Willelei
Willen
willentlich
willig
willigen
Wíll~elēī, f.; –en:
Velleität (s. d.): Das bringet das Wollen durch die Irrwege der W. zum folgerechten Willen, zum Ausharren. Päd. 3, 1, 232). —
~en: I) m., –s; uv.: s. Wille III. — II) präp.: s. Wille III 10n. — III) als Zeitw.: gw. nur Partic.:
1) des Präs. mit angefügtem lich (s. Orth. 67, vgl. hoffen 3k): Willentlich = mit Willen; absichtlich (vgl. wollend), z. B. Eine w–tliche Übertreibung. D. 6, 320; Daß die Gräfin ihn w–tlich hat betrügen wollen. Jb. ..; Du glaubst es gewiß gar nicht, welche Gespräche Friedrich w–tlich jetzt auf die heiterste Weise mit Gewalt anfängt. 2, 479; W–tlich und wissentlich [s. d.]. GG. 231 etc. —
2) Partic. Präter. (vgl. sinnen 3), entsprechend dem Genit. von Wille:
a) Gewillt (oder Willens) sein, mit Inf. und zu, z. B. 10, 49; B. 269; M. 3, 217; Bist du gewillt, dies Blatt zu unterschreiben? 351a; Gewillt sei der Senat, | zum König morgen Cäsarn einzusetzen. Sh. 2, 32 etc.; auch mit zu und Hw.: Ging ich . ., zur nahen Flucht gewillet. 2, 4 etc. —
b) mit Adv.: von so und so beschaffnem Willen (s. d. 3c und willig Zsstzg.), z.B.: Was Gerüchte bösgewillt ausbreiteten. Terenz; Gs. N. 9, 14; Einen gutgewillten Menschen von beklemmter Seele. Lit. 3, 443; Weil sie ein stark- gewilltes Weib war. NGsch. 1, 251; Human, wohlgewillt, hochgesinnt. 5, 320 etc. — Zsstzg. (vgl. die von willigen) z. B.: Be-: selten auch im verneinten Partic.: Luft’ge Beerber unbewillter Freuden! Rich. III. 4, 4, die ohne letzten Willen oder Testament sterben (Airy succeeders of intestate joys). — Muthwillen treiben: Hohnlacht und spielt und muthwillt. Ar. 3, 124; Wenn die Böcklein | über den Weg m. im rüstigen Kampfe der Hörner. Arat. 199. Doppelzsstzg. der ältern Rechtsspr.: Einen an-m.,. ihn muthwillig oder frevelmüthig (s. d.) anklagen. —
Mūth-: Un-: 1) s. Unwille 2c. —
2) (s. ebd. 1; 2c) Sich ver-u., in Unwillen, aufgeregte Mißstimmung gerathen: Es hatte sich ein Vater wider seinen Sohn verunwillt [erzürnt]. 2, 66, s. das häufigere: verunwilligen. — Wīder-: vgl. un-w. 1: Wann eine junge Frau mit dem ersten Kinde schwanger geht, es ekelt und widerwillet ihr. Gs. 4, 501. —
~entlich, a.: s. willen III 1. —
~ig, a.: 1) bereit zu Etwas ohne Widerstreben (vgl. Zsstzgn und willfährig), z. B.:
a) als Ew. ohne abhäng. Vhe, theilw. auch meton.: Der Geist ist w., aber das Fleisch ist schwach. 26, 41; Diene ihm mit w–er Seele. 2. 29, 9; Das w–e Opfer [das ich w. bringe]. 119, 108; Ihre w–e Gabe. 2. 36, 2 etc.; Bist du nicht w., so brauch ich Gewalt. 1, 147; Als er im w–en Schlummer so lag. 157 [was heißen kann: im Schlummer, der sich w. einstellte, — hier aber wohl bed.: Als er so lag und einschlummern wollte, vgl.: Des ermüdeten Grafen, | der, schläft er nicht, möcht’ er doch schlafen]; Eine w–e Nachgiebigkeit. 