eines Gesuchs, einer Gnade, des Urlaubs, der Steuern etc. (objekt. Genit.); Die Steuern dürfen ohne Bewilligung der Stände [subjekt. Genit.] nicht erhoben werden; Mit hoher obrigkeitlicher Bewilligung; Aus Bewilligung des Papstes. Stumpf 391b etc.; Geld-, Gnaden-, Schurf- (Scheuchenstuel 218, s. Schürfen 2), Steuerbewilligung etc.
Eīn-:
1) intr.:
a) allein: Wenn.. das Gemüth nicht eingewilliget hat. Zinkgräf 1, 289 etc.
b) In Etwas e. G. 15, 286; Gotthelf G. 345 U. 0.
c) Zur Heirath e. Spindler St. 1, 5 (seltner).
d) dichter. mit Dat. st. in (s. e u. 2): Sie williget, wie du, bald süßern Küssen ein. Kretschmann 2, 163; [Er] willigt deinem Willen ein. Opitz W. 2, 74.
e) mit abhäng. Satz: Dort nur möcht’ ich ihm nicht e. unter die Freier | hinzugehn. V. Od. 16, 85; W. 11, 149 etc.
2) tr.: So sehe ich meinen alten Vorschlag als von Ihnen eingewilliget an. Iffland 3, 1, 16; Da ihm eine Spielzeit eingewilligt wird. Kant Anthr. 5 U. v.; Als man allerhand Sachen an ihn begehrte, die er nicht e. wollte. Zinkgräf 1, 95 etc.
3) Dazu: Wenn jedes Mitglied des Staats in [gw.: zu] der geringsten Ver- änderung erst seine Einwilligung geben müßte. Fichte 6, 111; Ohne ihre Einwilligung. Forster Voln. 41; Sch. 918b; Eine stillschweigende Einwilligung in die Schwachheit. W. 6, 46; 4, 197 etc. Un-: refl. in der Doppelzsstzg.: Sich ver-u. (Olearius Reis. 151b; 251a; 277b etc.), mit Einem (Andersen 50a; V. Georg. 217), s.: verunwillen. Ver-:
1) intr. (veralt.): allein (Ap. 18, 20) oder: in Etwas (2. Macc. 11, 15; Luther 1, 436a etc.) ver-w. oder mit Dat.: Der Bauer verwilliget dem Verheißen. Steinhöwel (Wackern. 1, 1060³⁸).
2) tr. = bew.: Einem Etwas ver-w., z. B.: G. Aug. 1, 36; Der Amtmann verwilligte ihm den Wunsch. Hebel 3, 341; Mit der vom Herzog mir verwilligten Pension. Hegel 17, 632; Laube Band 1, 37; Möser Ph. 3, 166; Scheffel Tr. 301; W. 3, 162; Wildermuth Heim. 264; ohne Dat.: So wurden auch die nöthigen Summen verwilliget. G. 27, 30; Monatbl. 2, 5a; Oppenheim 13, 258; Wackern. 3, 60931 etc.; Ohne Verwilligung des Adels und der Stände. G. 9, 167; Möser Ph. 3, 197; Oppenheim 11, 268; W. 15, 199 etc.