bewahrheiten
wahrheitlich
bewahrheitenig
währig
wahrlich
währlich
Bewahrheitennis
wahrsam
währschaft
Bewāhrheiten, tr., refl.:
als wahr be-, erweisen (vgl. bewähren, erwahren):
1) tr.: Gerichtlich ist es ja nicht bewahrheitet. Ber. 290; Daß .. der Geist die b–de Macht der Religion ist. Stud. 3; G. 25; 12, 315b; Er bewahrheitet ein andres [Sprichwort] mit Allegation eines Schwankes. Lit. 3, 66; Beispiele, Das, was wir aussprechen, zu b. 30, 468; Sie [die Geburt] zu b., zu bekräftigen. 446; Diak. 132; E. 1, 112; Hamb. 649 etc. —
2) refl.: Leb. 2, 156; Sprüche, welche sich in der Erfahrung b. 22, 245; Auch hier bewahrheitete sich die alte Lehre, daß etc. 27, 282; 31, 346; 33, 169; 37, 330; Stolb. 149; 1, 2, 205; 13, 149a; 11, 129; 2, 2, 264; 2, 305; Bann 2, 39 etc. —
3) Wo ein ausgelassenes .Leben als einzige Bewahrheitung seines Standes als Student gefordert wird. 6, 463; 10, 6; Von der Bewahrheitung dieser Gespenstergeschichte. 30, 162. —
Wāhr~heitlich, a.: (selten) der Wahrheit gemäß etc.: Favart mit seinen Eglee’s etc. .. ist w–er als Watteau und Boucher mit ihren koketten Schäferinnen. Sal. 1, 114; Seine warme, nette, w–e Prosa. Lut. 1, 177. —
~ig, a.: s. Wahre. —
Wǟhrig, a.: s. wierig. —
Wāhrlich, a.: 1) s. wahr I, z. B. (veralt.) Niemand ist, der w. [„worlich“] sprechen thar, | daß er sei weis. NVorr. v. 39 = mit Wahrheit; „Ihr sollt es inne werden“, Das will ich w. euch sagen. N. 2044 etc.; So w. [wahr] ich der Unruh .. | unschuldig bin. Okt. 42 etc., — gw. aber allein (interjektionsartig) als Betheurungsformel: „Warlich“, ich sage euch. 8, 10; Und doch ist w. Einer dem Andern nicht sehr aus dem Wege. 10, 224; W.! So ist’s! 82b u. o., auch: W. und (s. d. †) Gott! Kl. 2, 413 etc. (In mundartl. — von fälschlich für allgem. gehaltner — Ausspr. wärlich). — 2) in Zsstzg., s. Wahr II2, z. B.: Be-, ver-w. —
Wǟhr~lich, a.: (selten) dauernd (s. währhaft): Keine w–e Zuneigung. Lut. 1, 265. Zsstzg.: Be-: (veralt.) sich bewähren lassend, z. B. 1, 542a etc. oder: bewährt (probat). SW. 61, 357; Ehz. 58. —
~nis, f.; –se: in Zsstzg.: Be-: Bewährung, Bestätigung etc. (veralt.): Welches gute B. giebt, daß etc. 392a; Ohne B. der Kirchen. 9; 16 etc. — Ge-: Gewähr, Bürgschaft etc.: Ein sichtbares Zeichen, als G. seines wirklichen Daseins. Char. 1, 46. —
Wāhrsam: 1) a.: achtsam, wachsam etc., selten, auch in Zsstzg.: Be-: Das Gut verlor in ihm seine b–e, stetige Hand. LL. 240. — Ge-: Die Gans ist auch g. [wachsam]. 149, vgl. als Ggstz. = unvorsichtig, sich nicht in Acht nehmend etc.: Die armen un-g–en Vögel .. in ihre Schlingen zu locken. 31, 160; 11, 127 etc.; auch: Ein g–s Ort, 57b [13, 361], geeignet, Etwas zu be-, verwahren, s. 2. — 2) f.; –en; m., n., –(e)s; –e: in Zsstzg. (s. Wahr II2): Be-: s. Ge-W.: In B. [Haft] nehmen. 2, 107. — Ge-: die Verwahrung, die Hut, Haft (in Bezug auf Gefangne) und — Ort derselben: Kaum ist alles dieses Gut in des Menschen G. gebracht [eingeheimst]. 32, 116 etc.; fem.: Er solle mich in seine G. geben. 28, 385; Regulus .. sagt .. zu, sich wieder in ihre G. zu stellen. RH. 252; Lthr. 33b; Er stiehlt sie nicht, weil er eben selber die G. hat und Niemand aus seiner eignen G. Etwas entwenden kann. (55) 21; [Maria Stuart] der strengen | G. eures Oheims anvertraut. 422b; Lag Papst Hildebrand in dem Schloß Canusio in guter G–e [Sicherheit]. 331b etc.; neutr.: Magnentius floh an sein G–e. 184a [Haus, Burg etc., als sichrer Ort]; Der einen so bedeutenden Mann unter seinem G. hatte. 24, 10; Solches dereinst dem öffentlichen G. zu übergeben. 26, 253; Wenn er den Spanier in festem G. wisse. 14, 123 etc. — Ver-: s. Ge-W.; Im (oder in) V. Etwas haben, halten, Einem geben; es in V. nehmen etc. —
Wǟhrschaft: 1) a.: (schwzr.) dauerhaft, kräftig, derb etc. (vgl. 2a oder — nach 2, 430 — 2b): W. gekleidet, aber gering. Sch. 3; So läutern Schicksale w–e Seelen, während sie schwache zermalmen. 397; Der Base w–e Stimme. U. 2, 46; 322; G. 170; 193 etc. — 2) f.; –en:
a) (o. Mz.) veralt.: Dauer: Von der W. der Seelen. 252b. —
b) Gewähr, Garantie (Gewährsmann). N. 48²⁶; 111³; Bezeugen .. gewiß nach ältrer W. Ländl. 2, 293; Myth. 1, 102 etc., häufiger: Ge-: Ohne genugsame G. 30, 127; 27, 347; Gschw. 1, 145; EE. IV etc.; Meine Haupt-G–en anzuführen. Bl. 3, 583 etc. —
c) Entrichtung, Bezahlung. 4, 134.
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