warnbar
warnen
warnigen
Wárn~bar, a.:
gewarnt (s. d. und Zsstzg.) werden könnend: Un-ver-w–e Zeitung. 8, 492. —
~en, tr., auch ohne Obj.: 1) auf Bevorstehndes die Aufmerksamkeit lenken (s. 2):
a) (schwzr.) mit der Glocke den Anfang des Gottesdiensts andeuten. —
b) von Uhren, die zum Schlagen ausheben (s. d. 2b, vgl. rücken 3e; ansagen 2b): Schon warnt die Uhr zur Geisterzeit. . . Zw. W., zw. Schlag. 368 etc. —
2) (s. 1) die Aufmerksamkeit auf Etwas lenken, insofern man sich in Acht zu nehmen, vor Schaden zu hüten hat:
a) Einen w., auch ohne Obj. (z. B. 4, 817³ etc.); Den allzusichern Muth w. 13, 330; Sich w. lassen etc. —
b) (veraltend) mit Genit. zur Bez. des Kundgethanen: Daß du, Göttin, mich aller Sachen berichtest, warnest etc. 57b [13, 383]; Jhm helfen viel der Degen, Deß sollt ihr gewarnet sein. N. 143; Valentinianus, dieses Fürnehmens gewarnt, sendet etc. 185b; 693b etc., vgl. d. —
c) Einen gegen Jemand (z. B. Malk. 2, 316 etc.) oder gegen Etwas 1, 304 etc.) w., auch ohne Obj.: Eine Stimme der Pflicht hatte bis jetzt gegen die Stimmung des Herzens gewarnt. Neap. 35; Gegen den drohenden Verfall .. zu w. Less. 2, 3; Auch die Tribunen sollen gegen die gefährliche Gabe gewarnt haben. 454 etc., vgl. e. —
d) Einen über [= in Betreff von] Etwas w. (selten, vgl. b), z. B.: Sie hatten .. Recht, wenn sie mich hier- über warnten. 17, 135 etc. —
e) sehr gw. (vgl. c): Jemand vor einer Person oder Sache (z. B. SW. 5, 351; 901b etc.) w., auch ohne Obj.: Vor Schmeichlern, vor Schmeichelei w. etc. Veralt.: Jeden Rechtschaffenen für (s. d. †) ihn zu w. 4, 158; 3, 406 etc., auch mit vor und Acc.: Einen jungen Menschen vor das Frauenzimmer als vor Skorpionen w. 1, 218. —
f) mit direktem Satz (vgl. g): Ich will euch ..w.: wenn ihr .. hört .. meines Hornes Schall, | so richte .. sich Jedermann zum Streite. Gudr. 1350 etc. —
g) (vgl. f und verbieten 1; kein 9; † nicht) mit abhäng. Satz, z. B.: Auch w. wollen Sie ihn nicht, [ihm sagend etc.] | in welcher schlimmen Hand er sich befinde? 334a etc., vgl.: Ich warne euch: seid stumm oder: sprecht nicht! (s. f) und —: „Ich warn’ [fast = rath’] euch, stumm zu sein.“ | Kein Bild kann stummer sein. 3, 509 (ugw.: Hat mir [statt mich] gewarnt, dich wider den Wüstling Heroal zu hüten. D. 1, 479), so auch: Ich warn euch, nicht zu sprechen, — andrerseits aber auch (s. e): Ich warn euch — vor dem Sprechen oder: [davor,] zu sprechen, so z. B.: Doch warn ich dich, dem Glück zu trauen. 57a, in direkter Rede: Doch warn’ ich dich: trau dem Glück nicht! etc. Bsp. der von Unkundigen vielfach getadelten ,,pleonastischen“ Verneinung, in Sätzen mit daß: Schon warnt mich ’was, daß ich dabei nicht bleibe. 11, 52; 13, 86; Ob er gleich von Einigen gewarnt war, daß er meinem Bruder Nichts sagen sollte. 28, 106; Von geheimer Furcht gewarnt, daßnicht | der Bruder hinterlistig mich erwürge. 239a etc., ferner mit Infin. und zu: Die Tugend warnet ihn, in seiner Wahl nicht allzuvoreilig zu sein. 1, I; Der König ist gewarnt worden, nicht zu sehr den Herren .. zu folgen. T. 1, 358; D. 1, 255; Er warnte ihn, sich in kein Gefecht einzulassen. Pfl. 1, 25; Als wenn sie w. wollte, sich nicht zu verrathen. 17, 251; 13, 67; 18, 45; Br. 12; 35, 177 etc. —
3) (s. 2) veralt., mundartl., s. etc.:
a) Seines Herrn Bestes zu fördern und seinen Schaden zu w. [verhüten]. GsSchr. 1, 436 etc. —
b) Sich w., sich hüten, in Acht nehmen, vorsehn. —
c) das Obj. mit Etwas verwahren, zur Sicherheit versehn; ausrüsten (vgl. 189) etc. — Dazu:
4) (s. 2) adjekt. Partic. Präs.: Erschien das Zeichen der Noth, die w–de Flamme. 276a; Es ist ein mehr w–der als kitzelnder Anblick. 6, 207; Seine wissenschaftlichen Behandlungen sicher, ohne dogmatisch; w–d, ohne skeptisch zu sein. 39, 381; Das w–dste Buch für einen jungen Menschen. R. 9, 357; Ein w–d Beispiel. 614a; 76b etc. —
5) pass. Partic., z. B. zu 2: Den Abgrund saht ihr .. | und treu gewarnet stürztet ihr hinein. 239a etc.; auch verneint:
a) Wohl unerwartet kam’s, nicht ungewarnt. 13, 287; Sch. 7; Durch das Beispiel seines Vaters ungewarnt. 6, 60; 6, 60; Luc. 5, 262 etc. —
b) veraltend (s. 2b; 3b): unversehens, plötzlich etc.: Ungewarnt nimmt sie [die Natur] uns in den Kreislauf ihres Tanzes auf. 40, 385; Er stand ungewarnter Weise dem Feinde im Rücken. 3, 383; Jst .. Agamemnon unversehner Ding, ungewarnter Sach (vgl.