18, 249; Das Gefühl der w–sten Bildsamkeit. 22, 372; Durch einen w–en Abtritt von diesem Schauplatze beweisen, daß man überzeugt sei, die Weisheit würde uns die Maske nicht ablegen heißen, wenn wir unsre Rolle nicht geendigt hätten. 11, 28; Eine Reihe von w–en Schwestern, die .. Horaz durchgeschwärmt ist. 4, 9; Alle Erdenlasten | wälzt der unversöhnten Göttin List | auf die w–en Schultern des Verhaßten. 73a; W–e Mädchen. 29, 24; Reize nicht | mein all-zu-w. Herz, in süße Träume | sich einzuwiegen. 28, 41 etc.; auch in einer Art Belebung: Welche Frucht sein Baum, was ihm sein w–er Acker | gerne gebracht. Ländl. 3, 257 etc.; Die Schublade ist w., lässt sich leicht auf- und zu-schieben, auch (s. c): sie geht w. auf und zu; Der Riegel im Schloß ist zu w.; W–e [leicht-flüssige, -schmelzbare] Erze etc. —
b) (s. a) mit abhäng. Vhen, z. B. mit Infin. und zu: Wie seid Ihr .. euch zu bessern w.! 6, 60; 4, 295; 11, 224 etc., seltner: Einen von ihnen .. machte ich w. [bestimmte ich dazu], mich selbst als eine vortheilhafte Ladung zu betrachten. A. 2, 164; auch: Welche Weiber solche Arbeit konnten und w. dazu waren. 2. 35, 26; In dem zum Lächeln w–en Munde ist eine leise Ironie unverkennbar. Dr. 1, 378 etc.; auch zuw. mit Genit.: Deß war er w. NSch. 10, 21; Des Auflaufs müde, des Kriegs nicht w. 24, 441 etc. —
c) als Adv. (vgl. gern etc.) — nam. bei Alteren w–lich, s. 195 ff. —, oft nicht mit Bestimmtheit zu sondern vom prädik. Ew. (vgl. 197): Der es giebet w–lich. 2. 25, 2; 35, 5 u. v.; Sich w. ergeben. 10, 13; 2. 6, 28 etc.; Der sich zu allerhand kleinen Geschäften w–st gebrauchen ließ. 12, 105; Der sür deinen Ruhm und sich | Alles waget w–lich. 2, 352¹⁴); SW. 1, 424; Was Niemand w. hören mag. 12, 55; Wir würden .. unsre Hand | ihm gern und w. leihen. 13, 105; 127; 15, 88; Halb w., halb genöthigt zogen die Damen ihre Röllchen. 21, 23; So genöthigt als w. 40, 415; 11, 446; Ein Zugeständnis, welches die Kirche ihren Gliedern, w. oder wider-w. [ohnc oder mit Widerstreben] machte. Sch. 12, 336; Der rechte Soldat sollte nicht bloß überh. tüchtig, tapfer und gehorsam, sondern er soll Dies Alles w., ja frei-w. sein. 3, 344; Lieber thu es w–lich | als endlich doch aus Zwang. F. 3, 126; W–lich. NGd. 100; Gar w–lich that er Das. N. 811; Gab doch ich selbst dir w., obgleich unw–es Herzens. Il. 4, 43 (vgl.: In Güte | geb’ ich dir diese dahin, obgleich un-w–en Herzens. 213a = Ich weigre diese dir mit Nichts, | wiewohl mein Herz entgegenstrebt. 156b) etc. —
d) Dazu: Hat höchstens 80— 100 Fl. von der W–keit seiner Gemeinde. 2, 254; Was hilft .. dem Herzen Güte, W–keit der Hand, | wenn etc.? 12, 10; Sie reizte Manchen noch | durch W–keit und Scherz in ihr gemächlich Joch. 1, 24; Mak. 1, 64; Die bewundernswürdige W–keit der Ritter .., sich dem Tode zu opfern. 1106b; Ein Satyr kaum verzeiht| den Nymphen, die er hascht, zu viele W–keit. | Sie sträuben sich. 3, 45 etc. — 2) nah an 1 grenzende seltnere Anwendungen:
