Weis
II. Wēīs, m,, –es; –e:
in Zsstzg. vgl. die von weisen, z. B.: Áb-: Abweisung, Repuls (s. d.), Zurück-, Rück-W.: Er litt schmerzlich durch ihren A. [Korb, den sie ihm gegeben]. 17, 331 etc., versch.: Die A., s. Abweise, f. — An-: Anweisung, Anleitung (veralt.): Derhalb ich Rath und A. gab. 255a; Nach A–e untengesetzter Willkür. Gütergemeinsch. 16 — Āūf-: s. aufweisen. –– Āūs-: Auskunft über Stand und Vhe von Etwas; nam. ein diese Auskunft gebendes Dokument, Papier etc.: Nach A. eines beliebten Journals. 27, 193 [wie dies ausweist, vgl. in der Rechtsspr. mit Fortlassung der Präpos.: A–e der .. Untersuchungsakten. Hochverr. 10]; Sein A. über die Lage des Waisenhauses. Z. 3, 65; Mer. 353; Ich habe Paß und A. [Legitimation]. Saalf. 1, 7 etc. — Be-:
1) das Beweisen — und bes. oft: Das, was Etwas beweist, wodurch es be- oder erwiesen wird (vgl. Er-W.): Einen B. führen, geben etc.; Etwas liefert, giebt den B., dient zum B–e, daß etc.; Ein deutlicher, klarer, offenbarer, redender (s. d. 9b), sprechender (s. d. 9), unumstößlicher B. z. B. seiner oder von seiner Freundschaft etc.; Ein B. durch Zeugen etc., durch Vernunftschlüsse etc.; Mathematische, direkte, indirekte oder apagogische (s. d.) B–e; Daß etc. . ., darüber gab er nie einen B. N. 25; Als einen großen B. menschlicher Beschränktheit. 27, 300; Ein sprechender B. für den Charakter. R. 7, 260; B–e vom Dasein Gottes; versch. Methoden derselben. Morg. 151; Probe und B. 71; Die Siege .. sind sehr zweideutige B–e der gerechten Sache. 11, 22; Nach gegebnen B–en, | wie etc. Morg. 1, 14; Den besten B. für seinen Nichtsieg. Bl. 2, 291; Alle Symptome der Berauschung stellen sich ein, zum deutlichen B–e, daß die Sinne schwelgen. 1127a; Zweifach angestrichen, ein B., daß etc. 275a; 273a; Sie würden in dem Versuch deiner Flucht nur einen B. mehr wider dich aufstellen. 3, 67; Den allzulästigen B–en zu entgehen, welche ihm seine Mitbürger von ihrer Achtung .. zu geben sich beeifern. 23, 326 etc. Doppelzsstzg. z. B.: Blendwerke . ., um etwa einen Advokaten-B. zu führen. Log. 1, 227; Anklage-B. Pol. 16; Hüten Sie sich vor abstrakten hinkenden Bettel-B–en. R. 9, 187; Von der Unzulänglichkeit des Belastungs-B–es überzeugt. 12, 161; Haupt- und Einreden-B–e. 1, 466; Die Interessen des Entlastungs-B–es. 164; Kein weitres Material des Entschuldigungs-B–es. 17, 391); Dagegen mit Gegen-B–en anzukämpfen. ebd.; Pol. 12; 13; Wenn man aus der Schwierigkeit dieser Seereise einen Gegen-B. hernehmen will. 1, 694; Wovon ich den bündigsten Gegen-B. auf mich nehme. 6, 341; Die entschiedensten Gegen-B–e gegen etc. EE. 279; 289; Die Klage schien bewiesen zu sein und er weigerte sich, den Gegen-B. zu führen. 22, 310; 14, 45 etc.; Gerichts-B–e. Pol.15; Der Wißkünstler Grund-B–e (mathematicae demonstrationes). 