c) .. ermordet worden. 14b etc. — c) veralt. (s. 3b): ohne sich vorzusehn, unvorsichtig: Alsdenn fliegen die Vögel ungewarnet herzu. 608a. —
6) Warnung, gw.:
a) zu 2, z. B.: Er wiederholt alle frühern Warnungen. 22, 234; Zur Warnung für leichtglaubige Väter. 3, 408; Er nahm sich’s zur Warnung. 493; Zur Warnung von [gw.: vor] allen schiefen Gesichtspunkten. 1, IX; Die leisen Warnungen meines guten Dämons. 6, 312 etc.; Pfand- warnung: der Pfändung vorangehnde gerichtl. Warnung, s. 1, 160 etc. —
b) (veralt.) zu 3b = Vorsicht, Hut etc. —
c) s. 1. —
7) Warner (zu 2), z. B. R. 8, 207; Man überhörte die Stimme des alten Warners. 7, 233; Giaf. 411; Ein Warner in Gefahr. E. 1, 198; Rom. 3, 1, 281; Der Schläfer [der Seehund] folgt dem Losungszeichen | seiner immerwachen Warnerin [der Mewe]. 1, 263; Sh. 3, 489 etc.; auch Art Eidechsen, s. Wächter 2b. Veralt. zu 3b: der auf seiner Hut ist. Lthr. 118a etc. — Zsstzg. z. B.: Áb-: (selten) warnend abmahnen. Unt. 2, 1, 306a; 1, 499. — An-: selten, auch: Es geschehen allerlei Zeichen und Anwarnungen. 3, 227. — Ent-: (selten) durch Warnen bewahren vor Etwas: Wie manchen irren Fuß hat sie [die Fackel] | dem Strom entwarnt. — Ver-:
1) veraltend: auf Drohndes zur Abwehr aufmerksam machen, vgl. [2b]. z. B.: Kam Antiochus vor die Stadt, sie zu erobern ..; aber Die in der Stadt waren verwarnet. 1. 6, 3; Wie sie Dessen auch verwarnet worden. B. 169a; Den seines nahen Falls | kein guter Geist verwarnt. 20, 118 etc. —
2) (s. 1) heute gw.: suchen, unter Hinweis auf die drohnden Folgen eines Thuns, Jemand dazu zu bewegen, daß er es nicht thue, davon ablasse: Jemand vor dem Meineid ver-w.; Eine Zeitung wird verwarnt, mit dem Verbot bedroht, wenn sie von ihrer Haltung nicht ablässt; Wenn Hinze . . in die Wohnung des Pfaffen, so sehr ich ihn treulich verwarnt | sich . . geschlichen. 5, 165; Wohlverwarnt, doch blickt’ ich hinauf. 151; Man hatte ihn nur verwarnt, das röm. Gebiet bei Todesstrafe niemals [s. 2g] wieder zu betreten. A. 2, 123 etc. — Dazu:
3) Hat seine Sache in Hut auf diese Verwarnung (s. 1). Lthr. 164b etc., gw. aber (s. 2): Die Verwarnungen der Zeitungen, Presse; Eidesverwar- nung 32, 64) = Verwarnung gegen Meineid etc. —
4) Er fiel unverwarnt [5b] mich selber plötzlich an. 20, 19 (veraltend); ferner zu 2. — Vōr- [2]: Die kommenden Schicksale wendet | kein v–der Gott. Ov. 2, 377 etc. —
~igen, tr.: veralt. statt warnen, z. B. 1, 276; Warnigungen. Ros. 17.
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