a) mit Willen, absichtlich (s. willentlich): Stellt w. euch nicht taub und blind, es rächt sich. 4, 74; Wie oft hab ich mich w. selbst betrogen! 13, 190; Er hat sich selbst mit zweien seiner Kinder w–lich verbrennt. 398b etc. —
b) freundlich geneigt: Und was sonst alles W–es und Un-W–es einen bemerkten Menschen erwartet, der sich mit dieser gemischten Welt abzugeben gedenkt. 21, 200 etc. — Zsstzg. (s. entsprechend einem zu [1c] (vgl. die von bereit) oder mit Adv. (vgl. willen 2b) oder den Zsstzg. von Wille (s. d.), z.B. Árbeit-: Die geschicktesten und a–sten Leute. E. 2, 260. — Árg-. — Die Leute scheinen b., ihn .. nach der Gegend zu fahren. Ofterd. 1, 2 etc.; Fertige B–keit, jedes Bubenstück zu begehen. 6, 58; 8, 126; Dienst-B–keit. 13, 146. — Seine Frau b. verlassen etc.; Alle möglichen B–keiten aus- üben. 7, 125 etc. — Die d–en und raubgierigen Herren. 6, 121a etc. — D. gegen den leidenden Freund. gB. 2, 157; Ganzd–er Diener, mein Herr! 1, 305; Dieses wenige Pfand meines d–sten Gemüthes. 2, 9; Ohne Zweifel wird man auch die Dame Danae von einem d–en Sturmwind herbeiführen lassen, 6, 158 etc.; D–keit. R. 1, 387. Als veralt. Höflichkeitsphrase (s. namentl. in Brief- Unterschriften: Unter-d.; Ehren-d. und so spöttisch: Der ehren-d–e Würzkrämer. 3, 183 etc. — Sie gleichen einem Roß, das seine Kraft nicht kennt und das bloß darum so d. sich zureiten lässt. 3, 229. — Eīgen- (s. selbst-w.): Einen e–en, ungehorsamen Sohn. 5. 21, 18; E. und rechthaberisch. 12, 4; 1, 62; Zeigt sich der Kaiser in .. e–er Thätigkeit. 4, 297; 22, 44; 11, 284; 1, 90; 456b; Die störr’ge, e–e Dirne, | an der die Überredung Nichts vermag. Heinr. IV 1, 3, 1; Rich. III. 3, 1; E. über sein Schicksal zu bestimmen Mark. 1, 158 etc.; Jene Reste gehemmter E–keiten, die nur die Veranlassungen zu versteckten Charakteren sind. 3, 65; Aussprüche, die der Vater als E–keiten verdammte. Vat. 2, 33 etc. — festen Willens (s. stark-w.). 2, 254. —
Berēīt-: Bȫs-: Dīēb-: Dīēnst-: Dúld-: Fést-: Frēī-: 1) aus freiem Willen (hervorgehnd etc.), ungezwungen etc.: Was ihr gelobt und f. gebt. 4. 29, 39; Ein Gelübd oder f. Opfer. 3, 7, 16 etc.; Das verschweige ich mehr un-w. als f. 2, 86; 62; Aber der Mensch muß sie f. aufgeben, nie muß er sie veräußern müssen. 6, 12; Meine nicht f–e, sondern nothwendige Einsamkeit. Pfl. 1, 173; In f–er oder un-f–er Zurückgezogenheit. Pol. 2; Liebe ist f–e Gabe. 4, 34; 257; Wie oft muß sie Ihnen huldigen, muß nicht, thut es f. 14, 79; 40, 388; Wir untersch. im Deutschen nachdrücklich genug freie Handlungen (physische) von f–en Handlungen (moralischen). Wir können auch substantive F–keit und Freiheit brauchen: Der Mensch kann seiner Freiheit, aber nicht seiner F–keit beraubt werden etc. sohn 4, 1, 101; Morg. 197; 400b; Das Opfer soll f., nicht erzwungen .. sein. Kind. 12; 9, 245 u. o. —