1, 379; Die unverhohlenen Gunst- B–e [-Bezeigungen]. Mer. 315; Ein Haupt-B. für diese Fortpflanzungsart. 2, 230; Induktions-B.; Kern-B–e. 5, 154; Neben-B–e zu einer Gewißheit und Evidenz erheben wollen, die sie schlechterdings nicht haben können. 10, 135; Kritik .., welche B–e von Nicht-B–en unterscheidet. Pol. 17; Schein-B–e. Cymb. 5, 5; Schrift-B–e. 3, 52, aus der Schrift (s. d. 2g); Schuld-B. Pol. 18; Zum höhern Stands-B–e. 7, 26, wodurch der höhere Stand bewiesen wird (eine lose Zusammenschiebung, keine eig. Zsstzg.); That-B. R. 9, 187; 238, der sich durch die That zeigt; That-B–e seines Charakters. 193; Wunder- und Weissagungs-B–e. ebd.; Der Zeugen-B. etc. —
2) mundartl. = Ver-W. 4, 182. — Er-: s. Be-W. 1: Der Streit über den E. der Vergiftung. T. 1, 221; Lehrsätze und E–e. 3, 28; Zum E–e des letzten Satzes. Lit. 3, 442; Für diese Behauptung ist kein einziger vernünftiger E. gegeben. 5, 293; Durch den E., daß etc. .. Ein solcher Be-W. V. 75; Bedarf keines E–es. 13, 17; Auch die Dichterin ist davon ein E. 299; Das sind E–e, daß wir davon Nichts wissen können. Ph. 3, 10; 4, 41; 10, 209; 13, 248; So hat’s der große E. der Zeit bestätigt, daß etc. R. 9, 124; 471; That-E–e. 248; 1, 113; 11, 13; Die E–e von Beileid und Huldigung. Saalf. 2, 61; 10, 19; 208; Eines apodiktischen E–es fähig. 11, 183; Ich erweise und führe meinen E. aus der Natur der Sache. Lind. 4, 373; 24, 220 etc. — Hín-: Hinweisung: Der H. auf die Güte Gottes. W. 2, 285 etc. — Nāch-: Nachweisung: Den N. führen, daß etc. 14, 2, 83; Die Citate im Wörterbuch als N–e, wo ein Wort sich findet etc.; ugw. Mz.: Mit Hilfe der N–en meines Führers. rhD. 2, 6. — Nāse-: s. Zsstzg. von I (2). — Rück-: Zurückweisung, s. d., z. B. (vgl. Ab-W.): Erduldet sie | von ihnen gleichen R. 11, 175. — Über-: veralt. statt Be-W. bei s. — Unter-: veralt. = Unterweisung, Unterricht. Wahrh. d. christl. Rel. (1631) 70. — Ver-:
1) strafender Tadel über begangnes Unrecht: Einen kleinen V. musst du so hoch nicht aufnehmen. 35, 63; Mit ungewöhnlich spitzigem V–e | mißbilligt Dieser die unzeit’ge Reise. 6, 111; Kränkend ja sind V–e der Herrscher. Od. 17, 189; Einem einen V. geben, ertheilen etc. Bei Alteren in etymol. richtigerer Schreibweise (s. verweisen): Weil ihm derenthalben ein „verweiß“ gethan wurde. 1, 244 etc. —
2) s. verweisen 2c. — Wêg-: (veralt.) die Weisung, Anweisung des einzuschlagenden Weges: Sich um Rath und W. an dem Weissager Tiresia erholet. V; Nahm dazu auch W. von Frau Circe, was er thun und was er vermeiden sollte. XII etc., mhd. wëgewîse, f. (s. 3, 757b), auch als Pflanze = Wegwart (s. d.): Du brauchest zu solchen Tränklein „wild und zahmen Wegweise“. Sp. 240b; 152b; Wegweiß[-]Wasser. 155b etc. — Zurück-: Rück-W. (s. d.).
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