Faksimile 0626 | Seite 1448
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Wäffe Waffel Waffen wäffen waffenlich Wäffeenthum wäffenen
Wä́ffe, f.; –n:
(mundartl.) Er schlug um sich. Meine Eva kriegte doch [von dem Schlag] ’ne Weffe um den Nacken; 8 Tage konnte man’s sehen. Alexis H. 1, 1, 30, Strieme (s. d. 2) oder Schlag?, vgl. Wäffling, Maulschelle. Pictorius (s. Waffel 1).
Wáffel, f.; –n; -:
1) (mundartl., s. das vor. Wort) Maul: Alsdann ihnen [den Hunden] erst die W. schäumt. Fischart GlSchiff 377; HSachs etc., s. Schm. 4, 34, vgl. waffen, schwatzen; Gewaff, Geschwätz. ebd. (s. waff!).
2) (s. Wabe, Anm.) = W.-Kuchen (s. d.). IP. Fat. 2, 177; Hefen-W–n. Scheibler Kochb. 457; Schnee-W–n ..; W–n von geschlagener Sahne; Zimmt-W–n. 458.
Wáffen, n., –s; uv.:
s. Waffe 1aγ und 4, alterthüml. auch Zsstzg.: Ge-:
1) Waffe: Manch alt G., alte Schlachten klirrend. Freiligrath SW. 1, 430; 4, 304; Mit beiden Händen dann | schwang er sein G. Geibel Jun. 346; Görres H. 1, 67; Hungari 2, 90; Immermann M. 1, 447; 3, 16; Kinkel E. 9; Scheffel Tr. 260. ) Wappen: Dort hängt vom Pfeiler | das alte G. herab. | Noch lesen umflort die Augen | die Züge der Inschrift nicht. Cham. 3, 75; Spielhagen Hoh. 1, 81 etc. Doppelzsstzg.: Mit dem Glanz-G. Rückert 1, 45 etc.
Wä́ffen, tr.:
im Partic.: (Un-)gewäffet, s. Gewäff.
Wáffenlich, a.:
(alterthümelnd) ritterlich etc.: Der w–e Held. Görres H. 1, 177.
~enthum, n., –(e)s; 0:
die Waffen (kollektiv), z. B. selten: Nehmt euer W. Droysen A. 1, 303 (s. Gewaffen 1), gw. aber (vgl. Waffe 2): Der die Gegensätze hellenischen und persischen W–s selbst als Mitkämpfer auf der Ebene von Marathon schaute. Rüstow gK. XII; Die Gloire des französischen W–s. Scherr Bl. 2, 108.
~nen, tr. etc. (im gehobnen Stil mit der als alterthümlich erscheinenden Nbnf. wappnen):
1) mit oder wie mit Waffen versehen, vgl. rüsten etc.:
a) tr.: Noch wissen wir nicht, wer | den Pöbel waffnet. Sch. 302b; 423b etc.; „Wapnet“ [waffnete. Mendelssohn] er seine Knechte. 1. Mos. 14, 14; Hier wappnen Ritter sich (s. b), dort Knappen ihre Pferde. W. 20, 79 [spätre Les- art: rüsten] etc., auch bildl.: Dieser Brief wapnet ihn unvermerkt gegen den Tod durch eine Krone höhern Lebens. H. R. 7, 211 etc. (s. b; c).
b) refl.: Eh sich der Mörder | .. damit [mit dem Messer] waffnete. Sch. 400a; Simrock N. 462; 968; W. 11, 129 etc.; Nimm die Wehr und wappne dich. Stolberg 50; Hackländer SKr. 76; H. 14, 5; Simrock Gudr. 90; V. Jl. 10, 37; 19, 364 etc.; bildl.: Sich mit Geduld w. Rabner 1, 106; G. 29, 86 etc.; Waffne mit Mannheit | dich. Bouterweck Vest. 5, 95; Mich gegen dich und gegen Macht und List | beherzt zu w. 13, 265 etc.; Umzuschaffen das Geschaffne, | damit sich’s nicht zum Starren waffne [sich rüste, anschicke, erstarrend im Sein zu beharren]. 2, 288; Ich waffne mich, | der neuen Zeit Bewandtnis zu begrüßen. Schlegel Sh. 6, 351 etc.; So wapent [waffnet. Eß] euch auch mit demselbigen Sinn. 1. Petr. 4, 1 etc.
c) (s. a; b) Partic. pass.: Mit gewaffneter Hand; Als Sparta’s Held sein kleines Heer | .. hieß .. gewaffnet sein zu heißer Rache. Seume Gd. 176; Wohlgewaffnet wie zum Sturm. Uhland 320; Mit blinkendem Erze gewappnet. V. Od. 21, 433; Il. 13, 305; Der schildgewappnete Streiter. 8, 155, vgl.: Blitzgewaff- nete Schiffe. Stolberg 1, 177 etc.; bildl.: Da sie ihn gegen Versuchungen .. gleichgültig oder gewaffnet fanden. W. 6, 59; Gegen alles Leiden gewappnet. Sturz 2, 344 etc., auch (s. Waffe 1cc): Es würd’ ein Eber, ein gewaffneter, | Müh mit den Fängern haben, durchzubrechen. HKleist Kr. 110; Fünf mit Klauen gewaffnete Zehen. Vischer Ästh. 2, 150 etc. und (vgl. Waffe 4): Mit gewaffnetem (häufiger: bewaffnetem) Auge im Ggstz. zum bloßen oder ungewaffnetem. Möser Ph. 1, 113 —: mit einem seiner Sehkraft verstärkenden Augenglas ausgerüstet, z. B.: Bereist der lichten [Milch-] Straße Sonnenwelt mit wohlgewaffnetem verlängtem Blick. CRudolphi NGd. 9 etc.
d) ohne Obj. oder intr.: Sie waffneten [sc.: ein Heer etc.] für ihre Erhaltung. JvMüller 1, 155 = rüsten; mobil machen etc.; Daß die Mannschaft [sich] waffne, für ihn aufzubrechen. 24, 205 etc., auch subst. Infin.: Da ward W. gehört von Haus zu Haus. Freiligrath SW. 4, 8 etc.
