Faksimile 0664 | Seite 1486
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warnbar warnen warnigen
Wárn~bar, a.:
gewarnt (s. d. und Zsstzg.) werden könnend: Un-ver-w–e Zeitung. Oppenheim 8, 492.
~en, tr., auch ohne Obj.:
1) auf Bevorstehndes die Aufmerksamkeit lenken (s. 2):
a) (schwzr.) mit der Glocke den Anfang des Gottesdiensts andeuten. Stalder.
b) von Uhren, die zum Schlagen ausheben (s. d. 2b, vgl. rücken 3e; ansagen 2b): Schon warnt die Uhr zur Geisterzeit. . . Zw. W., zw. Schlag. Uhland 368 etc.
2) (s. 1) die Aufmerksamkeit auf Etwas lenken, insofern man sich in Acht zu nehmen, vor Schaden zu hüten hat:
a) Einen w., auch ohne Obj. (z. B. Wackern. 4, 817³ etc.); Den allzusichern Muth w. G. 13, 330; Sich w. lassen etc.
b) (veraltend) mit Genit. zur Bez. des Kundgethanen: Daß du, Göttin, mich aller Sachen berichtest, warnest etc. Schaidenreißer 57b [13, 383]; Jhm helfen viel der Degen, Deß sollt ihr gewarnet sein. Simrock N. 143; Valentinianus, dieses Fürnehmens gewarnt, sendet etc. Stumpf 185b; 693b etc., vgl. d.
c) Einen gegen Jemand (z. B. Steffens Malk. 2, 316 etc.) oder gegen Etwas (Zelter 1, 304 etc.) w., auch ohne Obj.: Eine Stimme der Pflicht hatte bis jetzt gegen die Stimmung des Herzens gewarnt. Alexis Neap. 35; Gegen den drohenden Verfall .. zu w. Guhrauer Less. 2, 3; Auch die Tribunen sollen gegen die gefährliche Gabe gewarnt haben. Niebuhr 454 etc., vgl. e.
d) Einen über [= in Betreff von] Etwas w. (selten, vgl. b), z. B.: Sie hatten .. Recht, wenn sie mich hier- über warnten. G. 17, 135 etc.
e) sehr gw. (vgl. c): Jemand vor einer Person oder Sache (z. B. Freiligrath SW. 5, 351; Sch. 901b etc.) w., auch ohne Obj.: Vor Schmeichlern, vor Schmeichelei w. etc. Veralt.: Jeden Rechtschaffenen für (s. d. †) ihn zu w. Stilling 4, 158; L. 3, 406 etc., auch mit vor und Acc.: Einen jungen Menschen vor das Frauenzimmer als vor Skorpionen w. 1, 218.
f) mit direktem Satz (vgl. g): Ich will euch ..w.: wenn ihr .. hört .. meines Hornes Schall, | so richte .. sich Jedermann zum Streite. Simrock Gudr. 1350 etc.
g) (vgl. f und verbieten 1; kein 9; nicht) mit abhäng. Satz, z. B.: Auch w. wollen Sie ihn nicht, [ihm sagend etc.] | in welcher schlimmen Hand er sich befinde? Sch. 334a etc., vgl.: Ich warne euch: seid stumm oder: sprecht nicht! (s. f) und —: „Ich warn’ [fast = rath’] euch, stumm zu sein.“ | Kein Bild kann stummer sein. Gotter 3, 509 (ugw.: Hat mir [statt mich] gewarnt, dich wider den Wüstling Heroal zu hüten. Sonnenberg D. 1, 479), so auch: Ich warn euch, nicht zu sprechen, andrerseits aber auch (s. e): Ich warn euch vor dem Sprechen oder: [davor,] zu sprechen, so z. B.: Doch warn ich dich, dem Glück zu trauen. Sch. 57a, in direkter Rede: Doch warn’ ich dich: trau dem Glück nicht! etc. Bsp. der von Unkundigen vielfach getadelten ,,pleonastischen“ Verneinung, in Sätzen mit daß: Schon warnt mich ’was, daß ich dabei nicht bleibe. G. 11, 52; 13, 86; Ob er gleich von Einigen gewarnt war, daß er meinem Bruder Nichts sagen sollte. 28, 106; Von geheimer Furcht gewarnt, daßnicht | der Bruder hinterlistig mich erwürge. Sch. 239a etc., ferner mit Infin. und zu: Die Tugend warnet ihn, in seiner Wahl nicht allzuvoreilig zu sein. Abbt 1, I; Der König ist gewarnt worden, nicht zu sehr den Herren .. zu folgen. Ense T. 1, 358; D. 1, 255; Er warnte ihn, sich in kein Gefecht einzulassen. Garve Pfl. 1, 25; Als wenn sie w. wollte, sich nicht zu verrathen. G. 17, 251; 13, 67; 18, 45; Rabner Br. 12; W. 35, 177 etc.