a) substant.: Ein F–er, Volontär, bes.: ein f–er Soldat, z. B. eig.: Seinen Fahnen folgte noch eine große Anzahl F–er. 855a etc.; dann aber auch: Einer, der sich selbst zum Kriegsdienst stellt und für seinen eignen Unterhalt sorgt, wofür er manche Erleichterungen im Dienst hat. V. 4 etc.; übertr. auch auf andre Vhe: Da ich in die Naturwissenschaft als F–er hineinkam ohne Aussicht und Absicht auf einen Lehrstuhl. 40, 15 etc. —
b) adverb., zuw.: F–lich. 1, 228. —
c) Dazu (s. o.: Die Anmuth lässt der Natur da, wo sie die Befehle des Gcistes ausrichtet, einen Schein von F–keit. 1122a etc. —
2) (s. 1) nam. im gehobnen Stil: verallgemeint, auch von Etwas, das keinen Willen hat = von selbst etc.: Weil f. Korn die falben Felder deckte [in der goldnen Zeit]. 20; Die Thüre sprang f. .. auf. 721b; Jenem Jdeale, | das aus der Seele mütterl. Boden | .. f. sprosst und ohne Gärtners Hilfe | verschwenderische Blüthen treibt. 269b; Daß .. der Mischkrug | wieder von selbst sich süllt und der Wein f. heranwächst. Ov. 2, 104; F–e Blumen drangen auf Florens Befehl hervor. 2, 98 etc. —
3) (veralt.) st. willkürlich, z. B.: Daß die Römer .. den Flüssen etc. .. nicht f. oder neue Namen [ge]geben. 390b etc. —
4) Ggstz. (s. 1: Der Schimmel, von einem un-f–en Spornstoße getroffen. Rep. 1, 131; Seine Augen füllt ein un-f. (s. 2) Naß. 3, 22; Ein un-f–er Argwohn. 9, 115; Eine un-f–e Gewalt. 16, 102; 17, 87; 23, 3; 24, 239 etc.; Die Un-F–keit. — Gūt-:
1) von gutem Willen beseelt etc. (Ggstz.: bös-, arg-w.): Gegen ihre Leute so g. 2. 12, 31; Wie unvermögend ist doch der g–ste Fleiß der Menschen gegen die Allmacht der ungetheilten Begeisterung. H. 1, 20 etc.; G–er Bruder, Oheim, g–er, in der Unterschrift des Kaisers an Könige, Reichsfürsten und geistl. Fürsten. —
2) (s. 1 und gutmüthig) den Wünschen, Verlangen Andrer in Güte (s. d. 5) willfahrend: Die Expropriation gegen Einen, der sein Besitzthum nicht g. abtreten will; Also trete ich Jhnen alles Recht . . nicht allein g., sondern mit Dank ab. 12, 496; G. ließ sich der Feldwerker den Possekel aus der Hand nehmen. J. 133; Wie wollten die Wundermänner auch zurechte kommen, wenn es nicht solche g–e, jeder Täuschung immer selbst entgegenkommende Seelen in der Welt gäbe. 16, 189 etc.; Jemandes G–keit mißbrauchen etc.; auch zuw. in einer Art Belebung: Die malerische Erfindung oder die Vertheilung ist nicht so g. und biegsam. 11, 160. —
