Wegbar
wege
Wêg~bar: 1) als Weg gangbar (s. d. 1 und wegsam); so beschaffen, daß man gehnd, reisend vorwärts kommt, nam. verneint:
Die Nacht ist schaurig, un-w. 6, 236; Weg’ zu Gott, die vor un-w. waren, | .. gebähnt. Himm. 22. — 2) entsprechend der transit. Zsstzg. des Zeitw. wegen (s. d. II), nam.: Be-, was sich bewegen lässt: Die früher so beweglichen [s. d.] Glieder sind nach dem Schlagfluß kaum noch b.; Un-b.; (Un-)B–keit etc. —
~e, a.: 1) veralt. in der Reimverbind.: Rege (s. d. I 1) und w. —
2) in adverb. Zsstzg.: All(e)-, aller-w., s. Weg I Gk; ander-w., s. Weg I 61; Zu-w., s. Weg I 25.
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