Werf
werfbar
Werfel
Wérf: 1) m.:
s. Werft und in veralt. Zsstzg.: Maul-, Mul-W. = Maulwurf, s. werfen, Anm. — 2) n., –(e)s; (–e): in Zsstzg.: Ge-:
~bar, a.: a) das Werfen, z. B. auch (veralt.): Von den hohen Bergen herab mit ihrem G. und Geschütz an die Römer zu fallen. 673a etc. —
b) eine Gesammtheit geworfener (s. d. 2p) Thiere = Wurf, veralt. auch verallgemeint, wie Brut (s. d. 2—4), z.B. von Fischbrut: Das jung G. 109. —
c) weidm.: s. Waffe 1ca und z. B. 394b. —
d) Art veralteter Abgabe, s. 3, 740a und das dort Angeführte. —
was geworfen werden kann: Sie [die Hunde] zu verscheuchen, griff man nach dem ersten besten W–em. 27, 96 etc., s. werflich. —
~el, m., –s; uv.; f.; –n: (mundartl.) an Maschinen etc. etwas zur Umdrehung Dienendes, z. B. Kurbel. auch: Werflich. EfA. 2, 701 etc., 197 Radwelle, z. B. in der Uhr: Räder, W. 673 etc.; dazu: Werfeln, tr., intr.: (sich) drehen.
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