weiden
III. Wēīden, tr.:
(s. Weide II, Anm. 2d) das Eingeweide herausnehmen: Der Leib war nicht geweidet. Wohl ausgeweidet und balsamiert. SW. 61, 387; Einen Dachs w. — zumeist Zsstzg.: Āūs-:
1) gw. st. des Grundw.: Den Hasen a. (auswerfen). Br. 241; Die ausgeweideten Fische. 6, 160; Ein ausgeweidet Schaf. Mak. 2, 165; Luc. 4, 257; Würdig, von 16 Geiern dafür ausgeweidet zu werden. 6, 227, vgl.: Eber, der .. eure Leiber | ausweidet sich zum Trog. Rich. III, 5, 2 etc.; bildl.: Wie in ägypt. Gräbern. Die Phänomene sind ausgeweidet und mit Zahlen und Zeichen einbalsamiert. 2, 679); Ein solches Treiben .. muß nothwendig sich innerlich a. und verzehren. V. 56; 20, 104; 54, 4 etc.; veralt.: Ausweidnen. Chr. 216b; 1, 134a; DTheat. 1, 215 etc. Dazu: Un ausgeweidet. 11, 8 etc.; Ausweidung. 8, 39; Schnell machen sich einige Ausweider über den Haufen [Fische] her. Südr. 1, 180 etc. —
2) s. Weide II, Anm. 3. — Ent-: nam. bei Ältern = ausw., z. B.: Daß das Thier sich untersteht lang zu wehren, ob es gleich wohl entweidet ist. 63 (vgl. Eingeweide 1b); Das Haselhuhn zum Weidloch e. und ausnehmen. 613a; (s. Geweide) etc.; Entweidung.
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