3) nach oberd. = frei-w., auch substant. = Volontär. — Hérzens-: worin sich der Wille, die geneigte Gesinnung des Herzens kundgiebt: H–en Empfang. 26b. — Létzt-: testamentarisch: Anzweiflung l–er Anordnungen. Diak. 28; L–e Verfügung etc. — Míß-: Mißwillen (s. d.) hegend; darin begründet etc. (vgl. mißwollend; wider-w.): Dem Wolf begegnen wir, | Menschen, m–en. 10, 279; 3, 111; Ein Wesen . ., vor dem alles M–e, Mißklingende sich auflösen, verschwinden mußte. 27, 375; Beschenkte ihn m. [ungern etc.]. V. 1, 118 etc. — Mūth-: in, aus, voller Muthwillen (s. d. 2); darin gegründet etc. (vgl. frevelhaft; leichtfertig; lose; ausgelassen; wählig 2): Wer sich m. in Gefahr begiebt, kommt darin um. Sprchw.; M. thut ihr Unrecht. 58, 3; M. sündigen. 10, 26; Ein verwöhnt Kind wird m. wie ein wild Pferd. 30, 8; 21, 18 etc.; M. sprang es [das Lämmchen] in dem Klee | mit ausgelaßner Freude; Frisch und mit m–er Behendigkeit sprangen wir den .. Fußpfad hinab. 22, 359; Dies gab ihm [dem schelmischen Kniep] reichen Stoff zu m–er Schilderung. 23, 280; Mit m–em Behagen. 15, 85; „Und unser Pärchen?“ Jst den Gang dort aufgeflogen. | M–e Sommervögel! 11, 139; Um ein altes Gebäude .. sprang ein m–es Wässerchen [gleichsam belebt]. M. 1, 416; Sollte ich einem andern Wirthe so einen Verdienst m. in den Rachen jagen? 1, 512; Wie sich Josaphat .. zu einem m–en Kriege aufwiegeln ließ. 22b; Wenn man ihm m–er-weise an den Wagen fuhr. Lind. 4, 368; M–er hüpfend wie Böcklein. Ov. 2, 321; M–e Bankrotte, Bankrottierer etc. —
a) (veralt.) Adv.: M–lich sündigen. 5, 383a; 140b; 6, 116b etc. —
b) Der M–keit eines Knabens überlassen. 2, 36; Eines Streichs, welcher unter allen M–keiten der Jugend einer der gefährlichsten war. 1, 205. — Die o–e Liebe der Nation. 15, 242 etc.; Durch patriotischen Sinn und O–keit. Pol. 6; NN. 193; Bl. 2, 335 etc. — Der sch–e Charakter. Z. 1, 160, Ggstz.: stark-w. — (s. eigen-w.) 1) durch eignen Willen wirkend etc.: Ertrunken, ob zufällig oder s. G. 2, 56 etc.; Jene schöne Unmittelbarkeit, die einen Vorfall in seiner scheinbaren Zufälligkeit oder S–keit wirken lässt. 13, 447); selten: Daß der Sohn s. [frei-w.] that, was er thun mußte. NB. 511. — 2) den eignen Willen zur Geltung bringend und darauf beharrend: Mehr vermittelnd als s. half er manchem Ärgernis zu einem leidlichen Ende. Y. 2, 154; 12, 147; Die s–en Regierungsakte (vergl. 1). 8, 206. — willensstark (s. fest-, Ggstz.: schwach-w.): Stand sie willenlos dem st–en Andraja gegenüber. Reis. 2, 108. —
Opfer-: Schwách-: Sélbst-: Stárk-: Un-: 1) (von nicht erwähnt; bei ohne Beleg) nicht wollend, nam.: widerstrebend (vgl. wider-w.), s. [1c] Schluß: Das verschweige ich mehr un-w. als frei- w. 2, 86; So ist Gott kein Zwinger, daß er die U–en beim Haar gen Himmel ziehe. 3, 375¹³); Un-w., doch genöthigt bin ich hier. 6, 23; Die Gestalt des zufällig Ermordeten | wird auf des traurig-u–en Mörders | böse Stunden lauern. 13, 24; 27; 81; Mehr trotzig und un-w. als ungeschickt. 16, 106; Ohne Trutz; un-w. ohne Widerstreben; geführt, aber nicht geschleppt. 18, 277; Nasses Holz wird un-w. brennen und rauchen. Kochk. 27; Er machte ihn aus einem u–en Vasallen zu einem dankbaren Fürsten. 29, 31 etc. —