2) tr.; zuw.: Etwas waffnet Einen etc., versieht ihn, dient ihm als Waffe, z. B.: Ihre [der Berge] Seiten waffnet Schrecken. Brockes (Matthisson A. 1, 217); Lächeln und zierlicher Gang schmücken und w. die Frau. Koner Sinnspr. 1605; Die Einen waffneten geschärfte Bilderscheren. Zachariä 1, 86 etc.
3) Wappnen, tr.: mit einem Wappen (s. d.) versehen: Gewappnete Steine. Frisch 2, 422c.
4) Dazu (alterthüml.): Wappner, z. B. der dem Ritter die Waffen zum Turnier Reichende. Nicolai 8, 263 etc.; dann auch = Waffenträger etc. Uhland 299, s. Benecke 3, 458a; Zarncke Br. 431a. Zsstzgn.: Aūs-: (veralt.) be-w. Lohenstein Epich. 1215³³. Be-: häufig st. des im Allgem. nur der gehobnen Spr. angehörigen Grundw. außer [1d], z. B.:
1) [1a] Einen, das Heer b. etc.; Eine Festung b. [armieren]; Gegen diese reinere Absicht die Schlechtigkeiten der Masse und die Leidenschaften der gemeinen menschl. Natur b. Görres V. 56. Als hätte das Volk seine Fürsten nur darum mit Übergewalt bewaffnet. Sturz 2, 97 etc.
2) [2]: Furchtbare Hörner b. seine breite Stirne. Sch. 624a.
3) [1b] Sich b. V. Od. 14, 526 etc.; Da der Undankbare sich | mir gegenüber mit dem stolzen Blick, | mit dieser strengen Stirn bewaffnete. Sch. 621a etc.
4) [1c] pass. Partic., z. B.: Bewaffnete Mannschaft, Truppen, Heere etc.; seltner: Auf jeden Zoll seines Leibes bepanzert und bewappnet. Kohl Südr. 1, 60 etc.; ferner verallgemeint: Ich komme, bewaffnet mit der besten Sache und aller Entschlossenheit. G. 9, 262; Mit Macht bewaffnet. Sch. 1154a; Mit des Bannes Fluch bewaffnet. 549a; Eine mächtige Naturkraft, die zur Zerstörung bewaffnet ist. 1129b; Jeder die Hand mit schneidender Sichel bewaffnet. V. Jl. 18, 552 etc.; scherzh.: Mit einer ungeheuren Knackwurst | bewaffnet. W. 15, 297 etc.; ferner bes. [1c, Schluß]: Einem gesunden oder bewaffneten Auge sichtbar. G. 26, 236; W. 14, 203 etc. (Ggstz.: Unbewaffnete Augen. G. 19, 396; Gutzkow R. 1, 162); auch: Ein bewaffneter [armierter] Magnetstein. G. 20, 140 etc. Zsstzg. z. B. Unbewaffnete Mannschaft, Augen (s. o.); mit Adv.: Leicht- (Rüstow gK. 52), schwerbewaffnet; Alle sind wir wohlbewaffnet, wohlgerüstet, wohlbewehrt. Platen 2, 4 etc.; mit Bstw.: Blitzbewaffneter [Zeus]. B. 236b; Des donnerbewaffneten Zeus. 229a; Sein [Zeus’] feuerbewappnet Geschoß. Gedike; Hauerbewaffnete Eber. V. Il. 11, 413; 14, 532 etc.; Ruthen- (Spindler J. 1, 261), schwert- (Freiligrath SW. 1. 69), stahl- (Jris 6, 336), tod- (Linck Schl. 11) bewaffnet etc.
5) Die durchgängige Bewaffnung mit Fernwaffen. Rüstow gK. 52; Nationalbewaffnung. Börne Frzfr. 106 etc.; Die Bewaffnung [Armierung] von Düppel . . . Die Bewaffnung der Danewerke. Oppenheim 12, 75. Ent-:
1) tr.: waffenlos machen, z. B.: Der bairische Kommandant hatte die katholischen Bauern wehrhaft gemacht, die protestantischen Bürger hingegen entwaffnet. Sch. 973b etc. und bes. oft übertr.: Sie entwaffnet den rachgierigen Gemahl. G. 31, 137; Lasst keine Mühsal euch e. Rückert Nal. 215; Sein [eures Haders] Alter ist’s, was ihn e. sollte. Sch. 492b; Dann wird der Fluch entwaffnet sein. 514a; 702b; Einen Blick, der einen Teufel hätte e. müssen. W. 33, 67; 4, 59 etc.
2) refl.: Sich e., die Waffen, Rüstung ablegen. G. 9, 21; W. 11, 145 etc.
3) zuw. ohne Obj. oder intr.: Warf er das Schwert von sich, er war verloren, | wie ich es wär’, wenn ich [mich, mein Heer etc.] entwaffnete. Sch. 368b.
4) Die Entwaffnung.