3) (s. 2) veralt., mundartl., s. Schm.; Adelung etc.:
a) Seines Herrn Bestes zu fördern und seinen Schaden zu w. [verhüten]. FKMoser GsSchr. 1, 436 etc.
b) Sich w., sich hüten, in Acht nehmen, vorsehn.
c) das Obj. mit Etwas verwahren, zur Sicherheit versehn; ausrüsten (vgl. Diez 189) etc. Dazu:
4) (s. 2) adjekt. Partic. Präs.: Erschien das Zeichen der Noth, die w–de Flamme. B. 276a; Es ist ein mehr w–der als kitzelnder Anblick. Fichte 6, 207; Seine wissenschaftlichen Behandlungen sicher, ohne dogmatisch; w–d, ohne skeptisch zu sein. G. 39, 381; Das w–dste Buch für einen jungen Menschen. H. R. 9, 357; Ein w–d Beispiel. Sch. 614a; 76b etc.
5) pass. Partic., z. B. zu 2: Den Abgrund saht ihr .. | und treu gewarnet stürztet ihr hinein. Sch. 239a etc.; auch verneint:
a) Wohl unerwartet kam’s, nicht ungewarnt. G. 13, 287; Gotthelf Sch. 7; Durch das Beispiel seines Vaters ungewarnt. Platen 6, 60; W. 6, 60; Luc. 5, 262 etc.
b) veraltend (s. 2b; 3b): unversehens, plötzlich etc.: Ungewarnt nimmt sie [die Natur] uns in den Kreislauf ihres Tanzes auf. G. 40, 385; Er stand ungewarnter Weise dem Feinde im Rücken. Hebel 3, 383; Jst .. Agamemnon unversehner Ding, ungewarnter Sach (vgl.
c) .. ermordet worden. Schaidenreißer 14b etc. c) veralt. (s. 3b): ohne sich vorzusehn, unvorsichtig: Alsdenn fliegen die Vögel ungewarnet herzu. Stumpf 608a.
6) Warnung, gw.:
a) zu 2, z. B.: Er wiederholt alle frühern Warnungen. G. 22, 234; Zur Warnung für leichtglaubige Väter. Hebel 3, 408; Er nahm sich’s zur Warnung. 493; Zur Warnung von [gw.: vor] allen schiefen Gesichtspunkten. Lavater 1, IX; Die leisen Warnungen meines guten Dämons. W. 6, 312 etc.; Pfand- warnung: der Pfändung vorangehnde gerichtl. Warnung, s. Stalder 1, 160 etc.
b) (veralt.) zu 3b = Vorsicht, Hut etc. Schm.
c) s. 1.
7) Warner (zu 2), z. B. Gutzkow R. 8, 207; Man überhörte die Stimme des alten Warners. Heine 7, 233; Klinger Giaf. 411; Ein Warner in Gefahr. Matthisson E. 1, 198; Mügge Rom. 3, 1, 281; Der Schläfer [der Seehund] folgt dem Losungszeichen | seiner immerwachen Warnerin [der Mewe]. WhMüller 1, 263; V. Sh. 3, 489 etc.; auch Art Eidechsen, s. Wächter 2b. Veralt. zu 3b: der auf seiner Hut ist. Mathestus Lthr. 118a etc. Zsstzg. z. B.: Áb-: (selten) warnend abmahnen. Gutzkow Unt. 2, 1, 306a; Philander 1, 499. An-: selten, auch: Es geschehen allerlei Zeichen und Anwarnungen. Platen 3, 227. Ent-: (selten) durch Warnen bewahren vor Etwas: Wie manchen irren Fuß hat sie [die Fackel] | dem Strom entwarnt. Pfeffel. Ver-:
1) veraltend: auf Drohndes zur Abwehr aufmerksam machen, vgl. [2b]. z. B.: Kam Antiochus vor die Stadt, sie zu erobern ..; aber Die in der Stadt waren verwarnet. 1. Macc. 6, 3; Wie sie Dessen auch verwarnet worden. Fischart B. 169a; Den seines nahen Falls | kein guter Geist verwarnt. W. 20, 118 etc.
2) (s. 1) heute gw.: suchen, unter Hinweis auf die drohnden Folgen eines Thuns, Jemand dazu zu bewegen, daß er es nicht thue, davon ablasse: Jemand vor dem Meineid ver-w.; Eine Zeitung wird verwarnt, mit dem Verbot bedroht, wenn sie von ihrer Haltung nicht ablässt; Wenn Hinze . . in die Wohnung des Pfaffen, so sehr ich ihn treulich verwarnt | sich . . geschlichen. G. 5, 165; Wohlverwarnt, doch blickt’ ich hinauf. Kinkel 151; Man hatte ihn nur verwarnt, das röm. Gebiet bei Todesstrafe niemals [s. 2g] wieder zu betreten. Tieck A. 2, 123 etc. Dazu:
3) Hat seine Sache in Hut auf diese Verwarnung (s. 1). Mathestus Lthr. 164b etc., gw. aber (s. 2): Die Verwarnungen der Zeitungen, Presse; Eidesverwar- nung (IP. 32, 64) = Verwarnung gegen Meineid etc.
4) Er fiel unverwarnt [5b] mich selber plötzlich an. W. 20, 19 (veraltend); ferner zu 2. Vōr- [2]: Die kommenden Schicksale wendet | kein v–der Gott. V. Ov. 2, 377 etc.
~igen, tr.:
veralt. statt warnen, z. B. Schweinichen 1, 276; Warnigungen. Lohenstein Ros. 17.