2) voll Unwillens (s. d. 1) und solchem gemäß — welche Bed. auch in manchen Bsp. von 1 schon hervortritt: Un-w. werden, sein — über Einen (1. 30, 6; 20, 24 etc.); auf Einen 28, 4); Einen un-w. machen; Er ward un-w., daß etc. 13, 14 = darüber, daß. etc.; Zorn gegen dich? .. Ich sprach’s in der tiefsten Verachtung, un-w. nur um deßhalb, weil etc. H. 2, 3, 54; Bei einem Barden .. wird man unter dem Lesen schwacher Stellen etwas un-w., da etc. 32, 59; Viele dieses Kriegs äußerst u–e Unterthanen [selten]. 24, 176; U–e Worte. 1, 355 etc. — Wīder-: (s. un-w. 1) nicht wollend und widerstrebend — und (meton.): so beschaffen, daß man widerstrebend es nicht will; Abneigung erregend etc.: Willig [s. d. 1c: oder w.; Mit w–em Willen (s. d. 10i u. q) etc.; Ich entschloß mich nur w. zu der Artigkeit; Mein Geschick segnend, das mich für die w–e Artigkeit des Tages noch schön am Abend belohnt hatte. 24, 34; Der speisegierige Held beschmaust einen w–en Ackersmann. 30, 410; Hundertlei Dinge, die den Besitzer starr und gegen jede Veränderung w. machen. 19, 122 etc. —
~igen, intr. (haben) und zuw. tr.: seinen Willen zu Etwas geben; sich damit einverstanden und zufrieden erklären, gw.: In Etwas w., z. B.: Hüte dich, daß du in keine Sünde willigest. 4, 6 etc.; selten mit Weglassung des Worein, z. B.: Es willigten froh die jauchzenden Mädchen [ein]. 1, 193; so auch gw.: Darein (minder korrekt: darin. Meeresst. 139) w., daß etc. oder: mit Infin. und zu, — seltner bloß: W. mit Infin. und zu: 1. 34, 17; 8, 9; Der König, Hoheit, wird nicht w., | Euch so von seinem Hofe zu entlassen. 4, 79 etc.; ferner: [Sara] williget, daß ihre .. Magd ihres Hauswirths . . Kebsweib würde. sius Pr. 8 etc. und in ugw. Bed.: So willige [bekenne, bezeuge] ich, daß das Gesetz gut sei. 7, 16. Dann auch tr. (gw.: be-w.): Die Bürgerschaft hat 1000 Thaler gewilligt. Erklärte .., er könne und wolle es nicht w. 3, 128; Der Kaiser willigt das Begehr. (Bischof Kletus) etc.; dazu: Mit Rath und Willigung ihres Hauswirths. Pr. 50, gw.: Be-, Einwilligung. — Zsstzg. z. B.: Be-:
1) veralt. intr. (s. das Grundwort):
a) ohne abhäng. Vhe: Bewillige nicht und gehorche ihm nicht. 5. 13, 8; 1. 20, 8. —
b) In Etwas b. 2. 14, 20; 11, 48; 23, 51 etc.; RH. 335; 1, 329a; 5, 122b; 170b; 254b; 256b; 327a; b; 6, 326a; 8, 25b u. v.; Lthr. 27b; 53a; 765b etc. und noch: Geheime Weisung, in keinen Vorschlag zu b. J. 1, 205 etc. —
c) mit zu st. in. Weltb. 121a. —
d) mit Dat. (oder Genit.?): So lange ich nicht bewillige der Lust. 3, 101b; Sie bewilligten beiderseits seiner Werbung. etc. —
