Werflich
Werfling
Wérf~lich: 1) m., –(e)s; –e:
s. Werfel. — 2) a.: vgl. werfbar, — in Zsstzg., z. B.: Áb-: selten, auch verneint: Voll un-a–er Bedingtheit. Rom. 5, 222, die sich nicht abwerfen lässt. — Ver-: so beschaffen, daß es verworfen (s. d. 2d) zu werden verdient: 1. 4, 4; 1. 9, 27; V–e (nicht immer verworfene) Menschen. 5, 116; 2, 117; Reis. 4, 128; Od. 8, 177; Die schlechteste und v–ste von allen [Staatsverfassungen]. 32, 99 etc. (veralt.: Dessen Leben verwürflich ist. 90a); Attentate, deren V–keit nur übertroffen wird durch ihre Sinnlosigkeit. Pol. 5; 6, 20; 24, 194 etc.; Un-v. sind der Götter Ehrengeschenke. 207a; Un-v–e Zeugen. 5, 44; Ein un-v–es Zeugnis. 22, 90; K. 1, 140; 775a; 18, 92; HB. 2, 122 etc. —
~ling, m., –(e)s; –e: (schwzr.) Schlag, Klapps.
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