weisbar
Wēīsbar, a.:
nam. in Zsstzg., s. die von weisen und weislich, z.B.: Áb-: was sich abweisen lässt, bes. Ggstz.: Un-a–e Forderung. V. 78; 18, 269; 1, 55; 2, 66 etc. — Be-: Ein schwer b–er Satz etc.; seltner: Die .. Operliebe der Hamburger zeigte sich hier einmal wieder sehr b. Hamb. 599. — Er-: E–e Fälschungen; Un-e–e Behauptungen etc. — Nāch-: Entdeckung eines n–en Antheils an der Verschwörung. Saalf. 1, 330; Pol. 12; Durch den Multiplikator ist auch eine schwache Elektricität n. etc.
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