Wäffe
Waffel
Waffen
wäffen
waffenlich
Wäffeenthum
wäffenen
Wä́ffe, f.; –n:
(mundartl.) Er schlug um sich. Meine Eva kriegte doch [von dem Schlag] ’ne Weffe um den Nacken; 8 Tage konnte man’s sehen. H. 1, 1, 30, Strieme (s. d. 2) oder Schlag?, vgl. Wäffling, Maulschelle. (s. Waffel 1). —
Wáffel, f.; –n; -: 1) (mundartl., s. das vor. Wort) Maul: Alsdann ihnen [den Hunden] erst die W. schäumt. GlSchiff 377; etc., s. 4, 34, vgl. waffen, schwatzen; Gewaff, Geschwätz. ebd. (s. waff!). —
2) (s. Wabe, Anm.) = W.-Kuchen (s. d.). Fat. 2, 177; Hefen-W–n. Kochb. 457; Schnee-W–n ..; W–n von geschlagener Sahne; Zimmt-W–n. 458. —
Wáffen, n., –s; uv.: s. Waffe 1aγ und 4, alterthüml. auch Zsstzg.: Ge-:
1) Waffe: Manch alt G., alte Schlachten klirrend. SW. 1, 430; 4, 304; Mit beiden Händen dann | schwang er sein G. Jun. 346; H. 1, 67; 2, 90; M. 1, 447; 3, 16; E. 9; Tr. 260. — ) Wappen: Dort hängt vom Pfeiler | das alte G. herab. | Noch lesen umflort die Augen | die Züge der Inschrift nicht. 3, 75; Hoh. 1, 81 etc. — Doppelzsstzg.: Mit dem Glanz-G. 1, 45 etc. —
Wä́ffen, tr.: im Partic.: (Un-)gewäffet, s. Gewäff. —
Wáffenlich, a.: (alterthümelnd) ritterlich etc.: Der w–e Held. H. 1, 177. —
~enthum, n., –(e)s; 0: die Waffen (kollektiv), z. B. selten: Nehmt euer W. A. 1, 303 (s. Gewaffen 1), gw. aber (vgl. Waffe 2): Der die Gegensätze hellenischen und persischen W–s selbst als Mitkämpfer auf der Ebene von Marathon schaute. gK. XII; Die Gloire des französischen W–s. Bl. 2, 108. —
~nen, tr. etc. (im gehobnen Stil mit der als alterthümlich erscheinenden Nbnf. wappnen): 1) mit — oder wie mit — Waffen versehen, vgl. rüsten etc.:
a) tr.: Noch wissen wir nicht, wer | den Pöbel waffnet. 302b; 423b etc.; „Wapnet“ [waffnete. er seine Knechte. 1. 14, 14; Hier wappnen Ritter sich (s. b), dort Knappen ihre Pferde. 20, 79 [spätre Les- art: rüsten] etc., auch bildl.: Dieser Brief wapnet ihn unvermerkt gegen den Tod durch eine Krone höhern Lebens. R. 7, 211 etc. (s. b; c). —
b) refl.: Eh sich der Mörder | .. damit [mit dem Messer] waffnete. 400a; N. 462; 968; 11, 129 etc.; Nimm die Wehr und wappne dich. 50; SKr. 76; 14, 5; Gudr. 90; Jl. 10, 37; 19, 364 etc.; bildl.: Sich mit Geduld w. 1, 106; 29, 86 etc.; Waffne mit Mannheit | dich. Vest. 5, 95; Mich gegen dich und gegen Macht und List | beherzt zu w. 13, 265 etc.; Umzuschaffen das Geschaffne, | damit sich’s nicht zum Starren waffne [sich rüste, anschicke, erstarrend im Sein zu beharren]. 2, 288; Ich waffne mich, | der neuen Zeit Bewandtnis zu begrüßen. Sh. 6, 351 etc.; So wapent [waffnet. euch auch mit demselbigen Sinn. 1. 4, 1 etc. —
c) (s. a; b) Partic. pass.: Mit gewaffneter Hand; Als Sparta’s Held sein kleines Heer | .. hieß .. gewaffnet sein zu heißer Rache. Gd. 176; Wohlgewaffnet wie zum Sturm. 320; Mit blinkendem Erze gewappnet. Od. 21, 433; Il. 13, 305; Der schildgewappnete Streiter. 8, 155, vgl.: Blitzgewaff- nete Schiffe. 1, 177 etc.; bildl.: Da sie ihn gegen Versuchungen .. gleichgültig oder gewaffnet fanden. 6, 59; Gegen alles Leiden gewappnet. 2, 344 etc., auch (s. Waffe 1cc): Es würd’ ein Eber, ein gewaffneter, | Müh mit den Fängern haben, durchzubrechen. Kr. 110; Fünf mit Klauen gewaffnete Zehen. Ästh. 2, 150 etc. und (vgl. Waffe 4): Mit gewaffnetem (häufiger: bewaffnetem) Auge — im Ggstz. zum bloßen oder ungewaffnetem. Ph. 1, 113 —: mit einem seiner Sehkraft verstärkenden Augenglas ausgerüstet, z. B.: Bereist der lichten [Milch-] Straße Sonnenwelt mit wohlgewaffnetem verlängtem Blick. NGd. 9 etc. —