e) mit Infin. und zu. 2. 2, 21; 2. 12, 8 etc. —
2) (veralt.) refl. = 1: So will ich mich .. bewilligt haben, die .. Strafe der Rechte(n) zu leiden. 6, 5b; Deß hat er sich bewilliget. SW. 56, 181 etc. —
3) tr.:
a) gw.: Etwas Gefordertes, Verlangtes, Gewünschtes etc. b.; es Einem b., gewähren (s. ver-w. 2); Solche jetzt bewilligte Summe. Beil. 9; Du forderst Billiges | und ich bewillig’ es. Mak. 1, 77 etc. (s. 4 u. b; d). —
b) veralt. (s. 1) = in Etwas willigen, z. B.: Die wirklichen Sünde[n], als böse bewilligt Gedanken. 6, 517a und (s. a): Der Wirth bewilligt den Tausch gar gern. 3, 565³³). —
c) (s. a) Dieser Bund ward von Kaiser Ludwigen bewilliget und bekräftiget. 722a. —
d) (s. a) ugw.: Unbewilligte Schulden, Gläubiger Ph. 1, 145), unbezahlt, unbefriedigt. — 4) Bewilligung, z. B. zu 1: 1. 7, 5; 5, 380a etc.; nam. zu 3a, z. B.: Bewilligung eines Gesuchs, einer Gnade, des Urlaubs, der Steuern etc. (objekt. Genit.); Die Steuern dürfen ohne Bewilligung der Stände [subjekt. Genit.] nicht erhoben werden; Mit hoher obrigkeitlicher Bewilligung; Aus Bewilligung des Papstes. 391b etc.; Geld-, Gnaden-, Schurf- 218, s. Schürfen 2), Steuerbewilligung etc. —
Eīn-: 1) intr.:
a) allein: Wenn.. das Gemüth nicht eingewilliget hat. 1, 289 etc. —
b) In Etwas e. 15, 286; G. 345 U. 0. —
c) Zur Heirath e. St. 1, 5 (seltner). —
d) dichter. mit Dat. st. in (s. e u. 2): Sie williget, wie du, bald süßern Küssen ein. 2, 163; [Er] willigt deinem Willen ein. W. 2, 74. —
e) mit abhäng. Satz: Dort nur möcht’ ich ihm nicht e. unter die Freier | hinzugehn. Od. 16, 85; 11, 149 etc. —
2) tr.: So sehe ich meinen alten Vorschlag als von Ihnen eingewilliget an. 3, 1, 16; Da ihm eine Spielzeit eingewilligt wird. Anthr. 5 v.; Als man allerhand Sachen an ihn begehrte, die er nicht e. wollte. 1, 95 etc. —
3) Dazu: Wenn jedes Mitglied des Staats in [gw.: zu] der geringsten Ver- änderung erst seine Einwilligung geben müßte. 6, 111; Ohne ihre Einwilligung. Voln. 41; 918b; Eine stillschweigende Einwilligung in die Schwachheit. 6, 46; 4, 197 etc. — Un-: refl. in der Doppelzsstzg.: Sich ver-u. Reis. 151b; 251a; 277b etc.), — mit Einem 50a; Georg. 217), s.: verunwillen. — Ver-:
1) intr. (veralt.): allein 18, 20) oder: in Etwas (2. 11, 15; 1, 436a etc.) ver-w. oder mit Dat.: Der Bauer verwilliget dem Verheißen. 1, 1060³⁸). —
2) tr. = bew.: Einem Etwas ver-w., z. B.: Aug. 1, 36; Der Amtmann verwilligte ihm den Wunsch. 3, 341; Mit der vom Herzog mir verwilligten Pension. 17, 632; Band 1, 37; Ph. 3, 166; Tr. 301; 3, 162; Heim. 264; ohne Dat.: So wurden auch die nöthigen Summen verwilliget. 27, 30; 2, 5a; 13, 258; 3, 60931 etc.; Ohne Verwilligung des Adels und der Stände. 9, 167; Ph. 3, 197; 11, 268; 15, 199 etc.
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