Faksimile 0701 | Seite 1523
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Weibel
Wēībel, m., –s; uv.:
Name von Beamten (s. Frisch 2, 419b; Schm. 4, 6):
1) nam. schwzr.: bei Gerichten etc., ohne Zusatz ein niedrer Beamter, bes. = Gerichts-Bote, -Diener etc., z. B.: Der . . Pfeiferkönig [s. d.] hieß und im Gericht mit 4 Meistern, 12 Beisitzern und einem Waibel Urtheile fällte. Augsb. Z. (44) 1969a; Ich bin der W. und muß thun, was man mir befiehlt. Gott- helf Sch. 162; Nachdem die großen Ämter wieder besetzt waren, kamen die kleinern, die der W., Schreiber, Läufer, Buttermeier etc. an die Reihe. Kohl A. 1, 314; Geht nun zum W., um ins Landbuch (s. d. 1) zu lugen. 94; Die Herolde oder Waibel, die jeder Kantonsgesandtschaft zur Seite schritten. Mügge Elsi 208; Zu Fraubrunnen war ein W., ein reicher, ein braver und stiller Landmann, Ausschuß [s. d. 4c]. JvMüller 6, 252; Der Bürgermeister mit dem Sekretär und den beiden Waibeln. Ruge Rev. 2, 104; Der Landesammann (s. d.) nehme seinen Platz | und seine Waibel stehen ihm zur Seite. Sch. 528b; Daß er dich nicht dem Richter hingeb und der Richter dem W. [,,Diener“. Matth. 5, 25] und in Gefängnis geworfen werdest. Zwingli 3, 3 etc. Zsstzgn (auch von höhern Amtern), z. B.: 50 wohlgekleidete Hausväter aus jedem der 4 Landgerichte unter ihren Frei-W–n (vgl. 2). JvMüller 24, 310; Stettler Nüchtländ. Chr. 2, 9 etc.; Groß-W. ebd.; 1, 427; Nun sprach ich mit dem Herrn Groß-W. (Präsidenten) der Erbschaft(s)kammer. IP. 3, 59; Hinter ihnen folgten die Land-W. und Läufer in ihren bunten Mänteln. Voran der stolze Groß-W. Kohl A. 1, 308; Gerichts-W. Schm. 4 6; Selb-W. (im Augsb. Stadtb.) wohl Ggstz. des W.-Knechtes. 3, 234.
2) Nach älterm Kriegsregiment waren bei jedem Fähnlein von 400 Mann zween gemeine Waibel (Sergents), die, dem Feldwaibel untergeordnet, von den Landsknechten monatlich gewählt und gesetzt wurden. .. Der Feldwaibel eines Fähnleins kam nach dem Fähndrich und dem Hauptmann. .. Augenscheinlich war dieser ältere Kriegs- oder Feldwaibel eine bedeutendere Pers. als unser jetziger Feldw êbel etc. 4, 6; Außerdem gab es beim Kriegsvolk auch einen Gerichts-W. (vgl. 1), welcher unter dem Schuldheiß stand und einen Huren-W., der den Troß und Huren und Buben in der Zucht hatte. ebd., vgl. außer den Belegen dort und bei Frisch: Machte ein Feldregiment, Oberste und W. 1. Macc. 3, 55; Alexis Dor. 1, Kap. 11; Mager 2, 161²⁰etc.; ferner: Als mit dem Kriegswesen die fremde[n] Wörter eingeschleift worden, als .. Sergeant (s. d.) für Feld-W. Zinkgräf 1, 209; Ich war Feld-W. bei einem unserer Bürgerregimenter in Wien, in diesem Augenblick aber hätte ich lieber Gerichts-W. im Monde sein mögen. Was hatt’ ich von meiner Weibelschaft vorauszusehen? Mord und Todtschlag. Zschokke 8, 370 etc., heute gw.: Feldwe bel, auch von Dessen Frau: Die Feldwebelin. Temme Verbr. 4, 14 etc.; Lavater thut Korporalsdienste. So habe ich Hoffnung, auch Dich noch, selbst zum Frei-W. [vgl. 1] avancieren zu sehen. JvMüller 6, 184 etc.; Daß er [Falstaff], mit Respekt zu vermelden, ein Huren-W. ist. Schlegel Heinr. VI. 1, 2, 4 etc.
Anm. Ahd. weibel, mhd. weibel, vgl. (schwzr., s. Stalder): „Weibeln, intr. (haben): viel Aufwand in Gebärden machen; geschäftig sein; hin und her springen, um Etwas zu vollenden; durch Herumschwärmen in die Häuser oder durch Botenschicken sich Wahlstimmen zu verschaffen suchen; umherweibeln, umherlaufen, auch als Bote; Weibler(in), Pers. die weibelt, ein Intensiv des hochd. weben“ (s. d. 1) und wabbeln, Anm.; ahd. weibôn, mhd. weiben, flattern, sich bewegen etc. und z. B.: Der ultramontane Wühler weibelt um 6000 Unterschriften zu einem Begehren etc. .. an den Regierungsrath des Kantons. Nat.–Z. 15, 250; Um für Katharina zu weibeln und zu werben. Scherr Hofgesch. 57; So lässt man doch die Aufweibler („ufweibler“) mit dem Geld Jedem zu seinem Sohn kommen. Zwingli (Wackern. 3, 256²⁷) = die Werber (zum Kriegsdienst) etc.