d) ohne Obj. oder intr.: Sie waffneten [sc.: ein Heer etc.] für ihre Erhaltung. 1, 155 = rüsten; mobil machen etc.; Daß die Mannschaft [sich] waffne, für ihn aufzubrechen. 24, 205 etc., auch subst. Infin.: Da ward W. gehört von Haus zu Haus. SW. 4, 8 etc. —
2) tr.; zuw.: Etwas waffnet Einen etc., versieht ihn, dient ihm als Waffe, z. B.: Ihre [der Berge] Seiten waffnet Schrecken. A. 1, 217); Lächeln und zierlicher Gang schmücken und w. die Frau. Sinnspr. 1605; Die Einen waffneten geschärfte Bilderscheren. 1, 86 etc. —
3) Wappnen, tr.: mit einem Wappen (s. d.) versehen: Gewappnete Steine. 2, 422c. —
4) Dazu (alterthüml.): Wappner, z. B. der dem Ritter die Waffen zum Turnier Reichende. 8, 263 etc.; dann auch = Waffenträger etc. 299, s. 3, 458a; Br. 431a. — Zsstzgn.: Aūs-: (veralt.) be-w. Epich. 1215³³. — Be-: häufig st. des — im Allgem. nur der gehobnen Spr. angehörigen — Grundw. außer [1d], z. B.:
1) [1a] Einen, das Heer b. etc.; Eine Festung b. [armieren]; Gegen diese reinere Absicht die Schlechtigkeiten der Masse und die Leidenschaften der gemeinen menschl. Natur b. V. 56. Als hätte das Volk seine Fürsten nur darum mit Übergewalt bewaffnet. 2, 97 etc. —
2) [2]: Furchtbare Hörner b. seine breite Stirne. 624a. —
3) [1b] Sich b. Od. 14, 526 etc.; Da der Undankbare sich | mir gegenüber mit dem stolzen Blick, | mit dieser strengen Stirn bewaffnete. 621a etc. —
4) [1c] pass. Partic., z. B.: Bewaffnete Mannschaft, Truppen, Heere etc.; seltner: Auf jeden Zoll seines Leibes bepanzert und bewappnet. Südr. 1, 60 etc.; ferner verallgemeint: Ich komme, bewaffnet mit der besten Sache und aller Entschlossenheit. 9, 262; Mit Macht bewaffnet. 1154a; Mit des Bannes Fluch bewaffnet. 549a; Eine mächtige Naturkraft, die zur Zerstörung bewaffnet ist. 1129b; Jeder die Hand mit schneidender Sichel bewaffnet. Jl. 18, 552 etc.; scherzh.: Mit einer ungeheuren Knackwurst | bewaffnet. 15, 297 etc.; ferner bes. [1c, Schluß]: Einem gesunden oder bewaffneten Auge sichtbar. 26, 236; 14, 203 etc. (Ggstz.: Unbewaffnete Augen. 19, 396; R. 1, 162); auch: Ein bewaffneter [armierter] Magnetstein. 20, 140 etc. Zsstzg. z. B. Unbewaffnete Mannschaft, Augen (s. o.); mit Adv.: Leicht- gK. 52), schwerbewaffnet; Alle sind wir wohlbewaffnet, wohlgerüstet, wohlbewehrt. 2, 4 etc.; mit Bstw.: Blitzbewaffneter [Zeus]. 236b; Des donnerbewaffneten Zeus. 229a; Sein [Zeus’] feuerbewappnet Geschoß. Hauerbewaffnete Eber. Il. 11, 413; 14, 532 etc.; Ruthen- J. 1, 261), schwert- SW. 1. 69), stahl- 6, 336), tod- Schl. 11) bewaffnet etc. —
5) Die durchgängige Bewaffnung mit Fernwaffen. gK. 52; Nationalbewaffnung. Frzfr. 106 etc.; Die Bewaffnung [Armierung] von Düppel . . . Die Bewaffnung der Danewerke. 12, 75. — Ent-:
1) tr.: waffenlos machen, z. B.: Der bairische Kommandant hatte die katholischen Bauern wehrhaft gemacht, die protestantischen Bürger hingegen entwaffnet. 973b etc. und bes. oft übertr.: Sie entwaffnet den rachgierigen Gemahl. 31, 137; Lasst keine Mühsal euch e. Nal. 215; Sein [eures Haders] Alter ist’s, was ihn e. sollte. 492b; Dann wird der Fluch entwaffnet sein. 514a; 702b; Einen Blick, der einen Teufel hätte e. müssen. 33, 67; 4, 59 etc. —
2) refl.: Sich e., die Waffen, Rüstung ablegen. 9, 21; 11, 145 etc. —
3) zuw. ohne Obj. oder intr.: Warf er das Schwert von sich, er war verloren, | wie ich es wär’, wenn ich [mich, mein Heer etc.] entwaffnete. 368b. —
4) Die Entwaffnung.
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